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Mitteilungsvorlage (Planfeststellungsverfahren Eselsbach hier: Stand des Verfahrens)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
13.03.2008
Erstellt
29.02.08, 21:31
Aktualisiert
29.02.08, 21:31
Mitteilungsvorlage (Planfeststellungsverfahren Eselsbach 
hier: Stand des Verfahrens)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 31/2008 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Gemeindebetriebe Auskunft erteilt: Herr Loer Telefon: 05208/991-266 Datum: 24. November 2009 Planfeststellungsverfahren Eselsbach hier: Stand des Verfahrens Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft Termin 13.03.2008 Bemerkungen Sachdarstellung: In den letzten Jahren wurden verschiedene Male die Planungen zur Umlegung des Eselsbaches vorgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss erfolgte am 24.01.2008. In dem Planfeststellungsbeschluss wurden die vorgebrachten Einwendungen berücksichtigt. Diese betrafen allerdings keine grundsätzlichen Änderungen. Vielmehr handelte es sich um geringfügige Wünsche wie z.B. eine kleine Brücke, ein kleiner Wall und dergl. Anschließend wurden die Unterlagen nach ortsüblicher Bekanntmachung vom 12.02.2008 bis zum 27.02.2008 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Nachdem nun diese Frist abgelaufen ist, besteht noch für die Betroffenen die Möglichkeit, gegen den Beschluss zu klagen. Diese Möglichkeit nimmt ein Betroffener in Anspruch. Nun kann der Antrag auf Landeszuschuss gestellt werden. Mit dem Bescheid wird gegen Ende 2008/Anfang 2009 gerechnet, da die Maßnahme auf der Prioritätenliste steht. Nach heutigem Stand ist mit 70 – 80 % Zuschusshöhe zu rechnen. Nach Erhalt des Bescheides wird unverzüglich die Ausführungsplanung beauftragt. Diese wird etwa Ende 2009 vorliegen, so dass die Ausschreibung der Bauleistungen Anfang 2010 erfolgen kann. Baubeginn wird voraussichtlich Sommer 2010 sein. Unter diesen Voraussetzungen sind im Haushaltsjahr 2009 Planungskosten und im Jahre 2010/2011 Baukosten zu veranschlagen. Angesichts des Zustandes der Verrohrung sowie der hydraulischen Gegebenheiten ist eine Streckung der Baumaßnahme als wenig sinnvoll zu bezeichnen. In Vertretung Lange