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Beschlussvorlage (Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2012/2013)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
110 kB
Datum
05.12.2012
Erstellt
17.11.12, 06:15
Aktualisiert
17.11.12, 06:15
Beschlussvorlage (Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2012/2013) Beschlussvorlage (Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2012/2013) Beschlussvorlage (Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2012/2013) Beschlussvorlage (Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2012/2013)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 234/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2012/2013 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 06.11.2012 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 234/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Papasteriadi 06.11.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2012/2013 Beschlussentwurf: a.) Den vorgeschlagenen Öffnungszeiten der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wird zugestimmt. b.) Die seitens der freien Träger mitgeteilten Öffnungszeiten der Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Wesseling werden zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem In § 9 des neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ist die Zusammenarbeit der Kindertageseinrichtung mit den Eltern geregelt. Die Öffnungs- und Schließzeiten wurden mit den Räten der Kindertageseinrichtung besprochen und für das Kindergartenjahr 2012 – 2013 festgelegt. Der Jugendhilfeausschuss hat über die vorgeschlagen Öffnungs- und Schließzeiten der Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wesseling zu beschließen. Die Öffnungs- und Schließzeiten der Einrichtungen in freier Trägerschaft werden eigenständig festgelegt und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe lediglich auf Anfrage mitgeteilt. Die Ergebnisse der Abfrage sind als Anlage beigefügt. 2. Lösung 2.1. Städtische Tageseinrichtungen In Kooperation mit den Leiterinnen der städtischen Einrichtungen wurden zu Beginn des „Kindergartenjahres“ die Öffnungs- und Schließzeiten abgestimmt. Diese vorgeschlagenen zeitlichen Regelungen wurden anschließend in den jeweiligen Kita-Räten der Einrichtungen beraten und beschlossen. Die Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen, der in den Oster-, Sommer-und/oder den Herbstferien geschlossenen Einrichtungen, organisieren in Notfällen in Absprache mit den Eltern rechtzeitig Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, in jenen Einrichtungen, die geöffnet haben. Es entstehen keine Versorgungslücken, da allen Eltern bei Betreuungsschwierigkeiten einen alternativen Platz in einer anderen Einrichtung angeboten wird. Die städtischen Einrichtungen bieten -neben der Möglichkeit 25 Stunden zu „buchen“- Übermittagsbetreuung in Form von 45 Stunden-Plätzen oder Plätzen mit 35 Stunden in Blockform an. Die Kinder werden in der Blockform mindestens sieben Stunden am Stück betreut und erhalten gegen Bezahlung ein warmes Mittagessen. Die Verwaltung schlägt vor, den in der beigefügten Liste angegebenen Öffnungs- und Schließzeiten der städtischen Kinder-Tageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2012 – 2013 zuzustimmen. Eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Öffnungszeiten an veränderte Bedarfslagen, wird vereinbarungsgemäß Anfang des nächsten Jahres, im Zuge des Planungsprozesses für die Kindertagesbetreuung, in Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss, erfolgen. 2.2. Tageseinrichtungen freier Träger Die Verwaltung hat die freien Träger von Kindertageseinrichtungen gebeten, die Öffnungszeiten für das folgende Kindergartenjahr mitzuteilen. In der Anlage sind die im Kindergartenjahr 2012/2013 vorgesehenen Öffnungs- und Schließzeiten dieser Tageseinrichtungen aufgelistet. Alle kath. Einrichtungen beabsichtigen in der ersten Hälfte der Sommerferien die Einrichtungen zu schließen. Eine Betreuungsumfrage bei den Eltern wird ergeben, welche Kinder in Form einer Vertretung in der kath. Kita St. Germanus untergebracht werden. Die evangelische Kita Kastanienweg „Arche Noah“ und Kita Alfterstraße „Apfelbaum“ wird in der ersten Hälfte der Sommerferien schließen, die Kita Kronenweg „Pusteblume“ in der zweiten Hälfte. Eine Vertretung ist hier ebenfalls durch die geteilten Schließzeiten untereinander geregelt. Die zwei Einrichtungen der AWO haben ebenfalls geteilte Öffnungszeiten, so dass dort eine Vertretung ebenfalls möglich ist. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Keine Anlage: Liste der Übersicht „Öffnungszeiten- und Schließzeiten für das Kindergartenjahr 2012 – 2013“