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Mitteilungsvorlage (Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
31 kB
Datum
24.04.2008
Erstellt
17.04.08, 21:54
Aktualisiert
17.04.08, 21:54
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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 44/2008 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: FB der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Sommer Telefon: 05208 / 991-101 Datum: 24. November 2009 I Innerer Service / Personal / Finanzen Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 17.04.2008 Rat 30.04.2008 Bemerkungen Sachdarstellung: Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter für die Gemeinde Leopoldshöhe bei der Kommunalwahl 2009 insgesamt 38 Vertreter, davon sind 19 in Wahlbezirken und 19 über die Reserveliste zu wählen. Die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder kann gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 KWahlG bis spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode um 2, 4 oder 6, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringert werden. Die Zahl von 20 Vertretern darf nicht unterschritten werden. Die derzeitige Wahlperiode läuft am 20.10.2009 ab, so dass bis spätestens zum 20.07.2008 eine Reduzierung der Wahlbezirke beschlossen werden müsste. In den vorangegangenen Wahlperioden ist von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht worden. Die Ratsvertretung ist in den letzten Wahlperioden von jeweils 38 auf 34 Vertreter, die Zahl der Wahlbezirke von 19 auf 17, reduziert worden. Zur nächsten Kommunalwahl im Jahr 2009 ist somit darüber zu beraten, ob die gesetzliche Anzahl der zu wählenden Vertreter für den Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beibehalten wird oder ob die Zahl der zu wählenden Vertreter für die kommende Wahlperiode erneut um 2, 4 oder 6 verringert werden soll. Im Fall einer Verringerung der Anzahl der zu wählenden Vertreter schlägt die Verwaltung die in der Anlage dargestellte Satzung vor. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt wird auf Folgendes hingewiesen: Bei der Wahlbezirkseinteilung sind folgende, sich aus § 4 Abs. 2 und 3 Kommunalwahlgesetz ergebende, Wahlgrundsätze einzuhalten:  Wahrung des räumlichen Zusammenhangs (§ 4 Abs. 2 Satz 1 KWahlG),  Einhaltung einer etwa vorhandenen Bezirkseinteilung i. S. der Gemeindeordnung (§ 4 Abs. 2 Satz 2 KWahlG), -2 eine möglichst gleiche Einwohnerzahl in allen Wahlbezirken bis zur Höchstgrenze einer Abweichung von +/-25 % von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet (§ 4 Abs. 2 Satz 3 KWahlG) und  bei verbundenen Wahlen keine Durchschneidung der Grenzen der Wahlbezirke der Gemeinden durch die Grenzen der Wahlbezirke des Kreises (§ 4 Abs. 3 KWahlG). Die Bevölkerungszahl richtet sich nach der vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS) fortgeschriebenen Bevölkerungszahl, welche 18 Monate vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht worden ist. Für die Kommunalwahlen 2009 sind die Bevölkerungszahlen nach dem Stand vom 30. Juni 2007 maßgeblich. Die Bevölkerungszahl betrug zum vorstehenden genannten Zeitpunkt insgesamt 16.144 Personen. Bei einer Einteilung des Gemeindegebietes in 17 Wahlbezirke beträgt die durchschnittliche Einwohnerzahl demnach je Wahlbezirk 950 Einwohner. Die untere Grenze (25 v. H. von dieser Zahl nach unten) beträgt 713 Einwohner, die obere Grenze (25 v. H. nach oben) beträgt 1.188 Einwohner. In diesem Zusammenhang ist auf die Neuerungen im Kommunalwahlrecht hinzuweisen. Nach § 4 Abs. 2 Satz 3 Kommunalwahlgesetz beträgt die zulässige Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke nicht mehr als 25 % nach oben oder nach unten (bisher 33 1/3 %). Ferner ist es aufgrund des Änderungsgesetzes jetzt möglich, die in Rede stehende Satzung unbefristet zu beschließen. Die durch Satzung verringerte Zahl der zu wählenden Vertreter bleibt so lange bestehen, bis sie spätestens 15 Monate vor Ablauf der späteren Wahlperiode durch Satzung verändert wird (§ 3 Abs. 2 Satz 3 KWahlG). Auf der Grundlage der am 16. Oktober 2003 beschlossenen Wahlbezirkseinteilung ergibt sich folgende Einwohner-/Wahlberechtigten-Statistik: Statistik Einwohner und Wahlberechtigte nach Stimmbezirken Wahlbezirk Wahlberechtigte Einwohner 0010 0020 0030 0040 0050 0060 0070 0080 0090 0100 0110 0120 0130 0140 0150 0160 0170 608 554 911 853 998 898 859 732 619 942 808 756 570 833 689 674 709 734 690 1.134 1.069 1.273 1.123 1.121 915 737 1.163 1.037 950 710 1.078 845 800 940 In % über bzw. unter der durchschnittlichen Einwohnerzahl - 22,74 - 27,37 19,37 12,53 34,00 18,21 18,00 - 3,68 - 22,42 22,42 9,16 0,00 - 25,26 13,47 - 11,05 - 15,79 - 1,05 Aus vorstehender Aufstellung ist ersichtlich, dass sich die Einwohnerzahlen der Wahlbezirke 0020, 0050 und 0130 nicht mehr innerhalb der unteren und oberen Grenzen bewegen. Hier wirkt sich die erwähnte Neuregelung (Reduzierung der Höchstabweichungsgrenzen) aus. Durch eine Neuordnung dieser Wahlbezirke und angrenzender Wahlbezirke ist es möglich, einen Ausgleich herbeizuführen, so dass ein gesetzmäßiger Zustand erreicht wird. Der zu bildende Wahlausschuss wird sich mit dieser Problematik zu befassen haben. Hierbei ist die zukünftige Bevölkerungsentwicklung zu berücksichtigen. Es ist sicherzustellen, dass bei der Wahlbezirkseinteilung ein „Sicherheitsabstand“ von der zulässigen Höchstabeichung (+/- 25 %) eingehalten wird, um am Wahltag noch im Rahmen der zulässigen Abweichungsgrenzen zu bleiben. Auch diese Prognose obliegt dem Wahlausschuss. -3- In diesem Zusammenhang wird bereits darauf hingewiesen, dass die Bildung des Wahlausschusses erst in der nächsten Sitzung des Rates am 30. April 2008 erfolgen kann. Da der Wahlleiter des Kreises Lippe mit Schreiben vom 30. Januar 2008 darum gebeten hat, ihm die Wahlbezirkseinteilung bis zum 15. Juni 2008 mitzuteilen und der Zeitrahmen zur Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke damit sehr begrenzt ist, ist die erste Sitzung des Wahlausschusses für den 8. Mai 2008 vorgesehen. Die Einladung muss dann jedoch mit verkürzter Ladungsfrist erfolgen. Schemmel