Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
20.11.12, 16:18
Aktualisiert
20.11.12, 16:18
Stichworte
Inhalt der Datei
SPD - Fraktion
im Kreistag Euskirchen
Datum:
A 99/2012
13.11.2012
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
13.11.2012
Kreisausschuss
05.12.2012
Kreistag
19.12.2012
Aufstellung einer gemeinsamen Planung der Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen
durch die Verwaltung
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Sehr geehrter Herr Landrat,
die SPD-Fraktion beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, mit den kreisangehörigen Gemeinden
kurzfristig eine gemeinsame Planung der Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen aufzustellen und
dabei insbesondere den Bedarf der vorzuhaltenden Förderschulen festzustellen, und zu klären, wo
welche Förderschule in wessen Trägerschaft vorgehalten wird.
Begründung:
Nach der Verordnung über die Schülerzahlen der Förderschulen vom 10.09.2012 sind die Mindestschülerzahlen für Förderschulen neu festgelegt worden. Nach § 1 Absatz 1 der Verordnung sind die
Schülerzahlen z.B. für Förderschulen mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung auf
je 33 Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I festgelegt worden, bei
Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung auf 50 Schülerinnen und Schüler und bei
Förderschulen im Verbund auf 144 Schülerinnen und Schüler.
Die Verordnung tritt am 01.08.2013 in Kraft. Förderschulen, die zu diesem Zeitpunkt die Mindestgröße nicht erreichen, dürfen spätestens zum 01.08.2014 keine Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen. Die Schulen sind dann jahrgangsweise abzubauen, soweit der Schulträger nicht beschließt,
sie aufzulösen. Nach den hier vorliegenden Zahlen können im Kreis Euskirchen sowohl zumindest die
Don Bosco Schule (Stand der SchülerInnen am 01.10.2012: 36 SchülerInnen, Mindestzahl: 33 SchülerInnen) betroffen sein als auch Förderschulen in kommunaler Trägerschaft wie auch Förderschulen
im Verbund.
Trotz der zu erwartenden Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in Regelschulen
wird ein Bedarf an Förderschulen bestehen bleiben. Insoweit ist dieser Bedarf festzustellen und zu
klären, wo welche Förderschule in wessen Trägerschaft zukünftig vorgehalten werden soll.
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gez. Uwe Schmitz
Fraktionsvorsitzender
f.d.R.: gez. Florian Schrott
Fraktionsgeschäftsführer