Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,3 MB
Datum
24.06.2008
Erstellt
16.06.08, 21:28
Aktualisiert
16.06.08, 21:28
Stichworte
Inhalt der Datei
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Lippischer
Heimatbun
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Gemeinde Leopoldshöhe
-Bauant
Postfach
3 3 8 14
Eingeg;G;
D e L m o l d ,d e n 1 3 . 3 . 0 8 L i
14.f4fttlfifr8
7152
Leopoldshöhe
B e t r . : 13 . i i n d e r u n g d e s B e b a u u n g s p l a n e s N r .
04/OS"Auf dem
in 0rtsteil
Greste
Bezug: fhr
Schr. v
Sehr geehrte
Rohe"
18.2.08 Frau Knipping
Damen und Herren,
die Fachstelle
umweltschutz
Anderung grundsätzlich
zu.
und Landschaftspflege
stimmt
der
Sanierung der Altablagerung
wird begrüßt.
?i:
Auf die Begriinungsverpfli-htung
im Geweibegebiet wird besonderer hlert gelegt.
Der ParkpJ.at z ist miL stand.ortgerechten Bäunen
und Sträucern
z r ! u m p fl a n z e n .
Auch der angrenzende siekbach ist beidseitig
mit standortgerechten Gehö1zen z\! begrünen.
Das slek so11te in verbindung mit den beiden
Bachuferrandstrei-fen in einen Auwald-Biotop mit Birken und
Erlen umgewandelt werden.
Trot z abgeschlossener
sanierung muß eine überwachung des
Grund- und 0berf1ächenwassers insbesond.ere des
siekbaches
auch künftig
sichergestellt
sein. Die Fachstelle gehi-davon
aus,daß die AbleiLung der Methangase einer sLändigen
Kontrolle
unterliegt,
da das Gefährdungspotiential
der oeponie für die
Anwohner noch weitere Jahre ue"Lehen bleiben
wiia
Mit freundlichen
im Auftrag
Griißen
/"/'
q-tTtte4t:/-
Felix-Fechenbach-Stra
ße 5
u - 3 1 / 5 4u e l m o t o
Telefon
[0s2 31)6279-11112info@lippischer-heimatbund.de
Sparkasse
Detmold
Konto29603BLZ47650130
Telefax
wwwlippischer-heimatbund.de
[05231)6279-15
Volksbank
Detmold
Konto
10715
800BLZ476900BO
-
III
Tel.e
IN
Fax:llllll
Gemeinde
Leopoldshöhe
DerBürgerrneister
Postfach
1152
3 3 8 1 4L e o p o l d sh ö h e
Ilrre Zeichen,Ilrrc Nachricht r.om
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Unser Zeichen, unsereN.,lcluichtvom
Datum
27. Feb'ruar
20ti8
13.Anderungdes Bebauungsptanes
Nr.04/05,,Aufdem Rohe,,
Einwendungen
von Betroffenen
SehrgeehrteDamenundHerren,
ich vertreteHerrnJm|tl,
33g1gLeopoldshöhe.
El
ordnungsgemäße
Bevollmächtigung
wirdanwalfl
ichversichert.
MeinMandantist Eigentümer
der Grundstücke,
welchezu den HäuserIlund-gehören'DieGrundstücke|iegenaufdernörd|ichenSeite der Mühlenstraße
im Gebietdes Bebauungsplanes
Nr.04i0S,,AufdemRohr".
Namensund in Vollmacht
meinesMandanten
erhebeichdiefolgenden
Einwendungenim Bebauungsplanverfahren.
1. verbotvon Nebenanlagen
außerhalbüberbaubarer
Flächen
Es ist vorgesehen,
in den Flächenaußerhalb
derüberbaubaren
FlächeneinVerbot
jeglicher
Nebenanlagen
vozusehen.Damitist meinMandant
nichteinverstanden.
DiesesVerbotsoll mit Gründender allgemeinen
undder persönlichen
Gefahrenabwehr sowiezur Wahrungvon gesundenWohnverhältnissen
gerechtfertigt
werden.
Es könnenichtausgeschlossen
werden,dasssichDeponiegajin
solchenbaulichen
Anlagenohnebauspezifische
Sicherungsmaßnahmen
sammleunddassdie entstehendenGasgemische
explosiv
seien.
DieUntersuchungen
der Fa. Geos,Bergisch
Gladbach
von Januar/ Februarlggs
habenabergeradeergeben,dasseineGefährdung
der Grundstücke
meinesMandanten.überhaupt
nichtbesteht.Methankonntenichtnachgewiesen
werdenund
auchdie ,,Deponiegase",
nachwelchengesuchtwurde,alsö chlorierte
und leicht
flÜchtigeKohlenwasserstoffe
sowieBTX lagenalleunterder Nachweisgrenze.
Die
Gutachterkamenzu Ergebnis,dassder Bodenderbetroffenen
Grundstücke
ausschließlich
aus gewachsenem
Bestandteilen
sowiedemAushubbesteht,der währendder Bauphaseder bestehenden
Gebäudeumgelagert
wurde.Diesentspricht
auchden eige[en-Feslglgllungen
meinesMandanten.
wälcherArchitekt
ist und das
Gebäudelseibstgeplantsovvie
dieBauausführung
überwacht
und
teilweise
selbstdurchgeführt
hat. Etwasandereskannhöchstens
fur dassachwidrig
in lhrer Beoründung
dem Grundstück
gleichgestellte
Grundstück
tge-ltend.
Diesesliegtaberversetztundvor allemweitaustiefergelegen.Außerdem
liegtes viel näheram denBahngleisen
unddemOrt,vonwelchem
ausdie Abfallablageru
ngendurchgefü
hrtwurden.
Mein Mandantkennt die betroffenen
Grundstücke
seit 1g38 und bewohntdas
Grundstück
seit 1950.Er hat selbsterlebt,dassim Bereichder
beidenGrundstücke
keinerlei
Ablagerungen
von Hausmüll
stattfanden.
Dieswar nur auf der gegenüberliegenden
Seiteäer ehemaligen
Tongrube, im BereichIndustriestraße
der Fall.Alle Nachbarn
und sonstige
Augenzeugen
sowieauchdie Gemeindevertreter
werdendiesbestätigen.
Grundsätzlich
ist zutrefTen,
dasszumutbare
Maßnahmen
der Gefahrenabwehr
unter
Einschlussvon Baubeschränkungen
selbstverständlich
getroffenwerdenmüssen,
wenn dies zur Sicherstellung
gesunderWohnverhältnisse
erforderlich
ist. Hierfehlt
es aber an der Erforderlichkeit,
denn es bestehtkeinerleiGefahr,nichteinmalein
Gefahrenverdacht.
Die FlächenderAltlast,aufwelcherHausmüll
abgelagert
wurde,
liegenweit weg von den betroffenen
Grundstücken.
Nur von unkontrollierten
Haus*
müllablagerungen
kannDeponiegas
ausgehen.
lm weiten Umkreisum die vom Bauverbotbetroffenen
Grundstücke
nördlichder
Mühlenstraße
wurdeaberniemalsHausmüll
abgelagert.
Durchdievorliegenden
Untersuchungen
wirdeindeutig
bestätigt,
dasskeinerlei
Emissionen
vonDeponiegasen
festgestellt
wurden.Der Begründung
des Entwurfs
lassensich an keinerStelietatsächliche
Feststellungen
zur Rechtfertigungen
derAnnahmefinden,dassein Bauverboterforderlich
ist.
Nach$ 1 Abs.5 S. 2 Nr,2 BauGBsindbeiderBauleitplanung
dieWohnbedürfnisse
der Bevölkerung
zu berücksichtigen.
lm Mischgebiet,
welches-ausgewiesen
wird,findet fast ausschließlich
Wohnnutzung
stattundes istdavonauszügehen,
dassdies
so bleibenwird.Die Nebenanlagen,
welchedorterrichtet
wurdenundnocherreichtet
werdenkönnten,
wärenalso der Wohnnutzung
zuzuordnen
und ihreErrichtung
erfolgtentsprechend
der Wohnbedürfnisse
der Bewohner
des Plangebietes.
EineEinschränkung
der Baufreiheit
im geplanten
Umfang
würdealso,da dasVerbotder Errichtung
von Nebenanlagen
nichterforderlich
ist,dieWohnbedürfnisse
der Bevölkerungunverhältnismäßig
einschränken.
DasBauverbot
istinsgesamt
unzulässig.
ZudemwerdensämtlicheNebenanlagen
ausgeschlossen.
Der Begründung
ist zu
entnehmen,
dasses abernur um dieVermeidung
vonNebenanlagdn
mit göschlossenenRäumengeht. Durchdie Umsetzung
im verbindlichen
textteitdel planes
werdenabersämtlicheNebenanlagen,
damitauchoffeneSpielplätze,
Freisitze,
offene Carports
usw ausgeschlossen.
Diesschießtevident
überdasZielhinaus.
2. Flächefür Abfallablagerung
Der Festsetzung
im Planentwurf
ist zu entnehmen,
dassauf der FlächederAlflast
eine neueAbfallablagerung
festgesetzt
werdensoll.Der Begründung
ist ganzam
Endezu entnehmen,
gl0 m, maximal
dassdie ,,Einbaumächtigkeit"
durchschÄiflich
5,0m aufweisen
solle.
Diesspottetden Tatsachen
Hohn:AufderAltablagerung
istein hoherBergvon mindestens10,0 m Höhe entstanden.
Dies nur bei Bötrachtung
vom Niveauder
Grundstücke
meinesMandantenaus,von der lndustriestraße
bziry.
ausistder Niveauunterschied
sogarnochvielhöher.
Da dieseAufschÜttung
erst nachBekanntgabe
desEntwurfs
des neuenBauleitplanesentstanden
ist,geheichdavonaus,dassdieBauaufsichtsbehörde
nachlnkiafttretendes PlanesgegendieseAbweichung
von der Planunggegenden Grundstückseigentümerdes Deponiegrundstückseinschreiten
wird.
Aber auch die Festsetzung
einerAbfallabhgerungsfläche
an dieserStelleverstößt
gegendie Planungsrichtlinie
der ,,Allgemeinen
Anforderungen
an gesundeWohnundArbeitsverhältnisse"
unddie ,,Bedürfnisse
derBevölkerung"
(g 1 Abs.5 S. 2 Nr.1
und 2 BaUGB).
Durchd-iesen
Bergist der bislang
freieBlicadeiWohnbevölkerung
nördlichder Mühlenstraße
zugebaut
worden.Bisherkonntendie Bewohner
bisweit
an den Horizont
schauenundsinddamitdasGefühlderWeiteundFreiheit
gewohnt
gewesen.
Nunschauensie auf einenangehäuften
Berg,derjegliche
Assoziation
mit
gewachsenen
Erscheinungen
und Natürlichkeit
durchsein klotziges
Aussehenzunichtemacht.Der Blickwirdeingeengt
undes entsteht
das Gefühlder Beklemmung
undEinengung.
Es handeltsichum eineVerschandelung
desLandschaftsbildes.
DieseEinengung
wird städteplanerisch
damitgerechtfertigt,
dasseineArt ,,optsicher
Riegel"zwischendem Mischgebiet
im SüdenunddemGewerbegebiet
im Norden
entstehensoll. DieseBegründung
kannaber eineEinschränkung
der genannten
Planungsleitlinien
aus $ 1 Abs.5 BauGBnichtrechtfertigen.
Durchdie Nutzungseinschränkung
im Gewerbegebiet,
wonachohnehinnurNützungen
zulässigsindlwelche das Wohnennichtwesentlich
störenbzw beidenenduichgeeignete
Maßnahmen die störendenEmissionen
vom angrenzenden
Mischgebiei
ferngehalten
werden,ist die Wohnnutzung
im Mischgebiet
mehralsausreichend
geschützt.
Störende
Emissionen
dürfendanachohnehinnichtauftreten
und es ist 2u berücksichtigen,
dassschließlich
auchkeinWohngebiet
mit höchstem
Schutzstandard
im Südendes
Plangebiets
entstehensoll,sondernein Mischgebiet,
welchesohnehinnur eingeschränkt
zu schützenist.
Vonderbishervorhandenen
Nutzung
entlangder Industriestraße
ist bislangkeinedei
störende
lmmission
auf die Grundstücke
im äls Mischgebiet
festzusetzenden
Teildes
Plangebiets
bekanntgeworden.
Zudemist es der Wohnbevölkerung
im Mischgebiet
nichtzumutbar,
nebender Belastungdurchdie Altlastnunauchnocheinervieiteren
Belastung
durchdie neueAbfallablagerung
auf derAltlastausgesetzt
zu werden.Essollsichausweislich
derplanungja nichtum einebloßeAufschüttung
handeln
($ 9 Nr.17 BauGB),
sondern
ta!
sächlich
um die Zulassung
weiterer
Abfaliablagerung
aufdemAlflastengr:undstuck
(g
9 N r .1 4B a u G B ) .
Anlagenzur Beseitigung
von Abfällenoberhalboderunterhalb
der Erdoberflächen
($ 3 Nr. 10 KrW-/AbfG).
sindDeponien
DieErrichtung
vonAbfalldeponien
bedarfder
Planfeststellung
oder -genehmigung
($ 31 Abs.2 dW-/AbfG),Von einemplanfeststellungsverfahren
ist meinemMandanten
abernichtsbekanni.Er ist mit der ErrichtungeinerAbfallbeseititungsanlage
auf dem Altlastengrundstück
ausdrücklich
nicht
einverstanden.
