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Beschlussvorlage (Anlage 3: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
932 kB
Datum
25.04.2013
Erstellt
05.04.13, 18:18
Aktualisiert
05.04.13, 18:18

Inhalt der Datei

raskin Umweltp l a n u n g und Umweltberatung GbR Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Titel: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. Änderung des FNP der Gemeinde Merzenich Datum: 20. September 2012 Auftraggeber: BKR Aachen Castro & Hinzen Ansprechpartnerin: Projekt-Nr.: Dipl.-Umweltwiss. Inge Ahlhelm 13. Dezember 2011 54-11 Auftragnehmer: raskin • Umweltplanung und Umweltberatung GbR Projektleitung: Dr. Richard Raskin Projektbearbeitung: Dipl.-Biol. Dorothee Raskin Dipl.-Umweltwiss. Sarah Geilenkirchen Auftrag vom: Dorothee Raskin + Dr. Richard Raskin Kirberichshofer Weg 6, D-52066 Aachen Fon +49(0)241-53 43 39, Fax +49(0)241-54 36 18, info@raskin-ac.de raskin Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich I Das nachfolgende Gutachten ist wortgleich mit dem im parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren verwendeten Gutachten. Aufgrund der für das Bebauungsplanverfahren erfolgten weiteren Konkretisierung kann es auch im hierarchisch vorgeordneten Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren verwendet werden. Es wurde deshalb davon abgesehen, für die Verwendung des Gutachtens im Flächennutzungsplan - Änderungsverfahren das Wort „Bebauungsplan“ durch den Begriff „Flächennutzungsplan“ zu ersetzen. raskin Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich I INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Anlass und Aufgabenstellung............................................................................1 2 Lage und Habitatausstattung des Plangebietes...............................................2 3 Vorgehensweise und Methoden.........................................................................3 3.1 Artenschutzprüfung........................................................................................3 3.1.1 Vorprüfung (ASP Stufe I).....................................................................3 3.1.2 Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (ASP Stufe II) ...............4 3.2 Erfassungsmethodik ......................................................................................5 3.2.1 Kartierung von Feldhamsterbauen ......................................................5 3.2.2 Erfassung von Feldvögeln...................................................................5 4 Auswirkungen des Vorhabens...........................................................................7 4.1 Vorhabensbeschreibung ................................................................................7 4.2 Potentielle Auswirkungen auf die Tierwelt (Wirkfaktoren) ..............................7 5 Vorprüfung des Artenspektrums .......................................................................8 5.1 Potentieller Artenpool nach Fundortdaten des LANUV ..................................8 5.2 Einengung des Pools planungsrelevanter Arten ............................................9 5.2.1 Feldhamster ......................................................................................10 5.2.2 Vögel.................................................................................................10 5.2.3 Amphibien .........................................................................................12 5.2.4 Fazit ..................................................................................................12 6 Vorprüfung der Wirkfaktoren ...........................................................................12 6.1 Brutvögel......................................................................................................12 6.2 Nahrungsgäste und Durchzügler .................................................................14 6.3 Resultierende potentiell betroffene Arten.....................................................15 7 Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände .................................................15 7.1 Feldlerche ....................................................................................................15 7.2 Rebhuhn ......................................................................................................16 8 Vermeidungsmaßnahmen ................................................................................17 9 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen.............................................................18 9.1 Maßnahmen zum Erhalt der Feldlerche.......................................................18 9.2 Maßnahmen zum Erhalt des Rebhuhns.......................................................20 10 Artenschutzfachliche und -rechtliche Beurteilung.........................................21 11 Quellenverzeichnis............................................................................................22 raskin Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich DOKUMENTATION Tabellen Tab. D1: Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 5105 (Nörvenich) Protokolle Gesamtprotokoll der Artenschutzprüfung Art-für-Art-Protokolle zur Abarbeitung der artenschutzrechtlichen Anforderungen • Feldlerche (Alauda arvensis) • Rebhuhn (Perdix perdix) Karten Karte 1: Verbreitung von planungsrelevanten und zurückgehenden Vogelarten im Jahr 2010 (M 1:6.000) I raskin 1 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich 1 Anlass und Aufgabenstellung Der Merzenicher Ortsteil Morschenich liegt im Abbaugebiet des Braunkohlentagebaus Hambach. Im Rahmen des derzeit in Aufstellung befindlichen Braunkohlenplans „Umsiedlung Morschenich“ wurden für die Umweltprüfung drei Suchräume näher betrachtet und für das Schutzgut „Fauna“ im Frühjahr 2010 Untersuchungen zu Vorkommen von Feldhamstern und planungsrelevanten Feldvögeln durchgeführt (RASKIN 2010). Die Morschenicher Bürger haben sich im weiteren Verfahren für den Umsiedlungsstandort Morschenich-Neu (Suchraum Nordost) östlich von Merzenich entschieden. Zur verbindlichen planerischen Umsetzung der landesplanerischen Vorgaben des Braunkohlenplans „Umsiedlung Morschenich“ betreibt die Gemeinde Merzenich die erforderlichen Verfahren für die Bauleitplanung. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) und die Einleitung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich wurden am 22.12.2011 vom Rat der Gemeinde Merzenich beschlossen. Im Rahmen der Bauleitplanung ist nun auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift Artenschutz (VV-Artenschutz, MUNLV 2010) und der Handlungsempfehlung Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben (Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010) eine artenschutzrechtliche Prüfung zu erstellen. Der vorliegende artenschutzrechtliche Fachbeitrag dient der erforderlichen vorlaufenden Prüfung der Vollziehbarkeit des Bebauungsplans unter Beachtung der Belange artenschutzrechtlich relevanter Arten nach §§ 44 ff. BNatSchG. Um sicherzustellen, dass die Vollziehbarkeit des Bebauungsplanes nicht an artenschutzrechtlichen Verboten scheitert, muss bereits zur Planaufstellung eine artenschutzrechtliche Prüfung vorgenommen werden. Dabei ist vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob die vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplanes auf artenschutzrechtliche Hindernisse treffen können, beziehungsweise durch welche Maßnahmen der Eintritt von Verbotstatbeständen vermieden oder gegebenenfalls ausgeglichen werden kann. Das Büro BKR Castro & Hinzen hat die raskin • Umweltplanung und Umweltberatung GbR am 13.12.2011 im Namen der Gemeinde Merzenich mit der Erstellung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages beauftragt. raskin 2 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich 2 Lage und Habitatausstattung des Plangebietes Das Plangebiet, der neue Standort für Morschenich, liegt im Osten der L 264 inmitten der landwirtschaftlichen Betriebe „Langweiler Hof“, „Schafshof“ und „Petershof“ (Abb. 1). Abb. 1: Lage des B-Plangebietes östlich von Merzenich. Dies entspricht zugleich den Grenzen des Geltungsbereiches der 16. Änderung des FNP der Gemeinde Merzenich. Der Geltungsbereich des B-Plans umfasst eine Flächengröße von 25,2 ha. Das Plangebiet ist durch eine offene, strukturarme unzerschnittene Agrarlandschaft auf ebenem Relief mit intensiver ackerbaulicher Nutzung gekennzeichnet. Wege mit Feldrainen gliedern das Gebiet. raskin 3 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich 3 Vorgehensweise und Methoden 3.1 Artenschutzprüfung Die Artenschutzprüfung (ASP) wird unter besonderer Berücksichtigung der Verwaltungsvorschrift Artenschutz in verschiedenen Stufen durchgeführt (MUNLV 2010). 3.1.1 Vorprüfung (ASP Stufe I) In der Artenschutz-Vorprüfung (ASP Stufe I) wird zunächst durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und gegebenenfalls bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Vorprüfung des Artenspektrums (Stufe I.1) Aufgabe ist zu klären, ob Vorkommen europäisch geschützter Arten aktuell bekannt oder zu erwarten sind. Das Artenschutzregime bei Planungs- und Zulassungsverfahren ist nach der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes auf FFHAnhang-IV-Arten und europäische Vogelarten beschränkt.1 Die unten aufgeführten Zugriffsverbote das § 44 Abs. 1 BNatSchG gelten grundsätzlich für alle europäisch geschützten Arten. Das LANUV hat für NordrheinWestfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der Artenschutzprüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind („planungsrelevante Arten“)2. Die übrigen in NordrheinWestfalen vorkommenden europäischen Arten, die nicht zur Gruppe der planungsrelevanten Arten gehören, werden grundsätzlich nicht näher betrachtet. Bei diesen Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes (z.B. „Allerweltsarten“) bei vorhabenbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird (s. Kap. 7 u. 8). Zur Einengung des Pools planungsrelevanter Arten wurde das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (LANUV 2012) ausgewertet sowie das FOK @LINFOS bei der LANUV am 13.01.2012 abgefragt. Hierzu erfolgte zunächst eine Abfrage der auf dem Messtischblatt Nörvenich (MTB 5105) vorkommenden planungsrelevanten Arten. Durch die Verschneidung der Lebensraumansprüche der ermittelten Arten mit der Biotop- und Habitatausstattung im Untersuchungsgebiet wurde der Artenpool weiter eingeengt. 1 Hinzu kommen noch die nationalen „Verantwortungsarten“, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG aufgeführt sind. Eine solche Rechtsverordnung liegt aber noch nicht vor. 2 Eine aktuelle Liste der planungsrelevanten Arten wird von der LANUV im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ unter der Rubrik „Downloads“ veröffentlicht (http://www.naturschutz-fachinformationen-nrw.de/artenschutz/ de/start; unter: Downloads). raskin Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich 4 Vorprüfung der Wirkfaktoren (Stufe I.2) Es wird beurteilt, bei welchen im Plangebiet verbreiteten planungsrelevanten Arten aufgrund der Vorhabenswirkungen Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften möglich sind. Nach § 44 I BNatSchG ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Sollte es nicht auszuschließen sein, dass bei europäisch geschützten Arten diese Zugriffsverbote ausgelöst werden, ist folgende weiterführende Analyse, die vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (ASP Stufe II) erforderlich. 3.1.2 Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (ASP Stufe II) Für potentiell betroffene Arten wird in dieser Stufe eine vertiefende Art-für-ArtAnalyse unter Einbezug konzipierter Vermeidungs- und vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen sowie ggf. eines Risikomanagements durchgeführt. Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Arten (Stufe II.1) Zur Darstellung etwaiger Betroffenheiten werden die nachgewiesenen planungsrelevanten Arten (Populationen) artenschutzfachlich und -rechtlich bewertet und ihre Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen beurteilt. Es erfolgen eine artenbezogene Erheblichkeitsabschätzung sowie die Erstellung artspezifischer Prüfprotokolle im Falle potentieller Betroffenheiten. Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und eines Risikomanagements (Stufe II.2) Aus artenschutzrechtlicher Sicht ist eine erhebliche Betroffenheit geschützter Arten zu vermeiden. Hierzu werden Vermeidungsmaßnahmen (inklusive funktionserhaltende Vermeidungsmaßnahmen) erarbeitet und ggf. ein Risikomanagement entworfen. raskin Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich 5 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (Stufe II.3) Es wird geprüft, ob unter Beachtung der im 2. Arbeitsschritt erarbeiteten Maßnahmen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände vorliegen und ob eine artenschutzrechtliche Ausnahme (ASP Stufe III) erforderlich wird. 3.2 Erfassungsmethodik Die faunistischen Erfassungen wurden im Frühjahr 2010 im 163 ha großen Untersuchungsgebiet durchgeführt. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist Karte 1 zu entnehmen. Nachfolgend werden die angewandten Methoden aufgeführt. Eine ausführliche Darstellung ist RASKIN (2010) zu entnehmen. 3.2.1 Kartierung von Feldhamsterbauen Im Untersuchungsgebiet wurde zwischen dem 21.04. und dem 10.05.2010 eine Baukartierung durchgeführt. Die Kartierung erfolgte nach der vom Internationalen Arbeitskreis Feldhamster empfohlenen Standardmethode zur Feinkartierung von Hamsterbauen (W EIDLING & STUBBE 1998, KÖHLER et al. 2001). Hierzu wurden die Ackerparzellen und geeignete Randstrukturen wie Feldraine und Böschungen sorgfältig abgegangen. Auf Äckern wurde die Bearbeitung von mehreren Bearbeitern gleichzeitig durchgeführt, die jeweils einen Streifen von etwa 2 m bis 10 m Breite langsam abschritten und nach Kleinsäugerbauen Ausschau hielten. Der Untersuchungsabstand richtete sich nach der Einsehbarkeit der Kulturen in Abhängigkeit der Strukturdichte und Vegetationshöhe. Löcher und Stellen mit Erdauswurf wurden näher untersucht. Im Rahmen der Erfassungen wurde zudem auf Bodensenken als potentielle temporäre Laichgewässer für die Amphibienarten Kreuzkröte und Wechselkröte geachtet. 3.2.2 Erfassung von Feldvögeln Zur repräsentativen Erfassung der Avifauna, insbesondere der vorkommenden planungsrelevanten Arten, wurden zur Brutzeit zwischen April und Juni 2010 an insgesamt 9 Erfassungsterminen 14 Begehungen durchgeführt (Tab. 1). Die Erfassung der planungsrelevanten Vögel erfolgte nach anerkannten Standardmethoden (SÜDBECK et al. 2005). Singvögel wurden nach der „Revierkartierungsmethode“ bearbeitet. Zum gesonderten Nachweis von Eulen und Hühnervögeln wurden auch Klangattrappen eingesetzt. raskin Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich 6 Es erfolgte auch eine gesonderte Erfassung der Grauammer, für die eine besondere Planungsrelevanz in der Ackerlandschaft östlich von Merzenich besteht. Hierzu erfolgten zwei zusätzliche Termine zwischen Ende April und Mitte Mai 2010. Der Erfassungsgrad der Grauammer im Untersuchungsgebiet liegt unter Berücksichtigung der fünf Erfassungstermine für die Revierkartierung somit über dem Methodenstandard. Das Rebhuhn wurde zusätzlich am ersten Singvogeltermin durch das Absuchen der Ackerflächen mit einem Spektiv (Vergrößerung bis 60fach) erfasst. Zu diesem Zeitpunkt war das Getreide noch so niedrig, dass der Erfassungsgrad von Rebhühnern optimal war. Für jede Begehung wurden Tagesprotokolle gefertigt, in denen die jeweiligen Beobachtungen festgehalten wurden. Anhand der Tagesprotokolle wurden Brutreviere der planungsrelevanten Arten ermittelt und die Brutrevierzentren kartographisch ausgewiesen. Es wurde weiterhin eine Gesamtartenliste mit Status erstellt. Tab. 1: Erfassungstermine von planungsrelevanten Vögeln im Jahr 2010 Datum Erfassung 06.04. Singvögel I (morgens, 2 Kartierer) 07.04. Rebhuhn, Eulen (Abenddämmerung, abends) 23.04. Singvögel II (morgens, 2 Kartierer) 28.04. Grauammer I (früher Abend) 04.05. Singvögel III (morgens, 2 Kartierer) 16.05. Grauammer II (früher Abend) 21.05. Singvögel IV (morgens, 2 Kartierer) 13.06. Singvögel V (morgens, 2 Kartierer) 30.06. Wachtel (Abenddämmerung) raskin 4 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich 7 Auswirkungen des Vorhabens 4.1 Vorhabensbeschreibung Unter der Wahrung der Eigenständigkeit des Alt-Ortes soll eine neue Ortschaft mit vergleichsweise großen Grundstücken und Grünflächenanteilen entstehen. Für den Ortscharakter und zur Erhaltung einer Dorfidylle soll ein zentraler Platz angelegt werden, ein Fußwegenetz sowie Grün- und Ausgleichsflächen. Weiterhin sind Flächen für Gemeinbedarf als auch für landwirtschaftliche Betriebe und Tier-/Pferdehaltung vorbehalten (BKR 2011). Verkehrstechnisch soll das Plangebiet an die westlich verlaufende L 264 angebunden werden. Die ersten Erschließungsmaßnahmen sind im Plangebiet im Frühsommer 2013 vorgesehen. Die ersten Siedlungsbaumaßnahmen sollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem Umsiedlungsbeginn im Dezember 2013 möglich sein. Mit einem Abschluss der Baumaßnahmen ist nicht vor frühestens 2016 zu rechnen. 4.2 Potentielle Auswirkungen auf die Tierwelt (Wirkfaktoren) Von Bau, Anlage und Betrieb (hier Besiedlung) der neuen Ortschaft können verschiedenartige Wirkfaktoren ausgehen. Von den umfangreichen Baumaßnahmen werden zeitlich begrenzte Störungen akustischer und optischer Art ausgehen (Baulärm und Bewegung von Menschen und Maschinen), die je nach Windrichtung und -stärke eine Ausdehnung von bis zu mehreren 100 m haben können. Die Anlage der neuen Ortschaft ist mit einem Lebensraumverlust von intensiv genutzten Agrarflächen verbunden. Dieser kann für empfindliche Offenlandarten zusätzlich zum grundlegenden Flächenverlust aufgrund von SilhouettenWirkungen einen weiteren Habitatverlust bedeuten. Daneben kann auch die Zerschneidungswirkung geplanter Baumaßnahmen zu einer Verschlechterung von Tierlebensräumen führen. Der Betrieb (Besiedlung) der neu angelegten Ortschaft kann mit Störungen der Tierwelt verbunden sein. Durch den die bebauten Bereiche umgebenden Grüngürtel mit Gehölzen wird jedoch eine gewisse Pufferwirkung bezüglich optischer und akustischer Störungen für feldbewohnende Arten erreicht. raskin Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich 8 Die maßgeblichen potentiellen Auswirkungen auf die Tierwelt bei Realisierung der Vorhabensplanung sind folgende: • Verlust von Ackerflächen als Lebensstätten, • Verlust von Lebensstätten oder indirekter Verlust von Lebensstätten aufgrund von Revierverschiebungen und durch Silhouettenwirkung, • optische und akustische Störungen ortsnaher Lebensräume sowie von Teilbereichen der offenen Feldflur durch Bau- und Betrieb der Ortsanlage, insbesondere durch erhöhtes Verkehrsaufkommen. 