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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 247/2012)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
458 kB
Datum
12.12.2012
Erstellt
26.11.12, 17:41
Aktualisiert
26.11.12, 17:41

Inhalt der Datei

5. Treffen der Bürgermeister der linksrheinischen Kölner Nachbarkommunen, des Oberbürgermeisters der Stadt Köln sowie des Landrates des Rhein-Erft-Kreises Dienstag, 04.09.2012 in Hürth Arbeitspapier Regionale Wohnbaulandentwicklung Wohnregion Köln-Rhein-Erft Regionale Wohnbaulandentwicklung in Köln und den linksrheinischen Nachbarkommunen im Rhein-Erft-Kreis 5. Treffen, 04.09.2012 in Hürth – Thema 1: Wohnregion Köln-Rhein-Erft 2 1 Bevölkerungsentwicklung und -prognosen Die Stadt Köln sowie fast alle linksrheinischen Nachbarkommunen des Rhein-Erft-Kreises haben in den vergangenen 10 Jahren ein zum Teil erhebliches Bevölkerungswachstum bis zu 8,5 % zu verzeichnen. Die Zuwächse basieren fast ausschließlich auf Zuzügen von Neubürgern aus anderen Kommunen. Dieser starke Anstieg der Bevölkerung ist somit vor allem auf die Entwicklung als Standort für Forschung, Wissenschaft, Bildung und neue Technologien und als zukunftsfähiger Wirtschaftsstandort mit umfangreicher Bautätigkeit in den vergangenen Jahren in der Region zurück zu führen. Dies gilt auch für die Nachbarkommunen, die maßgeblich von der Stadt-Umlandwanderung profitierten: Alle fünf linksrheinischen Nachbarkommunen waren unter den „TOP 10“ der Fortzüge (Saldo) aus Köln in das Umland. Externe Prognosen (z.B. Bertelsmann Stiftung, IT.NRW), die nicht von den Kommunen in Auftrag gegeben wurden und somit nicht die spezifischen kommunalen Entwicklungsziele berücksichtigen, sagen einen teilweise starken Bevölkerungszuwachs auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten voraus. Beispielsweise werden in den teilweise sehr optimistischen Vorausberechnungen der Landesdatenbank (IT.NRW) Einwohnerzuwächse – ausgehend von heute – um bis zu 18 % bis 2030 (Hürth), für Köln von über 10 % (= mehr als 100.000 Einwohner Zuwachs) prognostiziert. Es wird angenommen, dass die berechneten Werte vor allem aus der vergangenen Entwicklung der jeweiligen Stadt abgeleitet worden sind und damit nicht die eigenen Einschätzungen und Zielsetzungen zur Bevölkerungsentwicklung widerspiegeln, welche meist deutlich zurückhaltender ausfallen und zumeist eher auf eine langfristige Stabilisierung der heutigen Bevölkerungszahlen abzielen. 130 128,0 2006 125 2011 Prognose 2020 (IT.NRW) 119,7 120 Prognose 2030 (IT.NRW) 117,5 114,2 115 113,1 109,8 110 107,2 105 104,0 103,8 104,4 103,5 103,1 100 Brühl Frechen Hürth Köln Pulheim 95 Wesseling 97,8 REK 95,8 Abb. 1: Bevölkerungsveränderung in den IntAK-Kommunen 2001-2011 (31.12.; 2001 = 100%) und Prognose für 2020 und 2030 (2001 = 100%, Quelle: IT.NRW) 5. Treffen, 04.09.2012 in Hürth – Thema 2: Regionale Einzelhandelsvereinbarung 3 2 Wachstumsregion und die Folgen Im Zuge der Diskussionen über die Auswirkungen des demografischen Wandels wird in vielen Kommunen auch die aktuelle und künftige Wohnungsmarktsituation als ein wichtiger Teilaspekt im Sinne einer zukunftsorientierten und „bezahlbaren“ Stadtentwicklung thematisiert. Während sich zahlreiche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen auf einen Rückgang der Bevölkerung einstellen müssen, wird gerade den wirtschaftlich prosperierenden Ballungszentren ein längerfristiger, anhaltender Bevölkerungszuwachs prognostiziert, von dem sowohl die Großstädte selbst, aber