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Beschlussvorlage (Bp 27 Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
103 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
13.04.16, 18:02
Aktualisiert
13.04.16, 18:02

Inhalt der Datei

Anlage A) – Abwägungsliste – Bebauungsplan Nr. 27 / Kaster – Ortslage Königshoven um die „Josef-Schnitzler-Straße“ / obere „Talstraße“ mit dem Ziel der Aufhebung inkl. seiner Änderungen Nrn. 1 bis 13 (außer dem Bebauungsplan Nr. 27 / Kaster, 6. Änderung) Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-11) Der StadtentwicklungsLfd. Stellungnahme Stellungnahme Abwägung ausschuss empfiehlt dem Nr. von, vom Rat der Stadt Bedburg ... Bundesamt für 1. Die Bundeswehr ist berührt aber nicht betroffen, weil Entfällt. @ die Mitteilung zur KenntInfrastruktur, der Planungsbereich im Zuständigkeitsbereich des nis zu nehmen. Umweltschutz militärischen Flugplatzes Geilenkirchen/Nörvenich und Dienstleisliegt. tungen der BunHierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – deswehr, Bonn, einschl. untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe 07.03.2016 von 30 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten. 2. EVONIK GmbH, Marl, 04.03.2016 An den im Betreff näher bezeichneten Stellen verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen. 3. Amprion GmbH, Dortmund, 09.03.2016 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Vielen Dank für Ihre Informationen. Gegen die i. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. 4. Unitymedia NRW GmbH, Kassel, 09.03.2016 medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 27 Ka Aufhebung\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 27 Kaster .docx Entfällt. @ die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. @ die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt. Entfällt. @ die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 5. Bezirksregierung Düsseldorf, Düsseldorf, 08.03.2016 Im o. g. Schreiben haben Sie mich um Überprüfung eines Grundstückes im Zuge der Aufhebung eines Bebauungsplanes gebeten. Baugrundstücke müssen im Hinblick auf ihre Kampfmittelfreiheit für bauliche Anlagen geeignet sein (§ 16 BauO NRW). Dieses ist insbesondere von Bedeutung bei Bauvorhaben auf Grundstücken, die in Bombenabwurfgebieten oder in ehemaligen Kampfgebieten des Zweiten Weltkrieges liegen und bei denen nicht unerhebliche Erdeingriffe vorgenommen werden. Da in diesem Fall nicht unmittelbar von nicht unerheblichen Erdeingriffen auszugehen ist, ist der KBD nicht zu beteiligen. Sollte es zukünftig zu Bauvorhaben mit nicht unerheblichen Erdeingriffen auf dem beantragten Grundstück kommen, ist erneut die Untersuchung des Grundstückes auf Kampfmittelbelastung zu beantragen. Entfällt. @ die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 6. Westnetz GmbH, Bergheim, 03.03.2016 Entfällt. @ die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 7. PLEdoc GmbH, Essen, 04.03.2016 In Ihrem Schreiben vom 03.03.2016 teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Unsere Versorgungsanlagen sind bis auf vorhandene Hausanschlüsse nicht betroffen. Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: Entfällt. @ die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. - Open Grid Europe GmbH, Essen medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 27 Ka Aufhebung\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 27 Kaster .docx - 8. Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, 24.03.2016 - Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen - Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen - GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deutscher Gasversorungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. Gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 27 nebst seiner Änderungen bestehen aus hiesiger Sicht keine Bedenken. medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 27 Ka Aufhebung\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 27 Kaster .docx @ die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Zu den derzeit vorliegenden bergbaulichen Verhältnissen gebe ich Ihnen folgende Anregungen und Hinweise: Die Planfläche befindet sich über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Arnold Josef“. Eigentümerin dieses ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Ausweislich der hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich der Planmaßnahme kein Abbau von Mineralien dokumentiert. Danach ist mit bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen. Jedoch ist der Planungsbereich nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2001-1)- von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Erteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Daher sollte folgendes bei künftigen Planungen berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 27 Ka Aufhebung\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 27 Kaster .docx Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 ind 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich empfehle ich, die o. g. RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH als Eigentümerin der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. 9. IHK Köln, Geschäftsstelle Rhein-Erft, Bergheim, 05.04.2016 10. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, 05.04.2016 Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Köln bestehen hinsichtlich der geplanten Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 27/Kaster – Ortslage Königshoven um die „Josef-Schnitzler-Straße“/obere „Talstraße“ inkl. seiner Änderungen Nrn. 1 – 13 (außer dem Bebauungsplan Nr. 27/Kaster, 6. Änderung, Teilgebiet GE „südliches Heidklift“) – keine Bedenken oder Anregungen. Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben: Naturschutz und Landschaftspflege Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, Tel.: 02271/834213 medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 27 Ka Aufhebung\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 27 Kaster .docx Die RWE Power Aktiengesellschaft wurde beteiligt. Da es sich um eine Aufhebung des Bebauungsplanes handelt, wird ein entsprechender Hinweis im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren erfolgen. Allerdings ist das Plangebiet nahe vollständig bebaut, so dass nur untergeordnete Baurechte entstehen und folglich nicht mit Problemen im Zuge von Bauvorhaben gerechnet wird. Entfällt. @ die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. @ die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Auf Seite 7 unter Punkt 4.3 der Begründung zur frühzeitigen Beteiligung wird festgestellt, dass kein Eingriff durch die Aufhebung erfolgt. Des Weiteren wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die artenschutzbezogenen Verbotstatbestände des BNatSchG und des LG NRW unmittelbar als direkt anwendbares Recht fort gelten. Bei Berücksichtigung dieser Voraussetzungen bestehen aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 27/Kaster keine Bedenken. Wasserwirtschaft Ansprechpartnerin: 02271/834729 Frau Schröder, Tel.: Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen keine Bedenken. Sofern sich auf den Grundstücken Entwässerungsanlagen befinden, so sind diese funktionstüchtig zu erhalten. Für Grundstücke, die eine Entwässerungsanlage enthalten und die geteilt werden, ist eine rechtlich verbindliche Regelung über den Eigentümer und Unterhaltspflichtigen für diese Anlage zu treffen. Falls sich hieraus ein neuer Eigentümer ergibt, so ist die Untere Wasserbehörde umgehend zu informieren. Bei Änderungen der Einleitmengen in eine bestehende Entwässerungsanlage ist vor Baubeginn bei der Unteren Wasserbehörde ein Antrag auf Änderung zu stellen. Bei einer geplanten Bauverdichtung und damit einhergehenden verstärkten Versiegelung sollte darauf geachtet werden, anfallendes Niederschlagswasser zu minimieren. Es wird angeregt, künftigen Hauseigentümern den Einbau einer Zisterne zur Brauchwassernutzung zu empfehlen. medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 27 Ka Aufhebung\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 27 Kaster .docx Der Hinweis wird berücksichtigt. Bodenschutz: Ansprechpartner: Herr Pisi, Tel.: 02271/834672 Für die im Bebauungsplan betroffenen Flächen liegen im Kataster für Altlasten und altlastenverdächtige Flächen zwei Eintragungen vor: 1. Auf dem Grundstück in 50181 Bedburg, Gemarkung Kaster, Flur 6, Flurstück 275 befand sich ein Busreiseunternehmen. Zudem wurde hier eine Eigenbedarfstankstelle betrieben. Das Reiseunternehmen existiert nicht mehr. 2. Auf dem Grundstück in 50181 Bedburg, Gemarkung Kaster, Flur 6, Flurstück 278 wurde eine Kfz.-Werkstatt betrieben. Aufgrund der Handhabung mit Kraft- und Schmierstoffen ist auch hier ein Altstandort vermerkt. Für beide Teilflächen sind keine schädlichen Bodenveränderungen bekannt, können aufgrund der historischen Nutzung aber nicht ausgeschlossen werden. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken, ich weise jedoch darauf hin, dass die Untere Bodenschutzbehörde bei Eingriffen in den Boden der beiden altlastverdächtigen Flächen zu beteiligen ist. Immissionsschutz: Ansprechpartnerin: 02271/833454 Frau Klinkhammer, Tel.: Zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 27/Kaster werden aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen vorgebracht. Amt für Straßenbau und Verkehr Ansprechpartnerin: Frau Hamacher, 02271/834674 medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 27 Ka Aufhebung\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 27 Kaster .docx Tel.: Gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes bestehen aus meiner Sicht als Straßenbaulastträger der der K36 dann keine Bedenken, wenn bei einer geplanten Lückenbebauung eine Erschließung über die K36 ausgeschlossen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet schalltechnisch vorbelastet ist. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Kreis keine Kosten für Lärmschutzmaßnahmen und auch keine Unterhaltungslast für aktive Lärmschutzeinrichtungen übernimmt. 11. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Krefeld, 07.04.2016 Die Autobahnniederlassung Krefeld ist für den Betrieb und die Unterhaltung der in einer Entfernung von ca. 200 m süd-westlich des Plangebietes verlaufenden Autobahn 61, Abschnitt 17 zuständig. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 27/Kaster einschl. seiner Änderungen 1 – 13 – außer dem Bebauungsplan Nr. 27 / Kaster, 6. Änderung – wird aufgehoben. Eine den Bestand nachverdichtende Bebauung zur Deckung der vorhandenen Nachfrage an Bauland innerhalb der Ortslage wird damit planungsrechtlich ermöglicht. Dabei wird die bebauungsplanrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben zukünftig nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Durch die Aufstellung einer Satzung nach § 86 Landesbauordnung soll eine Regelung in Bezug auf gestalterische Elemente wie z. B. Einfriedungen erfolgen. Seitens der Autobahnniederlassung Krefeld bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Gegenüber der Straßenbauverwaltung können weder jetzt noch zukünftig aus diesen Planungen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz geltend gemacht werden. medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 27 Ka Aufhebung\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 27 Kaster .docx Entfällt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. @ die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.