5 Vorprüfung des Artenspektrums 5.1 Potentieller Artenpool nach Fundortdaten des LANUV Für das Messtischblatt (MTB) 5105 Nörvenich sind insgesamt 43 planungsrelevante Arten gemeldet (LANUV 2012), welche in der Dokumentation aufgeführt sind (Tab. D1). Das Gros der Arten stellen die Vögel mit 27 Arten dar, gefolgt von den Säugetieren mit 12 Arten (neben 11 Fledermausarten die Haselmaus). Die Amphibien sind mit vier Arten vertreten. Das Fundortkataster @LINFOS enthält keine Informationen zu Vorkommen planungsrelevanter Arten im unmittelbaren Bereich des Plangebiets. Die nächsten Fundpunkte in der Umgebung betreffen vier Vorkommen der Grauammer aus dem Jahr 2007. Diese liegen in nördlicher und nordöstlicher Richtung in Entfernungen zwischen 430 m und 1.100 m. Die im Plangebiet vorkommenden Biotoptypen werden den Biotopstrukturen Äcker und Säume zugeordnet. In diesen Lebensraumtypen können 31 der für das MTB Nörvenich aufgeführten planungsrelevanten Arten vorkommen (Tab. D1). Die Biotopbindung der Arten ist in Abhängigkeit des jeweilig vorliegenden Biotopkomplexes und seiner Ausprägung unterschiedlich stark. Schutzgebiete sind im Bereich des Plangebietes und im näheren Umfeld bis 1.000 m nicht ausgewiesen. Die nächstgelegene Schutzgebiete sind: • Landschaftsschutzgebiet: "LSG Kreis Düren (Teilfläche 1)" mit der Kennung LSG-4904-068 in ca. 1.200 m nördlicher Richtung (nördlich der Bahntrasse Düren-Köln), • Landschaftsschutzgebiet: "LSG Merzenicher Heide, Rather Feld und Grosse Bend" mit der Kennung LSG-5104-031 ebenfalls in ca. 1.200 m nördlicher Richtung (nördlich der Bahntrasse Düren-Köln), • Naturschutzgebiet: "NSG Vorbahnhofsgelände Düren" (DN-031) in 1,7 km südwestlicher Entfernung zwischen Merzenich und Arnoldsweiler und • Naturschutzgebiet: "NSG Kiesgrube am Buchenhof" (DN-028) in 4,6 km östlicher Entfernung (östlich von Golzheim). raskin Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich 9 Eine Beeinträchtigung der Schutzgebiete bei Realisierung der Planung ist auszuschließen. 5.2 Einengung des Pools planungsrelevanter Arten Aufgrund des im Plangebiet vorherrschenden intensiven Ackerbaus bietet dieses für einen Großteil der gemeldeten Arten ungeeignete Bedingungen, welche den Pool der im Plangebiet potentiell vorkommenden Arten einengen (LANUV 2012, vgl. auch GELLERMANN & SCHREIBER 2008). Es verbleiben Feldhamster, vier Fledermausarten und 28 Vogelarten, die in Tab. D1 der Dokumentation in schwarzer Schriftfarbe dargestellt sind. Eine Betroffenheit von Haselmaus und Fledermausarten ist im Vorhinein auszuschließen, da die Planfläche keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten für diese Gruppe bietet und ebenfalls kein essentielles Nahrungshabitat darstellt. Für über Offenland jagende Fledermausarten sind weiträumig umliegende landwirtschaftliche Flächen vorhanden. Ebenso ist für die betrachtete Offenfläche eine für Fledermäuse essentielle Flugroute auszuschließen, da solche entlang spezifischer Habitatstrukturen verlaufen, die im Plangebiet fehlen. Von den für das MTB 5105 gemeldeten Vogelarten sind einige sehr eng an bestimmte Habitate gebunden, welche z.T. in nicht relevanter Entfernung zum Planbereich liegen. Eine Betroffenheit für diese Arten kann im Vorfeld ausgeschlossen werden. Zu diesen zählen u.a. Eisvogel, Graureiher, Flussregenpfeifer und die Spechtarten. Aufgrund der Vielzahl gemeldeter Arten und des ungünstigen bzw. schlechten Erhaltungszustandes einiger Arten - insbesondere einiger Feldvögel - wurde jedoch vorsorglich eine Erfassung aller planungsrelevanten Vogelarten nach Methodenstandard durchgeführt (s. Kap. 2.3). Somit stellt sich der eingeengte Pool planungsrelevanter Arten durch die nachfolgend aufgeführten Erfassungsergebnisse dar (Kap. 5.2.1 - 5.2.3). Von den vier für das MTB Nörvenich gemeldeten Amphibienarten Kleiner Wasserfrosch, Springfrosch, Kreuz- und Wechselkröte waren für die untersuchten Feldfluren allenfalls für die beiden letztgenannten Pionierarten potentielle temporäre Laichgewässer anzunehmen. Zur Verifizierung von kritischen Vorkommen erfolgte eine aktuelle Bestandsaufnahme der Avifauna mit z.T. gruppen- und artspezifischen Erfassungen (Eulen, Feldlerche) sowie eine Feldhamsterkartierung unter Miterfassung potentieller temporärer Laichgewässer für Wechselkröte und Kreuzkröte. Resultierend werden somit die erfassten Vorkommen als eingeengter Artenpool betrachtet. raskin Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich 10 5.2.1 Feldhamster Innerhalb des Untersuchungsgebietes konnten im Rahmen der Untersuchungen zum Vorkommen des Feldhamsters keine Individuen und/oder sonstige Spuren der Art nachgewiesen werden. Nach der Landschaftsinformationssammlung @LINFOS des LANUV (2012) kommt der Feldhamster auf dem MTB 5105 Nörvenich potentiell vor. Die letzten Nachweise aus den Bereichen Arnoldsweiler, Nörvenich und Vettweiß stammen allerdings aus den 1990er Jahren (W EINHOLD 2003). Das nächste aktuelle Vorkommen liegt südöstlich bei Zülpich. Dieser Fundort ist etwa 16 km Luftlinie von Merzenich entfernt. Ein Einwandern des Feldhamsters aus diesem Vorkommensgebiet in das Plangebiet ist in den nächsten Jahren sicher auszuschließen. 5.2.2 Vögel Im Rahmen der avifaunistischen Untersuchung im Raum Merzenich wurden insgesamt 43 Vogelarten nachgewiesen. Zwölf Arten mit Vorkommen im Plangebiet (Untersuchungsraum Nordost) zählen zu den planungsrelevanten Arten (Tab. 2, Karte 1), weitere vier Arten werden auf der Vorwarnliste geführt („zurückgehend“). Die planungsrelevanten Vogelarten differenzieren sich nach ihrem Schutzstatus wie folgt: • • • 7 streng geschützte Arten, 4 landesweit gefährdete Arten und eine regional gefährdete Art. Die planungsrelevante Avifauna im Plangebiet ist in weiten Teilen qualitativ geprägt durch charakteristische Arten einer offenen, in Teilbereichen relativ störungsarmen Feldflur. Als in Nordrhein-Westfalen stark gefährdete Art tritt hier das Rebhuhn mit 4 Brutpaaren auf. Die Feldlerche als charakteristische Art der Feldflur kommt hier in einer Dichte von 2,2 Brutpaaren / 10 ha vor1. Die in NordrheinWestfalen vom Aussterben bedrohte Grauammer wurde nur als Durchzügler festgestellt2. Weitere planungsrelevante Arten wie Rohrweihe, Braunkehlchen und Steinschmätzer kommen ebenfalls nur auf dem Durchzug vor. 1 In der Zülpicher Börde ermittelte ZENKER (1982) in den 70er Jahren Dichten zwischen 1,5 und 2,5 BP/10 ha. In rekultivierten Braunkohlelandschaften werden maximale Dichten bis 3,5 BP/10 ha erreicht (FORSCHUNGSSTELLE REKULTIVIERUNG 2009). 2 Die Grauammer ist im Bereich des Wolfskaulerhofes östlich von Buir und Golzheim verbreitet. Im Jahr 2007 wurden 17 Brutpaare erfasst (LANUV 2012). Das Areal dieser lokalen Grauammerpopulation erstreckte sich 2007 nach Daten des @LINFOS bis 430 m nordöstlich des Plangebietes (ein Brutrevier östlich des Langweilerhofes). Im Jahr 2010 wurden Reviere erst ab dem Wolfskaulerhof in einer Entfernung von über einem Kilometer zum Plangebiet nachgewiesen (eigene Beobachtung). raskin 11 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich Tab. 2: Eingeengter Artenpool für das Untersuchungsgebiet Abkürzungen und Erläuterungen: Schutz S – streng geschützte Vogelart nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG in Verbindung mit der Aufführung in: a – EUArtSchV (EG Nr. 338/97), Anhang A, b – BArtSchV, Anlage 1, Spalte 3 E – geschützte europäische Vogelart der Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL, 79/409/EWG) mit Aufführung in: a – Anhang 1 VS-RL, b – Art. 4 (2) VS-RL Gefährdung UG D - bundesweit, NW - landesweit, NB - regional (Niederrheinische