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Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses 2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
194 kB
Datum
05.04.2016
Erstellt
23.03.16, 18:02
Aktualisiert
23.03.16, 18:02
Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses 2014) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses 2014) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses 2014)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-57/2016 Rechnungsprüfungsamt Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 22.09.2015 Rechnungsprüfungsausschuss 10.03.2016 Rat der Stadt Bedburg 05.04.2016 Abstimmungsergebnis: Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stellt auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2014 fest und beschließt ebenfalls auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresfehlbetrag von 8.257.713,35 € in Höhe von 3.759.802,66 € der Ausgleichrücklage und in Höhe von 4.497.910,69 € der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen. Die Mitglieder des Rates erteilen dem Bürgermeister auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und die enthaltenen Daten sind zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus: Bilanz Ergebnisrechnung Finanzrechnung Teilrechnungen Anhang Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wurde am 18.08.2015 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat der Stadt Bedburg am 08.09.2015 zugeleitet. Die Ergebnisrechnung 2014 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 8.257.713,35 € aus. Die Ausgleichsrücklage hatte zum 31.12.2013 einen Stand von 3.759.802,66 €. Zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2014 wird die Ausgleichsrücklage vollständig aufgebraucht und der Restbetrag von 4.497.910,69 € ist der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen. Das örtliche Rechnungsprüfungsamt hat die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 103 Abs. 1 GO NRW durchgeführt und abschließend einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht hierzu ist der Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem SD-net als Anlage beigefügt. Der gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW für die Prüfung des Jahresabschlusses verantwortliche Rechnungsprüfungsausschuss schloss sich in seiner Sitzung am 10.03.2016 dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes an und fasste das Ergebnis der Prüfung ebenfalls in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammen. Dieser ist als Anlage beigefügt. Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat der Stadt Bedburg. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 8.257.713,35 €. Dieser zehrt die vorhandene Ausgleichsrücklage auf und mindert die Allgemeine Rücklage um 4.497.910,69 €, so dass die Stadt Bedburg zum 31.12.2014 über ein Eigenkapital in Höhe von 69.390.074,75 € verfügt. Die Bilanzsumme zum 31.12.2014 beträgt 280.735.738,03 €. Der vom Rat der Stadt Bedburg festgestellte Jahresabschluss ist gem. § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Darüber hinaus unterliegt der Jahresabschluss der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-57/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Thißen ----------------------------------Baum ----------------------------------Solbach Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-57/2016 Seite 3