Daten
Kommune
Wesseling
Größe
149 kB
Datum
12.12.2012
Erstellt
26.11.12, 17:41
Aktualisiert
26.11.12, 17:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
246/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Einzelhandelsvereinbarung zwischen den Städten Brühl, Frechen, Hürth, Köln, Pulheim und Wesseling sowie dem Rhein-Erft-Kreis
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
14.11.2012
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 246/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Stefan Wessels
14.11.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Einzelhandelsvereinbarung zwischen den Städten Brühl, Frechen, Hürth, Köln, Pulheim und Wesseling sowie dem Rhein-Erft-Kreis
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
begrüßt die von den (Ober-) Bürgermeistern und dem Landrat unterzeichnete Einzelhandelsvereinbarung als
weiteren Schritt einer engeren interkommunalen / regionalen Kooperation.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Städte Brühl, Frechen, Hürth, Köln, Pulheim und Wesseling sowie der Rhein-Erft-Kreis pflegen seit längerem einen aktiven fachlichen Austausch im Rahmen des interkommunalen Arbeitskreises (IntAK). Regional bzw. kommunalübergreifende Themen werden regelmäßig auf der Verwaltungsebene diskutiert und
münden je nach Zielsetzung in Vereinbarungen zum künftigen gemeinsamen Handeln. Die Vereinbarungen
werden von der Verwaltung vorbereitet und von den (Ober-) Bürgermeistern unterzeichnet.
Im letzten 5. Treffen der (Ober-) Bürgermeister am 04.09.2012 wurde unter anderem das Thema einer abgestimmten Einzelhandelsentwicklung diskutiert.
In den meisten Städten bestehen inzwischen umfassende kommunale Zentren- und Einzelhandelskonzepte
bzw. Masterpläne zur Sicherung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche und zur Steuerung insbesondere großflächiger Einzelhandelsvorhaben. Städtebauliche Fehlentwicklungen und Ansiedlungen auf der
„grünen (grauen) Wiese“ sollen verhindert werden.
Die kommunalen Konzepte bzw. Masterpläne beziehen sich i.d.R. auf das eigene Kommunalgebiet und die
dortige Einzelhandelssituation. Sie stellen Entwicklungsziele und Ansiedlungsstrategie für Nahversorgungsbetriebe, zentrale Versorgungsbereiche und ggf. weitere Einzelhandelsstandorte dar. Sie bieten den Kommunen dementsprechend eine Handlungsleitlinie für die weitere (räumliche) Entwicklung der Einzelhandelssituation.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass insbesondere aufgrund des Strukturwandels im Einzelhandel hin zu
größeren Einzelhandelsstrukturen vermehrt regionaler Abstimmungsbedarf besteht. Gerade großflächige
Einzelhandelseinrichtungen können mit städtebaulichen Auswirkungen auf die Einzelhandelsstruktur sowohl
im eigenen Stadtgebiet als auch in den Nachbarstädten verbunden sein. Diese äußern sich bspw. in Kaufkraftabflüssen in den entsprechenden Sortimentsbereichen, welche Leerstände in integrierten Verkaufslagen
zur Folge haben können. Eine auf das Einzelvorhaben bezogene Abstimmung zwischen der Ansiedlungskommune und den Städten im Einzugsbereich ist daher dringend geboten, um negative Auswirkungen zu
vermeiden.
2. Lösung
Der IntAK (interkommunaler Arbeitkreis) hat sich vor diesem Hintergrund mit den Vor- und Nachteilen eines
regionalen Einzelhandelskonzeptes als ein Weg, sich diesem Thema interkommunal zu nähern, auseinandergesetzt. Die Vor- und Nachteile sind in der folgenden Übersicht dargestellt:
Auf Grund der beschriebenen Pro- und Contra-Argumentation sowie der in zahlreichen Kommunen bereits
vorliegenden oder in Arbeit befindlichen kommunalen Einzelhandelskonzepte erscheint ein regionales Einzelhandelskonzept in Form eines zusätzlichen aufwendigen Planwerkes zurzeit nicht erforderlich und im
Sinne des Kosten- / Nutzeneffektes nicht zielführend.
Vielmehr erscheint eine pragmatische, auf den Einzelfall bezogene, konkrete interkommunale Abstimmung
mit den betroffenen und auch interessierten Kommunen im jeweiligen Wirkungsbereich des Vorhabens
(i.d.R. großflächiger Einzelhandel) sinnvoll, um flexibel handlungsfähig zu sein. Einzelfallabstimmungen, die
bereits im IntAK und auch bilateral zwischen den Städten Brühl, Frechen, Hürth, Köln, Pulheim und Wesseling stattgefunden haben, waren erfolgreich. Im Rahmen einer Konsensrunde sollen zum jeweiligen Einzelvorhaben dann die Voraussetzungen einer Zulassung in einem Bebauungsplan oder im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB festgelegt werden.
Nach umfassender Abstimmung der einzelnen Regelungen zwischen den Städten haben die (Ober-) Bürgermeister und der Landrat anlässlich ihres 5. Treffens am 04.09.2012 in Hürth die Einzelhandelsvereinbarung unterzeichnet. Das Arbeitspapier mit der unterzeichneten Einzelhandelsvereinbarung ist als Anlage
beigefügt.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine
Anlagen
Einzelhandelsvereinbarung (04.09.2012)