vielfach auch die angrenzenden Nachbarkommunen profitieren. Auch die Region Köln/Bonn mit der Stadt Köln und den fünf linksrheinischen Nachbarstädten des IntAK (Interkommunaler Arbeitskreis) gilt als Wachstumsregion. Die verschiedenen Prognosen zeigen zumindest bis zum Jahr 2030 teilweise kräftige Zuwächse auf, die es zu bewältigen gilt. Diese auf den ersten Blick zunächst erfreuliche Entwicklung stellt die Wachstumskommunen jedoch auch vor große Herausforderungen und auch Probleme: - Das Angebot an insbesondere preiswertem Wohnraum ist begrenzt, die Nachfrage wird gemäß der Prognosen teils kräftig steigen, während verfügbare Flächen nicht ausreichen und neu erschlossen werden müssen. - Es müssen die vorhandenen Infrastrukturkapazitäten ausgebaut werden. Dies gilt vor allem für die soziale Infrastruktur, wie z.B. Kindergärten und Schulen. Gerade im Hinblick auf die Suburbanisierungsprozesse sind es häufig junge Familien mit (kleinen) Kindern, die in den günstigeren Speckgürtel der Großstadt ziehen und entsprechende soziale Infrastrukturen beanspruchen. 3 Kommunale Konzepte zur Wohnbaulandentwicklung Die mit einer wachstumsorientierten Stadtentwicklung verbundenen kommunalen Ausgaben sind ein wichtiger Aspekt, warum in einigen der IntAK-Kommunen in jüngerer Vergangenheit ein Diskussionsprozess über die erwartete und beabsichtigte künftige Bevölkerungsentwicklung eingesetzt hat. Als Steuerungsinstrument wurden und werden vielerorts Entwicklungskonzepte zum kommunalen Wohnungsbau erstellt, die im Gegensatz zu den vergangenen Jahren eine eher restriktive (z.B. Hürth und Frechen) bzw. moderate (z.B. Pulheim) Wohnbaulandentwicklung beabsichtigen. Dies gilt vor allem für die Kölner Nachbarkommunen, deren Zielsetzung eine langfristige Stabilisierung der aktuellen Bevölkerungszahlen ist, die angesichts sinkender Haushaltsgrößen und steigender Flächenansprüche mit einer geringen Bautätigkeit erreicht werden kann. Gesteuert werden soll dieser Prozess vielerorts durch eine entsprechend eher restriktiv ausgerichtete Bauleitplanung. In der Stadt Köln hingegen werden ein eher moderates Wachstum und eine entsprechende Bereitstellung neuen Wohnraumes angestrebt. Anlass ist unter anderem die Annahme, 5. Treffen, 04.09.2012 in Hürth – Thema 2: Regionale Einzelhandelsvereinbarung 4 dass eine positive Entwicklung der Wirtschaft und ein vitaler Wohnungsmarkt eng miteinander verbunden sind. Ausreichend vorhandener Wohnraum in attraktiven städtebaulichen Lagen ist für die Ansiedlung neuer Unternehmen ein wichtiger Standortfaktor. Tab.: Vergleich der Zielsetzungen zum Wohnungsbau in den IntAK-Kommunen Wohnbauflächenpotenziale gesamt (rechnerisch) Brühl Frechen Hürth Köln Pulheim Wesseling 1.300 WE 150 WE in BPL 1.240 WE 585 WE in BPL 2.800 WE 1.400 WE in BPL 8.930 EFH/ZFH 28.300 MFH/GWB 1.900 WE 600 WE in BPL − Stabilisierung auf 45.000 EW − Stabilisierung auf unter 52.000 EW − Stabilisierung auf unter 60.000 EW (Diskussionsstand 7/2012) − 125 WE/a − moderates Wachstum − Stabilisierung/ moderates Wachstum − Stabilisierung /mod. Wachstum − Innen- vor Außenentwicklung − Förderung der sozialgerechten Wohnraumversorgung − Fokus EFH/ZFH − Fokus EFH/ZFH − Förderung der behutsamen Nachverdichtung in den Ortskernen − Innen- vor Außenentwicklung − 100 WE/a Zielsetzungen Wohnbaulandentwicklung − Entwicklung an Bahntrasse u. vorh. Wohnlagen − 160-170 WE/a − Wirtschaftlichkeit von Baulandentw. − vorh. Infrastruktur ist Voraussetzung − Stabiler, attraktiver Wohnungsbestand − Förderung Innenentwicklung − Erprobung quartiersorientierter Ansätze Konzept vorhanden? Steuerungsmaßnahmen − Ortsabrundung u. Baulückenschließung ja ja ja in Arbeit nein nein − Flächentausch beabsichtigt, da keine WAFlächen mehr verfügbar − jährl. Monitoring zur Anpassung an infrastr. Anforderungen u. finanzielle Möglichkeiten − keine neuen BPL für WE bis mind. 2016 − ggf. kooperatives Baulandmodell, d.h.: − große Neubaugebiete nur noch in den großen Ortsteilen − Ausweisung von zwei großen neuen Wohngebieten − aktive Baulandpolitik und städtebauliche Vergabekriterien für städtische Grundstücke − Folgekostenanalyse für jedes Vorh. − BPL/FNP-Aufhebung von Wohnbauflächen − städtebauliche Kriterien zur Bewertung von Wohnbaulandpotenzialen − Kostenbeteiligung Planungsträger − Mindestquote öffentl. geförderter GWB bei Neubauvorhaben − Handlungskonzept „Preiswerter Wohnraum“ − kommunales Wohnraumförderprogramm − Neubaugebiete zielgruppenorientiert entwickeln u. vermarkten − diff. Preisgestaltung für Wohnbauland Positive und negative Effekte der jeweiligen Wohnbaulandstrategien In der Diskussion über die kommunale Einwohnerentwicklung und die damit verbundene Flächenentwicklung sowie den damit verbundenen Kosten für die Folgeeinrichtungen steht längst die Frage im Vordergrund, wie viele Einwohner sich die Städte noch „leisten“ können bzw. wollen. Auf der anderen Seite steht die Frage, welche Auswirkungen eine gewollte oder auch ungewollte Wohnbaulandverknappung (z.B. aufgrund nicht vorhandener Flächenpotenziale) auf den kommunalen, aber auch regionalen Wohnungsmarkt haben wird und welche positiven und negativen Folgen für die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt oder die vorhandenen Versorgungsstrukturen damit verbunden sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass neue Einwohner (in unserer Region vorwiegend jüngere Zuwanderer) zur 5. Treffen, 04.09.2012 in Hürth – Thema 2: Regionale Einzelhandelsvereinbarung 5 − Einzelfallprüfung bzgl. Baulandausweisung − Handlungskonzept Wohnen beabsichtigt Stabilisierung der Bevölkerungsstruktur beitragen, zusätzliche Einnahmen (z.B. Einkommensteuer, Grundsteuer) bedeuten und indirekte positive Impulse zum Wirtschaftsstandort erzeugen (z.B. neue Arbeitsplätze, mehr Kaufkraft). Es steht also für zahlreiche Kommunen die Frage im Raum, welche Effekte Zuwanderer auf die Stadtentwicklung, das Stadtgefüge und die Stadtgesellschaft und nicht zuletzt auf die kommunalen Finanzen haben, d.h. ob neue Einwohner „unter dem Strich“ eine Kommune eher Geld kosten oder einbringen. Eine Beantwortung dieser Frage ist sicher nicht pauschal möglich und hängt von vielen individuellen Eigenschaften und Strukturen der jeweiligen Städte ab. Schließlich stellt sich die Frage: Welche Auswirkungen hat eine restriktive und bewahrende Stadtentwicklungspolitik einer Stadt auf die Nachbarkommune? Allen vorgenannten Fragen müssen sich die Städte alleine und die Region gemeinsam stellen. 4 Fragestellungen und Lösungsansätze Neben wichtigen Faktoren wie die Flächeninanspruchnahme bzw. -verfügbarkeit, die (ökologische) Eingriffsintensität oder weitere städtebauliche bzw. stadtstrukturelle Aspekte stellen vor allem die erwarteten finanziellen Auswirkungen für Investitions- und Folgekosten, die mit einer zusätzlichen Ausweisung von Wohnbauland und dem damit verbundenem Infrastruktur-Kapazitätsausbau im Zusammenhang stehen, einen wichtigen Faktor für eine restriktive Baulandentwicklung der meisten IntAK-Kommunen dar. Entsprechend stellen sich zunächst die