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Beschlussvorlage (Anlage 6: Protokoll Rebhuhn)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
69 kB
Datum
25.04.2013
Erstellt
05.04.13, 18:18
Aktualisiert
05.04.13, 18:18
Beschlussvorlage (Anlage 6: Protokoll Rebhuhn) Beschlussvorlage (Anlage 6: Protokoll Rebhuhn)

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Inhalt der Datei

B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Rebhuhn (Perdix perdix) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art ■ europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ■ atlantische Region ■ kontinentale Region Messtischblatt Deutschland 2 Nordrhein-Westfalen 2S Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) grün günstig A günstig / hervorragend gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 5105 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Im Geltungsbereich des B-Plans wird durch die unmittelbare Inanspruchnahme derzeitiger Ackerstandorte ein Brutrevier des Rebhuhns zerstört. Drei weitere Reviere liegen innerhalb des 200 m-Raumes um die zukünftige Ortschaft. Im ungünstigsten Fall ist von einer temporären Aufgabe dieser drei Rebhuhn-Lebensstätten während der Bauphase auszugehen. Betriebsbedingt sind geringe zusätzliche Störwirkungen durch Naherholung im Umfeld zu erwarten, die einer Wiederbesetzung der Rebhuhnreviere allerdings nicht entgegen stehen. Damit werden bei Realisierung der Planung maximal vier Reviere des Rebhuhns beeinträchtigt, davon drei Reviere nur zeitlich befristet. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Für das Rebhuhn sind die Maßnahmen für die Feldlerche (s. Protokoll) multifunktional im gleichen Ausgleichsraum geeignet. Die Art nutzt zur Brutzeit einen Aktionsraum von 2-5 ha, außerhalb der Brutsaison 20-30 ha . Ausschlaggebend für die Habitatqualität ist ein Flächenanteil von 10 % an hochwertigen Habitatstrukturen, welche im Maßnahmenraum zu verteilen sind, um Konzentrationseffekte und damit erhöhten Prädatorendruck zu vermeiden. Weiterhin ist auf einen direkten Verbund der Flächen zu bestehenden Rebhuhn-Vorkommen zu achten. Diese Voraussetzung ist in der Zülpicher Börde aufgrund der flächendeckenden Besiedlung durchgehend erfüllt. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Unter Beachtung und Durchführung der in II.2 dargestellten Maßnahmen und der allgemeinen Vermeidungsmaßnahmen (Kap. 8) lassen sich artenschutzrechtliche Konflikte nach § 44 I BNatSchG bei Realisierung des Vorhabens ausschließen. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale Population und Population in der biogeografischen Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan/das Vorhaben sprechen. 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit. 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Ggf. Darlegung, warum sich der ungünstige Erhaltungszustand nicht weiter verschlechtern wird und die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert wird (bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).