Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
67 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
16.06.08, 21:28
Aktualisiert
16.06.08, 21:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
91/2008
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. November 2009
13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe"
hier: - Auswertung und Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Stellungnahmen
- Auslegungsbeschluss
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
24.06.2008
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die vorliegende Bebauungsplanänderung setzt sich hauptsächlich mit den Auswirkungen der sanierten
Altablagerung auf die bestehende und zukünftige Bebauung auseinander. Im Rahmen einer
Bürgerversammlung, die am 06.03.2008 durchgeführt wurde, sind der Öffentlichkeit erstmals die Inhalte der
Planung dargelegt worden. Aus der Öffentlichkeit sind bis zur jetzigen Vorlage keine weiteren
Stellungnahmen eingegangen. Im Vorlauf zur Bürgerversammlung hatten sich zwei Eigentümer aus dem
Geltungsbereich schriftlich gegenüber der Verwaltung geäußert. Während die Stellungnahme des einen
Eigentümers bereits in der Januarsitzung diskutiert worden ist, wird die andere Stellungnahme heute
erstmals vorgelegt. Die parallel zur Bürgerversammlung durchgeführte Behördenbeteiligung ist am 20.03.08
abgeschlossen worden. Während der Beteiligung sind Stellungnahmen mit Anregungen vom Kreis Lippe
und dem Lippischen Heimatbund eingegangen. Die Stellungnahmen und die Niederschrift der
Bürgerversammlung sind der Anlage mit einem „Vorschlag der Verwaltung“ beigefügt.
Während der bisherigen Diskussion wurde sich intensiv mit den Möglichkeiten einer bauplanungsrechtlichen
Steuerung von Garagen und Nebenanlagen aufgrund der Auswirkungen der Altablagerung im Mischgebiet
auseinandergesetzt. Das erzielte Ergebnis war, dass Garagen in Form von „offenen Garagen“ gem. § 2
Garagenverordnung innerhalb einer besonders dafür gekennzeichneten Fläche errichtet werden können.
Die Vorgaben der offenen Garage erfüllen die Kriterien des Gutachters bzgl. der erforderlichen Durchlüftung.
Der für offene Garagen bestimmte Grundstücksbereich zeichnet sich zudem durch einen fast bisher
unbeeinflussten Boden aus.
Die Handhabung von Nebenanlagen wurde dagegen auch nach Rechtsberatung weiterhin als schwierig
eingestuft. Gerade die genehmigungsfreien Vorhaben gem. Landesbauordnung sind rechtlich nicht greifbar
gewesen. Die Gemeinde hatte sich deshalb dazu entschlossen, alle Nebenanlagen auszuschließen. Damit
sind bisher auch genehmigungsfreie Vorhaben (also auch ein umbauter Raum < 30m3) nicht zulässig.
Zwischenzeitlich wird eine Regelungsmöglichkeit gesehen (s. Stellungnahme Kreis Lippe). Über eine
sogenannte Ausnahme für Nebenanlagen, die genau definiert werden muss (siehe dazu Vorschlag der
Verwaltung), kann eine den Vorgaben entsprechende Nebenanlage per Baugenehmigung zugelassen
-2werden. Die Zulässigkeit von Nebenanlagen sollte genauso wie bei den offenen Garagen auf den besonders
gekennzeichneten Bereich beschränkt bleiben.
Wie auch bei der Festlegung der Baugrenze oder offenen Garagen, die nur in den besonders
gekennzeichneten Bereich zu errichten sind, bilden auch bei der Empfehlung zu den Nebenanlagen
folgende Aspekte die Grundlage:
- Die Sanierung der Altlast hatte vorrangig den Anwohnerschutz / Schutz der Wohnhäuser (Bestand) zum
Ziel. Es war nicht Aufgabe, die Bebaubarkeit der Anwohnergrundstücke zu gewährleisten bzw. zu
optimieren.
- Mit der Sanierung sind die Prozessabläufe, die in der Altablagerung weiterhin bestehen, nicht
abgeschlossen. Da das Altdeponat z.T. noch organische Materialien enthält und diese sich weiterhin
zersetzen / verfaulen, ist zu rechnen mit:
1. Deponiegasbildung
2. Setzungen
3. Antreffen von Altdeponat
- Für die einzelnen Grundstücke sind daraus unterschiedliche Ergebnisse zu ermitteln. Sie unterscheiden
sich darin, dass
► die Deponiegassituation verschieden ist
► Abstände zu Gasrigolen erforderlich sein könnten
► Setzungen denkbar sind
► oder gar Aushub von Altdeponat nötig wird ggf. mit Arbeitsschutz
Diese Prozesse und ihre Auswirkungen bilden die Beurteilungsgrundlage, Nebenanlagen nur in den
besonders gekennzeichneten Bereich vorzusehen.
Gegenüber der bisherigen 8. Änderung erhalten die Eigentümer innerhalb des Mischgebietes mit der
jetzigen Planung weitergehende Baurechte. Mit hiesiger Kombination aus Gefahreneinschätzung,
Nutzungsbeschränkungen und technischen Sicherungsmaßnahmen ist ein praktikabler Weg beschritten
worden, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu schaffen.
Beschlussvorschlag:
a) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die in der Anlage
aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange.
b) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem Entwurf der 13.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ sowie der zugehörigen Begründung zu und
beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Schemmel
Anlagen:
- Abwägung zu den eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung
zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ mit Veränderungssperre als Abdruck
- Stellungnahmen des Kreises Lippe, des Lippischen Heimatbundes als Abdruck
- 2 Stellungnahmen der Öffentlichkeit, eine Stellungnahme als Vorlagen-Nr. 12/2008 bzw. siehe Unterlagen
zum HoPlA am 31.01.2008 und eine als Abdruck in hiesiger Vorlage
- Niederschrift der Bürgerversammlung als Vorlagen-Nr. 7/2008 bzw. siehe Ratsunterlagen zur Sitzung am
24.04.2008
- Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Hinweise, Begründung, Umweltbericht zur 13. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ mit Veränderungssperre als Abdruck
- gutachterliche Stellungnahme vom Büro Dr. Kerth und Lampe GEO-Infometric GmbH aus Detmold siehe
Vorlagen Nr. 104/2007