Bucht) Gefährdungsgrade: 0 – ausgestorben, 1 – vom Aussterben bedroht, 2 – stark gefährdet, 3 – gefährdet, R – arealbedingt selten, I – gefährdete wandernde Art, G – Gefährdung anzunehmen, V – Art der Vorwarnliste, S – von Schutzmaßnahmen abhängig (NWO & LANUV 2008) Untersuchungsgebiet Schutz Art D Gefährdung NW NB Status Brutpaare im UG I. planungsrelevante Arten Ia. streng geschützte Arten Sa, Eb 3 3 2 NG Braunkehlchen (Saxicola rubetra) Eb 3 1S 1S DZ Grauammer (Emberiza calandra) Sb, E 3 1S 1S DZ Mäusebussard (Buteo buteo) Sa, E Rohrweihe (Circus aeruginosus) Sa, Ea 3S 1S DZ Schleiereule (Tyto alba) Sa, E S VS B Turmfalke (Falco tinnunculus) Sa, E VS VS NG Baumfalke (Falco subbuteo) NG 1 Ib. landesweit gefährdete Arten Feldlerche (Alauda arvensis) E V 3 3 B 36 Rauchschwalbe (Hirundo rustica) E V 3 3 B, NG 5 Rebhuhn (Perdix perdix) E 2 2S 2S B 4 Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) E 1 1S 1S DZ E V 3 B Bachstelze (Motacilla alba) E V V NG Bluthänfling (Carduelis cannabina) E V V B 1 Goldammer (Emberiza citrinella) E V B 1 Star (Sturnus vulgaris) E V B 3 Ic. regional gefährdete Arten Haussperling (Passer domesticus) 12 II. landesweit zurückgehende Arten V raskin Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich 12 5.2.3 Amphibien Aufgrund fehlender potentieller Fortpflanzungsgewässer und Ruheplätze im Untersuchungsgebiet sind Vorkommen planungsrelevanter Amphibienarten auszuschließen. 5.2.4 Fazit Nach Ausschluss möglicher Betroffenheiten der Artengruppen Säugetiere und Amphibien sind 12 Vogelarten als eingeengter Pool planungsrelevanter Arten zu betrachten (Tab. 2). 6 Vorprüfung der Wirkfaktoren Durch Bau, Anlage und Betrieb der neuen Ortschaft können sich artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen der Fauna ergeben. Neben dem direkten Biotopverlust durch Versiegelung und Gestaltung ist ein Faktorenkomplex zu berücksichtigen, der durch Kulissenbildung, Verlärmung sowie visuelle Effekte (Bewegung, Licht, Landschaftsbildveränderung) bestimmt ist (vgl. Kap. 5). Es erfolgt eine Abschätzung für den eingeengten Artenpool hinsichtlich potentieller Betroffenheiten durch Realisierung des Vorhabens. Die Fundpunkte bzw. Papierrevierzentren der planungsrelevanten und zurückgehenden Arten sind in Karte 1 dargestellt. 6.1 Brutvögel Die Feldlerche ist eine charakteristische Art der offenen Feldflur. Aufgrund ihres deutlichen Rückgangs infolge einer immer intensiveren Flächenbewirtschaftung wurde sie in der neuen Roten Liste von NRW als gefährdete Art eingestuft. Die Art meidet höhere Vertikalstrukturen wie Waldränder und Feldgehölze oder auch Siedlungsbereiche. Dies zeigt sich in dem deutlichen Abstand zu solchen Strukturen (ORTWIN et al. 2003). Der Mindestabstand zu bewaldeten oder bebauten Gebieten ist von der Höhe der Vertikalstrukturen, aber auch von deren Ausdehnung abhängig. Er beträgt nach OELKE (1968) und GLUTZ VON BLOTZHEIM (2001) 60–120 m bei Gehölzen bzw. Siedlungen von höchstens 30 ha. ALBRECHT (mdl. Mitt.) berichtet nach Erfahrungswerten von Abständen zu Ortschaften im Rheinland von 150 m und ZENKER (1984) von 200 m. Letzterer beobachtete aber auch Annäherungen der Feldlerche auf Singflügen an die Vertikalstrukturen. In der vorliegenden Betrachtung wird von relevanten Wirkungen bis zu einem Abstand zur Grenze des B-Plangebietes von 150 m ausgegangen. raskin Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich 13 Im Untersuchungsgebiet wurden insgesamt 36 Reviere der Feldlerche erfasst, davon 8 im Geltungsbereich des B-Plans sowie 13 weitere im 150 m-Raum um den Geltungsbereich (Karte 1). Es ist von einem Verlust von Revieren der Feldlerche auszugehen. Die Rauchschwalbe gilt als Charakterart für eine extensiv genutzte, bäuerliche Kulturlandschaft. Im Untersuchungsraum wurde sie randlich im Norden mit 5 Brutpaaren im Langweilerhof erfasst. Diese nutzen mit weiteren Nahrungsgästen dieser Art Bereiche des Untersuchungsgebietes für ihre Nahrungsflüge. Rauchschwalben brüten ausschließlich in landwirtschaftlichen Nutzgebäuden mit Einflugmöglichkeiten, insbesondere in Viehställen sowie in Scheunen oder anderen Hofgebäuden. Der Brutplatz im Langweilerhof wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Geeignete Flächen für die Nahrungssuche und Aufnahme von Lehm für den Nestbau (Pfützen, Schlammstellen) sind für die Art im weiten Umfeld vorhanden. Für die typisch kulturfolgende Rauchschwalbe ist eine Betroffenheit durch Realisierung des Vorhabens auszuschließen. Der Haussperling wurde mit 12 Brutpaaren im Untersuchungsgebiet erfasst. Die Vorkommen liegen mit jeweils 4 Brutpaaren in den landwirtschaftlichen Gebäuden von Petershof, Schafshof und Langweilerhof und werden nicht berührt. Der Haussperling hat ein breiteres Spektrum an Nistmöglichkeiten im Dachbereich, wie z.B. Hohlräume unter Dachpfannen oder Nischen zwischen Dachstuhl und Mauertraufe. Eine Betroffenheit des Haussperlings durch Realisierung des Vorhabens ist auszuschließen. Die Schleiereule brütete 2010 im Petershof in etwa 300 m südlicher Entfernung zum Geltungsbereich. Die Art gilt wie der Haussperling als typischer Kulturfolger. Der Brutplatz wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Durch die geplante Anlage einer Obstwiese im südwestlichen, dem Petershof zugewandten Bereich des Plangebietes wird zudem ein geeignetes Nahrungshabitat entwickelt. Für die Schleiereule ist eine Betroffenheit durch Realisierung des Vorhabens auszuschließen. Das Rebhuhn wurde mit vier Brutpaaren im Untersuchungsraum erfasst. Ein Vorkommen liegt im Geltungsbereich des Plangebietes, drei weitere Reviere innerhalb des 200 m-Raumes um die zukünftige Ortschaft. Für diese vier Reviere ist zumindest für die Bauphase (baubedingt) eine Entwertung der Flächen als Bruthabitat anzunehmen. Eine folgende „betriebsbedingte“ Beeinträchtigung raskin Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich 14 dieser Brutreviere (erhöhter Druck durch Spaziergänger, Jogger, Kinder, freilaufende Hunde) ist nicht auszuschließen. Es ist von einem Verlust von Revieren des Rebhuhns auszugehen. 