Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
21.02.2008
Erstellt
11.03.08, 12:18
Aktualisiert
11.03.08, 12:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
23/2008
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Schürmann
Telefon:
05208/991-202
Datum:
24. November 2009
Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Am Königskamp“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe
(Erschließungsbeitragssatzung)
hier: Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der
Erschließungsbeitragssatzung
Beratungsfolge
Rat
Termin
21.02.2008
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Straße „Am Königskamp„ wurde 2007 im Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenbach“ und der
Einmündung „In der Brinkheide“ ausgebaut. Zu der beitragsmäßig abzurechnenden Erschließungsanlage
gehören neben dem genannten Teilstück der Straße auch zwei unselbstständige Anhängsel. Dabei handelt
es sich zum einen um den Weg zu einem Hofgelände zwischen den Hausnummern 24 und 28 und um die
Zufahrt zum Haus Nr. 13a. Beide sind im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsflächen ausgewiesen.
Bezüglich der Zuwegung zum Hofgelände (siehe beigefügter Plan – Weg 1) ist ein Ausbau mittelfristig nicht
geplant. In Bezug auf die Zufahrt (Weg 2) hat der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde
beschlossen, diese öffentliche Verkehrsfläche im Rahmen eines Änderungsverfahrens in eine private
Verkehrsfläche zu ändern. Dieses Verfahren befindet sich derzeit in der Offenlegung.
Da die Herstellung der Hofzufahrt (Weg 1) auf Dauer nicht erfolgen soll, dieser Weg auf der anderen Seite
allerdings Bestandteil der Erschließungsanlage bleiben wird, ist es für die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen erforderlich, eine Abschnittsbildung gem. § 130 BauGB in Verbindung mit § 5 der
Erschließungsbeitragssatzung vorzunehmen.
Darüber hinaus ist der Ausbau des betroffenen Straßenstücks „Am Königskamp“ in seiner Breite durch den
Beschluss des Bauprogramms hinter der Ausweisung im Bebauungsplan zurück geblieben. Aus
verkehrstechnischen Gründen ist die im Bebauungsplan vorgesehene Ausbaubreite von 9 m nicht mehr
erforderlich. Es handelt sich hierbei um eine Planunterschreitung, die gesondert zu beschließen ist.
-2-
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt gem. § 130 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung
der Gemeinde Leopoldshöhe die Abschnittsbildung für die Erschließungsanlage „Am Königskamp“ von der
Einmündung der Straße „Am Mühlenbach“ bis zur Einmündung der Straße „In der Brinkheide“. Die
Abschnittsbildung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
Gleichzeitig wird die geringfügige Unterschreitung des Bebauungsplans „Königskamp“ bezüglich der
Erschließungsanlage „Am Königskamp“ beschlossen. Die Ausbaubreite von ca. 6,50 m im Bereich der
Erschließungsanlage ist angesichts der Verkehrssituation ausreichend.
Schemmel