Daten
Kommune
Bedburg
Größe
103 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
13.04.16, 18:02
Aktualisiert
13.04.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A) – Abwägungsliste –
Bebauungsplan Nr. 27 / Kaster – Ortslage Königshoven um die „Josef-Schnitzler-Straße“ / obere „Talstraße“ mit dem Ziel der Aufhebung inkl. seiner Änderungen Nrn. 1
bis 13 (außer dem Bebauungsplan Nr. 27 / Kaster, 6. Änderung)
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-11)
Der StadtentwicklungsLfd. Stellungnahme
Stellungnahme
Abwägung
ausschuss empfiehlt dem
Nr.
von, vom
Rat der Stadt Bedburg ...
Bundesamt für
1.
Die Bundeswehr ist berührt aber nicht betroffen, weil Entfällt.
@ die Mitteilung zur KenntInfrastruktur,
der Planungsbereich im Zuständigkeitsbereich des
nis zu nehmen.
Umweltschutz
militärischen Flugplatzes Geilenkirchen/Nörvenich
und Dienstleisliegt.
tungen der BunHierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen –
deswehr, Bonn,
einschl. untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe
07.03.2016
von 30 m nicht überschreiten.
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe
überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir
die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten.
2.
EVONIK GmbH,
Marl, 04.03.2016
An den im Betreff näher bezeichneten Stellen verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
3.
Amprion GmbH,
Dortmund,
09.03.2016
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine
Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen
Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese
Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten
Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen
beteiligt haben.
Vielen Dank für Ihre Informationen. Gegen die i. a.
Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten
sind nicht geplant.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an.
4.
Unitymedia NRW
GmbH, Kassel,
09.03.2016
medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 27 Ka Aufhebung\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 27 Kaster .docx
Entfällt.
@ die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
@ die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt.
Entfällt.
@ die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
5.
Bezirksregierung
Düsseldorf, Düsseldorf,
08.03.2016
Im o. g. Schreiben haben Sie mich um Überprüfung
eines Grundstückes im Zuge der Aufhebung eines
Bebauungsplanes gebeten.
Baugrundstücke müssen im Hinblick auf ihre
Kampfmittelfreiheit für bauliche Anlagen geeignet
sein (§ 16 BauO NRW). Dieses ist insbesondere von
Bedeutung bei Bauvorhaben auf Grundstücken, die
in Bombenabwurfgebieten oder in ehemaligen
Kampfgebieten des Zweiten Weltkrieges liegen und
bei denen nicht unerhebliche Erdeingriffe vorgenommen werden. Da in diesem Fall nicht unmittelbar
von nicht unerheblichen Erdeingriffen auszugehen
ist, ist der KBD nicht zu beteiligen.
Sollte es zukünftig zu Bauvorhaben mit nicht unerheblichen Erdeingriffen auf dem beantragten Grundstück kommen, ist erneut die Untersuchung des
Grundstückes auf Kampfmittelbelastung zu beantragen.
Entfällt.
@ die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
6.
Westnetz GmbH,
Bergheim,
03.03.2016
Entfällt.
@ die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
7.
PLEdoc GmbH,
Essen, 04.03.2016
In Ihrem Schreiben vom 03.03.2016 teilen wir Ihnen
mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben.
Unsere Versorgungsanlagen sind bis auf vorhandene
Hausanschlüsse nicht betroffen.
Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen mit,
dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine
von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden
sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im
Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen
Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit
und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit
uns Kontakt auf.
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der
nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber:
Entfällt.
@ die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
-
Open Grid Europe GmbH, Essen
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-
8.
Bezirksregierung
Arnsberg, Dortmund, 24.03.2016
-
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
-
Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
-
Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft
mbH (MEGAL), Essen
-
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
-
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund
-
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
-
GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
Deutscher Gasversorungsunternehmen mbH
& Co. KG, Straelen
Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger
Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Achtung:
Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit
uns.
Gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 27
nebst seiner Änderungen bestehen aus hiesiger
Sicht keine Bedenken.
