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Antrag SPD (Z 1/A 99/2012 (BiSpoKultA 13.11.2012))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
27.11.12, 12:02
Aktualisiert
27.11.12, 12:02
Antrag SPD (Z 1/A 99/2012 (BiSpoKultA 13.11.2012)) Antrag SPD (Z 1/A 99/2012 (BiSpoKultA 13.11.2012))

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z.: 1 / A 99/2012 Datum: 27.11.2012 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur vom 13.11.2012 A) TOP 8.1 Öffentliche Sitzung Aufstellung einer gemeinsamen Planung der Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen durch die Verwaltung hier: Antrag der SPD-Fraktion Bei Betrachtung der Schülerzahlen der kreiseigenen Förderschulen fällt auf, dass diese leicht zurückgehen. Die Schülerzahl der Don-Bosco-Schule verringerte sich vom Schuljahr 11/12 zum Schuljahr 12/13 um 6 Schüler/-innen auf 36 Schülerinnen und Schüler. Im Rahmen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes fordert die Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke für die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung eine Mindestgröße von 33 Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I. Da aufgrund der neuen Verordnung auch Förderschulen in der Trägerschaft der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gefährdet sind, beantragt die SPD (A 99/2012) die Verwaltung zu beauftragen, mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine gemeinsame Planung der Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen aufzustellen, um die weitere Vorgehensweise festzulegen. Sollte das 9. Schulrechtsänderungsgesetz in dieser Form verabschiedet werden, so führt dies bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu erheblichen Veränderungen. Die Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke fordert für Verbundschulen (Emotionale und Soziale Entwicklung, Sprache, Lernen) eine Mindestgröße von 144 Schülerinnen und Schülern, die aktuell lediglich an einer von fünf Förderschulen dieser Art erreicht wird. Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass es hinsichtlich einer kreisweiten Schulentwicklungsplanung bereits einen Grundsatzbeschluss des Kreistages aus 2011 gibt. Auf weitere Nachfrage wird seitens der Verwaltung erläutert, dass sich sowohl Städte und Gemeinden als auch der Kreis schon vor geraumer Zeit auf eine kreisweite Schulentwicklungsplanung für den Bereich Förderschulen geeinigt haben. Allerdings sollte erst eine entsprechende Gesetzgebung des Landes abgewartet A 99/2012 werden, ehe es zu weiteren Gesprächen kommt. Herr Dr. Schürmann wird in der Bürgermeisterkonferenz am 07.12.2012 zu diesem Thema Stellung nehmen. Anschließend soll nach weiteren Gesprächen mit Schulträgern und Schulleitungen im Laufe der ersten Jahreshälfte 2013 ein erster Entwurf eines kreisweiten Schulentwicklungsplanes für den Bereich Förderschulen vorgelegt werden. Über die weitere Vorgehensweise und erste Ergebnisse wird der Ausschuss weiterhin informiert. Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung für den Bereich Förderschulen aufzustellen. In dieser Planung wird u.a. dargestellt, welche Förderschulen wo und in wessen Trägerschaft vorgehalten werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen