Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
10.06.08, 12:33
Aktualisiert
10.06.08, 12:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
81/2008
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
FG
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Frau Holzapfel
Telefon:
05208/991-207
Datum:
24. November 2009
JuBiS Jugend, Bildung und
Sport
Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen
der Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Ausschuss für Schule, Kultur und
Sport
Termin
13.06.2007
Haupt- und Finanzausschuss
19.06.2008
Rat
19.06.2008
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Bereits in ihrer Sitzung am 13. Juni 2007 wurden die Mitglieder des Ausschusses für Schule, Kultur und
Sport verwaltungsseitig darüber informiert, dass nach den Vorgaben des Schulgesetzes NRW die
Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche ab dem 01.08.2008 abgeschafft werden (Drucksache 88/2007).
Die Eltern können ab diesem Zeitpunkt im Rahmen freier Kapazitäten wählen, an welcher Grundschule sie
ihr Kind anmelden. Weiterhin haben sie – im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Zügigkeit - einen
Anspruch auf Aufnahme ihres Kindes in die wohnortnächste Schule der Gemeinde, in der sie ihren Wohnsitz
haben. Infolge dieser Änderung des Schulgesetzes verliert die Rechtsverordnung über die Bildung von
Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 24. März 1977 (s.
Ortsrecht der Gemeinde Leopoldshöhe 4 A) ihre Gültigkeit.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, der Aufhebung der Rechtsverordnung über
die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 24. März
1977 zuzustimmen.
Schemmel