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Beschlussvorlage (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Am Kö-nigskamp“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) hier: Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
21.02.2008
Erstellt
11.03.08, 12:18
Aktualisiert
11.03.08, 12:18
Beschlussvorlage (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Am Kö-nigskamp“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung)
hier: Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung ) Beschlussvorlage (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Am Kö-nigskamp“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung)
hier: Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung )

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 23/2008 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 24. November 2009 Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Am Königskamp“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) hier: Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung Beratungsfolge Rat Termin 21.02.2008 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Straße „Am Königskamp„ wurde 2007 im Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenbach“ und der Einmündung „In der Brinkheide“ ausgebaut. Zu der beitragsmäßig abzurechnenden Erschließungsanlage gehören neben dem genannten Teilstück der Straße auch zwei unselbstständige Anhängsel. Dabei handelt es sich zum einen um den Weg zu einem Hofgelände zwischen den Hausnummern 24 und 28 und um die Zufahrt zum Haus Nr. 13a. Beide sind im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsflächen ausgewiesen. Bezüglich der Zuwegung zum Hofgelände (siehe beigefügter Plan – Weg 1) ist ein Ausbau mittelfristig nicht geplant. In Bezug auf die Zufahrt (Weg 2) hat der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde beschlossen, diese öffentliche Verkehrsfläche im Rahmen eines Änderungsverfahrens in eine private Verkehrsfläche zu ändern. Dieses Verfahren befindet sich derzeit in der Offenlegung. Da die Herstellung der Hofzufahrt (Weg 1) auf Dauer nicht erfolgen soll, dieser Weg auf der anderen Seite allerdings Bestandteil der Erschließungsanlage bleiben wird, ist es für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen erforderlich, eine Abschnittsbildung gem. § 130 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung vorzunehmen. Darüber hinaus ist der Ausbau des betroffenen Straßenstücks „Am Königskamp“ in seiner Breite durch den Beschluss des Bauprogramms hinter der Ausweisung im Bebauungsplan zurück geblieben. Aus verkehrstechnischen Gründen ist die im Bebauungsplan vorgesehene Ausbaubreite von 9 m nicht mehr erforderlich. Es handelt sich hierbei um eine Planunterschreitung, die gesondert zu beschließen ist. -2- Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt gem. § 130 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe die Abschnittsbildung für die Erschließungsanlage „Am Königskamp“ von der Einmündung der Straße „Am Mühlenbach“ bis zur Einmündung der Straße „In der Brinkheide“. Die Abschnittsbildung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich. Gleichzeitig wird die geringfügige Unterschreitung des Bebauungsplans „Königskamp“ bezüglich der Erschließungsanlage „Am Königskamp“ beschlossen. Die Ausbaubreite von ca. 6,50 m im Bereich der Erschließungsanlage ist angesichts der Verkehrssituation ausreichend. Schemmel