Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
28 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
20.06.08, 21:32
Aktualisiert
20.06.08, 21:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
92/2008
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. November 2009
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg" im Ortsteil
Bexterhagen
hier: Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
24.06.2008
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Nachdem im HoPlA am 03.04.08 der Aufstellungsbeschluss zur o.g. Planung erfolgte, ist ein
Behördentermin (Scoping-Termin) mit Ortsbesichtigung durchgeführt worden. An dem Termin nahm neben
der Firma Thenhausen, der Kreis Lippe mit Vertretern aus verschiedenen Aufgabenbereichen und die
Gemeinde teil. Die Details und Ergebnisse des Gespräches sind dem anliegenden Protokoll zu entnehmen.
Schwerpunkte bildeten während des Zusammentreffens die Themen Oberflächenwasserabführung sowie
Lage und Größenordnung des Neubaus.
Zur Abführung des Oberflächenwassers hat die Firma Thenhausen entlang ihrer Grundstücksgrenzen und
teilweise darüber hinaus neue Drainagen und Gräben hergestellt. Diese durch praktische Überlegungen
erfolgten Maßnahmen haben gem. Landeswassergesetz ein neues Gewässer1 entstehen lassen und in der
Nachbarschaft zu Problemen geführt. Der Firma wurde während des Gespräches die rechtliche Situation
und die technischen Erfordernisse dargelegt. Die geforderten Unterlagen und durchzuführenden
Maßnahmen sind von der Firma zugesagt worden.
Die Firma strebt an, eine Lagerhalle mit den Maßen 36 m x 39 m, mit einer Firsthöhe von 7,50 m, direkt an
die bestehende Produktionshalle zu errichten. Die Größe der neuen Halle wurde auf Wunsch der südlichen
Nachbarn gegenüber der bisher dem Ausschuss bekannten Planung um 6 m verkleinert. Die Abläufe
innerhalb der Firma erfordern einen direkten Anschluss der neuen Halle an die bestehende. Dadurch würde
eine Gesamtgebäudelänge von über 50 m entstehen. Planungsrechtlich stünde der gültige Bebauungsplan
dem entgegen, da offene Bauweise (Gebäudelänge insgesamt max. 50 m) festgesetzt ist und nun eine
abweichende Bauweise benötigt wird. Die Abwandlung von offener in abweichende Bauweise stellt nach
Ansicht der Verwaltung die vertretbarste Lösung dar. Zur technischen Ausstattung der Lagerhalle gehört
auch eine Kranbahn, für dessen Einbau eine Firsthöhe von 7,50 m erforderlich wird. Bisher sind 7,0 m
festgesetzt. Die Geschossigkeit ist insgesamt mit einem Vollgeschoss vorgegeben. Bis auf den
Verwaltungsteil (ca. 160 qm im Bestand) wird dieses eingehalten. Der Büroteil soll um ein zweites
1
Anmerkung: Soweit nicht anderes geregelt, ist die Gemeinde Leopoldshöhe zur Gewässerunterhaltung
verpflichtet. Der Gemeinde entstehen dadurch fortlaufende Kosten.
-2-
Geschoss aufgestockt werden, wobei die 7 m Firsthöhe nicht überschritten wird, die für den bestehenden
Firmenbereich gilt. Eine entsprechende Anpassung der Geschossflächenzahl (derzeit GFZ 0,4) in diesem
Gebäudeabschnitt wäre dann die Folge.
Die beantragten Änderungswünsche werden als unproblematisch angesehen. Der Höhenversatz von 0,50 m
ist visuell fast nicht wahrnehmbar und wird in Bezug auf die Umgebungsbebauung als verhältnismäßig
beurteilt. Gleiches gilt für die Aufstockung des Büroteils. Für die äußere Wahrnehmung ist es unerheblich,
ob dieser Gebäudebereich planungsrechtlich ein- oder zweigeschossig ist. Der wichtigste Punkt, dass die
bestehenden 7 m nicht überschritten werden, wird eingehalten. Die Abwandlung von offener in abweichende
Bauweise ist diskussionswürdig, stellt aber nach Ansicht der Verwaltung die vertretbarste Lösung dar. Wird
die offene Bauweise beibehalten, müssten die beiden Gebäude einen Abstand von 6 m zueinander
einhalten. Damit würde der Hallenneubau den Vorstellungen des südlichen Nachbarn zuwiderlaufen, da die
Halle seine Bedürfnisse zu sehr einschränkt. Gleichzeitig würde es dazu führen, dass der Gesamtkomplex
größer wirkt und eine umfangreichere Versieglung erforderlich wird, da zu erwarten ist, dass der 6 m
Abstand zum Rangieren benötigt und somit versiegelt wird. Aus diesen Gründen wird eine abweichende
Bauweise für das Firmengelände empfohlen. Dadurch ist es möglich, einen Baukörper von über 50 m Länge
zu errichten. Seine Einschränkungen erhält der Baukörper durch die vorgegebenen Baugrenzen. Eine
abweichende Bauweise wird gerade aufgrund der für erforderlich gehaltenen Grenzabstände vorgenommen.
Abgeleitet wird dieses städtebauliche Erfordernis aus der Umgebungsbebauungssituation, die durch eine
offene Bauweise mit ländlichem Charakter geprägt ist.
In Zusammenhang mit der B-Planänderung wird eine neue Beurteilung der Ausgleichssituation erforderlich.
Hinzu kommen die Belange für eine geordnete Oberflächenwasserabführung, die Planung hierzu beginnt
jetzt. Damit die Maßnahmen der jeweiligen Interessen sich nicht behindern bzw. sich möglichst gegenseitig
unterstützen, werden die Ausgleichsmaßnahmen ebenfalls zur Auslegung definiert. Zeitgleich wird der
Umweltbericht erarbeitet.
Das Änderungsverfahren ist als Vollverfahren mit zweimaliger Beteiligung der Behörden, der Träger
öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, u.a. aufgrund des Umfanges der Hallenerweiterung, erforderlich.
Damit wird gewährleistet, dass ein Austausch und eine entsprechende Berücksichtigung der verschiedenen
Interessen, insbesondere auch der Nachbarschaft, gegeben ist. Die Firma Thenhausen strebt hierzu an, die
Nachbarschaft zu sich auf das Firmengelände einzuladen und das Planungskonzept vorzustellen. Separat
dazu wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der Auslegung nach den bevorstehenden
Sommerferien stattfinden, weshalb heute eine entsprechende Beschlussempfehlung ergeht.
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Schemmel
Anlagen:
Protokoll zum Scoping-Termin am 13.05.08 bei der Fa. Thenhausen
Lageplan und Ansichten des Bauvorhabens der Firma Thenhausen
Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Hinweise, Begründun