Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
11.06.08, 21:24
Aktualisiert
11.06.08, 21:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
80/2008
zur Sitzung
des Ausschusses für Jugend, Soziales
und Gleichstellung
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BdR Büro des Rates
Auskunft erteilt:
Frau Patruck / Frau Sunkovsky
Telefon:
05208/991-105 05208/991-114
Datum:
19. Mai 2008
Aufhebung der Benutzungsordnung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen der
Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Soziales
und Gleichstellung
Termin
11.06.2008
Haupt- und Finanzausschuss
19.06.2008
Rat
19.06.2008
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Mit Wirkung vom 1. August 2008 tritt das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft. Das bislang geltende Gesetz
über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) wird dadurch abgelöst. Hierdurch entfällt zeitgleich die Rechtsgrundlage für die Benutzungsordnung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 15. Juli 2004. Somit ist die Aufhebung dieser ortsrechtlichen Norm durch den Rat der Gemeinde Leopoldshöhe zu beschließen.
Ergänzend weise ich darauf hin, dass die Bestimmungen, die in der bisherigen Benutzungsordnung geregelt
waren, zukünftig Bestandteile des Betreuungsvertrages sind, der zwischen der Gemeinde Leopoldshöhe als
Träger der jeweiligen Einrichtung und den Erziehungsberechtigten geschlossen wird. Eine Neufassung der
Benutzungsordnung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen erübrigt sich damit.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Gleichstellung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem
Rat die Aufhebung der Benutzungsordnung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde
Leopoldshöhe mit Wirkung vom 1. August 2008 zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.
Schemmel