Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
27.11.12, 12:02
Aktualisiert
27.11.12, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z.: 1 / A 99/2012
Datum:
27.11.2012
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und
Kultur vom 13.11.2012
A)
TOP 8.1
Öffentliche Sitzung
Aufstellung einer gemeinsamen Planung der
Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen durch die
Verwaltung
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Bei Betrachtung der Schülerzahlen der kreiseigenen
Förderschulen fällt auf, dass diese leicht zurückgehen. Die
Schülerzahl der Don-Bosco-Schule verringerte sich vom
Schuljahr 11/12 zum Schuljahr 12/13 um 6 Schüler/-innen auf 36
Schülerinnen und Schüler.
Im Rahmen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes fordert die
Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und der
Schulen für Kranke für die Förderschule mit dem
Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung eine
Mindestgröße von 33 Schülerinnen und Schülern in der
Sekundarstufe I.
Da aufgrund der neuen Verordnung auch Förderschulen in der
Trägerschaft der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
gefährdet sind, beantragt die SPD (A 99/2012) die Verwaltung zu
beauftragen, mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
eine gemeinsame Planung der Förderschullandschaft im Kreis
Euskirchen aufzustellen, um die weitere Vorgehensweise
festzulegen.
Sollte das 9. Schulrechtsänderungsgesetz in dieser Form
verabschiedet werden, so führt dies bei den kreisangehörigen
Städten und Gemeinden zu erheblichen Veränderungen. Die
Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und der
Schulen für Kranke fordert für Verbundschulen (Emotionale und
Soziale Entwicklung, Sprache, Lernen) eine Mindestgröße von
144 Schülerinnen und Schülern, die aktuell lediglich an einer von
fünf Förderschulen dieser Art erreicht wird.
Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass es hinsichtlich einer
kreisweiten Schulentwicklungsplanung bereits einen
Grundsatzbeschluss des Kreistages aus 2011 gibt.
Auf weitere Nachfrage wird seitens der Verwaltung erläutert, dass
sich sowohl Städte und Gemeinden als auch der Kreis schon vor
geraumer Zeit auf eine kreisweite Schulentwicklungsplanung für
den Bereich Förderschulen geeinigt haben. Allerdings sollte erst
eine entsprechende Gesetzgebung des Landes abgewartet
A 99/2012
werden, ehe es zu weiteren Gesprächen kommt.
Herr Dr. Schürmann wird in der Bürgermeisterkonferenz am
07.12.2012 zu diesem Thema Stellung nehmen. Anschließend
soll nach weiteren Gesprächen mit Schulträgern und
Schulleitungen im Laufe der ersten Jahreshälfte 2013 ein erster
Entwurf eines kreisweiten Schulentwicklungsplanes für den
Bereich Förderschulen vorgelegt werden. Über die weitere
Vorgehensweise und erste Ergebnisse wird der Ausschuss
weiterhin informiert.
Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, mit den kreisangehörigen
Städten und Gemeinden eine gemeinsame
Schulentwicklungsplanung für den Bereich Förderschulen
aufzustellen. In dieser Planung wird u.a. dargestellt, welche
Förderschulen wo und in wessen Trägerschaft vorgehalten
werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen