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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 44/2008)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,0 kB
Datum
24.04.2008
Erstellt
17.04.08, 21:54
Aktualisiert
17.04.08, 21:54
Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 44/2008)

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Inhalt der Datei

SATZUNG über die Verringerung der für den Rat der Gemeinde Leopoldshöhe zu wählenden Vertreter vom ______________ Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666) in der z. Zt. gültigen Fassung und des § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NW. S. 454, ber. S. 509) in der z. Zt. gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe am __________ folgende Satzung beschlossen: §1 Allgemeines Nach § 3 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter bei Gemeinden über 15.000, aber nicht über 30.000 Einwohner 38 Vertreter, davon 19 in Wahlbezirken. Die Gemeinden und Kreise können bis spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um 2, 4 oder 6, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern; die Zahl von 20 Vertretern darf nicht unterschritten werden. §2 Verringerung der Ratsmandate Die Zahl der gemäß § 3 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes zu wählenden Vertreter wird um (2, 4 oder 6) verringert und beträgt (36, 34 oder 32) Vertreter, davon (18, 17 oder 16) in Wahlbezirken. §3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Verringerung der für den Rat der Gemeinde Leopoldshöhe zu wählenden Vertreter vom 05. Juni 2003 außer Kraft.