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@ die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
Zu den derzeit vorliegenden bergbaulichen Verhältnissen gebe ich Ihnen folgende Anregungen und
Hinweise:
Die Planfläche befindet sich über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Arnold Josef“. Eigentümerin dieses ist die RV Rheinbraun Handel und
Dienstleistungen GmbH, Stüttgenweg 2 in 50935
Köln.
Ausweislich der hier vorliegenden Unterlagen ist im
Bereich der Planmaßnahme kein Abbau von Mineralien dokumentiert. Danach ist mit bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen.
Jedoch ist der Planungsbereich nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand:
01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2001-1)- von durch
Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus
bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für
die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Erteilung von Schneider & Thiele, 1965)
betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 –
5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle.
Daher sollte folgendes bei künftigen Planungen berücksichtigt werden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der
Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 27 Ka Aufhebung\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 27 Kaster .docx
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den
Braunkohletagebau als auch bei einem späteren
Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte
Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an
der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der
Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von
Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen,
diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG,
Stüttgenweg 2 ind 50935 Köln, sowie für konkrete
Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen.
Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene
bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich
empfehle ich, die o. g. RV Rheinbraun Handel und
Dienstleistungen GmbH als Eigentümerin der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt
ist.
9.
IHK Köln, Geschäftsstelle
Rhein-Erft, Bergheim, 05.04.2016
10.
Rhein-Erft-Kreis,
Bergheim,
05.04.2016
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur
Verfügung.
Von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu
Köln bestehen hinsichtlich der geplanten Aufhebung
des Bebauungsplanes Nr. 27/Kaster – Ortslage Königshoven um die „Josef-Schnitzler-Straße“/obere
„Talstraße“ inkl. seiner Änderungen Nrn. 1 – 13 (außer dem Bebauungsplan Nr. 27/Kaster, 6. Änderung,
Teilgebiet GE „südliches Heidklift“) – keine Bedenken
oder Anregungen.
Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden
Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben:
Naturschutz und Landschaftspflege
Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, Tel.: 02271/834213
medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 27 Ka Aufhebung\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 27 Kaster .docx
Die RWE Power Aktiengesellschaft wurde beteiligt.
Da es sich um eine Aufhebung des Bebauungsplanes handelt, wird ein entsprechender Hinweis im
Rahmen von Baugenehmigungsverfahren erfolgen.
Allerdings ist das Plangebiet nahe vollständig bebaut,
so dass nur untergeordnete Baurechte entstehen und
folglich nicht mit Problemen im Zuge von Bauvorhaben gerechnet wird.
Entfällt.
@ die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
@ die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
Auf Seite 7 unter Punkt 4.3 der Begründung zur frühzeitigen Beteiligung wird festgestellt, dass kein Eingriff durch die Aufhebung erfolgt.
Des Weiteren wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass die artenschutzbezogenen Verbotstatbestände
des BNatSchG und des LG NRW unmittelbar als
direkt anwendbares Recht fort gelten.
Bei Berücksichtigung dieser Voraussetzungen bestehen aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Aufhebung des Bebauungsplanes
Nr. 27/Kaster keine Bedenken.
Wasserwirtschaft
Ansprechpartnerin:
02271/834729
Frau
Schröder,
Tel.:
Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen
keine Bedenken. Sofern sich auf den Grundstücken
Entwässerungsanlagen befinden, so sind diese funktionstüchtig zu erhalten.
Für Grundstücke, die eine Entwässerungsanlage
enthalten und die geteilt werden, ist eine rechtlich
verbindliche Regelung über den Eigentümer und
Unterhaltspflichtigen für diese Anlage zu treffen.
Falls sich hieraus ein neuer Eigentümer ergibt, so ist
die Untere Wasserbehörde umgehend zu informieren.
Bei Änderungen der Einleitmengen in eine bestehende Entwässerungsanlage ist vor Baubeginn bei der
Unteren Wasserbehörde ein Antrag auf Änderung zu
stellen.
