Daten
Kommune
Merzenich
Größe
127 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
20.11.12, 18:11
Aktualisiert
20.11.12, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 47/2012
- öffentlich -
Abteilung: 3
Datum: 09.11.2012
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Gemeinderat
Wasserwirtschaft – Sonderbetriebsplan O 2011/08
Herstellung von wasserwirtschaftlichen Anlagen des Tagebaus Hambach
RWE-Power beantragt über die Bezirksregierung Arnsberg die Zulassung des Sonderbetriebsplanes O 2011/08 für die Verlegung einer DN 1000 Tagebauentwässerungsleitung zur Ableitung von
Sümpfungswässer im Abschnitt Westen.
Hierbei handelt es sich um ein formales Behördenverfahren; eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist
nicht vorgesehen. Die Gemeinde Merzenich wurde von der Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 29.08.2012 gebeten, zu dem Antrag fachlich Stellung zu nehmen. Eine entsprechende
fachliche Stellungnahme kann seitens der Gemeinde Merzenich nicht erfolgen, da die Verwaltung
der Gemeinde Merzenich keine Fachbehörde ist.
Fachlich zuständig ist hier die Kreisverwaltung Düren mit ihren Fachämtern, die als Träger öffentlicher Belange ebenfalls am Verfahren beteiligt wurde. Seitens der Kreisverwaltung Düren wurde
lediglich von dem Fachamt „Untere Wasserbehörde“ eine Stellungnahme abgegeben, die sich
jedoch ausschließlich auf eine Kreuzung der geplanten Leitung mit dem Gewässer “Buirer Fließ“
bezieht.
Sonstige Bedenken und Auflagen oder Versagungsgründe gegen die Maßnahme wurden von der
Kreisverwaltung nicht geäußert.
Es ist davon auszugehen, dass die Kreisverwaltung Düren als Fachbehörde die Maßnahme genauestens geprüft hat und auch die Ausführung unter Berücksichtigung aller Auflagen genauestens prüfen wird. Die Maßnahme wird von der Gemeinde Merzenich zur Kenntnis genommen.
Seitens RWE Power wird die geplante Maßnahme in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vorgestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl,
die geplante Maßnahme wird seitens der Gemeinde Merzenich zur Kenntnis genommen.
(Harzheim)
(Lüssem)