Daten
Kommune
Bedburg
Größe
194 kB
Datum
05.04.2016
Erstellt
23.03.16, 18:02
Aktualisiert
23.03.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-57/2016
Rechnungsprüfungsamt
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
22.09.2015
Rechnungsprüfungsausschuss
10.03.2016
Rat der Stadt Bedburg
05.04.2016
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg stellt auf einstimmige Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2014 fest und beschließt ebenfalls
auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresfehlbetrag
von 8.257.713,35 € in Höhe von 3.759.802,66 € der Ausgleichrücklage und in Höhe von
4.497.910,69 € der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen.
Die Mitglieder des Rates erteilen dem Bürgermeister auf einstimmige Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres
einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen
ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und die enthaltenen Daten sind zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus:
Bilanz
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen
Anhang
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wurde am 18.08.2015 vom Kämmerer aufgestellt und
vom Bürgermeister bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat der Stadt Bedburg am 08.09.2015
zugeleitet.
Die Ergebnisrechnung 2014 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 8.257.713,35 € aus.
Die Ausgleichsrücklage hatte zum 31.12.2013 einen Stand von 3.759.802,66 €. Zum Ausgleich
des Jahresfehlbetrages 2014 wird die Ausgleichsrücklage vollständig aufgebraucht und der
Restbetrag von 4.497.910,69 € ist der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen.
Das örtliche Rechnungsprüfungsamt hat die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 103 Abs. 1
GO NRW durchgeführt und abschließend einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Prüfbericht hierzu ist der Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem SD-net als Anlage
beigefügt.
Der gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW für die Prüfung des Jahresabschlusses verantwortliche
Rechnungsprüfungsausschuss schloss sich in seiner Sitzung am 10.03.2016 dem Prüfbericht des
Rechnungsprüfungsamtes an und fasste das Ergebnis der Prüfung ebenfalls in einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammen. Dieser ist als Anlage beigefügt.
Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat der Stadt Bedburg.
Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 8.257.713,35 €.
Dieser zehrt die vorhandene Ausgleichsrücklage auf und mindert die Allgemeine Rücklage um
4.497.910,69 €, so dass die Stadt Bedburg zum 31.12.2014 über ein Eigenkapital in Höhe von
69.390.074,75 € verfügt.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2014 beträgt 280.735.738,03 €.
Der vom Rat der Stadt Bedburg festgestellte Jahresabschluss ist gem. § 96 Abs. 2 GO NRW der
Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Darüber hinaus unterliegt der Jahresabschluss der überörtlichen
Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP9-57/2016
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Thißen
----------------------------------Baum
----------------------------------Solbach
Leiter des
Rechnungsprüfungsamtes
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-57/2016
Seite 3