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Beschlussvorlage (13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe" hier: - Auswertung und Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen - Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
67 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
16.06.08, 21:28
Aktualisiert
16.06.08, 21:28
Beschlussvorlage (13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe"
hier: - Auswertung und Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
- Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage (13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe"
hier: - Auswertung und Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
- Auslegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 91/2008 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. November 2009 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe" hier: - Auswertung und Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen - Auslegungsbeschluss Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 24.06.2008 Bemerkungen Sachdarstellung: Die vorliegende Bebauungsplanänderung setzt sich hauptsächlich mit den Auswirkungen der sanierten Altablagerung auf die bestehende und zukünftige Bebauung auseinander. Im Rahmen einer Bürgerversammlung, die am 06.03.2008 durchgeführt wurde, sind der Öffentlichkeit erstmals die Inhalte der Planung dargelegt worden. Aus der Öffentlichkeit sind bis zur jetzigen Vorlage keine weiteren Stellungnahmen eingegangen. Im Vorlauf zur Bürgerversammlung hatten sich zwei Eigentümer aus dem Geltungsbereich schriftlich gegenüber der Verwaltung geäußert. Während die Stellungnahme des einen Eigentümers bereits in der Januarsitzung diskutiert worden ist, wird die andere Stellungnahme heute erstmals vorgelegt. Die parallel zur Bürgerversammlung durchgeführte Behördenbeteiligung ist am 20.03.08 abgeschlossen worden. Während der Beteiligung sind Stellungnahmen mit Anregungen vom Kreis Lippe und dem Lippischen Heimatbund eingegangen. Die Stellungnahmen und die Niederschrift der Bürgerversammlung sind der Anlage mit einem „Vorschlag der Verwaltung“ beigefügt. Während der bisherigen Diskussion wurde sich intensiv mit den Möglichkeiten einer bauplanungsrechtlichen Steuerung von Garagen und Nebenanlagen aufgrund der Auswirkungen der Altablagerung im Mischgebiet auseinandergesetzt. Das erzielte Ergebnis war, dass Garagen in Form von „offenen Garagen“ gem. § 2 Garagenverordnung innerhalb einer besonders dafür gekennzeichneten Fläche errichtet werden können. Die Vorgaben der offenen Garage erfüllen die Kriterien des Gutachters bzgl. der erforderlichen Durchlüftung. Der für offene Garagen bestimmte Grundstücksbereich zeichnet sich zudem durch einen fast bisher unbeeinflussten Boden aus. Die Handhabung von Nebenanlagen wurde dagegen auch nach Rechtsberatung weiterhin als schwierig eingestuft. Gerade die genehmigungsfreien Vorhaben gem. Landesbauordnung sind rechtlich nicht greifbar gewesen. Die Gemeinde hatte sich deshalb dazu entschlossen, alle Nebenanlagen auszuschließen. Damit sind bisher auch genehmigungsfreie Vorhaben (also auch ein umbauter Raum < 30m3) nicht zulässig. Zwischenzeitlich wird eine Regelungsmöglichkeit gesehen (s. Stellungnahme Kreis Lippe). Über eine sogenannte Ausnahme für Nebenanlagen, die genau definiert werden muss (siehe dazu Vorschlag der Verwaltung), kann eine den Vorgaben entsprechende Nebenanlage per Baugenehmigung zugelassen -2werden. Die Zulässigkeit von Nebenanlagen sollte genauso wie bei den offenen Garagen auf den besonders gekennzeichneten Bereich beschränkt bleiben. Wie auch bei der Festlegung der Baugrenze oder offenen Garagen, die nur in den besonders gekennzeichneten Bereich zu errichten sind, bilden auch bei der Empfehlung zu den Nebenanlagen folgende Aspekte die Grundlage: - Die Sanierung der Altlast hatte vorrangig den Anwohnerschutz / Schutz der Wohnhäuser (Bestand) zum Ziel. Es war nicht Aufgabe, die Bebaubarkeit der Anwohnergrundstücke zu gewährleisten bzw. zu optimieren. - Mit der Sanierung sind die Prozessabläufe, die in der Altablagerung weiterhin bestehen, nicht abgeschlossen. Da das Altdeponat z.T. noch organische Materialien enthält und diese sich weiterhin zersetzen / verfaulen, ist zu rechnen mit: 1. Deponiegasbildung 2. Setzungen 3. Antreffen von Altdeponat - Für die einzelnen Grundstücke sind daraus unterschiedliche Ergebnisse zu ermitteln. Sie unterscheiden sich darin, dass ► die Deponiegassituation verschieden ist ► Abstände zu Gasrigolen erforderlich sein könnten ► Setzungen denkbar sind ► oder gar Aushub von Altdeponat nötig wird ggf. mit Arbeitsschutz Diese Prozesse und ihre Auswirkungen bilden die Beurteilungsgrundlage, Nebenanlagen nur in den besonders gekennzeichneten Bereich vorzusehen. Gegenüber der bisherigen 8. Änderung erhalten die Eigentümer innerhalb des Mischgebietes mit der jetzigen Planung weitergehende Baurechte. Mit hiesiger Kombination aus Gefahreneinschätzung, Nutzungsbeschränkungen und technischen Sicherungsmaßnahmen ist ein praktikabler Weg beschritten worden, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu schaffen. Beschlussvorschlag: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. b) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem Entwurf der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ sowie der zugehörigen Begründung zu und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Schemmel Anlagen: - Abwägung zu den eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ mit Veränderungssperre als Abdruck - Stellungnahmen des Kreises Lippe, des Lippischen Heimatbundes als Abdruck - 2 Stellungnahmen der Öffentlichkeit, eine Stellungnahme als Vorlagen-Nr. 12/2008 bzw. siehe Unterlagen zum HoPlA am 31.01.2008 und eine als Abdruck in hiesiger Vorlage - Niederschrift der Bürgerversammlung als Vorlagen-Nr. 7/2008 bzw. siehe Ratsunterlagen zur Sitzung am 24.04.2008 - Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Hinweise, Begründung, Umweltbericht zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ mit Veränderungssperre als Abdruck - gutachterliche Stellungnahme vom Büro Dr. Kerth und Lampe GEO-Infometric GmbH aus Detmold siehe Vorlagen Nr. 104/2007