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Beschlussvorlage Abwasserwerk (Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 4 Abs. 5 der Betriebssatzung des Abwasserwerkes Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
18.06.2008
Erstellt
09.06.08, 21:29
Aktualisiert
09.06.08, 21:29
Beschlussvorlage Abwasserwerk (Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 4 Abs. 5 der Betriebssatzung des Abwasserwerkes Leopoldshöhe)

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Abwasserwerk Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 90/2008 zur Sitzung des des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser Fachbereich: FB IV Gemeindebetriebe der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Friedrich Telefon: 05208/991-268 Datum: 9. Juni 2008 Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 4 Abs. 5 der Betriebssatzung des Abwasserwerkes Leopoldshöhe Beratungsfolge Betriebsausschuss Wasser/Abwasser Termin 18.06.2008 Bemerkungen Sachdarstellung: Im Bereich der ehemaligen Kläranlage Greste (jetzt Pumpstation) befindet sich ein Entlastungsbauwerk, welches im Starkregenfall verdünntes Schmutzwasser in den Eselsbach abschlägt. Dies führt zu einer nach heutigem Stand vermeidbaren Gewässerbelastung. Als allgemein anerkannte Regel der Technik ist es erforderlich, ein Retentionsbodenfilterbecken (wie an der Hovedisser Straße) zu errichten. Hierfür sollen die vorhandenen Schönungsteiche sowie Rohrleitungen weitestgehend erhalten bleiben. Die entsprechenden Vorplanungen wurden bereits mit der Bezirksregierung abgestimmt. Um auch die derzeit noch erwarteten Fördermittel des Landes erhalten zu können, müssen die Unterlagen spätestens im Herbst 2008 vorliegen. Dies setzt eine kurzfristige Beauftragung des Ingenieurbüros voraus, um so im Sommer die Anträge und sonstigen Unterlagen fertigen zu können. Die Mittel der Position des Wirtschaftsplanes reichen in diesem Jahr für die Beauftragung jedoch nicht aus. Die Baukosten sind für die Jahre 2009 und 2010 veranschlagt. Andererseits hat die Ausschreibung für den 2.Bauabschnitt des Baugebietes Grester Str./Waldstr. mit einem günstigen Ergebnis abgeschlossen. Beschlussvorschlag: Die im Vermögensplan unter Nr. 4.1 nicht ausreichenden Mittel für die Beauftragung des Planung werden durch Einsparungen bei Nr. 4.4 gedeckt. Heidemann