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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage 4/2004)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,8 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage 4/2004)

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Inhalt der Datei

4/2004 Anlage zur Vorlage 4/2004 Seite 1 von 1 7. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Dezember 1993 in der Fassung der Änderung vom 17.12.2004 Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW S. 666) in der z.Z. geltenden Fassung, der §§ 4,6 und 7 Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NW. S. 712/SGV NW. 610), in der z.Z. geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 16.12.2004 beschlossen, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Dezember 1993 in der Fassung der Änderung vom 21.12.2001, wie folgt zu ändern: I. § 8 Abs. 8 erhält folgende Fassung: § 8 Gebühren- und Abgabemaßstab und -satz (8) Die Benutzungsgebühr beträgt: a) je cbm Abwasser 3,98 € Bei Grundstücken mit Druckleitungssystem wird die Gebühr um 20 % vermindert, falls der Anschluß nur an ein Druckleitungssystem erfolgen kann b) je volle 10 Quadratmeter bebaute oder befestigte Grundstücksfläche II. Diese Satzung tritt am 01.01.2005 in Kraft. 10,57 €