Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
09.04.2008
Erstellt
31.03.08, 09:26
Aktualisiert
31.03.08, 09:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussfassung des TOP 4.1
Verwendung von aufgehelltem Asphalt im Straßenbereich des Ortskernes:
Aus Sicht der Verwaltung ist die Verwendung von speziell aufgehelltem Asphaltmischgut in
den Straßenräumen des Ortskernes nicht empfehlenswert. Zu dieser Einschätzung kommt die
Verwaltung aus rein unterhaltungstechnischer Sicht.
Erfahrungsgemäß dauert es nach Herstellung einer Straße kein ganzes Jahr, bis
Versorgungsträger, egal welcher Kategorie, in den Straßenraum eingreifen. Die
Wahrscheinlichkeit ist daher sehr hoch, dass dieser Eingriff sich trotz der Verlegung der
entsprechenden Versorgungsleitungen im Gehwegbereich auch auf den asphaltierten
Straßenbereich bezieht.
Die Verpflichtung der Versorgungsträger, die Oberfläche in gleicher Art wieder herzustellen,
ist zwar möglich, jedoch wirtschaftlich nicht zumutbar. Auf Nachfrage bei BTM (das
Unternehmen aus Friedrichsdorf ist seitens der STRABAG beauftragt das Mischgut für die
Musterflächen bereitzustellen) wurde folgende Auskunft erteilt:
Pro Tonne Mischgut (bei 4 cm Einbaustärke ungefähr ausreichend für ca. 7 qm Asphaltfläche,
Auskühlung des Materials eingerechnet) benötigt man in der Herstellung je 5 Tonnen von den
jeweiligen Splitten in den Stärken 2/5, 5/8 und 8/11. Diese 15 Tonnen sind minimal
verfahrensbedingt notwendig um 1 Tonne sauberes Asphaltmischgut in der gewünschten
Färbung zu erhalten.
Daraus resultiert aber auch, dass die erforderlichen Splitte zur Herstellung des Mischgutes
beim Werk vorrätig sind. Da es sich bei den gewünschten Splitten jedoch um Ortsfremdes
Material (z. B. gelber Splitt aus Heidenheim bei Stuttgart) handelt sind die Werke nicht bereit,
solcherlei Materialien vorzuhalten. Das wirkt sich negativ auf die Herstellungszeit und die
Beschaffungskosten aus.
Für ortsansässige Kleinunternehmen sind das schlicht unzumutbare Aufwendungen.
Ein Schließen der Flickstellen mit Gussasphalt, mit späterem Ausfräsen und Herstellung der
Flächen mit dem gewünschten Material in größerer Menge, bedeutet zusätzliche Kosten, die
ausschließlich von der Gemeinde zu tragen wären.
Das Einfärben von Gussasphalt bedeutet verfahrenstechnisch ähnliche Aufwendungen wie
normales Asphaltmischgut
Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass auch bei Herstellung des Mischgutes die Farbgebung
nur ungefähr getroffen wird. Das ist zwar bei normalem Asphalt auch der Fall, jedoch sind
Farbunterschiede im Bereich Grau/Schwarz weniger auffällig als bei anderen Farbgebungen.
Ein weiterer Aspekt ist die Zeitschiene, die erst durch das Befahren und somit durch Abrieb
dazu führt, dass die Oberfläche als andersfarbig wahrgenommen wird.
Diese Zeitschiene beträgt nach Schätzung des MPA (Material-Prüfungs-Amt) ca. 3 bis 5
Jahre. Aus diesem Zeithorizont läst sich nach obiger Schätzung ableiten, dass es bereits vor
der wahrgenommenen Durchfärbung des Materials zu Fehl- und Flickstellen kommen dürfte.
Alternative: farbigen Splitt nur einwalzen und nicht zumischen
Vorab: Der Effekt als solcher ist sehr abgeschwächt. Der Hauptkornanteil fährt sich durch
Abrieb aus der oberen Schicht.
Weiterhin muss die Gemeinde bei einem Splitt, der nur in die normale Oberfläche eingewalzt
wird, eine gewisse Menge dieses Schüttgutes vorhalten. Dieses Material in der Menge
wirtschaftlich zu beziffern ist nicht möglich. Lagert man zu wenig entstehen hohe
Beschaffungskosten, da das Material zeitnah gebraucht wird. Lagert man zu viel, verunreinigt
sich das Material und liegt als totes Kapital auf benötigter Lagerfläche.
Sollte auf die Herstellung der Oberfläche in gleicher Farbgebung verzichtet werden und
normales schwarzes Asphaltmischgut im aufgehelltem Bereich zum Einsatz kommen, fallen
diese Stellen extrem unangenehm auf.
Im schlimmsten Fall wird eine Fehlstelle am Fahrbahnrand in einem durchaus möglichen
Ausmaß von 5 mal 2 Meter für einen markierten Stellplatz am Bürgersteig gehalten.
Aus Sicht der Straßenunterhaltung kann die Empfehlung daher nur lauten auf den
Sonderasphalt in welcher Form und Farbe auch immer zu verzichten.
Aufgestellt
N. Wehmeier TA