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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 78/2008)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
38 kB
Datum
03.06.2008
Erstellt
26.05.08, 21:25
Aktualisiert
26.05.08, 21:25

Inhalt der Datei

Entwurf (Stand: 10.03.2008) Kooperationsvereinbarung zur Gestaltung einer Bildungsregion Lippe zwischen dem Kreis Lippe und der Bezirksregierung Detmold Wappen/Logo Wappen im Folgenden Kreis genannt im Folgenden Bezirksregierung genannt sowie den Städten / Gemeinden Augustdorf Bad Salzuflen .... .... .... .... .... .... .... .... .... .... .... .... .... .... Seite 1 von 9 §1 Allgemeine Ziele Der Kreis Lippe, die Städte und Gemeinden und die Bezirksregierung Detmold haben sich den Aufbau, die Gestaltung und die Weiterentwicklung der Bildungsregion Lippe zum Ziel gesetzt. Diese soll die Vernetzung und systematische Kooperation aller Bildungseinrichtungen im Kreis Lippe im Interesse besserer Bildungs- und Lebenschancen erreichen. Im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung erproben die Partner eine neue Form der Zusammenarbeit durch den Aufbau eines Qualifizierungs-, Beratungs- und Unterstützungssystems (Bildungsmanagement) für das lippische Bildungssystem und deren Kooperationspartner. Hierbei sollen Ressourcen von Land und Kreis für die Bildungsregion Lippe mit enger Beteiligung von Kommunen als Schulträger, aber auch von Schule und außerschulischer (Weiter) Bildung durch gemeinsam praktizierte Verantwortlichkeiten und Angebote gebündelt werden. Mit der Bezirksregierung Detmold und den Bildungsmanagementeinrichtungen in den anderen Regionen in Ostwestfalen-Lippe wird eine systematische Kooperation vereinbart. §2 Leitsätze Das Bildungsmanagement verfolgt eine kontinuierliche inhaltliche Entwicklung und Verzahnung von Frühförderung, Bildung, Ausbildung und Weiterbildung im Kreis Lippe mit einem eigenständigen Profil. Dabei agiert es primär als Dienstleister, Moderator, Entwickler und Unterstützer mit Steuerungskompetenz. Bildungsmanagement orientiert sich dabei an folgenden Leitsätzen: ♦ Qualitativ hochwertige Frühförderung und Bildung im Sinne guten Unterrichts und möglichst hochwertiger Abschlüsse, sowie Ausbildung und Weiterbildung (Lebenslanges Lernen) sind im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes ein wesentliches Fundament für die Standortqualität und Zukunftsfähigkeit einer Region. In diesem Kontext bedeutet Qualitätsmanagement, dass alle Bildungseinrichtungen eigenständig, professionell und vernetzt im Rahmen eines gemeinsamen Qualitätsverständnisses arbeiten. ♦ Das Lebenslange Lernen wird als Grundprinzip der Bildungsregion Lippe fest im öffentlichen Bewußtsein verankert. Lernen als notwendiger und zentraler Lebensbestandteil wird für alle bewußt und populär gemacht. ♦ Das Bildungsmanagement übernimmt in Abstimmung mit der Wirtschafts-, Arbeitsmarktund Strukturpolitik dabei die wichtige Aufgabe, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in jeder Lebensphase Bildungs-/Berufschancen zu eröffnen und sie zu befähigen, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten und sich aktiv an der Entwicklung der Gesellschaft zu beteiligen. Kompetente Bildungs- und Beratungsangebote sollen allen Bürgern das Lernen in einer modernen Lebens-, Arbeits- und Medienwelt erleichtern. ♦ Das Bildungsmanagement versteht sich als eine Verantwortungsgemeinschaft, die von Jedem in der Region Verantwortung für die Leitziele der Bildungsregion Lippe abverlangt. Dies setzt eine konstruktive Partnerschaft im Rahmen eines abgestimmtem Miteinanders zwischen allen relevanten Bildungsakteuren voraus. ♦ Bildungsgerechtigkeit bedeutet in diesem Kontext, dass jedes Individuum mit Blick auf die persönlichen Fähigkeiten und Stärken sowie unabhängig von Herkunft und sozialem Status gefördert wird. Seite 2 von 9 §3 Nutzen für die Bildungsregion Lippe: Konkrete Vorteile eines Bildungsmanagements mit regionaler Steuerung ♦ Gemeinsame Steuerung führt in der überschaubaren Region Lippe zu besseren Ergebnissen im Bildungsmarkt insgesamt. ♦ Aktuelle Aufgaben- und Problemfelder wie z.B. Fachkräftemangel, Ausbildungsabbrüche, unversorgte Jugendliche und Altbewerber sowie Sprachförderung für Kinder lassen sich über ein zentrales Management effektiver und effizient gestalten und steuern. ♦ Kindertagesstätten, Familienzentren und Schulen aller Schulstufen erhalten ein Mehr an Unterstützung durch einrichtungsübergreifendes Qualitätsmanagement. Dabei steigt im Besonderen die Unterrichtsqualität an Schulen. Hinzu kommen spezifische Angebote wie z.B. Fortbildung der Lehrer/Schulleiter, Förderung von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen und zunehmenden Unterstützungsbedarfen, Hochbegabtenförderung, schulische Krisenintervention, Förderung der Kulturtechniken und Gewaltprävention. ♦ Kreisweite Erhebung von statistischen Daten und deren Auswertung für die praktische Arbeit (z.B. Schüler-Online) sowie eine kreisweite Weiterbildungsplattform erhöhen die Transparenz und schaffen sinnvollen Qualitätswettbewerb. ♦ Künftige Schulstrukturen im Rahmen einer ganzheitlichen Schulentwicklungsplanung lassen sich besser gemeindeübergreifend im Kreis, in bestimmten Fällen sogar über die Kreisgrenze hinweg, effektiv und effizient weiterentwickeln. ♦ Bildungsmanagement schafft eine höhere Durchlässigkeit und Transparenz des Bildungssystems und kann so gelingende Übergänge in allen Bildungsphasen unterstützen. ♦ Bildungsmanagement hält spezifische Beratungs- und Organisationskompetenz vor, um im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses das Bildungssystem voranzubringen. Seite 3 von 9 §4 Struktur Zur Erledigung der Aufgaben wird ein Bildungsmanagement auf Kreisebene mit folgender Struktur eingerichtet. Strategische Ebene Berichte an die pol. Begleitgremien der Kooperationspartner Lenkungskreis (komm.-staatl.) Landrat BM (2) FBL 3 Abteilungsdirektor Schulen (BR) Vertreter Obere Schulaufsicht Vertreter Untere Schulaufsicht Steuerungsgruppe Operative Ebene Arbeitskreis aller Schulformen u. ggf. Vertr. KiTa, FH, FHM FBL 3 Leiter EB Schulen Vertreter Obere Schulaufsicht Vertreter Untere Schulaufsicht 1-2 Vertreter kommunale Schulverwaltungen/Jugendhilfe 2 Vertreter der Schulen Bildungsbüro Kreis Lippe Die Wahrnehmung aller staatlichen Aufgaben verbleibt in staatlicher Verantwortung; alle kommunalen Aufgaben bleiben in der Verantwortung des Kreises und der Städte und Gemeinden im Kreis Lippe. Die Steuerung des Aufbaus und der Entwicklung einer Regionalen Bildungslandschaft im Kreis Lippe erfolgt auf der strategischen Ebene durch einen kommunal-staatlichen Lenkungskreis. Der Lenkungskreis vereinbart u.a. gemeinsame Oberziele und legt Aufgabenschwerpunkte aus den Handlungsfeldern fest. Dem Lenkungskreis gehören der Landrat, der Fachbereichsleiter „Jugend, Soziales, Gesundheit“ des Kreises Lippe (FBL 3) und zwei Vertreter der Bürgermeister für die Städte und Gemeinden an. Darüber hinaus sind der Leiter der Schulabteilung der Bezirksregierung sowie je ein Vertreter der Oberen und der Unteren Schulaufsicht Mitglieder dieses Gremiums. Der Lenkungskreis tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Die Geschäftsführung (Protokollführung, Einladungen etc.) obliegt dem Bildungsbüro beim Kreis Lippe. Zur gemeinsamen Festlegung konkreter Aufgaben und zur Begleitung der Durchführung dieser Aufgaben wird als Motor und Initiator eine Steuerungsgruppe eingerichtet. Diese besteht aus dem FBL 3, dem Leiter EB Schulen, einem Vertreter der Oberen und der Unteren Schulaufsicht, 1-2 Vertretern der kommunalen Schulverwaltung bzw. Jugendhilfe und 2 Vertretern der Schulen. Die Steuerungsgruppe trifft sich regelmäßig. Die Geschäftsführung (Protokollführung, Einladungen etc.) obliegt dem Bildungsbüro beim Kreis Lippe. Seite 4 von 9 Weitere Vertreter aus beteiligten Gruppen sowie Expertenrunden und Begleitgremien können mit beratender Stimme in die regelmäßig tagende Steuerungsgruppe berufen werden, wie z. B. Vertreter von KiTa-Trägern, Hochschulen, Volkshochschulen usw. Für die Aufgabenerledigung wird beim Kreis Lippe im Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit ein Bildungsbüro eingerichtet, das dem FBL 3 direkt zugeordnet ist. §5 Prozesse Um größtmögliche Transparenz durch Kommunikation und Beteiligung zu ermöglichen, wird die Bürgermeisterkonferenz regelmäßig informiert. Auch besteht eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Arbeitskreisen und Foren der Schulverwaltungen und -leiter. Weiterhin organisiert das Bildungsmanagement als Impulsgeber Expertenrunden zu verschiedenen Themenfeldern. Die Steuerungsgruppe trifft im Auftrag des Lenkungskreises alle notwendigen Entscheidungen im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung. Ein Vertreter der Schulaufsicht in der Steuerungsgruppe ist autorisiert, die Entscheidung für die in der Region zuständigen Schulaufsichten zu organisieren und zu vertreten. Ein Vertreter des Kreises Lippe verantwortet gemeinsam mit der Schulaufsicht die Arbeit der Steuerungsgruppe. Das Bildungsbüro organisiert die Arbeit der Steuerungsgruppe. So werden eindeutige und verlässliche Rahmenbedingungen für ein Bildungsmanagement mit größtmöglichen Gestaltungsfreiräumen geschaffen. Eine zentrale Funktion des Bildungsbüros ist die operative Umsetzung der konkreten Aufgaben unter Wahrung der Interessen der Kooperationspartner. Dabei setzt das Bildungsbüro die Aufträge von Lenkungskreis und Steuerungsgruppe um. Als Dienstleister ist das Bildungsbüro die zentrale Plattform für eine regionale Bildungsentwicklung, die ressourcensparend tragfähige Kooperationsformen und qualitätssichernde Dienstleistungen gewährleistet. § 6 Ressourcen Das Regionale Bildungsmanagement wird durch den Kreis Lippe und das Land NordrheinWestfalen gemeinsam getragen. Sachkosten trägt der Kreis. Das Land beteiligt sich mit personellen Ressourcen. §7 Handlungsfelder Das Bildungsmanagement ist in folgenden an den Bildungsphasen orientierten Handlungsfeldern tätig, die eng miteinander verzahnt sind und permanent aufeinander abgestimmt werden. Die gemeinsamen Oberziele sollen jährlich im Lenkungskreis vereinbart werden. Die mittelfristigen Handlungsziele ergeben sich aus den Entscheidungen der Steuerungsgruppe. Das Controlling der Umsetzung obliegt der Steuerungsgruppe. Seite 5 von 9 1. Frühkindliche Förderung und Übergang von der Kita zur Grundschule Einvernehmen besteht darin, dass die Bildungsarbeit mit Kindern insbesondere die Sprachförderung der 4-Jährigen (und älter) im Rahmen der Entwicklung der Schulfähigkeit durch gezielte Maßnahmen verbessert werden muss. Hierbei ist der im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verankerte Bildungsauftrag zu berücksichtigen. Die beiden Erziehungs- und Bildungsbereiche Kindergarten und Grundschule müssen noch besser verzahnt werden. Dies bietet eine neue Chance, die frühkindlichen Bildungsprozesse für Kinder noch optimaler zu gestalten. 2. Qualitätsorientierte Schul- und Unterrichtsentwicklung, Schulentwicklungsplanung Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Bildungsmanagements liegt im Bereich der schulischen Qualitätsentwicklung. Dazu gehört auch die systematische Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule bzw. die Einbindung der Jugend- und Familienbildungsarbeit im Sinne einer Pädagogik der vielfältigen Lernorte. Zu den Aufgaben in diesem Bereich gehören im Wesentlichen: • Weiterentwicklung/Unterstützung der pädagogischen/schulischen Qualitäts/Unterrichtsentwicklung (Unterstützung “eigenverantwortliche Schule”) • Förderung in speziellen Bereichen wie z.B. der Sprachkompetenz (Migrantenförderung), des natur-wissenschaftlichen Interesses, der Medienkompetenz und des sozialen Lernens • Durchführung von Assessments zur Kompetenzprofilanalyse • Unterstützung bei der Einführung sowie der Entwicklung von Ganztagsangeboten und pädagogischen Modell-Versuchen des Kreises und der Städte/Gemeinden in allen Bildungsstufen • Unterstützung bei der Gestaltung der verschiedenen Übergänge • Entwicklung und Implementierung von Förderkonzepten je nach Schulstufe • Lehrer-Fortbildungskoordination in Kooperation mit dem Kompetenzteam des Schulamtes für den Kreis Lippe • Unterstützung/zentrale Administration der IT-Infrastruktur der Schulen • bei Wunsch und Bereitschaft aller Beteiligten ggf. die quantitative und strukturelle Schulentwicklungsplanung unter Wahrung der jeweiligen Zuständigkeiten. 