Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz))

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
13.02.2008
Erstellt
06.02.08, 21:24
Aktualisiert
06.02.08, 21:24
Mitteilungsvorlage (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz)) Mitteilungsvorlage (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz))

öffnen download melden Dateigröße: 24 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 14/2008 zur Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gleichstellung der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BM Bürgermeister Auskunft erteilt: Herr Schemmel Telefon: 05208/991-400 Datum: 24. November 2009 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Soziales und Gleichstellung Termin 13.02.2008 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Regierungskoalition hat am 25.10.2007 im Landtag NRW das bis zuletzt heftig umstrittene neue Kinderbildungsgesetz (KIBIZ) verabschiedet. Kernpunkte dieses neuen Gesetzes sind - eine Präzisierung und Stärkung des Bildungs- und Förderungsauftrages Ausbau der vorschulischen Sprachförderung gesetzliche Verankerung der Familienzentren Ausbau der Angebote für die u3-Kinder Stärkung der Kindertagespflege Angebot flexibler Betreuungszeiten Während das neue Gesetz seitens der Landesregierung als notwendige Anpassung an gesellschaftspolitische Entwicklungen gewürdigt wird, wurden insbesondere von der freien Wohlfahrtspflege aber auch von den kommunalen Spitzenverbänden kritischer Anmerkungen formuliert. Im Zusammenhang der Umstellung des Finanzierungssystems von einer Gruppenpauschale auf eine zukünftige Kindpauschale wird insbesondere eine Qualitätseinbuße befürchtet. Des weiteren wird befürchtet, dass durch das flexible Betreuungsangebot von künftig differenzierten Buchungszeiten von 25 Std., 35 Std. bzw. 45 Wochenstunden das Buchungsverhalten der Familien sich schwerpunktmäßig an der jeweiligen Einkommenssituation orientiert und damit gleichmäßige Förderchancen für alle Kinder nicht mehr gewährleistet sind. Für die Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes vor Ort ist der Träger der Jugendhilfe, das Jugendamt des Kreises Lippe, zuständig. Im Jugendhilfeausschuss bzw. Kreistag ist zwischenzeitlich eine neue Elternbeitragssatzung beschlossen worden. Kernpunkt dieses hier in der Region bislang einzigartigen Beitragsmodells ist im Gegensatz zu dem bisherigen Stufenmodell nunmehr ein lineares Verfahren der Beitragsbemessung. Mit diesem Modell soll u. a. die Erreichungsquote der Angebote generell erhöht werden und Barrieren bezüglich der Teilnahme am Kindergartenbesuch abgebaut werden. Insbesondere Eltern bildungsferner Schichten können so zur Teilnahme ihrer Kinder zum Besuch einer Tageseinrichtung motiviert werden. Darüber hinaus sollen ungünstige kindliche Entwicklungen ebenfalls frühzeitig erkannt werden um rechtzeitig geeignete Hilfen anbieten zu können. Bei einem Freibetrag in Höhe von 17.500 € sollen Kinder aus Familien mit geringem Einkommen (Hartz-IV-Empfänger) in der Regel -2- beitragsfrei bleiben. Eine Bemessungsobergrenze von 65.000 € Jahreseinkommen skizziert mit einem Höchstbetrag von 198 € monatlich den höchsten Elternbeitrag. Das vorgenannte durchaus attraktive und familienfreundliche Beitragsmodell führt allerdings auch zu Mindereinnahmen in Höhe von rd. 700.000 € jährlich, die im Rahmen der Jugendamtsumlage zusätzlich von den kreisangehörigen Kommunen aufgebracht werden müssen. Auf der Grundlage des vorgenannten Beitragsmodells ist zwischenzeitlich in den Tageseinrichtungen die Anmeldephase für das neue Kindergartenjahr ab 01.08.2008 angelaufen. Bis zum 07.02.2008 können die jeweiligen sorgeberechtigten Personen ihre Kinder in den jeweiligen Einrichtungen anmelden und dort ihre gewünschten Betreuungszeiten (25 Std., 35 Std. bzw. 45 Std.) pro Woche vormerken lassen. Das Jugendamt wird nach Beendigung der Anmeldephase kurzfristig die vorliegenden Anmeldungen auswerten bzw. die Elternwünsche den jeweiligen Angebotsformen zuordnen. Eine Abstimmung mit den jeweiligen Trägern über die zukünftigen Angebote in der Gemeinde Leopoldshöhe erfolgt am 28. Februar 2008. Schemmel