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Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Merzenich zum 31.12.2012)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
13 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
16.09.13, 13:22
Aktualisiert
30.09.13, 13:28
Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Merzenich zum 31.12.2012)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 24/2013 - öffentlich - Abteilung: 2 Datum: 29.05.2013 Rechnungsprüfungsausschuss Gemeinderat Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Merzenich zum 31.12.2012 Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresabschlüsse der Gemeinde (§ 59 Abs. 3 GO NW). Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 03.05.2007 den Grundsatzbeschluss gefasst, sich bei der Prüfung der Jahresabschlüsse 2008 ff. eines Wirtschaftsprüfers zu bedienen (§ 92 Abs. 5 i. V. m. 59 Abs. 3 und § 103 Abs. 5 GO NW). Mit Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NW vom 14.02.2013 wurde für den Jahresabschluss 2012 die Kanzlei Müller & Kollegen, Niederlassung Düren, mit der Prüfung beauftragt. Der Bericht des beauftragten Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 der Gemeinde Merzenich liegt Ihnen vor. Der Wirtschaftsprüfer wird in der Sitzung über die Prüfung berichten und für Ihre Fragen zur Verfügung stehen. Beschlussvorschlag: Der Rechnungsprüfungsausschuss empfahl, 1. Der vorliegende Bericht des beauftragten Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 der Gemeinde Merzenich wird beschlossen. 2. Dem Rat wird empfohlen, den vorliegenden, geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2012 der Gemeinde Merzenich festzustellen (§ 96 Abs. 1 S. 1 GO NW). 3. Dem Rat wird empfohlen, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen (§ 96 Abs. 1 S. 4 GO NW). (Harzheim) (Klein)