grundsätzlichen Fragen, - ob die Kommunen im Fall einer geringeren finanziellen Belastung zu einer offensiveren Wohnbaulandentwicklung tendieren und - welche Finanzierungs- und Förderansätze existieren, um die kommunalen Investitionsund Folgekosten im Zuge der Baulandentwicklung zu minimieren. Zur Entlastung der kommunalen Haushalte wird in vielen deutschen Städten bereits ein kommunales Baulandmanagement betrieben. Damit sollen Vorhabenträger an den entwicklungsbedingten Investitions- und Folgekosten (z.B. technische und soziale Infrastruktur, Planungsaufwendungen) beteiligt werden. Gerade in Großstädten werden auch Überlegungen zur Forderung nach einem festgelegten Anteil an öffentlich gefördertem Geschosswohnungsbau bei Neubauvorhaben angestellt. Ein ähnliches Konzept wird mit dem „Kooperativen Baulandmodell“ zurzeit auch in der Kölner Stadtverwaltung entwickelt. 5. Treffen, 04.09.2012 in Hürth – Thema 2: Regionale Einzelhandelsvereinbarung 6 5 Fazit und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen Wenngleich die IntAK-Kommunen vor teilweise unterschiedlichen Herausforderungen im Rahmen ihrer kommunalen Wohnbaulandentwicklung stehen und sich auch die kommunalpolitischen Positionierungen hinsichtlich der Entwicklungsziele unterscheiden, so verbindet die IntAK-Städte die Gemeinsamkeit, dass sie in einer attraktiven Wachstumsregion mit starken Verflechtungen (Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Freizeit/Kultur etc.) liegen und damit grundsätzlich auch als Wohnstandort gefragt sind. Auftrag an die Verwaltungen der IntAK-Städte Die vorgenannten Aspekte sollten Ausgangspunkt für eine regionale Herangehensweise in dieser Fragestellung sein. Um sich dieser Zielsetzung zu nähern, wird zunächst die Durchführung eines Verwaltungs- und Expertenworkshops empfohlen, der sich u.a. mit folgenden Fragen auseinander setzt: - Welche Wachstumsprognosen sind realistisch? - Was sind die Herausforderungen des Wachstums in einer prosperierenden Region? - Wie können konkrete regionale Handlungsansätze zur Wohnbaulandentwicklung aussehen? - Kann kommunales Baulandmanagement einen Beitrag zur Lösung der Finanzierungsprobleme bei der Baulandentwicklung leisten? In einem weiteren Schritt wäre die Beauftragung eines Fachgutachtens denkbar, das sich vertiefend mit den Fragestellungen auseinander setzt und Lösungsansätze für eine regionale Herangehensweise heraus arbeitet. 5. Treffen, 04.09.2012 in Hürth – Thema 2: Regionale Einzelhandelsvereinbarung 7 Anhang: Übersicht zur Bevölkerungsentwicklung in den IntAKStädten (Quelle: IT.NRW) Tabelle: Bevölkerungsentwicklung und Wohnungsbestand im Vergleich (Quelle Bevölkerungsentwicklung: IT.NRW 2012, Quelle Wohnungsbestand: NRW Bank 2011) Brühl Frechen Hürth Köln Pulheim Wesseling Rhein-ErftKreis 44.331 50.590 58.673 1.017.155 54.031 35.154 465.578 1.227 1.121 1.146 2.510 749 1.504 661 Veränderung seit 2001 in % 1,1 6,8 8,5 5,1 1,1 -0,2 1,6 Whgs.bestand gesamt (NRW Bank 2011) 21.654 23.864 23.495 526.479 24.105 16.115 202.136 - davon EFH in % 43,3 48,2 49,4 18,2 67,7 47,4 57,0 - davon Mehrfam.H in % 55,2 49,5 49,3 80,1 30,6 51,1 41,3 Einwohner (31.12.2011) Bevölkerungsdichte (EW/km2), 2011 5. Treffen, 04.09.2012 in Hürth – Thema 2: Regionale Einzelhandelsvereinbarung 8 Anhang: Steckbrief Stadt Brühl Bevölkerungsentwicklung und -vorausberechnung Brühl weist über die letzten 10 Jahre ein sehr geringes Wachstum von 745 Einwohnern (= 1,7%) auf. Zuzüge erfolgen hauptsächlich aus Köln. Externe Bevölkerungsprognosen für Brühl sagen