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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg" im Ortsteil Bexterhagen hier: - Antrag der Firma Thenhausen, Alter Postweg 133, 33818 Leopoldshöhe - Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
25.03.08, 21:29
Aktualisiert
25.03.08, 21:29
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg" im Ortsteil Bexterhagen
hier: - Antrag der Firma Thenhausen, Alter Postweg 133, 33818 Leopoldshöhe
- Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg" im Ortsteil Bexterhagen
hier: - Antrag der Firma Thenhausen, Alter Postweg 133, 33818 Leopoldshöhe
- Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 54/2008 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. November 2009 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg" im Ortsteil Bexterhagen hier: - Antrag der Firma Thenhausen, Alter Postweg 133, 33818 Leopoldshöhe - Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 03.04.2008 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Firma Thenhausen beabsichtigt in nächster Zeit in den hiesigen Firmenstandort zu investieren. Geplant ist eine Erweiterung der Produktions- und Lagerfläche. Den beiliegenden Antragsunterlagen sind weitere Details zu entnehmen. Der jetzige Bebauungsplan sieht für die Erweiterungsfläche keine überbaubare Fläche vor, weshalb dieser für das angestrebte Vorhaben geändert werden müsste. Mit der damaligen Aufstellung des B-Planes Nr. 03/03 hatte man sich mit den beteiligten Trägern und der Firma Thenhausen dahingehend verständigt, bei einer anstehenden Erweiterung des Betriebes diese in Richtung Osten zur Straßenkreuzung „Alter Postweg / Friedenstraße“ vorzunehmen. Bei der Änderung sind erneut die Grundflächenzahl (derzeit GRZ 0,4) die Geschossflächenzahl (derzeit GFZ 04) und die Geschossigkeit im Bereich des Bürotrakts zu diskutieren. Unverändert bleibt die Festsetzung als Mischgebiet und die Höhenvorgabe von 7,00 m. Die Höhenfestsetzung orientiert sich dabei an den Gebäudehöhen in der Nachbarschaft, die durch Wohngebäude geprägt ist. Auch die bisherigen Ausgleichsflächen werden nach der bisherigen Planung von der Änderung nicht berührt. In Zusammenhang mit der Änderung wird allerdings eine neue Beurteilung der Ausgleichssituation erforderlich. Damit könnten weitere Maßnahmen erforderlich sein, um den Belangen von Natur und Landschaft gerecht zu werden. Das Änderungsverfahren ist als Vollverfahren mit zweimaliger Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit u.a. auch aufgrund des Umfanges der Hallenerweiterung erforderlich. Damit wird gewährleistet, dass ein Austausch der verschiedenen Interessen, insbesondere auch der Nachbarschaft, gegeben ist. Der Bebauungsplan Nr. 03/03 hatte bereits während seiner Aufstellung mögliche Erweiterungsspielräume für die Firma Thenhausen im Blick. Der jetzige Antrag fußt auf der guten wirtschaftlichen Entwicklung der Firma und die während des Aufstellungsverfahrens zum damaligen B-Plan abgestimmten Vorgehensweise, -2- wenn Erweiterungsbedarf besteht. Die Verwaltung empfiehlt daher, einen Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des B-Planes zu fassen. Im weiteren Verfahren sind dann u.a. die o.g. Aspekte zu klären. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Postweg“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. Schemmel Anlagen: Antragsunterlagen der Firma Thenhausen Auszuge aus dem B-Plan Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ Geltungsbereich der 1. B-Planänderung Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Postweg“