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Beschlussvorlage (Feuerwehrangelegenheiten; hier: Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
21.02.2008
Erstellt
18.02.08, 21:21
Aktualisiert
18.02.08, 21:21
Beschlussvorlage (Feuerwehrangelegenheiten;
hier: Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 5/2008 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: FB II Bürgerservice / Ordnung / Soziales der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Taron Telefon: 05208/991-300 Datum: 24. November 2009 Feuerwehrangelegenheiten; hier: Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 07.02.2008 Rat 21.02.2008 Bemerkungen Sachdarstellung: Das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) wurde mit Wirkung vom 01.01.2008 dahingehend geändert, dass nunmehr den Kommunen die Möglichkeit eröffnet wird, bei Feuerwehreinsätzen im Zusammenhang mit der Beseitigung von Ölspuren auf Straßen den zuständigen Straßenbaulastträger kostenmäßig in Anspruch zu nehmen, wenn der eigentliche Verursacher unbekannt ist. Bislang bestand in derartigen Fällen keine Möglichkeit, eine Kostenerstattung zu erzielen. Um die Forderung jedoch durchsetzen zu können, bedarf es einer Anpassung der kommunalen Satzung. Ein entsprechender Entwurf ist beigefügt. Beschlussvorschlag: Dem Gemeinderat wird empfohlen, die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Leopoldshöhe in der als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen. Schemmel