Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
126 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
20.06.08, 21:32
Aktualisiert
20.06.08, 21:32
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 „Friedenstraße/Alter Postweg“ –frühzeitige Beteiligung –
GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 / 03
„Friedenstraße / Alter Postweg“
Planzeichnung
Festsetzungen
Begründung
Stand: 24.06.2008 –frühzeitige Beteiligung -
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ –frühzeitige
Beteiligung –
Inhaltsverzeichnis................................................................................................Seite
Übersichtskarte M 1. 5.000....................................................................................... A
Präambel.......................................................................................................... B
Planzeichenerklärung / Festsetzungen ..................................................... ...D
Textliche Festsetzungen .................................................................................F
Hinweise ......................................................................................................... .G
Rechtsgrundlagen ......................................................................................... .H
Verfahrensvermerke ......................................................................................... I
Begründung ..................................................................................................... 1
I. Allgemeines................................................................................................... 1
1. Ziel, Zweck und Notwendigkeit der Planung ....................................................... 1
2. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ....................................................... 1
3. Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung ........................ 1
4. Abgrenzung des Geltungsbereiches ................................................................... 1
II. Gegenwärtige Rahmenbedingungen ......................................................... 2
1. Lage im Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse / Baugrund und
Bodenverhältnisse .................................................................................................. 2
2. Eigentumsstruktur / baulicher Bestand................................................................ 2
3. Gegenwärtige Nutzung / gegenwärtige Immissionsbelastung............................. 2
III. Wesentlicher Inhalt und zu erwartende Auswirkungen der Planung .... 3
1. Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege ... 5
2. Belange des Verkehrs / der Ver- und Entsorgung............................................... .7
3. Belange der Baukultur / des Denkmalschutzes.................................................... 7
4. Belange der Oberflächenentwässerung / des Wasserschutzes ........................... 7
5. Städtebauliches Konzept / Zukünftige Nutzung ................................................. ..8
Anlagen:
Bestandsplan mit Darstellung der neuen Lager- und Produktionshalle
Übersichtsplan zum bestehenden und neuem Gewässer
I
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ –frühzeitige Beteiligung –
1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 03 / 03
„Friedenstraße / Alter Postweg“
–frühz. Beteiligung –
Gemeinde
Leopoldshöhe
M 1 : 5.000
(Ausschnitt aus der DGK 1 : 5.000
Kreis Lippe, 19.12.2000, 40/50)
Übersichtskarte
A
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ –frühzeitige Beteiligung –
Präambel
Aufgrund des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuches (BauGB) i.V. mit § 41 der
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe die
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“
bestehend aus der Planzeichnung, den örtlichen Bauvorschriften, den textlichen
Festsetzungen und der Begründung, beschlossen.
Leopoldshöhe, _________________
________________________
Bürgermeister
Hinweis zur Begründung
Die anliegende Begründung lag dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe zum
Satzungsbeschluss vor.
Leopoldshöhe, den__________________
__________________________
Bürgermeister
B
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ –frühzeitige Beteiligung –
1. Änderung des
Bebauungsplanes
Nr. 03 / 03 „Friedenstraße /
Alter Postweg“
Gemeinde
Leopoldshöhe
-frühz. Beteiligung –
Gemarkung Bexterhagen, Flur 1
C
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ –frühzeitige Beteiligung –
Planzeichenerklärung
Festsetzungen
Art der baulichen Nutzung
MI
Mischgebiet
(§ 9 (1) Nr. 1 BauGB, § 6 BauNVO)
LW
Fläche für die Landwirtschaft
(§ 9 (1) Nr. 18 a BauGB)
Maß der baulichen Nutzung
GRZ z.B. 0,4
Grundflächenzahl (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO)
GFZ z.B. 0,4
Grundflächenzahl (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO)
I
H / FH
Zahl der Vollgeschosse (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO)
Gebäudehöhe / Firsthöhe (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO)
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
Baugrenze (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 22 und § 23 BauNVO)
o
Offene Bauweise (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 22 und § 23 BauNVO)
a
abweichende Bauweise (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 22 und § 23 BauNVO)
Flächen für die Regelung des Wasserabflusses
Umgrenzung von Flächen für die Regelung des
Wasserabflusses (§ 9 (1) Nr. 16, (6) BauGB)
Zweckbestimmung: Sicherung der Versickerungsmulde mit Überlauf und
neues Gewässerteilstück
D
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ –frühzeitige Beteiligung –
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft
Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz zur
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
(§ 9 (1) Nr. 20, (6) BauGB)
Sonstige Planzeichen
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans
(§ 9 (7) BauGB)
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen z.B. von Baugebieten
oder Abgrenzungen des Maßes der Nutzung innerhalb eines
Baugebietes
SD
Satteldach
(§ 9 (1) BauGB, § 86 BauO)
E
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ –frühzeitige Beteiligung –
Textliche Festsetzungen
I.
