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Beschlussvorlage (Begründung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
106 kB
Datum
08.03.2012
Erstellt
13.02.12, 18:17
Aktualisiert
13.02.12, 18:17
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Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH Gewerbegebiet Girbelsrath BEBAUUNGSPLAN Nr. A 1 13. Änderung Plangebiet 13. Änderung B-Plan Merzenich A 1 Geltungsbereich B-Plan Merzenich A1 Begründung 1. Plangebiet, Erfordernis und Ziel der Planaufstellung Der Ursprungsplan des Bebauungsplanes Merzenich A 1 wurde 1972 aufgestellt um die städtebauliche Ordnung und die Erschließung im Ortsgebiet Girbelsrath sicherzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasste den gesamten, seinerzeit bestehenden Ortsteil Girbelsrath. Am westlichen Ortsrand wurde ein ca. 4,5 ha großes Gewerbegebiet ausgewiesen. GEMEINDE MERZENICH 13. Änderung BEBAUUNGSPLAN A 1, Gewerbegebiet Girbelsrath  BEGRÜNDUNG 2 Um das benachbarte allgemeine Wohngebiet vor unzumutbaren Immissionen zu schützen, wurde das Gewerbegebiet nach dem damaligen Abstandserlass von 1982 gegliedert. Bisher wurde der Bebauungsplan Merzenich A 1 insgesamt 12 mal geändert, wobei sich lediglich die 1., 3., 4., und 8. Änderung auf den Bereich des Gewerbegebietes bezogen. Im Jahr 1975 wurde in der 1. Änderung ein Teilbereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes A 1 aufgehoben und in den Planbereich des Bebauungsplanes Merzenich A 2 übernommen, um eine Erweiterung des Gewerbegebietes zu realisieren. Im Rahmen der 3. Änderung (1979) wurde die Gewerbegebietsfläche in südliche Richtung vergrößert, um einem seinerzeit ansässigen Gewerbebetrieb die Möglichkeit der Betriebserweiterung zu schaffen. In den textlichen Festsetzungen wurden die zulässigen Betriebsformen aufgeführt, wobei darüber hinaus auch Betriebe mit gleichem Emissionsverhalten auf Nachweis zulässig sein können. In der 4. Änderung des Bebauungsplanes (1981) wurde eine Gliederung des Gewerbegebietes beschlossen. Die Gewerbegebietsfläche wurde in zwei Teilbereiche (GE 1 und GE 2) untergliedert wobei je nach Emissionsverhalten die zulässigen Betriebsarten festgelegt wurden. Zusätzlich zu den dort aufgeführten Betriebsarten sind jedoch auch solche Betriebe zulässig, die ein gleiches Emissionsverhalten aufweisen, wenn nachgewiesen wird, dass die benachbarte Wohnbebauung nicht beeinträchtigt wird. Die 8. Änderung des Bebauungsplanes A 1 wurde wie die 3. Änderung durchgeführt, um die Erweiterung und Entwicklung eines dort ansässigen Gewerbebetriebes zu ermöglichen. Auch bei dieser Änderung wurde eine Gliederung auf Grundlage des Emissionsverhaltens der zulässigen Betriebsarten festgesetzt. Im Rahmen der 8. Änderung wurde zusätzlich festgesetzt, dass die nach § 8 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen im Geltungsbereich nicht zulässig sind. Weitergehende, detaillierte Festsetzungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung auf Grundlage der Baunutzungsverordnung wurden seinerzeit für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Merzenich A 1 nicht beschlossen. Dementsprechend sind grundsätzlich jegliche Nutzungen auf Grundlage des § 8 BauNVO zulässig, wenn sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden. GEMEINDE MERZENICH 13. Änderung BEBAUUNGSPLAN A 1, Gewerbegebiet Girbelsrath  BEGRÜNDUNG 3 Mittlerweile umfasst das Gewerbegebiet Girbelsrath durch die Erweiterungen im Zuge der Aufstellung der Bebauungspläne Merzenich A 1, A 2, A 3 und A 4 eine Gesamtgröße von ca. 34 ha, wobei zwischen den Geltungsbereichen ein unmittelbarer räumlicher und städtebaulicher Zusammenhang besteht. Es zeigte sich kreisweit und auch im Bereich des Gewerbegebietes Girbelsrath, dass die im Bereich der Gewerbegebiete nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) unbestimmten Festsetzungen der Bebauungspläne nicht geeignet sind, um eine geordnete wirtschaftliche, nachhaltige und städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung hat der Rat der Gemeinde Merzenich in der Sitzung am 12.08.2010 beschlossen, den Bebauungsplan Merzenich A 1 durch Ergänzung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung im Gewerbegebiet entsprechend zu ändern. Die Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Merzenich A 1 im Bereich des Gewerbegebietes Girbelsrath. Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die im Gewerbegebiet gem. § 8 Abs. 2 Ziff. 1 BauNVO allgemein zulässigen Bordellbetriebe und bordellähnliche Betriebe, Spielhallen und Wettbüros gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO auszuschließen. Weiterhin sollen die im Gewerbegebiet gem. § 8 Abs. 3 Ziff. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassenen Vergnügungsstätten gemäß § 1 Abs. 6 Ziff. 1 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden bzw. ausgeschlossen werden. Die vorgenannten, auszuschließenden Nutzungsarten sind kerntypische Einrichtungen, die nicht zur Ausstattung eines Grundzentrums gehören müssen. Hier stehen Kerngebiete in den Zentren der benachbarten Mittelstädte zur Verfügung. 2. Festsetzungen der 13. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 1 Im Rahmen der 13. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 1 wird ergänzend festgesetzt: Im Gewerbegebiet sind gemäß § 1 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die nach § 8 Abs. 2, Ziff. 1 BauNVO allgemein zulässigen Bordellbetriebe und bordellähnliche Betriebe, Spielhallen und Wettbüros nicht zulässig. Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO sind die nach § 8 Abs. 3 Ziff. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes bzw. sind ausgeschlossen. GEMEINDE MERZENICH 13. Änderung BEBAUUNGSPLAN A 1, Gewerbegebiet Girbelsrath  BEGRÜNDUNG 4 Da durch die Änderung des Bebauungsplanes 1. die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, 2. die Zulässigkeit von Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und 3. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 Buchstabe b) BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Bei der Durchführung der Bebauungsplanänderung entstehen der Gemeinde Merzenich keine zusätzlichen Kosten. Merzenich, den 06.02.2012 _______________________ Der Bürgermeister Harzheim _____________________ Aufsteller Lüssem