Daten
Kommune
Merzenich
Größe
17 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
09.09.13, 18:10
Aktualisiert
09.09.13, 18:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 48/2013
- öffentlich -
Abteilung: 3
Datum: 09.09.2013
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Gemeinderat
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein - Westfalen
Die
Landesregierung
hat
am
25.06.2013
dem
Entwurf
des
neuen
Landesentwicklungsplanes NRW (LEP NRW) zugestimmt und das zur Aufstellung
erforderliche Beteiligungsverfahren gebilligt.
Zur Steuerung der Regional-, Bauleit- und Fachplanung enthält der Entwurf des neuen
LEP NRW übergreifende Ziele zur räumlichen Struktur des Landes, zum Klimaschutz, zu
einer
besseren
regionalen
Zusammenarbeit
und
zur
erhaltenden
Kulturlandschaftsentwicklung. Weiterhin enthält der Entwurf Festlegungen zu den
Sachbereichen Siedlungsraum, Freiraum, Verkehr- und technische Infrastruktur,
Rohstoffversorgung und Energieversorgung.
Der Entwurf des LEP setzt sich inhaltlich mit den veränderten Rahmenbedingungen für
die räumliche Entwicklung in NRW auseinander. Dies betrifft insbesondere die
Bevölkerungsentwicklung, die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft und den
Klimawandel.
Bislang waren die Ziele und die Grundsätze der Landesplanung in NRW im
Landesentwicklungsprogramm (LEPro) und dem Landesentwicklungsplan (LEP) geregelt.
Durch die Zusammenlegung der beiden Planwerke in der Neuaufstellung des LEP wird
das Regelwerk der Raumordnung in NRW gestrafft und gemäß den Vorgaben des § 8
Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) in einem Planwerk konzentriert. Somit soll der neue
LEP zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften beitragen.
Im LEP werden die Festlegungen zu den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung
getroffen, die von den nachfolgenden Planungsebenen zu beachten sind. Die
nachgeordneten Planungsebenen müssen ihre Planungen den Zielen der Raumordnung
anpassen.
Unmittelbare Auswirkungen auf die Planungen Gemeinde Merzenich entstehen durch den
neuen LEP nicht. Die Gemeinden genießen für ihr Gebiet Planungshoheit. Der LEP darf in
diese Planungshoheit nur dann eingreifen, wenn ein übergeordnetes und überörtliches
Interesse besteht. Die Verwaltung der Gemeinde Merzenich verfährt bei städtebaulichen
Planungen regelmäßig gemäß den Vorgaben des LEP und fragt die grundsätzliche
Übereinstimmung der Planungen mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung
bei den Regionalplanungsbehörden frühzeitig an.
Gemäß § 10 Abs. 1 ROG sind die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen betroffenen
öffentlichen Stellen von der Aufstellung des LEP zu unterrichten und ihnen ist Gelegenheit
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zur Stellungnahme zu geben. Hierzu hat die Staatskanzlei NRW eine Frist bis zum
28.02.2014 festgesetzt.
Eine Ausfertigung der von der Staatskanzlei zur Verfügung gestellten Unterlagen wird den
Fraktionen zur Beratung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl,
den Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW als
vereinfachtes Regelwerk zur Raumordnung in NRW zur Kenntnis zu nehmen.
Anregungen und Bedenken werden seitens der Gemeinde Merzenich nicht
vorgebracht. Bis zum Termin 28.02.2014 ist fristgerecht Fehlanzeige zu erstatten.
(Harzheim)
(Lüssem)