Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
31 kB
Datum
24.04.2008
Erstellt
17.04.08, 21:54
Aktualisiert
17.04.08, 21:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Drucksache
44/2008
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
FB
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Sommer
Telefon:
05208 / 991-101
Datum:
24. November 2009
I Innerer Service / Personal /
Finanzen
Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
17.04.2008
Rat
30.04.2008
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) beträgt die Zahl der zu wählenden
Vertreter für die Gemeinde Leopoldshöhe bei der Kommunalwahl 2009 insgesamt 38 Vertreter, davon sind
19 in Wahlbezirken und 19 über die Reserveliste zu wählen. Die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder kann
gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 KWahlG bis spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode um 2, 4 oder 6,
davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringert werden. Die Zahl von 20 Vertretern darf nicht unterschritten
werden. Die derzeitige Wahlperiode läuft am 20.10.2009 ab, so dass bis spätestens zum 20.07.2008 eine
Reduzierung der Wahlbezirke beschlossen werden müsste. In den vorangegangenen Wahlperioden ist von
dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht worden. Die Ratsvertretung ist in den letzten Wahlperioden von
jeweils 38 auf 34 Vertreter, die Zahl der Wahlbezirke von 19 auf 17, reduziert worden.
Zur nächsten Kommunalwahl im Jahr 2009 ist somit darüber zu beraten, ob die gesetzliche Anzahl der zu
wählenden Vertreter für den Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beibehalten wird oder ob die Zahl der zu
wählenden Vertreter für die kommende Wahlperiode erneut um 2, 4 oder 6 verringert werden soll.
Im Fall einer Verringerung der Anzahl der zu wählenden Vertreter schlägt die Verwaltung die in der Anlage
dargestellte Satzung vor.
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt wird auf Folgendes hingewiesen:
Bei der Wahlbezirkseinteilung sind folgende, sich aus § 4 Abs. 2 und 3 Kommunalwahlgesetz ergebende,
Wahlgrundsätze einzuhalten:
Wahrung des räumlichen Zusammenhangs (§ 4 Abs. 2 Satz 1 KWahlG),
Einhaltung einer etwa vorhandenen Bezirkseinteilung i. S. der Gemeindeordnung (§ 4 Abs. 2 Satz 2
KWahlG),
-2
eine möglichst gleiche Einwohnerzahl in allen Wahlbezirken bis zur Höchstgrenze einer Abweichung
von +/-25 % von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet (§ 4 Abs. 2 Satz
3 KWahlG) und
bei verbundenen Wahlen keine Durchschneidung der Grenzen der Wahlbezirke der Gemeinden durch
die Grenzen der Wahlbezirke des Kreises (§ 4 Abs. 3 KWahlG).
Die Bevölkerungszahl richtet sich nach der vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS)
fortgeschriebenen Bevölkerungszahl, welche 18 Monate vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht worden ist.
Für die Kommunalwahlen 2009 sind die Bevölkerungszahlen nach dem Stand vom 30. Juni 2007
maßgeblich. Die Bevölkerungszahl betrug zum vorstehenden genannten Zeitpunkt insgesamt 16.144
Personen. Bei einer Einteilung des Gemeindegebietes in 17 Wahlbezirke beträgt die durchschnittliche
Einwohnerzahl demnach je Wahlbezirk 950 Einwohner. Die untere Grenze (25 v. H. von dieser Zahl nach
unten) beträgt 713 Einwohner, die obere Grenze (25 v. H. nach oben) beträgt 1.188 Einwohner.
In diesem Zusammenhang ist auf die Neuerungen im Kommunalwahlrecht hinzuweisen. Nach § 4 Abs. 2
Satz 3 Kommunalwahlgesetz beträgt die zulässige Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl
der Wahlbezirke nicht mehr als 25 % nach oben oder nach unten (bisher 33 1/3 %). Ferner ist es aufgrund
des Änderungsgesetzes jetzt möglich, die in Rede stehende Satzung unbefristet zu beschließen. Die durch
Satzung verringerte Zahl der zu wählenden Vertreter bleibt so lange bestehen, bis sie spätestens 15 Monate
vor Ablauf der späteren Wahlperiode durch Satzung verändert wird (§ 3 Abs. 2 Satz 3 KWahlG).
Auf der Grundlage der am 16. Oktober 2003 beschlossenen Wahlbezirkseinteilung ergibt sich folgende
Einwohner-/Wahlberechtigten-Statistik:
Statistik Einwohner und Wahlberechtigte
nach Stimmbezirken
Wahlbezirk
Wahlberechtigte
Einwohner
0010
0020
0030
0040
0050
0060
0070
0080
0090
0100
0110
0120
0130
0140
0150
0160
0170
608
554
911
853
998
898
859
732
619
942
808
756
570
833
689
674
709
734
690
1.134
1.069
1.273
1.123
1.121
915
737
1.163
1.037
950
710
1.078
845
800
940
In % über bzw. unter
der durchschnittlichen
Einwohnerzahl
- 22,74
- 27,37
19,37
12,53
34,00
18,21
18,00
- 3,68
- 22,42
22,42
9,16
0,00
- 25,26
13,47
- 11,05
- 15,79
- 1,05
Aus vorstehender Aufstellung ist ersichtlich, dass sich die Einwohnerzahlen der Wahlbezirke 0020, 0050
und 0130 nicht mehr innerhalb der unteren und oberen Grenzen bewegen. Hier wirkt sich die erwähnte
Neuregelung (Reduzierung der Höchstabweichungsgrenzen) aus. Durch eine Neuordnung dieser
Wahlbezirke und angrenzender Wahlbezirke ist es möglich, einen Ausgleich herbeizuführen, so dass ein
gesetzmäßiger Zustand erreicht wird. Der zu bildende Wahlausschuss wird sich mit dieser Problematik zu
befassen haben.
Hierbei ist die zukünftige Bevölkerungsentwicklung zu berücksichtigen. Es ist sicherzustellen, dass bei der
Wahlbezirkseinteilung ein „Sicherheitsabstand“ von der zulässigen Höchstabeichung (+/- 25 %) eingehalten
wird, um am Wahltag noch im Rahmen der zulässigen Abweichungsgrenzen zu bleiben. Auch diese
Prognose obliegt dem Wahlausschuss.
-3-
In diesem Zusammenhang wird bereits darauf hingewiesen, dass die Bildung des Wahlausschusses erst in
der nächsten Sitzung des Rates am 30. April 2008 erfolgen kann. Da der Wahlleiter des Kreises Lippe mit
Schreiben vom 30. Januar 2008 darum gebeten hat, ihm die Wahlbezirkseinteilung bis zum 15. Juni 2008
mitzuteilen und der Zeitrahmen zur Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke damit sehr begrenzt ist, ist
die erste Sitzung des Wahlausschusses für den 8. Mai 2008 vorgesehen. Die Einladung muss dann jedoch
mit verkürzter Ladungsfrist erfolgen.
Schemmel