Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
10.04.2008
Erstellt
28.03.08, 11:42
Aktualisiert
28.03.08, 11:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Abwasserwerk Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Drucksache
42/2008
zur Sitzung
des des Betriebsausschusses
Wasser/Abwasser
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Friedrich
Telefon:
05208/991-268
Datum:
24. November 2009
Landeswassergesetzes und der Landesbauordnung
hier: Durchführung von Dichtheitsnachweisen für die Kanal-Grundleitungen
Beratungsfolge
Betriebsausschuss
Wasser/Abwasser
Termin
10.04.2008
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die bislang in § 45 der Landesbauordnung geregelte Dichtheitsprüfung wurde nun in § 61a des
Landeswassergesetzes verschoben. Hierdurch werden die Gemeinden mehr in die Pflicht genommen. Zu
dieser Thematik findet am 31.03.2008 eine Dienstbesprechung beim Kreis statt. In der Sitzung wird
mündlich über die konkreten Ergebnisse berichtet.
Nachstehend aber schon mal ein Auszug aus dem neuen §§ 61 LWG: I
(4) Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung gemäß Absatz 3 bei einer
Änderung, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt werden.
(5) Die Gemeinde soll durch Satzung abweichende Zeiträume für die erstmalige Prüfung nach Absatz 4
Satz 1 festlegen, wenn Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Abwasseranlagen in dem
Abwasserbeseitigungskonzept nach § 53 Abs. 1a oder in einem gesonderten Kanalsanierungs- oder
Fremdwassersanierungskonzept festgelegt sind oder
1. wenn die Gemeinde für abgegrenzte Teile ihres Gebietes die Kanalisation im Rahmen der
Selbstüberwachungsverpflichtung nach § 61 überprüft.
Die Gemeinde muss für bestehende Abwasserleitungen durch Satzung kürzere Zeiträume für die
erstmalige Prüfung nach Absatz 4 Satz 1 festlegen, wenn sich diese auf einem Grundstück in einem
Wasserschutzgebiet befinden und
1. zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen und vor dem 1. Januar 1990
errichtet wurden oder
2. zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen und vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden.
Heidemann
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