Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
21.02.2008
Erstellt
18.02.08, 21:21
Aktualisiert
18.02.08, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
5/2008
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
FB II Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Taron
Telefon:
05208/991-300
Datum:
24. November 2009
Feuerwehrangelegenheiten;
hier: Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Erhebung von Gebühren für
die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
07.02.2008
Rat
21.02.2008
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) wurde mit Wirkung vom 01.01.2008
dahingehend geändert, dass nunmehr den Kommunen die Möglichkeit eröffnet wird, bei
Feuerwehreinsätzen im Zusammenhang mit der Beseitigung von Ölspuren auf Straßen den zuständigen
Straßenbaulastträger kostenmäßig in Anspruch zu nehmen, wenn der eigentliche Verursacher unbekannt
ist. Bislang bestand in derartigen Fällen keine Möglichkeit, eine Kostenerstattung zu erzielen.
Um die Forderung jedoch durchsetzen zu können, bedarf es einer Anpassung der kommunalen Satzung.
Ein entsprechender Entwurf ist beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Dem Gemeinderat wird empfohlen, die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die
Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Leopoldshöhe
in der als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen.
Schemmel