AuchderweiterebenannteGrund,die-Abdichtung
derAltlast,
kanndie Errichtung
einer weiternAbfalldeponienichtrechtfertigen.
OäfUrwärevielleichteine reineAufschüttung
ausreichend,
die keinesfalls
in dleserHöhehättestattfinden
müssen.
3. Festsetzung
der Baugrenzen
Im Bereichnördlichder Mühlenstraße
solleinehintere
Baugrenze
festgelegt
werden,
welchedie Bebauungam standortdes bestehenden
Gebäudes
ausschließt.
Diesist wederstädtebaulich
nochzur Gefahrenabwehr
erforderlich.
Wie dargestellt
gibtes keinerlei
Belastungdes Bodensin diesemBereich,
der ein Bauverbot
rechtfertigenkönnte.Es gibt auchkeinenGefahrenverdacht,
da hierniemals
Ablagerungen von Hausmüllo.ä. stattfanden.
Es ist zwarrichtig,
dassdie meistenWofrngebäudeentlangder Mühlenstraße
im vorderenBereich
stehen.Da es sichaberum
ein reines_Wohngebäude
handelt,
sindbodenrechtliche
Spannungen
durchdie Existenzdes Gebäudesan dieserStellenichtzu befürchten.
Dieswirdalleindurchdie
Tatsache
belegt,dass es im Verlaufder letztenviezigJahrniemalszu problemen
kam.DerBauausschuss
der Gemeinde
Leopoldshone
hatdemVorhaben
in seiner
Sitzung
am 01.10.1969
in Kenntnis
der Existenz
derübrigen
Wohngebäude
im vorderenGrundstücksbereich
zugestimmt.
Es ist nichtersichtlich,
weshätb
nundasVerbotder Errichtung
einesGebäudes
am vorhandenen
Standort
für dieZukunftverbotenwerdensoll.
DieBaugrenze
ist zwarmöglichenrveise
bereitsdurcheinefrühereAnderung
desBebauungsplanes
festgesetäworden.Die sieben-Jahres-Frist
ist abernochnichtabgelaufen(S215Abs. 1 BauGB)undder Hinweis
aufdie Rechtsfolten
isl auchunterblieben.
4. Umgrenzungder für baulicheNutzungenvorgesehenen
Ftächen,derenBöden erheblichmit umweltberastenden
stöffenbelastet
sind
Der Entwurfder Planzeichnung
siehtvor,dassdieGrenzeder Fläche,welchemit
umweltbelastenden
Stoffenbelastetist, unmittelbar
durchdie Grundstücke
meines
Mandantenverlaufensoll. Dies wird einererheblichen
Vermind*trhgdes Grundstücksweriesführen,dennbislarigWa|enalle'
zurAltlastnördlichjenseitsder Grundstücke
meinestuanäaite;u"ituft.
Aus.denMessungen
des B- 'uptGEOtl4 Jahr1995hattesich ergeben,
dasssowohlauf dem Grundstückals auch-nur
umgelagerterAushubaus der Bauphaseder errichteten
woh@6aGffiden
wurden.
Es gab keinerleiHinweiseaufAltlasten,
welcheim Zusammenhan!
mit der Nutzung
der ehemaligen
Tongrube.zurAblagerung
vonHausmüll
standen.
D'ieMarkierung
de-r
Altlastenfläche
quer durch die Grundstücke
meinesMandantenist damitsachlich
nichtgerechtfertigt
und,weil sie aus dem genannten
Grundbelastendist. aufzuheben.
4. Bitteum Übersendung
von Gutachten
Es wird_[o!ich gebeten,die gutachterliche
Stellungnahme
des Büros Kerthund
LampeGEO-Infometric
GmbHsowie,fallses sichüm ein gesondertes
Dokument
handelt,
die sanierungsplanung
diesesGutachterbüros
zu übörsenden.
1rl|j!!1gQ19!]4@rG;ußen
Rechtsanwältin