Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
12.12.12, 16:28
Aktualisiert
12.12.12, 16:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z.: 2 / A 99/2012
Datum:
11.12.2012
Auszug aus der Niederschrift der 12. Sitzung des Kreisausschusses am 05.12.2012
TOP 23
Aufstellung einer gemeinsamen Planung der Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen durch die Verwaltung
hier: Antrag der SPD-Fraktion
A 99/2012
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
Z1
13.11.2012
Landrat Rosenke berichtet von der Vorstandssitzung des
Deutschen Landkreistages, in der beschlossen wurde, die
Landesregierung aufzufordern, kleine Förderschulen zu erhalten
und die Verordnung über die Größen der Förderschulen
grundlegend zu überarbeiten.
SPD-Fraktionsvorsitzender Schmitz erklärt, dass der im letzten
Jahr gefasste Beschluss zum kreisweiten Schulentwicklungsplan
der weiterführenden Schulen zwar ähnlich lautend war, jedoch
nicht identisch. Zudem hätten hier die Bürgermeister nicht
mitgespielt, so dass dieser Antrag aus seiner Sicht erledigt sei.
Um bei den Förderschulen nicht das Gleiche zu erleben, sei ein
entsprechender Antrag aus seiner Sicht notwendig. Die
beabsichtigte Verordnung sehe vor, dass ein Unterschreiten der
Schülerzahlen das automatische Aus der Förderschule bedeute.
Eine bereits diskutierte Abgabe der Zuständigkeit an den
Landschaftsverband stelle aus seiner Sicht keine Alternative dar.
Daher halte er eine kreisweite Schulentwicklungsplanung im
Bereich der Förderschulen für notwendig, zumal die
Förderschulen trotz Inklusion weiterhin Bestand haben werden.
Landrat Rosenke verweist auf die anstehende
Bürgermeisterkonferenz, in der dieses Thema im Sinne der
Beschlussempfehlung behandelt werden soll.
AV Poth ergänzt, dass es sinnvoll ist bereits jetzt zu starten, auch
wenn dieses Thema mehrere Jahre dauern wird und ggf. eine
stufenweise Umsetzung angezeigt ist. Die vorliegenden Entwürfe
des Gesetzes und der Verordnung seien insoweit belastbar, als
das man auf deren Grundlage mit den Kommunen in die
Diskussion einsteigen könne, so dass im 1. Quartal 2013 ein
erster Entwurf des Förderschulentwicklungskonzeptes vorliegen
dürfte.
Der Kreisausschuss empfiehlt anschließend dem Kreistag die
sich aus der Z 1 ergebende Beschlussfassung:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, mit den kreisangehörigen
Städten und Gemeinden eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung für den Bereich Förderschulen aufzustellen. In dieser
Planung wird u.a. dargestellt, welche Förderschulen wo und in
wessen Trägerschaft vorgehalten werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig