Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
25.03.08, 21:29
Aktualisiert
25.03.08, 21:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
54/2008
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. November 2009
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg" im
Ortsteil Bexterhagen
hier: - Antrag der Firma Thenhausen, Alter Postweg 133, 33818 Leopoldshöhe
- Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
03.04.2008
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Firma Thenhausen beabsichtigt in nächster Zeit in den hiesigen Firmenstandort zu investieren. Geplant
ist eine Erweiterung der Produktions- und Lagerfläche. Den beiliegenden Antragsunterlagen sind weitere
Details zu entnehmen.
Der jetzige Bebauungsplan sieht für die Erweiterungsfläche keine überbaubare Fläche vor, weshalb dieser
für das angestrebte Vorhaben geändert werden müsste. Mit der damaligen Aufstellung des B-Planes Nr.
03/03 hatte man sich mit den beteiligten Trägern und der Firma Thenhausen dahingehend verständigt, bei
einer anstehenden Erweiterung des Betriebes diese in Richtung Osten zur Straßenkreuzung „Alter Postweg
/ Friedenstraße“ vorzunehmen. Bei der Änderung sind erneut die Grundflächenzahl (derzeit GRZ 0,4) die
Geschossflächenzahl (derzeit GFZ 04) und die Geschossigkeit im Bereich des Bürotrakts zu diskutieren.
Unverändert
bleibt
die
Festsetzung
als
Mischgebiet
und
die
Höhenvorgabe
von
7,00 m. Die Höhenfestsetzung orientiert sich dabei an den Gebäudehöhen in der Nachbarschaft, die durch
Wohngebäude geprägt ist.
Auch die bisherigen Ausgleichsflächen werden nach der bisherigen Planung von der Änderung nicht berührt.
In Zusammenhang mit der Änderung wird allerdings eine neue Beurteilung der Ausgleichssituation
erforderlich. Damit könnten weitere Maßnahmen erforderlich sein, um den Belangen von Natur und
Landschaft gerecht zu werden.
Das Änderungsverfahren ist als Vollverfahren mit zweimaliger Beteiligung der Behörden, der Träger
öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit u.a. auch aufgrund des Umfanges der Hallenerweiterung
erforderlich. Damit wird gewährleistet, dass ein Austausch der verschiedenen Interessen, insbesondere
auch der Nachbarschaft, gegeben ist.
Der Bebauungsplan Nr. 03/03 hatte bereits während seiner Aufstellung mögliche Erweiterungsspielräume
für die Firma Thenhausen im Blick. Der jetzige Antrag fußt auf der guten wirtschaftlichen Entwicklung der
Firma und die während des Aufstellungsverfahrens zum damaligen B-Plan abgestimmten Vorgehensweise,
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wenn Erweiterungsbedarf besteht. Die Verwaltung empfiehlt daher, einen Aufstellungsbeschluss zur 1.
Änderung des B-Planes zu fassen. Im weiteren Verfahren sind dann u.a. die o.g. Aspekte zu klären.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Postweg“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich.
Schemmel
Anlagen:
Antragsunterlagen der Firma Thenhausen
Auszuge aus dem B-Plan Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Postweg“
Geltungsbereich der 1. B-Planänderung Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Postweg“