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Antrag SPD (Aufstellung einer gemeinsamen Planung der Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen durch die Verwaltung hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
20.11.12, 16:18
Aktualisiert
20.11.12, 16:18
Antrag SPD (Aufstellung einer gemeinsamen Planung der Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen durch die Verwaltung
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Antrag SPD (Aufstellung einer gemeinsamen Planung der Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen durch die Verwaltung
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

SPD - Fraktion im Kreistag Euskirchen Datum: A 99/2012 13.11.2012 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur 13.11.2012 Kreisausschuss 05.12.2012 Kreistag 19.12.2012 Aufstellung einer gemeinsamen Planung der Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen durch die Verwaltung hier: Antrag der SPD-Fraktion Sehr geehrter Herr Landrat, die SPD-Fraktion beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, mit den kreisangehörigen Gemeinden kurzfristig eine gemeinsame Planung der Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen aufzustellen und dabei insbesondere den Bedarf der vorzuhaltenden Förderschulen festzustellen, und zu klären, wo welche Förderschule in wessen Trägerschaft vorgehalten wird. Begründung: Nach der Verordnung über die Schülerzahlen der Förderschulen vom 10.09.2012 sind die Mindestschülerzahlen für Förderschulen neu festgelegt worden. Nach § 1 Absatz 1 der Verordnung sind die Schülerzahlen z.B. für Förderschulen mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung auf je 33 Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I festgelegt worden, bei Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung auf 50 Schülerinnen und Schüler und bei Förderschulen im Verbund auf 144 Schülerinnen und Schüler. Die Verordnung tritt am 01.08.2013 in Kraft. Förderschulen, die zu diesem Zeitpunkt die Mindestgröße nicht erreichen, dürfen spätestens zum 01.08.2014 keine Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen. Die Schulen sind dann jahrgangsweise abzubauen, soweit der Schulträger nicht beschließt, sie aufzulösen. Nach den hier vorliegenden Zahlen können im Kreis Euskirchen sowohl zumindest die Don Bosco Schule (Stand der SchülerInnen am 01.10.2012: 36 SchülerInnen, Mindestzahl: 33 SchülerInnen) betroffen sein als auch Förderschulen in kommunaler Trägerschaft wie auch Förderschulen im Verbund. Trotz der zu erwartenden Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in Regelschulen wird ein Bedarf an Förderschulen bestehen bleiben. Insoweit ist dieser Bedarf festzustellen und zu klären, wo welche Förderschule in wessen Trägerschaft zukünftig vorgehalten werden soll. -2- gez. Uwe Schmitz Fraktionsvorsitzender f.d.R.: gez. Florian Schrott Fraktionsgeschäftsführer