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Antrag SPD (Z 2/A 99/2012 (KA 05.12.2012))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
12.12.12, 16:28
Aktualisiert
12.12.12, 16:28
Antrag SPD (Z 2/A 99/2012 (KA 05.12.2012))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z.: 2 / A 99/2012 Datum: 11.12.2012 Auszug aus der Niederschrift der 12. Sitzung des Kreisausschusses am 05.12.2012 TOP 23 Aufstellung einer gemeinsamen Planung der Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen durch die Verwaltung hier: Antrag der SPD-Fraktion A 99/2012 Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur Z1 13.11.2012 Landrat Rosenke berichtet von der Vorstandssitzung des Deutschen Landkreistages, in der beschlossen wurde, die Landesregierung aufzufordern, kleine Förderschulen zu erhalten und die Verordnung über die Größen der Förderschulen grundlegend zu überarbeiten. SPD-Fraktionsvorsitzender Schmitz erklärt, dass der im letzten Jahr gefasste Beschluss zum kreisweiten Schulentwicklungsplan der weiterführenden Schulen zwar ähnlich lautend war, jedoch nicht identisch. Zudem hätten hier die Bürgermeister nicht mitgespielt, so dass dieser Antrag aus seiner Sicht erledigt sei. Um bei den Förderschulen nicht das Gleiche zu erleben, sei ein entsprechender Antrag aus seiner Sicht notwendig. Die beabsichtigte Verordnung sehe vor, dass ein Unterschreiten der Schülerzahlen das automatische Aus der Förderschule bedeute. Eine bereits diskutierte Abgabe der Zuständigkeit an den Landschaftsverband stelle aus seiner Sicht keine Alternative dar. Daher halte er eine kreisweite Schulentwicklungsplanung im Bereich der Förderschulen für notwendig, zumal die Förderschulen trotz Inklusion weiterhin Bestand haben werden. Landrat Rosenke verweist auf die anstehende Bürgermeisterkonferenz, in der dieses Thema im Sinne der Beschlussempfehlung behandelt werden soll. AV Poth ergänzt, dass es sinnvoll ist bereits jetzt zu starten, auch wenn dieses Thema mehrere Jahre dauern wird und ggf. eine stufenweise Umsetzung angezeigt ist. Die vorliegenden Entwürfe des Gesetzes und der Verordnung seien insoweit belastbar, als das man auf deren Grundlage mit den Kommunen in die Diskussion einsteigen könne, so dass im 1. Quartal 2013 ein erster Entwurf des Förderschulentwicklungskonzeptes vorliegen dürfte. Der Kreisausschuss empfiehlt anschließend dem Kreistag die sich aus der Z 1 ergebende Beschlussfassung: Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung für den Bereich Förderschulen aufzustellen. In dieser Planung wird u.a. dargestellt, welche Förderschulen wo und in wessen Trägerschaft vorgehalten werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig