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Leopoldshöhe
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30.01.08, 02:25
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21/2005
Anlage zur Vorlage 21/2005
Seite 1 von 6
Gemeindesportverband Leopoldshöhe e.V.
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
I.
ND
BA
* GEM
EI
M
GE
EI
ND
E
HE *
Pakt für den Sport
P
E LEO OLD
Ö
SH
ND
SPORT VE
R
Präambel
In Artikel 18 Abs. 3 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen ist verankert, daß der
Sport in Nordrhein-Westfalen durch das Land und die Gemeinden zu pflegen und zu fördern
ist. Dieser verfassungsmäßige Anspruch soll Grundlage des „Paktes für den Sport“ in
Leopoldshöhe sein. Gerade in den Sportvereinen finden die Menschen vielfältige
Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, des bürgerlichen Engagements, der Gemeinschaft und
gegenseitigen Hilfe. Die großen und kleinen Erfolge in unseren Gemeinschaften, die Freude
am Zusammenspiel von Jung und Alt, Männern und Frauen unterschiedlicher Herkunft und
Berufe, das Eingebundensein in eine große sportliche Gemeinschaft schaffen Freude und
Lebensqualität, die von Außenstehenden jedoch nur selten nachvollzogen werden können.
Aus diesem Grund haben sich die Gemeinde Leopoldshöhe und der Gemeindesportverband
Leopoldshöhe e. V. in einer „Allianz für den Sport“ die gemeinsame Aufgabe gesetzt,
Leopoldshöher Einwohner
aller Altersstufen in unterschiedlichen Lebensbereichen
Gelegenheit für körperliche Aktivität zu geben. Die sportlich aktiven Menschen sollen an den
Sport gebunden und andere neu gewonnen werden, regelmäßig und auf Dauer Sport zu
treiben. Um dieses Ziel erreichen zu können, sollen die Angebote verbessert und die Qualität
der Sporteinrichtungen und die Arbeit in den Sportvereinen gesichert werden.
In der heutigen Zeit ist Sport ein wichtiger Bestandteil unseres täglichen Lebens. Sport erfüllt
nicht nur das Bedürfnis nach Bewegung und Spiel, sondern fördert die soziale Integration,
die Gesundheit, die Prävention und die Leistungskraft des Einzelnen und der Gesellschaft
wesentlich. Soziales Verhalten wird im Wettstreit bei festen Regeln mit anderen gelernt und
erprobt; ebenso kann der Sport die Fähigkeit, sich durchzusetzen und zugleich fair zu
handeln, stärken. Dieses sind Eigenschaften, die in einer immer fortschrittlicheren und
schnelllebigeren Welt mit einem ständig herrschenden Wettkampf immer größere Bedeutung
erlangen. Sport vermittelt den Menschen ein Gemeinschaftsgefühl, welches in unserer
heutigen Gesellschaft oft fehlt, und führt aus der Isolation, so dass Problemphasen einfacher
überwunden werden können.
Mitgliedschaft in Sportvereinen in der Gemeinde Leopoldshöhe – Stand 31.12.2003
Gesamtbevölkerung:
davon männlich:
davon weiblich:
Im Alter von 7 – 18 Jahren:
davon männlich:
davon weiblich:
16.426
8.087
8.339
davon in Sportvereinen: 4.541
davon männlich:
2.728
davon weiblich:
1.813
27,65 %
33,73 %
21,74 %
2.627
1.340
1.287
davon in Sportvereinen 1.585
davon männlich:
906
davon weiblich:
679
60,33 %
67,61 %
52,76 %
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Unsere Anstrengungen müssen sich darauf richten, junge Menschen an die Vereine zu
binden. Dieses Bestreben gilt auch für Menschen im Alter ab 40, um präventiv auf die
Gesundheit einzuwirken. Es können aber nur mehr Menschen als bisher für die Teilnahme
am Sport gewonnen werden, indem der Sport in Leopoldshöhe nachhaltig gefördert wird.
II.
Aufgabenbereiche für die kommenden Jahre
Um ein attraktives Sportangebot für alle Einwohner in der Gemeinde Leopoldshöhe vorhalten
zu können, legen die Gemeinde und der Gemeindesportverband folgende Aufgabenbereiche
für die kommenden Jahre fest und schaffen dadurch die erforderliche Planungs- und
Handlungssicherheit für eine zukunftsorientierte Sportentwicklung in Leopoldshöhe:
1. Sportangebote / Breitensport
Die Anforderungen an den Sport haben sich in den vergangenen Jahren geändert. So
hat die allgemeine festzustellende Individualisierung, also die „Ich-Bezogenheit“, in
unserer Gesellschaft für den Sport erhebliche Konsequenzen. Neue Sport-Motive wie
Wellness, Fitness und Gesundheit sind zum bisherigen Wettkampf- und Leistungssport
hinzugekommen und diese neuen Motive haben die alten zum Teil abgelöst. Die Vereine
müssen sich daher bemühen, sich dem sozialen Wandel mit neuen
Breitensportangeboten zu öffnen und ihr Angebot auf die Sportnachfrage auszurichten.
Die Beobachtung von Sporttrends, die Entwicklung neuer Angebotsformen und Inhalte
sowie die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zentrale Leistungen,
die der Gemeindesportverband in diesem Zusammenhang zur Unterstützung der Vereine
erbringen muss.
2. Ansprüche von Sporttreibenden an Sportanlagen
Die Ansprüche von Sporttreibenden an Sportanlagen sind erheblich gestiegen. Einerseits
werden Straßen, Wege, Plätze, Mauern und Wiesen zunehmend auch als Sporträume
gerade bei Trendsportarten genutzt, andererseits spielen bei Sportstätten Modernität,
Funktionsfähigkeit, Umgebung und Sauberkeit eine zunehmende Rolle. Auch der
Wunsch, Sportanlagen zu anderen als den üblichen Nachmittags- und Abendzeiten zu
nutzen, erfordert bei vielen Vereinen erst ein Umdenken und Helfer, die dann zur
Verfügung stehen können.
3. Sport im Kinder- und Jugendalter
Da Zugang und Einbindung in den Sport im Kindes- und Jugendalter angebahnt werden
und die gesundheitliche Bedeutung des Sports, Spiels und der Bewegung für die
Entwicklung von Kindern und Jugendlichen höchsten Stellenwert hat, ergibt sich die
Notwendigkeit eines vernetzten, koordinierten Zusammenwirkens aller relevanten
Bereiche und Verantwortlichen, wie
•
•
•
•
•
unserer Sportvereine
Kinder- und Jugendlichen in Eigenverantwortung
Eltern und Familien
Kindergärten und Schulen
Verein für Kinder- und Jugendarbeit in Leopoldshöhe
Dabei gilt das Augenmerk insbesondere Kindern und Jugendlichen aus sozialen
Brennpunkten. Bei diesen soll bereits im Kindergartenalter vermehrt auf die Bewegung
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geachtet werden. Sportbezogene Jugendarbeit und Sportangebote sollen in der
Ganztagsbetreuung von Schülern eingerichtet und langfristig betrieben werden.
4. Schulsport
Die PISA-Studie hat in der gesellschaftlichen Welt und in der Bildungslandschaft große
Aufmerksamkeit erweckt. Der alarmierende Gesundheitszustand unserer Kinder und
Jugendlichen scheint die Verantwortlichen kaum zu beunruhigen. Die Gemeinde
Leopoldshöhe und der Gemeindesportverband Leopoldshöhe e. V. wollen den
Mangelerscheinungen im sportlichen Können und den sportlichen Defiziten
entgegenwirken und setzen sich für die Sicherung des Umfangs und die
Weiterentwicklung der Qualität des Sportunterrichts ein. Denn gerade Bewegung, Spiel
und Sport sind unverzichtbare Bestandteile der Erziehung und Bildung in jedem
Lebensalter und helfen damit Eltern, sich in ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen.
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die erforderlichen Sportstätten und qualifizierte
Lehrkräfte bereitgestellt werden und so der in den Stundentafeln vorgegebene
Sportunterricht gewährleistet werden kann.
5. Seniorensport
Unsere Gesellschaft befindet sich in einem bedeutenden sozialen und demographischen
Strukturwandel. Immer mehr Menschen werden immer älter. So gibt es in der Gemeinde
Leopoldshöhe mehr Menschen, die über 60 Jahre alt sind, als Kinder und
Jugendliche unter 14 Jahren. Die Vereine müssen sich daher am tatsächlichen
Bedarf und Sportverhalten der Bevölkerung orientieren und aus dem raschen
Älterwerden unserer Gesellschaft konsequent Schlüsse ziehen. Das Anbieten von
Seniorensport spielt dabei eine große Rolle. Neue Ideen, Möglichkeiten und Perspektiven
für eine verstärkte Teilnahme und Mitwirkung für die Altersstufen ab 50 an Bewegungsund Sportprogrammen müssen entwickelt werden. Das übergeordnete Ziel ist dabei die
umfassende Verbesserung der Lebensqualität der älteren Generation und ihre
Integration in unsere Gesellschaft.
6. Behinderten-Sportgemeinschaften
Sport vermittelt Freude, Fröhlichkeit, Geselligkeit wie auch Teamgeist. Sport verbindet
und vergrößert das soziale Netz. Deshalb hat Sport für Menschen mit einer Behinderung
einen hohen Stellenwert. Um ihnen Grenzen zu öffnen, Selbstvertrauen zu geben und
optimale sportliche wie auch soziale Infrastrukturen zu schaffen, fördert der
Gemeindesportverband Leoplolshöhe in Zusammenarbeit mit dem Kreis Lippe die
Behinderten-Sportgemeinschaften.
7. Leistungssport
Das Verbundsystem aus Schule, Verein und Leistungssport ist einer der wichtigsten
Bausteine für die Förderung sportlicher Talente auf dem Weg zur nationalen und
internationalen Spitze. Durch Talentförderprojekte (Talentsichtung und Talentförderung)
bis hin zu Partnerschulen des Leistungssports werden die Talente umfassend betreut
und gefördert. Die in Lippe bestehenden acht Leistungsstützpunkte (davon 1 in
Leopoldshöhe) fördern die talentierten Sportlerinnen und Sportler. Um eine effektive
Begleitung des Leistungssports zu erreichen, ist eine Kooperation aller an den
Fördermaßnahmen Beteiligten anzustreben.
8. Ehrenamt, Jugend- und Vereinsarbeit
Ehrenamtliche Arbeit und Vereinsarbeit sind unauflöslich miteinander verbunden. Ohne
Ehrenamt gibt es keine Vorstände, keine Betreuer, vielfach auch keine Trainer in den
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Vereinen. Das Vereinsleben wäre am Ende. Wir haben aber heute in Vereinen das
Problem, dass sich häufig kaum geeignete Mitglieder bereit erklären, ehrenamtliche
Vorstandsarbeit zu leisten. Der Kreis Lippe und der Kreissportbund Lippe e. V. haben
dieses Problem seit langem erkannt und unterstützen die ehrenamtliche Jugend- und
Vereinsarbeit. Dieses geschieht durch die Verleihung von Jugendpreisen, die für
ausgezeichnete Jugendarbeit verliehen werden, sowie durch die Auslobung besonderer
und in Eigenleistung erbrachter Vereinsaktivitäten für die Erhaltung und Schaffung von
Sportanlagen. Die ehrenamtliche Vereinsarbeit wird außerdem durch die Gewährung von
Übungsleiterpauschalen des Landes Nordrhein-Westfalen, des Kreises Lippe und der
Gemeinde Leopoldshöhe unterstützt.
9. Vereinbarung zwischen Sport- und Umweltschutz
In seiner Verantwortung gegenüber der Natur und den Sport treibenden Bürgerinnen und
Bürgern, die zur Ausübung ihres Sports auf die Natur als „Sportstätte“ angewiesen sind,
hat der Kreis Lippe eine Richtlinie „Sport und Natur“ erlassen. Diese soll dazu beitragen,
die Natur und den Sport im Kreis Lippe in Einklang zu bringen, das Verständnis von
Naturschützerinnen und Naturschützern und Sportlerinnen und Sportlern zu fördern,
Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen sowie die
missbräuchliche Nutzung der Natur zu unterbinden. Sportlerinnen und Sportler soll es
damit ermöglicht werden, in einer gesunden Umwelt Sport zu treiben. Um dieses auch
umsetzen zu können, sind die Beteiligten an Sportveranstaltungen einerseits verpflichtet,
sich in der Natur so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald, seine
Bewirtschaftung und die freie Landschaft nicht gestört, gefährdet und beschädigt werden.
