Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,8 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
4/2004
Anlage zur Vorlage 4/2004
Seite 1 von 1
7. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Dezember 1993 in der Fassung der Änderung vom 17.12.2004
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW S. 666) in der z.Z. geltenden Fassung,
der §§ 4,6 und 7 Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober
1969 (GV.NW. S. 712/SGV NW. 610), in der z.Z. geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde
Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 16.12.2004 beschlossen, die Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Dezember 1993 in der
Fassung der Änderung vom 21.12.2001, wie folgt zu ändern:
I.
§ 8 Abs. 8 erhält folgende Fassung:
§ 8
Gebühren- und Abgabemaßstab und -satz
(8) Die Benutzungsgebühr beträgt:
a) je cbm Abwasser
3,98 €
Bei Grundstücken mit Druckleitungssystem wird die Gebühr um 20 % vermindert, falls der
Anschluß nur an ein Druckleitungssystem erfolgen kann
b) je volle 10 Quadratmeter bebaute oder befestigte Grundstücksfläche
II.
Diese Satzung tritt am 01.01.2005 in Kraft.
10,57 €