Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
21.02.2013
Erstellt
08.02.13, 12:03
Aktualisiert
08.02.13, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 345/2012
14.11.2012
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
21.02.2013
Antrag des Kath. Kirchengemeindeverbandes Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu
den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter
dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Füssenich,
Jülicher Straße 2
Sachbearbeiterin: Frau Kremer
Tel.: 15-625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Kath. Kirchengemeindeverband Zülpich zu den Kosten
des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der
Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Füssenich, Jülicher Straße 2, einen Zuschuss in Höhe von
72.000,00 € zu gewähren.
-2Begründung:
Der Kath. Kirchengemeindeverband Zülpich bittet mit Antrag vom 30.06.2010 um Gewährung eines
Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Typs I für Kinder unter drei Jahren an der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Füssenich, Jülicher Straße 2. Es sollen 6 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen
und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Kath. Kirchengemeinde Zülpich auf 267.383,38 €.
Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 72.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag
2. Landesmittel fachbezogene Pauschale
zum U3 Ausbau-Sonderprogramm
gem. Bescheid vom 18.04.2012
3. Kreiszuschuss
4. Trägeranteil
72.000,00 €
9.018,00 €
62.982,00 €
195.383,38 €
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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