trotz der günstigen Lage im Ballungsraum seit ca. 2005 eine negative Bevölkerungsprognose von ca. -1,8% bis 2020 voraus. Dies entspricht im Wesentlichen auch der internen Einschätzung. Wohnungsmarkt Brühl In den vergangenen Jahren wurden in Brühl ca. 110 Wohneinheiten jährlich erstellt. Zur Stabilisierung der aktuellen Bevölkerungszahl sind nach eigener Berechnung rund 100 Wohneinheiten jährlich notwendig. Theoretisch verfügt Brühl über ein Baulandpotential für maximal ca. 1.300 Wohneinheiten. Kurzfristig verfügbar über rechtskräftige Bebauungspläne sind lediglich ca. 150 Wohneinheiten. Steuerungsansatz Wohnbaulandkonzept 2020 Die Stadt Brühl hat in 2009 die Entwicklung des Wohnbauflächenkonzeptes beschlossen, auf dessen Grundlage Abstimmungen mit der Bezirksregierung über die Entwicklung einzelner potentieller Bauflächen außerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereiches im Tausch gegen Wohnbauflächen aus dem FNP erfolgen sollen. Ziel ist, die Bevölkerung annähernd beim 'Status Quo' von ca. 45.000 Einwohnern zu halten. Vor allem Gesichtspunkte zukünftig steigender Infrastrukturkosten spielen hierbei eine Rolle. Bei dem nach wie vor ungebrochenen Trend steigenden Wohnbauflächenbedarfs pro Kopf bedeutet dies die Ausweisung neuer Bauflächen. Vorrang sollen Nachverdichtungen in vorhandenen Wohnlagen sowie die Entwicklung von (größeren) Baugebieten an der leistungsfähigen Bahntrasse der Linie 18 haben. Nach zwischenzeitlich erfolgten Abstimmungsgesprächen mit der Bezirksregierung zeichnet sich ab, dass in einem ersten Schritt eine einzelne größere Fläche (ca. 8 ha) entwickelbar ist. Dies setzt jedoch auch gleichzeitig die Rücknahme konkreter Wohnbauflächen aus dem FNP voraus. Da es sich bei diesen um Flächen handelt, auf denen ohnehin landschaftspflegerische Maßnahmen realisiert werden, erscheint das Entwicklungsziel '100 Wohneinheiten/Jahr bis 2020' annähernd realistisch. 5. Treffen, 04.09.2012 in Hürth – Thema 2: Regionale Einzelhandelsvereinbarung 9 Anhang: Steckbrief Stadt Frechen Bevölkerungsentwicklung und -vorausberechnung Frechen konnte in den letzten 15 Jahren ein deutliches Bevölkerungswachstum durch Wanderungen erzielen. Die Einwohnerzahl stieg zwischen 1997 und 2012 um 9,4 %. Insbesondere aus Köln konnte Frechen in den vergangenen Jahren durchschnittlich jährlich 350 Einwohner im Saldo hinzugewinnen. Das entspricht mehr als 65 % aller Frechener Neubürger. Alle Bevölkerungsprognosen sagen ein weiteres Wachstum der Stadt bis 2030 voraus, wenn die Wohnbaulandpolitik der vergangenen Jahre fortgesetzt wird. Wohnungsmarkt Frechen In den Jahren 2006 bis 2011 sind in Frechen im Durchschnitt jährlich 179 neue Wohneinheiten genehmigt worden. Zur Stabilisierung der aktuellen Bevölkerungszahl sind jährlich ca. 110 neue Wohneinheiten notwendig. Das gesamte Neubaupotenzial beträgt rechnerisch etwa 1.240 Wohneinheiten, wovon ca. 585 Wohneinheiten in Gebieten mit rechtskräftigem Bebauungsplan liegen. Steuerungsansatz Wohnungsmarktstudie Die Stadt Frechen hat im September 2010 die Wohnungsmarktstudie beschlossen. Diese legt fest, dass die Baulandentwicklung auf eine Zielbevölkerung von max. 52.000 Einwohnern im Jahre 2025 auszurichten ist. Die hierfür unter demografischen Gesichtspunkten erforderlichen Wanderungsgewinne von ca. 240 Personen pro Jahr bedeuten den Neubau von insgesamt ca. 160-170 Wohneinheiten pro Jahr, hiervon ca. 50-60 Wohneinheiten als Mehrfamilienhäuser sowie ca. 100-110 Wohneinheiten als Ein- und Zweifamilienhäuser. Schwerpunkt der künftigen Baulandentwicklung liegt im Bereich Grube Carl. Zudem ist im Hinblick auf eine möglichst nachhaltige Auslastung vorhandener Infrastruktur in allen Stadtteilen eine abgestimmte Wohnungsbautätigkeit anzustreben. Für Siedlungsflächen, die auf Grund unterschiedlicher Gründe für eine Wohnbaulandentwicklung nicht in Frage kommen können, sind Ersatzflächen an anderer Stelle zu suchen. Auf Grund der Bedarfsanalyse sollen bis Ende 2012 ca. 80 neue öffentlich geförderte Mietwohnungen sozialraum- und zielgruppenorientiert errichtet werden. Unter wirtschaftlichen, infrastrukturellen und demographischen Gesichtspunkten wird ein jährliches Monitoring zur Anpassung an die infrastrukturellen Anforderungen und finanziellen Möglichkeiten durchgeführt. Darüber hinaus erfolgt eine aktive Baulandpolitik für städtische Grundstücke mit städtebaulichen Vergabekriterien. 5. Treffen, 04.09.2012 in Hürth – Thema 2: Regionale Einzelhandelsvereinbarung 10 Anhang: Steckbrief Stadt Hürth Bevölkerungsentwicklung und -vorausberechnung Hürth konnte in den letzten 15 Jahren ein deutliches Bevölkerungswachstum durch Wanderungen erzielen. Die Einwohnerzahl stieg zwischen 1997 und 2012 um 11,2 %. Als Zuwanderungsquelle spielt Köln eine herausragende Rolle. In den vergangenen Jahren konnten im Saldo jährlich ca. 300 Einwohner hinzugewonnen werden. Das entspricht mehr als 50 % aller Hürther Neubürger. Externe Bevölkerungsprognosen sagen ein deutliches Wachstum der Stadt bis 2030 um ca. 23 % voraus, sofern die Wohnbaulandpolitik der vergangenen Jahre fortgesetzt wird. Wohnungsmarkt Hürth In den vergangenen 5 Jahren sind in Hürth im Durchschnitt jährlich 325 neue Wohneinheiten entstanden. Zur Stabilisierung der aktuellen Bevölkerungszahl sind laut Gutachten jährlich etwa 125 neue Wohneinheiten notwendig. Das gesamte Neubaupotenzial beträgt rechnerisch etwa 2.800 Wohneinheiten, wovon ca. 1.400 Wohneinheiten in Gebieten mit rechtskräftigem Bebauungsplan entstehen können. Steuerungsansatz Wohnbaulandkonzept 2020 Die Stadt Hürth hat im Juni 2011 das „Wohnbaulandkonzept 2020“ verabschiedet. Kernziel des Konzeptes ist die politisch beschlossene Vorgabe, die Einwohnerzahl auf maximal 60.000 Einwohner zu begrenzen. Hintergrund sind einerseits die zusätzlichen Verpflichtungen und Kosten, die mit dem Status als große Mittelstadt verbunden sind. Andererseits werden mit einem anhaltenden starken Bevölkerungswachstum hohe zusätzliche Investitions- und Folgekosten für neu zu schaffende technische und soziale Infrastruktur befürchtet. Mit dem beschlossenen Wohnbaulandkonzept 2020 soll aus diesen Gründen einem künftigen Bevölkerungswachstum aktiv entgegen getreten werden. Kern des Konzeptes ist ein vorübergehender Ausweisungsstopp hinsichtlich der Neubaugebiete. Es sollen bis mindestens 2016 keine neuen Bebauungspläne zur Entwicklung von neuem Wohnbauland in Hürth mehr aufgestellt werden. Die laufenden Verfahren wurden einer Prüfung auf Kosteneffizienz (Folgekostenanalyse) unterzogen. Im nächsten Schritt sollen potenzielle Bereiche, die dauerhaft nicht entwickelt werden sollen, aus dem Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche heraus genommen werden. 