Im Gegenzug schöpfen auf der anderen Seite die zuständigen Behörden alle
Möglichkeiten aus, um Sportveranstaltungen auch in der Natur zu ermöglichen.
10. Netzwerke
Bei der Erneuerung des Sports müssen unter dem Dach des Gemeindesportverbandes
Leopoldshöhe e. V. öffentliche, wirtschaftliche und gemeinwohlorientierte Partner im
Sport zusammenwirken. Alle Akteure und Kräfte, die sich für den Sport einsetzen,
müssen in der Kommune in einem Netzwerk zusammengefasst werden. Partnerschaft
und Wettstreit um die besten Leistungen für die sportbegeisterten Bürger in unserer
Gemeinde sind sinnvoll. Konkurrenzdenken, Neid und das Durchsetzen einseitiger
Interessen schadet hingegen einer nachhaltigen Sportentwicklung.
11. Sport und Doping
In Mitverantwortung für die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler und im Eintreten
für faires Verhalten in Training und Wettkampf ist die Verhinderung und Bekämpfung des
Dopings eine wichtige Aufgabe. Es sollen neue Anstrengungen unternommen werden,
Doping im Sport entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang sollen Informations- und
Präventionsmaterialien zur Dopingbekämpfung für alle Bereiche des Sports verbreitet
werden.
12. Sportstätten
Der Verpflichtung aus der Landesverfassung NRW folgend sollen die politischen und
gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zur Entfaltung eines „Sports für Alle“ in unseren
Sportvereinen und im Gemeindesportverband sicher gestellt werden. Dieses umfasst
auch die Aufgabe der Kommunen, ihren Einwohnern ein angemessenes Sportangebot
und attraktive und funktionsgerechte Sportstätten nach ihren Möglichkeiten zur
Verfügung zu stellen.
Der Kernbereich der öffentlichen Sportförderung muss der Erhalt und die Verbesserung
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der sportlichen Infrastruktur bleiben. Die Bereitstellung der Sportstätten in ausreichender
Zahl und guter Beschaffenheit ist die wichtigste Aufgabe der kommunalen
Sportförderung. Die Betreiber von Sportstätten müssen unterstützt werden, den
Sportstättenbestand der sich wandelnden Nachfrage anzupassen. Vorhandene
Sportstätten müssen modernisiert werden. Dieses kann aber nur durch weiterhin
bestehende Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen (Pauschale
Sportstättenförderung) und ggfs. unter Einbeziehung der Wirtschaft im Rahmen des
Public-Private-Partnership-Modells erfolgen.
III.
Rahmenvereinbarungen der gemeinsamen Arbeit an der Sportentwicklung
zwischen der Gemeinde Leopoldshöhe und dem Gemeindesportverband
Leopoldshöhe e. V.
Die Gemeinde Leopoldshöhe und der Gemeindesportverband Leopoldshöhel e. V. wollen
den Sport in Leopoldshöhe fördern und Kinder und Jugendliche, aber auch
Leopoldshöherinnen und Leopoldshöher, die bisher noch keinen Zugang zum Sport
gefunden haben, für die Teilnahme am Sport gewinnen. Eine damit einhergehende
umfassende Verbesserung der sportlichen Bedingungen in Leopoldshöhe kann aber nur
gemeinsam mit den Akteuren gelingen, die für den Sport in Leopoldshöhe Verantwortung
tragen. Aus diesem Grund schließen die Gemeinde Leopoldshöhe und der
Gemeindesportverband Leopoldshöhe e. V. folgende Rahmenvereinbarung für ihre
gemeinsame Arbeit an der Sportentwicklung ab:
1. In Leopoldshöhe sollen der Nachfrage entsprechend vielfältige und attraktive
Sportangebote vorgehalten werden.