6.2 Nahrungsgäste und Durchzügler Eine potentielle Betroffenheit im Sinne einer erheblichen Störung, welche den Erhaltungszustand der Lokalpopulation verschlechtert, kann für die festgestellten Nahrungsgäste und Durchzügler von vornherein ausgeschlossen werden. Es handelt sich um eine „Beeinträchtigung nicht essentieller Nahrungs- und Jagdbereiche sowie nicht essentieller Flugrouten und Wanderkorridore“. Dies erfüllt keinen Verbotstatbestand (MUNLV 2010). Als planungsrelevante Nahrungsgäste wurden drei Greifvogelarten erfasst, welche große Jagdhabitate nutzen: Der Mäusebussard konnte sporadisch auf Nahrungsflügen im gesamten Untersuchungsgebiet beobachtet werden. Es besteht für ein Paar ein Brutverdacht im randlich des westlichen Untersuchungsraumes gelegenen NSG „Vorbahnhofsgelaende Dueren“ (DN-031). Die Art ist häufig und weit verbreitet. Vereinzelt wurde auch der Turmfalke als Nahrungsgast beobachtet. Der Brutplatz des Paares liegt in einem Nistkasten in einem Mast der 380 kV-Leitung westlich von Merzenich. Die Art ist häufig und weit verbreitet. Weiterhin konnte im gesamten Untersuchungsgebiet wiederholt ein einzelner jagender Baumfalke beobachtet werden. Der Brutplatz ist nicht bekannt, kann aber auch aufgrund des oftmals großen Jagdhabitats mehrere Kilometer entfernt liegen. Ein bekannter Brutplatz liegt bei Frauwüllesheim (eigene Beobachtung). Die gefährdete Art bevorzugt als Bruthabitat Feldgehölze sowie Randbereiche von Altholzbeständen. Für alle genannten Nahrungsgäste ist eine Betroffenheit durch Realisierung des Vorhabens auszuschließen, da für diese aufgrund ihrer großräumigen Lebensraumansprüche kein essentielles Jagdhabitat vorliegt. Brutstandorte dieser Arten sind ebenfalls nicht betroffen. Als Durchzügler wurden mit Rohrweihe, Braunkehlchen, Grauammer und Steinschmätzer insgesamt vier planungsrelevante Arten erfasst, welche alle hohe Gefährdungsgrade aufweisen. Für alle genannten Durchzügler ist eine Betroffenheit durch Realisierung des Vorhabens auszuschließen, da die Vorhabensfläche für diese kein essentielles Habitat darstellt. raskin Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich 15 6.3 Resultierende potentiell betroffene Arten Die Vorprüfung ergibt ein Konfliktpotenzial für folgende Arten, welche vertieft zu betrachten sind: 7 • Feldlerche • Rebhuhn Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Als Ergebnis der Artenschutz-Vorprüfung ist für die Arten Feldlerche und Rebhuhn anzunehmen, dass bei Realisierung der Planung Zugriffsverbote des § 44 I BNatSchG ausgelöst werden. Für die beiden durch das Vorhaben potentiell betroffenen Arten werden die Verbotstatbestände abgeprüft. In der Dokumentation sind die erforderlichen „Art-fürArt-Protokolle“ (Formular B, Anlage 2 der VV-Artenschutz) aufgeführt. Das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Bewertung wird nachfolgend zusammenfassend dargestellt: 7.1 Feldlerche Im Geltungsbereich des B-Plans werden bei Realisierung der Planung durch die unmittelbare Inanspruchnahme derzeitiger Ackerstandorte acht Brutreviere der Feldlerche zerstört (Karte 1). Durch die Kulissenwirkung der neuen Ortsanlage sind zusätzlich umliegende Flächen als für die Art entwertet zu betrachten, da das Verteilungsmuster der Feldlerche neben der Präferenz für offene Agrarlandschaften mit der Meidung von Vertikalstrukturen und Kulissen zusammenhängt. Wie in Kap. 6.1 erörtert ist von einem Abstand zur Grenze des B-Plangebietes von 150 m auszugehen, in dem die Fortpflanzungsstätten der Feldlerchen beeinträchtigt werden können. Von der Kulissenwirkung sind 13 weitere Lerchenreviere betroffen. Damit werden bei Realisierung der Planung 21 Reviere der Feldlerche zerstört bzw. beeinträchtigt. Eine Verlagerung der betroffenen Brutreviere ins Umland ist nicht möglich, da einerseits die Feldflächen in der Nähe vorhandener Kulissen (Waldränder, Pappelreihen, Siedlungen etc.) gemieden werden und andererseits ohne Habitataufwertung die Kernräume angrenzender Agrarlandschaften als gesättigt angenommen werden (worst-case-Annahme). raskin Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich 16 7.2 Rebhuhn Im Geltungsbereich des B-Plans wird bei Realisierung der Planung durch die unmittelbare Inanspruchnahme derzeitiger Ackerstandorte ein Brutrevier des Rebhuhns zerstört. Darüber hinaus sind drei weitere Reviere im 200 m -Raum um den Geltungsbereich akustischen und optischen Störwirkungen während der Bauphase ausgesetzt (Karte 1). Die Empfindlichkeit des Rebhuhns gegenüber Bautätigkeiten ist bislang wissenschaftlich nicht untersucht. Bekannt sind dagegen Auswirkungen des Straßenverkehrs auf das Rebhuhn. So können Störungen durch Straßenverkehrslärm eine Revierbesetzung verhindern, der kritische Schallpegel liegt bei 55 dB(A) tags und die Effektdistanz bei 300 m (BMVBS 2010). Im ungünstigsten Fall ist von einer temporären Aufgabe von maximal drei Rebhuhn-Lebensstätten während der Bauphase auszugehen. Im Gegensatz zur Feldlerche stellen die anlagebedingten Kulissen kein Hindernis für eine Wiederbesetzung der eventuell temporär aufgegebenen Rebhuhnreviere dar. Rebhühner siedeln nämlich – im Gegensatz zur Feldlerche – auch in unmittelbarer Nähe von Gehölzen und Orten (ZENKER 1982). Betriebsbedingt sind geringe zusätzliche Störwirkungen durch Naherholung im Umfeld zu erwarten. Diese erreichen aber nicht das Niveau einer erheblichen Störung nach § 44 Abs. 1 Nr. 2, wirken sich also nicht auf der lokalen Populationsebene aus. Die Störwirkungen sind des Weiteren nicht derart stark, dass sie zur Aufgabe einer Fortpflanzungs- und Ruhestätte nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 führen. Die betriebsbedingten Störwirkungen stehen somit einer Wiederbesetzung der Rebhuhnreviere nicht entgegen. Zusammengefasst tritt unter dem Aspekt bauund betriebsbedingter Störwirkungen hinsichtlich des Rebhuhns kein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand ein. Somit wird bei Realisierung der Planung ein Rebhuhnrevier dauerhaft zerstört. Fazit Auf dem derzeitigen Kenntnisstand ist von einem ein Revierverlust für 21 Feldlerchenpaare und ein Rebhuhnpaar auszugehen. Die betroffenen Arten Feldlerche und Rebhuhn befinden sich in der atlantischen Region Nordrhein-Westfalens in einem günstigen (grün, Tendenz abnehmend) bzw. ungünstigen (gelb) Erhaltungszustand. Aus artenschutzrechtlicher Sicht treten bei den betroffenen beiden Vogelarten nach § 44 V BNatSchG keine Zugriffsverbote auf, „soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird“. Hierzu wäre bei Feldlerche und Rebhuhn die Festsetzung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. raskin Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich 17 Als funktionale Vermeidungsmaßnahmen sind Habitatverbesserungen in der Ackerlandschaft erforderlich, die geeignet sind 21 neue Feldlerchenreviere sowie ein neues Rebhuhnrevier zu schaffen (vorgezogener Ausgleich, s. Kap. 9). Für die übrigen planungsrelevanten Arten ergeben sich keine Konflikte mit den Vorschriften des besonderen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG, insbesondere wenn die vorgesehenen Maßnahmen zum Zeitpunkt des Baubeginns der Erschließungs- bzw. Siedlungsbaumaßnahmen eingerichtet sind und die empfohlenen Vermeidungsmaßnahmen umgesetzt werden (s. Kap. 8 u. 9). 