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Beschlussvorlage (Auswirkungen von Zwangsverrentungen auf die Leistungen nach dem SGB XII)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
125 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
05.04.16, 15:38
Aktualisiert
20.09.16, 17:28
Beschlussvorlage (Auswirkungen von Zwangsverrentungen auf die Leistungen nach dem SGB XII) Beschlussvorlage (Auswirkungen von Zwangsverrentungen auf die Leistungen nach dem SGB XII)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-1/2016 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 50 95 00 öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: 19.04.2016 Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Betreff: Auswirkungen von Zwangsverrentungen auf die Leistungen nach dem SGB XII Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Unter TOP 33 `Anfragen´ im Rat der Stadt Bedburg am 15.12.2015 wurde die Frage aufgeworfen, ob seitens des Jobcenters veranlasste `Zwangsverrentungen´ auch negative Auswirkungen auf die Kosten der Sozialhilfe (SGB XII) hätten. Nach dem BSG-Urteil aus dem Jahr 2015 [Aktenzeichen: B 14 AS 1/15 R] dürfen Jobcenter im Rahmen der Hilfegewährung nach dem SGB II die vorzeitige Verrentung ab dem 63. Lebensjahr von Leistungsbeziehern fordern, sofern diese keine Jobaussichten mehr haben. Die Jobcenter müssen aber im Einzelfall prüfen, ob eine sogenannte `Zwangsverrentung´ zumutbar ist oder ob besondere Härten für den Betroffenen vorliegen. Fachlich dezidiert dargelegt wird diese Prüfung in einer sogenannten Unbilligkeitsverordnung unter Ziffer 1.6. Hierbei handelt es sich um fachliche Hinweise für Leistungen nach dem SGB II durch die Bundesagentur für Arbeit. Trotzdem wird es auch in Zukunft Rentenbezieher geben, die mit ihrer Rente bedürftig im Sinne des SGB XII sind. Eine wesentliche Steigerung der Kosten der Sozialhilfe ist daher nicht zu erwarten, da es sich im Zweifel nur um Einzelfälle handelt, wo die Rente gerade an der Grenze der Bedürftigkeit bewilligt wird. Konkrete Einzelfälle sind derzeit nicht bekannt und können aufgrund der aktuellen personellen Situation im Fachdienst 3 der Stadt Bedburg nicht geprüft werden. Trotzdem kann ein solches juristisch einwandfreies Vorgehen eine erhebliche Belastung für die Betroffenen darstellen und ist politisch umstritten. Sozialverbände und Gewerkschaften setzen sich daher für eine Änderung der Rechtslage ein. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Es wird davon ausgegangen, dass die Zahl der Leistungsempfänger nach dem SGB XII stetig steigen wird. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Kautz ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-1/2016 Seite 2