3. Übergang von der Schule in den Beruf (Übergangsmanagement) Im Mittelpunkt dieses Handlungsfeldes steht die zentrale Initiative „Jugend braucht Zukunft“. Vor dem Hintergrund der Herausforderungen auf dem Ausbildungs-, Arbeits- und Beschäftigungsmarkt haben in diesem wichtigen Themenfeld bereits alle relevanten Akteure vor einem Jahr eine enge Kooperation vereinbart. Die mit dem Geschäftsführer LIFT e.V. und Mitarbeitern von Arbeitsagentur und Netzwerk Lippe besetzte Koordinierungsstelle Schule-Beruf (Schu.B) entwickelt Konzepte zur beruflichen Qualifizierung, zur Ermittlung Seite 6 von 9 und Begleitung der Unversorgten und optimiert die Berufsorientierungs- und –beratungsprozesse. Hierbei werden kreisweit vorhandene Angebote eingebunden und koordiniert. Weitere Aufgaben: ♦ Unterstützung der Schulen im Rahmen der von ihnen zu erfüllenden Schulpflichtüberwachung nach Schulgesetz mit Bereitstellung der notwendigen Software-Systeme ♦ Fortschreibung des Berufsbildungsberichts Lippe Im Rahmen der Aufbauphase wird zu entscheiden sein, wie die erfolgreiche Arbeit der Koordinierungsstelle Schu.B mit den Gremien Steuerungsgruppe und Beirat als wichtiges Element in das umfassende Bildungsmanagement auf Kreisebene eingebunden werden kann. 4. Förderung des lebenslangen Lernens – berufliche und private Weiterbildung Unter Berücksichtigung der - auch demographisch begründeten - Notwendigkeit des lebensbegleitenden Lernens richtet sich der Blick zukünftig verstärkt auf die Gestaltung des Bildungsangebotes im Bereich der beruflichen und privaten Weiterbildung. Dabei soll in Zusammenarbeit mit den in diesem Sektor tätigen Einrichtungen das Angebot z.B. wie folgt weiterentwickelt werden: • Bereitstellung von trägerübergreifenden dezentralen Kompetenz- und Bildungsberatungsangeboten • Betrieb von dezentralen Selbstlernzentren und des Medienzentrums im Kreishaus • Schaffung von Transparenz durch ein internetgestütztes Informations- und Bildungsportal www.lippe-bildung.de; Entwicklung eines Lernportals • Organisation und Durchführung von Bildungsforen, -messen, -workshops und –veranstaltungen • Entwicklung, Transfer und Umsetzung von Bildungsprojekten. §8 Laufzeit und Kündigung Mit dieser Kooperationsvereinbarung werden die Voraussetzungen für eine enge Kooperation zwischen dem Kreis Lippe, der Schulaufsicht sowie den Städten und Gemeinden als Schulträger sowie anderen Kooperationspartnern geschaffen. Mit der Kooperation ist ein effektiver und effizienter Ressourceneinsatz gewährleistet; diese vereinfacht Prozesse und trägt zum Abbau bürokratischer Hürden bei. Die Kooperationspartner werden diese Vereinbarung regelmäßig prüfen und den aktuellen Entwicklungen anpassen. Diese Vereinbarung tritt am 01.... 2008 in Kraft und hat zunächst eine Laufzeit von drei Jahren. Nach Ablauf von 2 Jahren ist dem Lenkungskreis ein Zwischenbericht vorzulegen, der die Grundlage für eine Bewertung schafft. Die Vereinbarung verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht 1 Jahr im Voraus von einem der Partner schriftlich gekündigt wird. Seite 7 von 9 Detmold, den Friedel Heuwinkel Landrat Hans Böke Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit Detmold, den...... Marianne Thomann-Stahl Regierungspräsidentin Augustdorf, den.... N.N. Bürgermeister Barntrup, den.... N.N. Bürgermeister Detmold, den.... Michael Uhlich Abteilungsdirektor Schule Bad Salzuflen, den.... N.N. Bürgermeister Blomberg, den.... N.N. Bürgermeister Extertal, den.... Seite 8 von 9 N.N. Bürgermeister Horn-Bad Meinberg, den.... N.N. Bürgermeister ..., den.... N.N. Bürgermeister N.N. Bürgermeister ..., den.... ..., den.... N.N. Bürgermeister N.N. Bürgermeister ..., den.... ..., den.... N.N. Bürgermeister N.N. Bürgermeister ..., den.... ..., den.... N.N. Bürgermeister N.N. Bürgermeister ..., den.... ..., den.... N.N. Bürgermeister N.N. Bürgermeister Seite 9 von 9