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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 5/2008)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,6 kB
Datum
21.02.2008
Erstellt
18.02.08, 11:09
Aktualisiert
18.02.08, 11:09
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 5/2008)

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Inhalt der Datei

Entwurf 2. Satzung vom _________ zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Leopoldshöhe gemäß § 41 Abs. 2, 3 und 4 FSHG vom 22.06.1999 in der Fassung der Änderung vom 03.12.2002 Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07. 1994 (GV.NW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. 10. 2007 (GV. NRW. S. 380) und des § 41 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)vom 10.02.1998 (GV. NRW. 1998 S. 122/SGV. NRW. 213) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2007 (GV. NRW. 2007 S. 662) hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am ______ beschlossen, die Satzung über den Kostenersatz und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Leopoldshöhe gem. § 41 Abs. 2-4 FSHG vom 22.06.1999 (Kr.Bl. Lippe vom 12.07.1999, S. 559) zuletzt geändert durch Satzung vom 03.12.2002 (Kr.Bl. Lippe vom 27.12.2002, S.815) wie folgt zu ändern: I. In § 2 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt: „Besteht neben der Pflicht der Feuerwehr zur Hilfeleistung die Pflicht einer anderen Behörde oder Einrichtung zur Schadensverhütung und Schadensbekämpfung, so sind der Gemeinde die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Rechtsträger der anderen Behörde oder Einrichtung zu erstatten, sofern ein Kostenersatz nach Satz 1 nicht möglich ist. II. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.