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Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein - Westfalen)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
17 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
09.09.13, 18:10
Aktualisiert
09.09.13, 18:10
Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein - Westfalen) Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein - Westfalen)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 48/2013 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 09.09.2013 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Gemeinderat Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein - Westfalen Die Landesregierung hat am 25.06.2013 dem Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes NRW (LEP NRW) zugestimmt und das zur Aufstellung erforderliche Beteiligungsverfahren gebilligt. Zur Steuerung der Regional-, Bauleit- und Fachplanung enthält der Entwurf des neuen LEP NRW übergreifende Ziele zur räumlichen Struktur des Landes, zum Klimaschutz, zu einer besseren regionalen Zusammenarbeit und zur erhaltenden Kulturlandschaftsentwicklung. Weiterhin enthält der Entwurf Festlegungen zu den Sachbereichen Siedlungsraum, Freiraum, Verkehr- und technische Infrastruktur, Rohstoffversorgung und Energieversorgung. Der Entwurf des LEP setzt sich inhaltlich mit den veränderten Rahmenbedingungen für die räumliche Entwicklung in NRW auseinander. Dies betrifft insbesondere die Bevölkerungsentwicklung, die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft und den Klimawandel. Bislang waren die Ziele und die Grundsätze der Landesplanung in NRW im Landesentwicklungsprogramm (LEPro) und dem Landesentwicklungsplan (LEP) geregelt. Durch die Zusammenlegung der beiden Planwerke in der Neuaufstellung des LEP wird das Regelwerk der Raumordnung in NRW gestrafft und gemäß den Vorgaben des § 8 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) in einem Planwerk konzentriert. Somit soll der neue LEP zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften beitragen. Im LEP werden die Festlegungen zu den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung getroffen, die von den nachfolgenden Planungsebenen zu beachten sind. Die nachgeordneten Planungsebenen müssen ihre Planungen den Zielen der Raumordnung anpassen. Unmittelbare Auswirkungen auf die Planungen Gemeinde Merzenich entstehen durch den neuen LEP nicht. Die Gemeinden genießen für ihr Gebiet Planungshoheit. Der LEP darf in diese Planungshoheit nur dann eingreifen, wenn ein übergeordnetes und überörtliches Interesse besteht. Die Verwaltung der Gemeinde Merzenich verfährt bei städtebaulichen Planungen regelmäßig gemäß den Vorgaben des LEP und fragt die grundsätzliche Übereinstimmung der Planungen mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung bei den Regionalplanungsbehörden frühzeitig an. Gemäß § 10 Abs. 1 ROG sind die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen betroffenen öffentlichen Stellen von der Aufstellung des LEP zu unterrichten und ihnen ist Gelegenheit Drucksache 48/2013 Seite - 2 - zur Stellungnahme zu geben. Hierzu hat die Staatskanzlei NRW eine Frist bis zum 28.02.2014 festgesetzt. Eine Ausfertigung der von der Staatskanzlei zur Verfügung gestellten Unterlagen wird den Fraktionen zur Beratung vorgelegt. Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl, den Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW als vereinfachtes Regelwerk zur Raumordnung in NRW zur Kenntnis zu nehmen. Anregungen und Bedenken werden seitens der Gemeinde Merzenich nicht vorgebracht. Bis zum Termin 28.02.2014 ist fristgerecht Fehlanzeige zu erstatten. (Harzheim) (Lüssem)