Daten
Kommune
Bedburg
Größe
125 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
05.04.16, 15:38
Aktualisiert
20.09.16, 17:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-1/2016
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 50 95 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
19.04.2016
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Betreff:
Auswirkungen von Zwangsverrentungen auf die Leistungen nach dem SGB XII
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Unter TOP 33 `Anfragen´ im Rat der Stadt Bedburg am 15.12.2015 wurde die Frage
aufgeworfen, ob seitens des Jobcenters veranlasste `Zwangsverrentungen´ auch negative
Auswirkungen auf die Kosten der Sozialhilfe (SGB XII) hätten.
Nach dem BSG-Urteil aus dem Jahr 2015 [Aktenzeichen: B 14 AS 1/15 R] dürfen
Jobcenter im Rahmen der Hilfegewährung nach dem SGB II die vorzeitige Verrentung ab
dem 63. Lebensjahr von Leistungsbeziehern fordern, sofern diese keine Jobaussichten
mehr haben.
Die Jobcenter müssen aber im Einzelfall prüfen, ob eine sogenannte `Zwangsverrentung´
zumutbar ist oder ob besondere Härten für den Betroffenen vorliegen. Fachlich dezidiert
dargelegt wird diese Prüfung in einer sogenannten Unbilligkeitsverordnung unter Ziffer
1.6. Hierbei handelt es sich um fachliche Hinweise für Leistungen nach dem SGB II durch
die Bundesagentur für Arbeit.
Trotzdem wird es auch in Zukunft Rentenbezieher geben, die mit ihrer Rente bedürftig im
Sinne des SGB XII sind.
Eine wesentliche Steigerung der Kosten der Sozialhilfe ist daher nicht zu erwarten, da es
sich im Zweifel nur um Einzelfälle handelt, wo die Rente gerade an der Grenze der
Bedürftigkeit bewilligt wird. Konkrete Einzelfälle sind derzeit nicht bekannt und können
aufgrund der aktuellen personellen Situation im Fachdienst 3 der Stadt Bedburg nicht
geprüft werden.
Trotzdem kann ein solches juristisch einwandfreies Vorgehen eine erhebliche Belastung
für die Betroffenen darstellen und ist politisch umstritten. Sozialverbände und
Gewerkschaften setzen sich daher für eine Änderung der Rechtslage ein.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Es wird davon ausgegangen, dass die Zahl der Leistungsempfänger nach dem SGB XII stetig steigen wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Kautz
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-1/2016
Seite 2