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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 59/2008)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
09.04.2008
Erstellt
31.03.08, 09:26
Aktualisiert
31.03.08, 09:26
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 59/2008) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 59/2008)

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Inhalt der Datei

Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussfassung des TOP 4.1 Verwendung von aufgehelltem Asphalt im Straßenbereich des Ortskernes: Aus Sicht der Verwaltung ist die Verwendung von speziell aufgehelltem Asphaltmischgut in den Straßenräumen des Ortskernes nicht empfehlenswert. Zu dieser Einschätzung kommt die Verwaltung aus rein unterhaltungstechnischer Sicht. Erfahrungsgemäß dauert es nach Herstellung einer Straße kein ganzes Jahr, bis Versorgungsträger, egal welcher Kategorie, in den Straßenraum eingreifen. Die Wahrscheinlichkeit ist daher sehr hoch, dass dieser Eingriff sich trotz der Verlegung der entsprechenden Versorgungsleitungen im Gehwegbereich auch auf den asphaltierten Straßenbereich bezieht. Die Verpflichtung der Versorgungsträger, die Oberfläche in gleicher Art wieder herzustellen, ist zwar möglich, jedoch wirtschaftlich nicht zumutbar. Auf Nachfrage bei BTM (das Unternehmen aus Friedrichsdorf ist seitens der STRABAG beauftragt das Mischgut für die Musterflächen bereitzustellen) wurde folgende Auskunft erteilt: Pro Tonne Mischgut (bei 4 cm Einbaustärke ungefähr ausreichend für ca. 7 qm Asphaltfläche, Auskühlung des Materials eingerechnet) benötigt man in der Herstellung je 5 Tonnen von den jeweiligen Splitten in den Stärken 2/5, 5/8 und 8/11. Diese 15 Tonnen sind minimal verfahrensbedingt notwendig um 1 Tonne sauberes Asphaltmischgut in der gewünschten Färbung zu erhalten. Daraus resultiert aber auch, dass die erforderlichen Splitte zur Herstellung des Mischgutes beim Werk vorrätig sind. Da es sich bei den gewünschten Splitten jedoch um Ortsfremdes Material (z. B. gelber Splitt aus Heidenheim bei Stuttgart) handelt sind die Werke nicht bereit, solcherlei Materialien vorzuhalten. Das wirkt sich negativ auf die Herstellungszeit und die Beschaffungskosten aus. Für ortsansässige Kleinunternehmen sind das schlicht unzumutbare Aufwendungen. Ein Schließen der Flickstellen mit Gussasphalt, mit späterem Ausfräsen und Herstellung der Flächen mit dem gewünschten Material in größerer Menge, bedeutet zusätzliche Kosten, die ausschließlich von der Gemeinde zu tragen wären. Das Einfärben von Gussasphalt bedeutet verfahrenstechnisch ähnliche Aufwendungen wie normales Asphaltmischgut Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass auch bei Herstellung des Mischgutes die Farbgebung nur ungefähr getroffen wird. Das ist zwar bei normalem Asphalt auch der Fall, jedoch sind Farbunterschiede im Bereich Grau/Schwarz weniger auffällig als bei anderen Farbgebungen. Ein weiterer Aspekt ist die Zeitschiene, die erst durch das Befahren und somit durch Abrieb dazu führt, dass die Oberfläche als andersfarbig wahrgenommen wird. Diese Zeitschiene beträgt nach Schätzung des MPA (Material-Prüfungs-Amt) ca. 3 bis 5 Jahre. Aus diesem Zeithorizont läst sich nach obiger Schätzung ableiten, dass es bereits vor der wahrgenommenen Durchfärbung des Materials zu Fehl- und Flickstellen kommen dürfte. Alternative: farbigen Splitt nur einwalzen und nicht zumischen Vorab: Der Effekt als solcher ist sehr abgeschwächt. Der Hauptkornanteil fährt sich durch Abrieb aus der oberen Schicht. Weiterhin muss die Gemeinde bei einem Splitt, der nur in die normale Oberfläche eingewalzt wird, eine gewisse Menge dieses Schüttgutes vorhalten. Dieses Material in der Menge wirtschaftlich zu beziffern ist nicht möglich. Lagert man zu wenig entstehen hohe Beschaffungskosten, da das Material zeitnah gebraucht wird. Lagert man zu viel, verunreinigt sich das Material und liegt als totes Kapital auf benötigter Lagerfläche. Sollte auf die Herstellung der Oberfläche in gleicher Farbgebung verzichtet werden und normales schwarzes Asphaltmischgut im aufgehelltem Bereich zum Einsatz kommen, fallen diese Stellen extrem unangenehm auf. Im schlimmsten Fall wird eine Fehlstelle am Fahrbahnrand in einem durchaus möglichen Ausmaß von 5 mal 2 Meter für einen markierten Stellplatz am Bürgersteig gehalten. Aus Sicht der Straßenunterhaltung kann die Empfehlung daher nur lauten auf den Sonderasphalt in welcher Form und Farbe auch immer zu verzichten. Aufgestellt N. Wehmeier TA