Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
20.03.2013
Erstellt
14.02.13, 12:00
Aktualisiert
14.03.13, 12:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 3/2013
15.01.2013
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
27.02.2013
Kreisausschuss
13.03.2013
Kreistag
20.03.2013
Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung
Sachbearbeiter/in: Frau Adams
Tel.: 15 229
Abt.: 60.11
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, Herrn Johannes Esser (CDU) als Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung zu entsenden.
Begründung:
-2Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in der Verbandsversammlung endet am 16.06.2013.
Jedes Mitglied ist berechtigt, für eine in der Satzung festgelegte Einheit an Jahresbeiträgen (Beitragseinheit) eine oder einen Delegierte/e in die Verbandsversammlung zu entsenden. Bei der Ermittlung der Beitragseinheiten eines Mitgliedes ist sein durchschnittlicher Jahresbeitrag aus den letzten 3
Jahren für die Neubildung der Verbandsversammlung zugrunde zu legen. Mit den Jahresbeiträgen,
die eine volle Betragseinheit nicht erreichen oder darüber hinausgehen (Beitragsteileinheiten), können die Mitglieder sich in Stimmgruppen zusammenschließen. Jede Stimmgruppe hat so viele Delegierte, wie sie mit den zusammengelegten Beitragsteileinheiten volle Beitragseinheiten auf sich vereinigt.
In der jetzigen Amtsperiode konnten von der Mitgliedergruppe 2 – Kreise – aufgrund der Jahresbeiträge zwei Delegierte entsandt werden. Der Kreis Düren stellte einen Delegierten aufgrund seiner
vollen Beitragseinheit. Die Städteregion Aachen und der Kreis Euskirchen verzichteten zu Gunsten
des Kreises Heinsberg auf die Entsendung eines Delegierten.
Für die zukünftige Amtsperiode entfallen folgende Beitragsteileinheiten auf die einzelnen Kreise:
Kreis Düren
Städteregion Aachen
Kreis Heinsberg
Kreis Euskirchen
1,2907
0,4749
0,4245
0,2626
2,4527
Aufgrund der vollen Beitragseinheit entsendet der Kreis Düren einen Delegierten. Die Summe der
verbleibenden Beitragsteileinheiten (1,4527) ergibt, dass die Mitgliedergruppe 2 – Kreise – einen weiteren Delegierten benennen kann.
Die betroffenen Kreise haben sich auf ein Rotationsverfahren, bezüglich der Benennung des zweiten
Delegierten, vorbehaltlich der politischen Entscheidungen, geeinigt. Dies bedeutet, dass die Städteregion Aachen und die Kreise Düren und Heinsberg für die kommende Amtsperiode auf einen eigenen Wahlvorschlag verzichten und den Vorschlag des Kreises Euskirchen unterstützen.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Da der Wahlvorschlag bis zum 28.02.2013 dem Wasserverband Eifel-Rur bekannt gegeben werden
muss, kann eine Entscheidung des Kreistages am 20.03.2013 nicht abgewartet werden, sondern es
muss im Wege der Dringlichkeit entschieden werden.
gez. Reidt
gez. Uwe Schmitz
gez. Reiff
gez. Grutke
gez. Bell
gez. I. V. Poth
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
-3-
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)