5. Treffen, 04.09.2012 in Hürth – Thema 2: Regionale Einzelhandelsvereinbarung 11 Anhang: Steckbrief Stadt Köln Bevölkerungsentwicklung und -vorausberechnung Die Stadt Köln konnte in den letzten 12 Jahren ein deutliches Bevölkerungswachstum um 1,8 % durch Zuwanderungen und in den letzten 6 Jahren durch Geburtenüberschüsse erzielen. Im Jahr 2011 ist die Bevölkerung Kölns deutlich um über 8.600 (+ 0,8) auf 1.036.100 gestiegen. Die Altersstruktur der Wanderungsbilanz 2011 bestätigt, dass die Stadt vor allem Menschen in den ausbildungsrelevanten Jahrgängen beziehungsweise in den Jahrgängen des beruflichen Einstiegs zwischen 18 und 30 Jahren gewinnt. Mittelfristig wird die Kölner Einwohnerzahl ihr Wachstum fortsetzen. Die aktuelle Diskrepanz von den Prognosezahlen der städtischen Einwohnerprognose aus dem Jahr 2007 zur tatsächlichen Einwohnerentwicklung macht die Erstellung einer neuen städtischen Prognose erforderlich. Diese soll noch im Jahr 2012 erfolgen. Wohnungsmarkt Köln Das gesamte nutzbare Wohnungsbaupotenzial gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan besteht aus 10.060 WE für Ein- und Zweifamilienhäuser und ca. 28.751 WE für den Geschosswohnungsbau (05/2012). Im Ein- und Zweifamilienhausbau wurden von 2000 - 2011 jährlich ca. 700 Wohneinheiten (WE) realisiert. Zwischen 2000 und 2011 wurden im Geschosswohnungsbau ca. 700 WE/Jahr Eigentumswohnungen, 400 WE/Jahr im freifinanzierten Mietwohnungsbau und 700 WE/Jahr im öffentlich geförderten Geschosswohnungsbau realisiert. Große Probleme bestehen im fehlenden Angebot an öffentlich geförderten Wohnungen. Mietwohnungen Typ A, 1. Förderweg: 1990 rund 105.000 Wohnungen (22,2 % am Gesamtwohnungsbestand); 2011 rund 41.000 Wohnungen (7,7 %). Steuerungsansatz Stadtentwicklungskonzept Wohnen „StEK Wohnen“ Seit Herbst 2010 wird ein Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) entwickelt. Das StEK Wohnen wird auf der Basis von Analysen und Prognosen bzw. Szenarien Zielsetzungen, Strategien, Handlungsfelder und Maßnahmen benennen, mit denen die Stadt Köln als Wohnstandort gestärkt werden kann. Gemäß der aus der Bevölkerungsentwicklung der Stadt abgeleiteten und derzeit für die Ausarbeitung des StEK Wohnen zugrunde gelegten Szenarios zur zukünftigen Haushaltsentwicklung, ist über das bestehende Potenzial hinaus bis zum Jahr 2030 von zusätzlichen ca. 12.800 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau auszugehen. Das bedeutet einen zusätzlichen Flächenbedarf von ca. 180 ha. Für den Ein- und Zweifamilienhausbau sind ausreichend Flächen vorhanden. Mit einem politischen Beschluss zur künftigen Ausrichtung der Kölner Wohnungspolitik ist Ende 2012/Anfang 2013 zu rechnen. 5. Treffen, 04.09.2012 in Hürth – Thema 2: Regionale Einzelhandelsvereinbarung 12 Anhang: Steckbrief Stadt Pulheim Bevölkerungsentwicklung und -vorausberechnung In den vergangenen 30 Jahren, seit Pulheim Stadt ist, nahm die Bevölkerung um 14 % (= 6.642 Einwohner) zu. Dem deutlichen Zuwachs in den 1990er Jahren folgte ein klar verringertes Wachstum in den letzten zehn Jahren. Auch Pulheim verdankt diese noch positive Bevölkerungsentwicklung Wanderungsgewinnen, die bisher überwiegend aus Köln stammten. Die Generierung positiver Wanderungssalden wird entscheidend sein für Entwicklung in den nächsten acht Jahren. Modellrechnungen des LDS aus dem Jahr 2004 zufolge sinkt die Einwohnerzahl bei (nur) ausgeglichenem Wanderungssaldo uns steigt erst bei Wanderungsgewinnen ab 260 EW/Jahr und mehr. Wohnungsmarkt Pulheim Der Pulheimer Wohnungsbestand ist geprägt von Einfamilienhäusern in Form von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern. Geschosswohnungsbau in reinen Wohngebieten entstand nur untergeordnet in den 1960er und 1970er Jahren. Auf der Basis derartiger Strukturen verfügt Pulheim in den drei Ortsteilen, in denen prioritär Siedlungsentwicklung zu Wohnzwecken stattfinden soll (siehe unten) noch über ein Baulandpotenzial für ca. 1.900 Wohneinheiten. Mit Blick auf die Zahl genehmigter Wohnungen im Durchschnitt der letzten 8 Jahre (175) stünde damit das Bauland zur Verfügung, mit dem eine Bedarfsdeckung bis 2020 gesichert wäre. Steuerungsansatz Pulheim In Pulheim existiert kein aktuelles, politisch beschlossenes Entwicklungskonzept mit konkreten Zielzahlen für den Wohnungsbau der nächsten zehn Jahre. Eine Studie des PestelInstitutes aus 2002 formuliert folgende Aussage: Die weitere Entwicklung der Bevölkerung in Pulheim wird nahezu ausschließlich über den weiteren Wohnungsbau in der Stadt und somit durch die Baulandpolitik der Stadt gesteuert. In einem Strategiepapier zum Oberthema „Demografische Entwicklung“ wurden eher unkonkrete Ziele formuliert: - Große Neubaugebiete werden nur noch in den großen Ortsteilen entwickelt. - Die Neubaugebiete werden zielgruppenorientiert entwickelt und vermarktet. - Die Preise für Wohnbauland werden differenziert gestaltet. - In den Ortskernen wird eine behutsame Nachverdichtung gefördert. 5. Treffen, 04.09.2012 in Hürth – Thema 2: Regionale Einzelhandelsvereinbarung 13 Anhang: Steckbrief Stadt Wesseling Bevölkerungsentwicklung und -vorausberechnung Während in Wesseling insbesondere zwischen den Jahren 1990 und der Jahrtausendwende ein sehr starkes Bevölkerungswachstum zu verzeichnen war (13,6 % bzw. + 4.300 Einwohner zwischen 1990 und 2004), reduzierte sich die Bevölkerung zwischen 2004 und 2010 um 743 Einwohner. Im Jahre 2011 konnte aufgrund eines Wanderungsüberschusses erstmals wieder ein geringfügiger Zuwachs um 21 Einwohner verzeichnet werden. Für die Stadt liegen insgesamt 3 Bevölkerungsprognosen vor, die aktuellste von ihnen entstand auf Grundlage von Bestandsdaten aus dem Jahre 2008 (Stand 31.12.2008). Bis zum Jahre 2020 geht diese Prognose von einem Bevölkerungsrückgang um 2,3 %, bis 2030 um 4,2 % aus. Beide Daten decken sich mit aktuellen, auf das Jahr 2011 bezogenen Prognosen von IT NRW. Wohnungsmarkt Wesseling Wesseling ist insbesondere im zentralen Innenstadtbereich durch einen hohen Anteil an Geschosswohnungsbauten geprägt. Diese, vor allem in den 1960er bis 1970er Jahren entstandenen Gebäude werden seit längerem durch kleinteiligere Wohnformen im Ein- und Zweifamilienhaussektor abgelöst. Auch aktuelle Wohngebietsentwicklungen sehen überwiegend Wohnformen im Ein- und Zweifamilienhaus-Segment vor. Die Bodenrichtwerte für Ein- bis Zweifamilienhäuser liegen deutlich unter dem Durchschnitt der IntAK-Städte. Ziele für die Wohnbaulandentwicklung in Wesseling Die politische Zielsetzung ist im Wesentlichen durch die Entwicklung von Wohngebieten im Ein- und Zweifamilienhaussektor gekennzeichnet. Die Entwicklung von Wohnbauflächen für den Mehrfamilien-/Geschosswohnungsbau wird bedingt durch die vorhandenen massiven städtebaulichen Strukturen der 1970er Jahre kritisch gesehen. Wesseling verfügt derzeit weder über ein kommunales Wohnbauflächenkonzept noch über Beschlüsse politischer Gremien zur künftigen Zielsetzung und Positionierung als Wohnstandort in der Region. Auch der aus den 1970er Jahren stammende Flächennutzungsplan gibt aufgrund seines Alters keine an aktuellen Entwicklungen (demografischer Wandel) orientierten gesamtstädtischen Ziele der Wohnbaulandentwicklung vor. Diesbezügliche Entscheidungen werden bisher unter der Prämisse „Innen- vor Außenentwicklung“ im jeweiligen Einzelfall getroffen. 5. Treffen, 04.09.2012 in Hürth – Thema 2: Regionale Einzelhandelsvereinbarung 14