Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
13.02.2008
Erstellt
06.02.08, 21:24
Aktualisiert
06.02.08, 21:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Drucksache
14/2008
zur Sitzung
des Ausschusses für Jugend, Soziales
und Gleichstellung
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BM Bürgermeister
Auskunft erteilt:
Herr Schemmel
Telefon:
05208/991-400
Datum:
24. November 2009
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz)
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Soziales
und Gleichstellung
Termin
13.02.2008
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Regierungskoalition hat am 25.10.2007 im Landtag NRW das bis zuletzt heftig umstrittene neue
Kinderbildungsgesetz (KIBIZ) verabschiedet. Kernpunkte dieses neuen Gesetzes sind
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eine Präzisierung und Stärkung des Bildungs- und Förderungsauftrages
Ausbau der vorschulischen Sprachförderung
gesetzliche Verankerung der Familienzentren
Ausbau der Angebote für die u3-Kinder
Stärkung der Kindertagespflege
Angebot flexibler Betreuungszeiten
Während das neue Gesetz seitens der Landesregierung als notwendige Anpassung an
gesellschaftspolitische Entwicklungen gewürdigt wird, wurden insbesondere von der freien Wohlfahrtspflege
aber auch von den kommunalen Spitzenverbänden kritischer Anmerkungen formuliert. Im Zusammenhang
der Umstellung des Finanzierungssystems von einer Gruppenpauschale auf eine zukünftige Kindpauschale
wird insbesondere eine Qualitätseinbuße befürchtet. Des weiteren wird befürchtet, dass durch das flexible
Betreuungsangebot von künftig differenzierten Buchungszeiten von 25 Std., 35 Std. bzw. 45
Wochenstunden das Buchungsverhalten der Familien sich schwerpunktmäßig an der jeweiligen
Einkommenssituation orientiert und damit gleichmäßige Förderchancen für alle Kinder nicht mehr
gewährleistet sind. Für die Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes vor Ort ist der Träger der Jugendhilfe,
das Jugendamt des Kreises Lippe, zuständig. Im Jugendhilfeausschuss bzw. Kreistag ist zwischenzeitlich
eine neue Elternbeitragssatzung beschlossen worden. Kernpunkt dieses hier in der Region bislang
einzigartigen Beitragsmodells ist im Gegensatz zu dem bisherigen Stufenmodell nunmehr ein lineares
Verfahren der Beitragsbemessung. Mit diesem Modell soll u. a. die Erreichungsquote der Angebote generell
erhöht werden und Barrieren bezüglich der Teilnahme am Kindergartenbesuch abgebaut werden.
Insbesondere Eltern bildungsferner Schichten können so zur Teilnahme ihrer Kinder zum Besuch einer
Tageseinrichtung motiviert werden. Darüber hinaus sollen ungünstige kindliche Entwicklungen ebenfalls
frühzeitig erkannt werden um rechtzeitig geeignete Hilfen anbieten zu können. Bei einem Freibetrag in Höhe
von 17.500 € sollen Kinder aus Familien mit geringem Einkommen (Hartz-IV-Empfänger) in der Regel
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beitragsfrei bleiben. Eine Bemessungsobergrenze von 65.000 € Jahreseinkommen skizziert mit einem
Höchstbetrag von 198 € monatlich den höchsten Elternbeitrag.
Das vorgenannte durchaus attraktive und familienfreundliche Beitragsmodell führt allerdings auch zu
Mindereinnahmen in Höhe von rd. 700.000 € jährlich, die im Rahmen der Jugendamtsumlage zusätzlich von
den kreisangehörigen Kommunen aufgebracht werden müssen.
Auf der Grundlage des vorgenannten Beitragsmodells ist zwischenzeitlich in den Tageseinrichtungen die
Anmeldephase für das neue Kindergartenjahr ab 01.08.2008 angelaufen. Bis zum 07.02.2008 können die
jeweiligen sorgeberechtigten Personen ihre Kinder in den jeweiligen Einrichtungen anmelden und dort ihre
gewünschten Betreuungszeiten (25 Std., 35 Std. bzw. 45 Std.) pro Woche vormerken lassen. Das
Jugendamt wird nach Beendigung der Anmeldephase kurzfristig die vorliegenden Anmeldungen auswerten
bzw. die Elternwünsche den jeweiligen Angebotsformen zuordnen. Eine Abstimmung mit den jeweiligen
Trägern über die zukünftigen Angebote in der Gemeinde Leopoldshöhe erfolgt am 28. Februar 2008.
Schemmel