Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Antrag Bündnis 90/Die Grünen: Bildung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung verbindlicher kommunaler Klimaschutzziele hier: 1. Zusammenkunft)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
13.03.2008
Erstellt
06.03.08, 21:28
Aktualisiert
06.03.08, 21:28
Beschlussvorlage (Antrag Bündnis 90/Die Grünen:
Bildung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung verbindlicher kommunaler Klimaschutzziele 
hier: 1. Zusammenkunft) Beschlussvorlage (Antrag Bündnis 90/Die Grünen:
Bildung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung verbindlicher kommunaler Klimaschutzziele 
hier: 1. Zusammenkunft)

öffnen download melden Dateigröße: 22 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 24/2008 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Dr. Thiele Telefon: 05208/991-271 Datum: 24. November 2009 Antrag Bündnis 90/Die Grünen: Bildung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung verbindlicher kommunaler Klimaschutzziele hier: 1. Zusammenkunft Beratungsfolge Rat Termin 15.03.2007 Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft 31.05.2007 Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft 13.03.2008 Bemerkungen Sachdarstellung: Anlässlich der 1. Zusammenkunft der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung verbindlicher kommunaler Klimaschutzziele am 12.02.2008 wurden die in dem beigefügten Vermerk protokollierten Hinweise / Anregungen erarbeitet. Neben den eher allgemeinen, auf eine Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit ausgerichteten Anregungen, wurden jedoch auch weitergehende, z.T. sehr konkrete Überlegungen bezüglich der gemeindlichen Liegenschaften erarbeitet. Die Zuständigkeit für diesen Aufgabenbereich ist jedoch nicht dem Umweltausschuss übertragen. Gemäß § 1 Abs. 2 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe“ ist als Betriebszweck auch die ....sichere, ökologisch nachhaltige, sowie zukunftsweisende zentrale Verwaltung des Immobilien Vermögens aufgeführt. Insoweit ist für die Belange eines optimierten Energiemanagements der kommunalen Liegenschaften die Zuständigkeit des Betriebsausschusses der vg. Einrichtung gegeben. Beschlussvorschlag: Das Protokoll des Arbeitskreises wird zuständigkeitshalber dem Betriebsausschuss der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung und des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe zur weiteren Beratung übersandt. -2- Schemmel