2. Gemeinde und Gemeindesportverband versichern sich der gegenseitigen
uneingeschränkten Unterstützung bei der Förderung der Zusammenarbeit zwischen
Sportverein und Schule, vor allem auch bei zukunftsweisenden Projekten.
3. Die Partner befürworten die Absicht, künftig allen Schülerinnen und Schülern an
jedem Tag ein Bewegungs-, Spiel- oder Sportangebot zu unterbreiten.
Für den Aufbau des Verbundsystems „Schule- und Breitensport“ wird aktiv geworben.
4. Die Sicherung, Anerkennung und Stärkung des Ehrenamtes im Sport ist primär durch
Beratung und Qualifizierung der Organisations-, Jugend- und ÜberungsleiterInnen zu
gewährleisten. Hierbei ist eine Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Lippe, dem
Kreissportbund Lippe e. V. und den Stadt- und Gemeindesportverbänden sowie die
finanzielle Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen durch die
Übungsleiterpauschale erforderlich. Vornehmlich das ehrenamtliche Engagement von
Jugendlichen im Sport ist zu pflegen und zu fördern.
5. Es werden Anstrengungen unternommen, Doping im Sport entgegenzuwirken.
6. Die Gemeinde Leopoldshöhe und der Gemeindesportverband Leopoldshöhe e. V.
setzen sich dafür ein, das vorhandene Sportstättenangebot zu sichern und im
Bedarfsfall den veränderten sozialen und sportlichen Bedürfnissen anzupassen. Die
kommunalen Sportstätten in der Gemeinde Leopoldshöhe sollen den Sportvereinen
auch weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
7. Ein dem Sport dienender Dialog und die Zusammenarbeit mit gesellschaftlich
relevanten Bereichen in Wirtschaft, Wissenschaft, Schule, Gesundheit, Kultur,
Medienverbänden und Organisationen ist herzustellen mit dem Ziel, örtliche Partner
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in einem Netzwerk zusammenzuschließen, um die wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Ressourcen zu nutzen.
8. Zwischen der Gemeinde Leopoldshöhe und dem Gemeindesportverband können
Gespräche vor den Haushaltsberatungen geführt werden, um benötigte Gelder im
Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Leopoldshöhe entsprechend
berücksichtigen zu können. Bei den Sport betreffenden Entscheidungen kann der
Gemeindesportverband Leopoldshöhe e. V. im zuständigen Fachausschuss beteiligt
werden.
Durch generelle Gespräche im laufenden Jahr soll die Kommunikation,
Meinungsbildung und Kooperation zwischen allen Beteiligten gestärkt werden.
9. Der Gemeindesportverband Leopoldshöhe erhält für seine laufende Arbeit einen
jährlichen Zuschuss (z.Zt auf 1.300,00 € gekürzt).
IV.
Verwendung der Sportpauschale
Das Land NRW gewährt der Gemeinde Leopoldshöhe eine pauschale Zuweisung zur
Unterstützung investiver kommunaler Aufwendungen im Sportbereich. Die Mittel sind nach §
19 des Gemeindefinanzierungsgesetzes – GFG 2004/2005 – nur für den Neu-, Um- und
Erweiterungsbau, die Sanierung, Modernisierung und den Erwerb von Sportstätten
einzusetzen. Die Sportpauschale kann nicht verwendet werden für Miete und Leasing von
Sportstätten, für reine Unterhaltungsmaßnahmen, für Förderung der Arbeit von
Übungsleitern in Sportvereinen sowie zur Deckung von Personalausgaben.
Die Mittel der Sportpauschale, die im Haushaltsjahr der Zuweisung nicht für die damit
vorgesehenen Zwecke verwendet werden, können für die Finanzierung späterer oder für
größere Projekte angesammelt werden. Die Verwendung der Sportpauschale soll in
Absprache mit dem Gemeindesportverband Leopoldshöhe erfolgen.
V.
Inkrafttreten
Der Pakt für den Sport tritt mit der Unterzeichnung in Kraft. Die Beteiligten sind daran bis
zum 31.12.2010 gebunden.
Leopoldshöhe, den
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_____________________________________
Gerhard Schemmel
Ralf Klöpping
Bürgermeister der Gemeinde Leopoldshöhe
Vorsitzender des Gemeindesportverbandes Leopoldshöhe e. V.