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Beschlussvorlage (Aufhebung der Benutzungsordnung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
11.06.08, 21:24
Aktualisiert
11.06.08, 21:24
Beschlussvorlage (Aufhebung der Benutzungsordnung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 80/2008 zur Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gleichstellung der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BdR Büro des Rates Auskunft erteilt: Frau Patruck / Frau Sunkovsky Telefon: 05208/991-105 05208/991-114 Datum: 19. Mai 2008 Aufhebung der Benutzungsordnung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Soziales und Gleichstellung Termin 11.06.2008 Haupt- und Finanzausschuss 19.06.2008 Rat 19.06.2008 Bemerkungen Sachdarstellung: Mit Wirkung vom 1. August 2008 tritt das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft. Das bislang geltende Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) wird dadurch abgelöst. Hierdurch entfällt zeitgleich die Rechtsgrundlage für die Benutzungsordnung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 15. Juli 2004. Somit ist die Aufhebung dieser ortsrechtlichen Norm durch den Rat der Gemeinde Leopoldshöhe zu beschließen. Ergänzend weise ich darauf hin, dass die Bestimmungen, die in der bisherigen Benutzungsordnung geregelt waren, zukünftig Bestandteile des Betreuungsvertrages sind, der zwischen der Gemeinde Leopoldshöhe als Träger der jeweiligen Einrichtung und den Erziehungsberechtigten geschlossen wird. Eine Neufassung der Benutzungsordnung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen erübrigt sich damit. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Gleichstellung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat die Aufhebung der Benutzungsordnung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Leopoldshöhe mit Wirkung vom 1. August 2008 zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen. Schemmel