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Beschlussvorlage (BP 27 Kaster, 6 Änderung WP9-78/2015 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
157 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
13.04.16, 18:02
Aktualisiert
13.04.16, 18:02
Beschlussvorlage (BP 27 Kaster, 6 Änderung WP9-78/2015 1. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

e gass nen Pan 32,0 4,6 Innerhalb des Gewerbegebietes sind in den einzelnen Zonen folgende Betriebe und Nutzungen zugelassen: 1.1 Anschluss an die Verkehrsflächen (§ 9 (1) Nr. 11 BauGB) 3. Die verkehrliche Anbindung von Grundstücken an die öffentlichen Verkehrsflächen ist in dem Bereich, in dem Einfriedungen zugelassen sind, ausgeschlossen. Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen. Stellplätze sind innerhalb der überbaubaren Flächen und innerhalb der dafür festgesetzten Flächen zulässig. 2.2 Garagen und Stellplätze (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB; § 23 (5) Satz 2 BauNVO) 2. 2.1 Gemäß § 1 (5) BauNVO sind die unter § 8 (3) Nr. 1 BauNVO genannten Wohnungen allgemein zulässig. 1.2 GE 1: Verwaltungs- und Bürogebäude, Handelsbetriebe, Elektro- und Installationsbetriebe sowie Gartenbaubetriebe GE 2: Anlagen wie unter GE 1, Drehereien, Elektroreparaturwerkstätten, Betriebe zur Herstellung von Kunststoffteilen ohne Verwendung von Phenolharzen, Glasereibetriebe, Schreinereien, Anlagen zur Herstellung von Polstermöbeln und zur Möbelmontage, Druckereien ohne Rotationsdruck, Schlossereien, automatische Autowaschanlagen mit Gebläse und Autoreparaturwerkstätten GE 3: Anlagen wie unter GE 1 und GE 2, Tischlereien, Speditions- und Omnibusbetriebe sowie alle Anlagen der Ziffern 200 bis 221 des Anhanges zum Abstandserlass, Stand 06.06.2007, herausgegeben vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW, soweit sie nicht schon innerhalb der GE 1 und GE 2 zulässig sind. Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) Flur 10 21 43 III 5 280 GRZ 0,8 GFZ 2,0 GE 2 281 Einfriedungen Vorgartenflächen sind an der Straßenbegrenzungslinie mit Rasenkantensteinen nicht höher als 10 cm über der angrenzenden Verkehrsfläche einzugrenzen. Innerhalb des im Plan dargestellten Bereichs ist eine Einfriedung in Holzbauweise, als Stabgitter- oder Maschendrahtkonstruktion oder als begrünte Mauer zugelassen. Einfriedungen auf sonstigen Grundstücksgrenzen sind abzupflanzen. 1. 1.1 1.2 1.3 C Das Plangebiet wird aufgrund der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 (5) Nr. 1 BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich erforderlich sind. Erdberührende Bauteile sind aufgrund des aufstauenden Sickerwassers gemäß DIN 18195 Teil 6 druckwasserdicht auszubilden. Baugrundverhältnisse Kennzeichnungen Im Bereich von Höhenunterschieden zwischen angrenzenden Verkehrsflächen und der Höhenlage der Grundstücke sind unverputzte Mauern bis maximal 0,50 m gestattet. Böschungsmauern Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 (4) BauGB, § 86 (4) BauONW) 2. 2 St. Rochus Straße 195 196 Die innerhalb der öffentlichen Grünfläche und innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsfläche stehenden Laubbäume sind dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und bei Abgang entsprechend zu ersetzen. Erhaltung von Bäumen und Sträuchern (§ 9 (1) Nr. 25b BauGB) 1 279 7 278 St Flur 6 4 B 4. 20 K 36 5,0 1. 201 276 7,9 Planungsrechtliche Festsetzungen 0 5, III GRZ 0,8 GFZ 2,0 GE 3 277 377 181 316 3 10,0 St 3,0 III 24,5 285 GRZ 0,8 GFZ 2,0 GE 1 317 2,0 13,5 1253 4. 3. 2. Bodendenkmäler 8 200 ö 356 4 1255 1254 1285 2 1257 1258 23 Flur 5 1272 1256 1259 1260 Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der Grundwasserstand wieder an. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist der Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Die Vorschriften der DIN 18195 'Bauwerksabdichtungen' sind zu beachten. Grundwasserabsenkung Gemäß der DIN 4149 liegt das Plangebiet in der Erdbebenzone 2. Entsprechend dem Abschnitt 5.2 der vorgenannten DIN befindet sich das Baugebiet in der Untergrundklasse S und im Bereich des gewachsenen grobkörnigen Bodens in der Baugrundklasse B. Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten. Erdbebengefährdung Es wird darauf hingewiesen, dass beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln Erdarbeiten unverzüglich einzustellen sind und umgehend die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen ist. Kampfmittel Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NW - insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16 DschGNW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/ 9039-0, Fax 02425/9039-199 unverzüglich zu informieren. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Hinweise 1. 22 D 5,0 A TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 55 274 13 275 9 Heidklift 178 376 375 e traß 105 Flur 9 273 15,6 10 179 183 373 6 S er- 11 St 308 8 182 184 f 174 175 180 2 12 309 6 e Jos tzl hni -S c HY W Gully Schieber Gas / Wasser Hydrant unterirdisch Kanalschacht Laterne Höhe in Meter über NHN Gebäude mit Hausnummer Flurstücksnummer 10 Gewerbegebiet III Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß GFZ 2,0 Geschossflächenzahl als Höchstmaß Bereich ohne Ein- und Ausfahrt Strassenbegrenzungslinie Umgrenzung für Flächen für Stellplätze (siehe textliche Festsetzungen unter A 2.) _______________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) Bedburg, den ____________________ Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am ________________ als Satzung beschlossen worden. Satzungsbeschluss _______________________________ (Bürgermeister) Bedburg, den ____________________ Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 (1) BauGB vom _____________ bis _____________ durchgeführt worden. Trägerbeteiligung _______________________________ (ÖbVI) ________________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) Bedburg, den _____________________ Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB am _____________ vom Rat der Stadt Bedburg zur Offenlage beschlossen. Offenlegungsbeschluss Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB durch Beschluss des Rates vom ______________ aufgestellt worden. Bedburg, den _____________________ ________________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) Der Aufstellungsbeschluss ist am ______________ ortsüblich bekanntgemacht worden. ________________________________ (Bürgermeister) Bedburg, den ____________________ Aufstellungsbeschluss Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom ____________ bis ____________ öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung wurde am ______________ ortsüblich bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ______________ von der Auslegung benachrichtigt. Bedburg, den ____________________ _______________________________ (Bürgermeister) Offenlage _______________________________ (Bürgermeister) Bedburg, den ____________________ Die öffentliche Unterrichtung der Bürger hat gemäß § 3 (1) BauGB vom _____________ bis _____________ durch öffentliche Auslegung stattgefunden. Vorgezogene Bürgerbeteiligung Architektur Stadt und Umweltplanung Wildschütz und Schnuis Lütticher Straße 10-12 52064 Aachen Einfriedung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Abgrenzung unterschiedlicher Betriebsarten innerhalb des Gewerbegebietes Es wird bescheinigt, dass die Darstellung mit dem amtlichen Katasternachweis übereinstimmt und die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist. St Sonstige Planzeichen Zweckbestimmung Parkanlage öffentliche Grünfläche Grünflächen ö 50 m Öffentliche Strassenverkehrsfläche Verkehrsflächen Planunterlage Stand 14.11.2011 Entwurf und Bearbeitung: Baugrenze Bauweise, Baugrenzen 40 ZEICHENERKLÄRUNG 20 Zuordnung unterschiedl. Betriebsarten (siehe textl. Festsetzungen unter A 1.) GRZ 0,8 Grundflächenzahl GE 1 GE Art und Maß der baulichen Nutzung G 83.48 79 548 5 Flurstücksgrenze Flurgrenze Kartengrundlage 0 Maßstab 1:500 Kaster 6 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit der BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes 22.04.1993 (BGBl. I S. 466). PlanzV vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 S.58) Gemeindeordnung NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271) Gemarkung: Flur: Inhalt: Bebauungsplan Nr. 27/Kaster 6. Änderung STADT