Daten
Kommune
Merzenich
Größe
68 kB
Datum
25.04.2013
Erstellt
05.04.13, 18:18
Aktualisiert
05.04.13, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Feldlerche (Alauda arvensis)
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
■
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■
atlantische Region
■
kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
3
Nordrhein-Westfalen
3
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
rot
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1:
5105
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Im Geltungsbereich des B-Plans werden durch die unmittelbare Inanspruchnahme derzeitiger Ackerstandorte 8
Brutreviere der Feldlerche zerstört. Durch die Kulissenwirkung der neuen Ortsanlage werden zusätzlich
umliegende Flächen für die Art entwertet, da das Verteilungsmuster der Feldlerche neben der Präferenz für
offene Agrarlandschaften mit der Meidung von Vertikalstrukturen zusammenhängt. In der Kölner Bucht hält die
Art einen Abstand zu Ortschaften und Wäldern von etwa 150 m. In diesem Abstand um den Geltungsbereich
liegen weitere 13 Brutreviere. Damit ist von einem Verlust von insgesamt 21 Revieren auszugehen.
Arbeitsschritt II.2:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Neben allgemeinen Vermeidungsmaßnahmen (Kap. 8) werden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (Kap. 9) umgesetzt. In der Zülpicher Börde werden verschiedene Formen von
Ackerextensivierungen in einer Größenordnung von 10,5 ha durchgeführt. Die Maßnahmen
werden in Abhängigkeit vom Baufortschritt gestaffelt zwischen Herbst 2012 und Herbst 2015
umgesetzt.
Arbeitsschritt II.3:
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Unter Beachtung und Durchführung der in II.2 dargestellten Maßnahmen lassen sich
artenschutzrechtliche Konflikte nach § 44 I BNatSchG bei Realisierung des Vorhabens
ausschließen.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen
Populationen der Art (lokale Population und Population in der biogeografischen
Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses,
die für den Plan/das Vorhaben sprechen.
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf.
Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren
Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Ggf. Darlegung, warum sich der
ungünstige Erhaltungszustand nicht weiter verschlechtern wird und die
Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert wird (bei
FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).