Bei einer geplanten Bauverdichtung und damit einhergehenden verstärkten Versiegelung sollte darauf
geachtet werden, anfallendes Niederschlagswasser
zu minimieren. Es wird angeregt, künftigen Hauseigentümern den Einbau einer Zisterne zur Brauchwassernutzung zu empfehlen.
medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 27 Ka Aufhebung\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 27 Kaster .docx
Der Hinweis wird berücksichtigt.
Bodenschutz:
Ansprechpartner: Herr Pisi, Tel.: 02271/834672
Für die im Bebauungsplan betroffenen Flächen liegen im Kataster für Altlasten und altlastenverdächtige
Flächen zwei Eintragungen vor:
1. Auf dem Grundstück in 50181 Bedburg, Gemarkung Kaster, Flur 6, Flurstück 275 befand
sich ein Busreiseunternehmen. Zudem wurde
hier eine Eigenbedarfstankstelle betrieben.
Das Reiseunternehmen existiert nicht mehr.
2. Auf dem Grundstück in 50181 Bedburg, Gemarkung Kaster, Flur 6, Flurstück 278 wurde
eine Kfz.-Werkstatt betrieben. Aufgrund der
Handhabung mit Kraft- und Schmierstoffen
ist auch hier ein Altstandort vermerkt.
Für beide Teilflächen sind keine schädlichen Bodenveränderungen bekannt, können aufgrund der historischen Nutzung aber nicht ausgeschlossen werden.
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine
Bedenken, ich weise jedoch darauf hin, dass die
Untere Bodenschutzbehörde bei Eingriffen in den
Boden der beiden altlastverdächtigen Flächen zu
beteiligen ist.
Immissionsschutz:
Ansprechpartnerin:
02271/833454
Frau
Klinkhammer,
Tel.:
Zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 27/Kaster
werden aus Sicht des Immissionsschutzes keine
Anregungen vorgebracht.
Amt für Straßenbau und Verkehr
Ansprechpartnerin:
Frau
Hamacher,
02271/834674
medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 27 Ka Aufhebung\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 27 Kaster .docx
Tel.:
Gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes bestehen aus meiner Sicht als Straßenbaulastträger der
der K36 dann keine Bedenken, wenn bei einer geplanten Lückenbebauung eine Erschließung über die
K36 ausgeschlossen ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet
schalltechnisch vorbelastet ist. Vorsorglich weise ich
darauf hin, dass der Kreis keine Kosten für Lärmschutzmaßnahmen und auch keine Unterhaltungslast
für aktive Lärmschutzeinrichtungen übernimmt.
11.
Landesbetrieb
Straßenbau NRW,
Krefeld,
07.04.2016
Die Autobahnniederlassung Krefeld ist für den Betrieb und die Unterhaltung der in einer Entfernung
von ca. 200 m süd-westlich des Plangebietes verlaufenden Autobahn 61, Abschnitt 17 zuständig.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 27/Kaster einschl. seiner Änderungen 1 – 13 – außer dem Bebauungsplan Nr. 27 / Kaster, 6. Änderung – wird aufgehoben.
Eine den Bestand nachverdichtende Bebauung zur
Deckung der vorhandenen Nachfrage an Bauland
innerhalb der Ortslage wird damit planungsrechtlich
ermöglicht.
Dabei wird die bebauungsplanrechtliche Zulässigkeit
von Vorhaben zukünftig nach § 34 Baugesetzbuch
beurteilt.
Durch die Aufstellung einer Satzung nach § 86 Landesbauordnung soll eine Regelung in Bezug auf gestalterische Elemente wie z. B. Einfriedungen erfolgen.
Seitens der Autobahnniederlassung Krefeld bestehen
keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben.
Gegenüber der Straßenbauverwaltung können weder
jetzt noch zukünftig aus diesen Planungen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz geltend gemacht werden.
medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 27 Ka Aufhebung\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 27 Kaster .docx
Entfällt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
@ die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.