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Dringlichkeitsentscheidung GB (Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
20.03.2013
Erstellt
14.02.13, 12:00
Aktualisiert
14.03.13, 12:07
Dringlichkeitsentscheidung GB (Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung) Dringlichkeitsentscheidung GB (Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung) Dringlichkeitsentscheidung GB (Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung)

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Kreis Euskirchen Der Landrat D 3/2013 15.01.2013 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 27.02.2013 Kreisausschuss 13.03.2013 Kreistag 20.03.2013 Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung Sachbearbeiter/in: Frau Adams Tel.: 15 229 Abt.: 60.11 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: ---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, Herrn Johannes Esser (CDU) als Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung zu entsenden. Begründung: -2Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in der Verbandsversammlung endet am 16.06.2013. Jedes Mitglied ist berechtigt, für eine in der Satzung festgelegte Einheit an Jahresbeiträgen (Beitragseinheit) eine oder einen Delegierte/e in die Verbandsversammlung zu entsenden. Bei der Ermittlung der Beitragseinheiten eines Mitgliedes ist sein durchschnittlicher Jahresbeitrag aus den letzten 3 Jahren für die Neubildung der Verbandsversammlung zugrunde zu legen. Mit den Jahresbeiträgen, die eine volle Betragseinheit nicht erreichen oder darüber hinausgehen (Beitragsteileinheiten), können die Mitglieder sich in Stimmgruppen zusammenschließen. Jede Stimmgruppe hat so viele Delegierte, wie sie mit den zusammengelegten Beitragsteileinheiten volle Beitragseinheiten auf sich vereinigt. In der jetzigen Amtsperiode konnten von der Mitgliedergruppe 2 – Kreise – aufgrund der Jahresbeiträge zwei Delegierte entsandt werden. Der Kreis Düren stellte einen Delegierten aufgrund seiner vollen Beitragseinheit. Die Städteregion Aachen und der Kreis Euskirchen verzichteten zu Gunsten des Kreises Heinsberg auf die Entsendung eines Delegierten. Für die zukünftige Amtsperiode entfallen folgende Beitragsteileinheiten auf die einzelnen Kreise: Kreis Düren Städteregion Aachen Kreis Heinsberg Kreis Euskirchen 1,2907 0,4749 0,4245 0,2626 2,4527 Aufgrund der vollen Beitragseinheit entsendet der Kreis Düren einen Delegierten. Die Summe der verbleibenden Beitragsteileinheiten (1,4527) ergibt, dass die Mitgliedergruppe 2 – Kreise – einen weiteren Delegierten benennen kann. Die betroffenen Kreise haben sich auf ein Rotationsverfahren, bezüglich der Benennung des zweiten Delegierten, vorbehaltlich der politischen Entscheidungen, geeinigt. Dies bedeutet, dass die Städteregion Aachen und die Kreise Düren und Heinsberg für die kommende Amtsperiode auf einen eigenen Wahlvorschlag verzichten und den Vorschlag des Kreises Euskirchen unterstützen. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Da der Wahlvorschlag bis zum 28.02.2013 dem Wasserverband Eifel-Rur bekannt gegeben werden muss, kann eine Entscheidung des Kreistages am 20.03.2013 nicht abgewartet werden, sondern es muss im Wege der Dringlichkeit entschieden werden. gez. Reidt gez. Uwe Schmitz gez. Reiff gez. Grutke gez. Bell gez. I. V. Poth Landrat (Kreisausschussmitglieder) -3- Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)