8 Vermeidungsmaßnahmen Neben den planungsrelevanten Vogelarten ist § 44 I BNatSchG auch für alle weiteren heimischen Vogelarten als europäisch geschützte Arten zu beachten. Dies gilt, auch wenn im Regelfall davon ausgegangen werden kann, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes („Allerweltsarten“) bei Eingriffen nicht gegen die Verbote des § 44 I BNatSchG verstoßen wird und diese in Planungs- und Zulassungsverfahren nicht artenschutzrechtlich zu untersuchen sind (vgl. Kap. 3.1.1). Das Eintreten artenschutzrechtlicher Zugriffsverbote wird bezüglich aller europäisch geschützten Vogelarten vorsorglich durch die nachfolgend aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen, mit Ausnahme der in Kap. 7 dargestellten beiden Arten Feldlerche und Rebhuhn, gänzlich ausgeschlossen. • Bauzeit Die Baufeldräumung ist vorsorglich außerhalb der Brutperiode durchzuführen. Es ergibt sich aus artenschutzfachlicher Sicht ein Zeitfenster zwischen August und Februar, unter dessen Beachtung der Eintritt artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände durch Vernichten von Niststandorten oder Bruten der Baufeldräumung ausgeschlossen wird. Die geräumten Flächen sind bis zum Baubeginn vegetationsfrei zu halten. Hierzu sind die Flächen regelmäßig mechanisch zu bearbeiten (grubbern o.ä.). Alternativ können die Ackerflächen bis zum Baubeginn auch mit für Feldvögel ungeeigneten Kulturen bewirtschaftet werden. Hierzu bietet sich beispielsweise eine Einsaat mit Schnittgras (Lolium multiflorum) an, welches in der Brutzeit zwischen März und Juni nicht gemäht wird. Hierdurch wird eine Brut von Feldvögeln ebenfalls vermieden. • Bauflächenbeschränkung Es ist eine Beschränkung der Baustraßen und Ablade- sowie Lagerungszonen auf das B-Plangebiet vorzusehen, um Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu minimieren. raskin 9 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich 18 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Um nicht gegen artenschutzrechtliche Zugriffsverbote des § 44 I Nr. 3 BNatSchG hinsichtlich der planungsrelevanten Arten Feldlerche und Rebhuhn zu verstoßen sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Die Maßnahmen müssen zu dem Zeitpunkt verfügbar und wirksam sein, zu dem die an sich verbotene Handlung (hier: Beschädigung und Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten) vorgenommen wird. Hierzu müssen diese vor Baubeginn umgesetzt sein. Maßnahmen zur Optimierung der Habitatbedingungen von Feld-Avizönosen können vergleichsweise kurzfristig, d.h. innerhalb eines Jahres wirksam werden. 9.1 Maßnahmen zum Erhalt der Feldlerche Für die Zerstörung und Beschädigung von Fortpflanzungsstätten der Feldlerche muss bei Realisierung der Ortsanlage im zeitlichen Vorfeld funktionaler Ersatz geschaffen werden. Die Feldlerche nimmt in erster Linie ihre Umwelt optisch wahr und hält zu vertikalen Landschaftselementen relativ große Abstände im Vergleich zu anderen Singvögeln ein (BMVBS 2010, vgl. auch Kap. 6.1). Die Brutrevierdichte ist zudem in hohem Maße von der Habitatausstattung abhängig. Daher sind für den Suchraum für die Ausgleichsflächen in der offenen, störungsarmen Agrarlandschaft folgende Kriterien zu beachten: • räumlicher Bezug zum Plangebiet (Lokalpopulation) mit Vorkommen1, • ausreichende Abstände der Maßnahmenstandorte zu potentiellen Stör- und Gefahrenquellen; mindestens 150 m zu Kulissenwirkung erzeugenden Vertikalstrukturen wie Gehölzstreifen, Wäldern und Ortslagen sowie mindestens 300 m zu Land- und Kreisstraßen (Verkehrsaufkommen bis 20.000 Kfz/24h) und 500 m zu Bundesautobahnen und Straßen mit höherem Verkehrsaufkommen (>20.000 Kfz/24h) sowie • für die Art möglichst geringwertige Habitataustattung und damit aktuell niedrige Besatzdichte, um den Flächenbedarf zu minimieren (Aufwertungspotential pro Flächeneinheit damit größer). 1 Die Feldlerche besiedelt die Zülpicher Börde flächendeckend. Im vorliegenden Fall kann die Abgrenzung der Lokalpopulation daher großzügig vorgenommen werden. raskin Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich 19 Art der Maßnahmen Geeignet sind vor allem verschiedene Formen von Ackerextensivierungen im weitesten Sinne in einer großräumigen, offenen Agrarlandschaft. Im Einzelnen bieten sich die folgenden Förder- und Schutzmaßnahmen an (LANUV 2012, KÖNIG & SANTORA 2011, HÖLKER 1996, HÖTKER 2005): • Extensivierung des Getreideanbaus (doppelter Reihenabstand, reduzierte Düngung, keine Biozide), • Anlage und Pflege von Brachen (Mahd, Grubbern ab 1. August) und Blühfeldern • Anlage von Ackerrand- und Blühstreifen (Mindestbreite 6 m, idealerweise 10 m), • Verkleinerung der Schläge und Vergrößerung der Sortenvielfalt an Feldfrüchten auch innerhalb der Schläge (erhöhte Strukturvielfalt), • vermehrter Anbau von Sommergetreide und Leguminosen, • Anlage von Feldlerchenfenstern (nur in Kombination mit flächen- und streifenförmigen Maßnahmen), • Erhalt von Stoppelfeldern im Herbst und Winter, • Ernteverzicht von Getreide sowie • Umwandlung von versiegelten, asphaltierten Feldwegen in wassergebundene Grünwege mit nährstoffarmen Saumstrukturen und Wegrandunterhaltung (Mahd erst ab 1. August, keine Biozide) Umfang der Maßnahmen Der Maßnahmenumfang lässt sich aus der Mindestreviergröße der Feldlerche ableiten. Die Brutreviere der Feldlerche sind nach LANUV (2012) mindestens 0,25 ha groß. GLUTZ VON BLOTZHEIM (2001) berichtet von kleinsten Reviergrößen in Leguminosenfeldern von 0,28 ha und in Getreidefeldern von 0,50 ha. In intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten sind die Reviere durchwegs größer. Die Reviergrößen betragen dann bis zu 5 ha. Bei einer geeigneten Kombination von Schutz- und Fördermaßnahmen ist eine Flächengröße von 0,5 ha für die Neuschaffung eines zusätzlichen Feldlerchenreviers ausreichend1. Hieraus resultiert vorhabensbezogen ein Umfang von 10,5 ha Entwicklungsmaßnahmen im Ackerland. 1 Dies belegen laufende, eigene ornithologische Erfolgskontrollen zu Ausgleichsmaßnamen für das Kraftwerk Neurath. raskin Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich 20 Umsetzung Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen soll durch die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft oder einen anderen geeigneten Maßnahmenträger erfolgen. Da sich die Erschließungs- und Baumaßnahmen über mehrere Jahre erstrecken, ist von einer geschlossenen Kulissenwirkung durch die neue Ortslage Morschenich frühestens erst ab 2016 auszugehen. Zu diesem Zeitpunkt muss daher auch erst der vollständige vorgezogene Ausgleich in einer Größenordnung von 10,5 ha umgesetzt sein. Um die artenschutzrechtlichen Anforderungen nach § 44 V BNatSchG zu erfüllen, sollte in den kommenden Jahren zur Reviergründung der Feldlerche (ab Februar) jeweils folgender Maßnahmenumfang bereit stehen: 2013 4,0 ha 2014 6,2 ha 2015 8,4 ha 2016 10,5 ha Sollten die Baumaßnahmen deutlich langsamer als erwartet durchgeführt werden und eine geschlossene Kulissenwirkung erst später erreicht werden, sind die Maßnahmen auch später umsetzbar. 9.2 Maßnahmen zum Erhalt des Rebhuhns Für das Rebhuhn sind die Maßnahmen für die Feldlerche multifunktional im gleichen Ausgleichsraum geeignet. Die Art nutzt zur Brutzeit einen Aktionsraum von 2-5 ha, außerhalb der Brutsaison 20-30 ha (FLADE 1994). Ausschlaggebend für die Habitatqualität ist ein Flächenanteil von 10 % an hochwertigen Habitatstrukturen, welche im Maßnahmenraum zu verteilen sind, um Konzentrationseffekte und damit erhöhten Prädatorendruck zu vermeiden. Zur nachhaltigen Verbesserung des Habitatangebotes pro Paar sollte insgesamt mindestens einen Hektar Maßnahmenfläche im Aktionsraum bereit gestellt werden. Dieser Umfang wird durch den Ausgleich für die Feldlerche abgedeckt. raskin 10 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich 21 Artenschutzfachliche und -rechtliche Beurteilung Unter Beachtung und Durchführung der in Kapitel 8 und 9 dargestellten Maßnahmen lassen sich artenschutzrechtliche Konflikte nach § 44 I BNatSchG bei Realisierung des Vorhabens ausschließen. Ein Ausnahmeverfahren (Stufe III der ASP) gemäß der Verwaltungsvorschrift Artenschutz ist nicht erforderlich. Aachen, den 20. September 2012 Dr. R. Raskin Dipl.-Biol. D. Raskin raskin 11 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich 22 Quellenverzeichnis BKR (2011): Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Merzenich C 23 „Umsiedlung Morschenich- Neu“ - Anlage 1: Erläuterungen zur Planaufstellung. – (Entwurfsfassung). BMVBS (BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG) (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. – Ergebnis des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens FE 02.286/2007/LRB. – Bearbeiter: Garniel, A. & Mierwald, U.; KIfL Kiel. BNATSCHG (Bundesnaturschutzgesetz) (2010): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege. – Artikel 1 des Gesetzes vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), i.d. Fassung vom 1.3.2010 FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel-und Norddeutschlands. Eching. 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(1998): Eine Standardmethode zur Feinkartierung von Feldhamsterbauen – Materialien des 5. Internationalen Workshop: Ökologie und Schutz des Feldhamsters; S. 259 –276, Halle/Saale. WEINHOLD, U. (2003): Schutzkonzept für den Feldhamster in NRW. – Abschlussbericht. – Gutachten i. A. des Landes NRW. – Institut für Faunistik. – Heiligkreuzsteinach. ZENKER, W. (1982): Beziehungen zwischen dem Vogelbestand und der Struktur der Kulturlandschaft. - Beitr. Avifauna des Rheinlandes H. 15, Düsseldorf (GRO). raskin Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich Dok. Dokumentation Tabellen Tab. D1: Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 5105 (Nörvenich) Protokolle Gesamtprotokoll der Artenschutzprüfung Art-für-Art-Protokolle zur Abarbeitung der artenschutzrechtlichen Anforderungen • Feldlerche (Alauda arvensis) • Rebhuhn (Perdix perdix) Karten Karte 1: Verbreitung planungsrelevanter und zurückgehender Vogelarten (M 1.6.000) raskin Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich Dok. Tab. D1: Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 5105 (Nörvenich) Erläuterungen: fett: im Rahmen der Erfassungen nachgewiesen; * = Fundmeldungen der Art aufgrund des jungen Gefährdungsgrades noch nicht für MTB gemeldet, Vorkommen jedoch bekannt (Feldlerche) EZ = Erhaltungszustand in der atlantischen Region von NRW, G = gut, U = ungünstig, S = schlecht, + = Tendenz zunehmend, - = Tendenz abnehmend Lebensräume: Äcker = Äcker, Weinberge; Säume = Säume und Hochstaudenfluren Biotopbindung: xx – sehr stark, x – stark, (x) – schwach Art Wissensch. Name Status MTB 5105 EZ Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Art vorhanden G Haselmaus Muscardinus avellanarius Art vorhanden G Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii Art vorhanden S (X) Große Bartfledermaus Myotis brandtii Art vorhanden U X Wasserfledermaus Myotis daubentonii Art vorhanden G Großes Mausohr Myotis myotis Art vorhanden U Fransenfledermaus Myotis nattereri Art vorhanden G Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri Art vorhanden U Großer Abendsegler Nyctalus noctula Art vorhanden G Rauhhautfledermaus Pipistrellus nathusii Art vorhanden G Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Art vorhanden G Braunes Langohr Plecotus auritus Art vorhanden G Habicht Accipiter gentilis sicher brütend G (X) Sperber Accipiter nisus sicher brütend G (X) Feldlerche* Alauda arvensis sicher brütend G- XX Eisvogel Alcedo atthis sicher brütend G Wiesenpieper Anthus pratensis sicher brütend G- (X) Graureiher Ardea cinerea sicher brütend G X Steinkauz Athene noctua sicher brütend G (X) X Mäusebussard Buteo buteo sicher brütend G X X Flussregenpfeifer Charadrius dubius sicher brütend U Kornweihe Circus cyaneus Wintergast G X XX Mehlschwalbe Delichon urbicon sicher brütend G- (X) X Mittelspecht Dendrocopos medius sicher brütend G Kleinspecht Dryobates minor sicher brütend G Schwarzspecht Dryocopus martius sicher brütend G Grauammer Emberiza calandra sicher brütend S Baumfalke Falco subbuteo sicher brütend U Deutscher Name Äcker Säume (X) (X) (X) (X) X X XX X XX XX X raskin Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. FNP-Änderung der Gemeinde Merzenich Dok. Tab. D1: Fortsetzung Deutscher Name Art Wissensch. Name Turmfalke Status MTB 5105 EZ Äcker Säume Falco tinnunculus sicher brütend G X X Rauchschwalbe Hirundo rustica sicher brütend G- X X Neuntöter Lanius collurio sicher brütend U Feldschwirl Locustella naevia sicher brütend G Nachtigall Luscinia megarhynchos sicher brütend G Rebhuhn Perdix perdix sicher brütend U Wespenbussard Pernis apivoris sicher brütend U Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus sicher brütend U- Uferschwalbe Riparia riparia sicher brütend G (X) Turteltaube Streptopelia turtur sicher brütend U- X Kiebitz Vanellus vanellus sicher brütend G XX Kreuzkröte Bufo calamita Art vorhanden U (X) (X) Wechselkröte Bufo viridis Art vorhanden U (X) (X) Springfrosch Rana dalmatina Art vorhanden G Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae Art vorhanden G X (X) XX XX XX X X (X)