Art und Maß der baulichen Nutzung
Gemäß § 9 (1) 1 BauGB i.V.m. §§ 1 – 15 BauNVO
Mischgebiet – MI
Gemäß § 6 BauNVO
-
-
Zulässig sind folgende Nutzungen nach § 6 (2) BauNVO
Wohngebäude
Geschäfts- und Bürogebäude
Einzelhandelsbetriebe,
Schankund
Speisewirtschaften
Beherbergungsgewerbes
Sonstige Gewerbebetriebe
sowie
Betriebe
des
Unzulässig sind gem. § 1 (5) und (6) BauNVO die gemäß § 6 (2) BauNVO allgemein zulässigen
Nutzungen
Gartenbaubetriebe
Tankstellen
Anlagen für Verwaltung sowie kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche
Zwecke
Vergnügungsstätten
sowie die gemäß § 6 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen.
II.
Bauweise
Gemäß § 22 BauNVO
Offene und abweichende Bauweise
Gemäß § 22 BauNVO ist für das Flurstück 97 eine offene Bauweise (o) festgesetzt.
Für das Flurstück 153 und 248 ist gem. § 22 (4) BauNVO eine abweichende (a) festgesetzt. Der
Baukörper kann eine Gesamtlänge von 50 m überschreiten, wobei zu allen Grundstücksgrenzen ein
Grenzabstand einzuhalten ist. Der Mindestgrenzabstand ergibt sich aus den Baugrenzen.
III.
Äußere Gestaltung der Baukörper
Gemäß § 86 BauO NW i.V.m § 9 (4) BauGB
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschrift ist identisch mit dem Geltungsbereich des
Bebauungsplanes.
Gebäudehöhe / Firsthöhe
Die Festsetzungen in der Planzeichnung sind maßgebend.
Unterer Bezugspunkt für die maximal zulässige Gebäudehöhe / Firsthöhe ist die natürliche
Geländeoberfläche.
Oberster Bezugspunkt für die maximal zulässige Gebäudehöhe ist die Oberkante der Dachhaut
(Attika).
F
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ –frühzeitige Beteiligung –
IV.
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft
Gemäß § 9 (1) und (6) BauGB i.V.m § 1a BauGB und § 8a (1) BNatSchG
Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche
Die Ausgleichsmaßnahme auf den Flurstücken 153 und 248, Flur 1, Gemarkung Bexterhagen ist als
Feldgehölz anzulegen. Quantität und Qualität hat der Maßgabe der Baugenehmigung (Aktenzeichen
63.30.LH 50/03-0) zu entsprechen.
Zuordnung der Maßnahmen auf den Flurstücken 153 und 248
Die Ausgleichsmaßnahmen auf den Flurstücken 248 und 153, Flur 1, Gemarkung Bexterhagen wird
dem Eingriff auf den Flurstücken 153 und 248 gem. § 135 a - c BauGB zu 100 %, entsprechend der
Baugenehmigung vom 03.06.2003 (Akz. 63.30 LH 50/03-0) zugeordnet. Es wird davon ausgegangen,
dass der Eingriff mit der zugeordneten Maßnahme ausgeglichen ist.
Hinweise
Altlasten
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Altablagerungen oder Altlasten vor.
liegen
keine
Informationen
über
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Wenn bei Erdarbeiten kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde oder Befunde (etwa
Tonscherben, Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen, Fossilien) entdeckt werden,
ist nach §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung unverzüglich der
Gemeinde oder dem Amt für Bodendenkmalpflege, hier im Auftrag: Lippische Landesmuseum
Detmold, Tel.: 05231/9925-50, Fax 05231/9925-25 anzuzeigen und die Entdeckungsstätte drei
Werktage in unverändertem Zustand zu belassen.
Bodenaushub
Gemäß § 3 a der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Lippe (21.11.1993) soll bei
Baumaßnahmen unbelasteter Bodenaushub so ausgebaut, zwischengelagert und transportiert
werden, dass Vermischungen mit Bauschutt, Baustellenabfällen und anderen Abfallstoffen
unterbleiben. Soweit möglich, sollte daher Bodenaushub innerhalb des Plangebietes verbracht
werden.
Dachflächenwasser - Versickerung
Soweit dies unter Maßgabe der Bodenverhältnisse möglich ist, soll Dachflächenwasser
versickert werden. Eine Nutzung des anfallenden Regenwassers ist gestattet. Technische
Details sind mit dem Abwasserwerk Leopoldshöhe abzusprechen.
Deutsche Telekom
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit
dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Versorgungsträger ist es notwendig,
dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich dem Bezirksbüro
Netze Bielefeld, Beckhausstraße 36, in 33611 Bielefeld, Telefon (0521) 5 67-81 03
(Projektierung), mindestens 3 Monate vor Beginn schriftlich angezeigt werden.
G
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ –frühzeitige Beteiligung –
Sondernutzungserlaubnis für Zufahrten zur K 3
Bei der wesentlichen Änderung oder der Neuanlage von Zufahrten zur K 3, ist die Zustimmung
des
Straßenbaulastträgers
(Kreis
Lippe-Straßenbau)
einzuholen
und
eine
Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Rechtsgrundlagen
•
•
•
•
•
•
Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom
21. Dezember 2006 (BGBI. I S. 3316)
Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung
vom 25. März 2002 (BGBI. I S. 1381) zuletzt geändert durch Art. 5 v. 24.06.2004 (GV
NW S. 666)
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.01.1990 (BGBI. I S. 132)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 12. Dezember 2006 (GV NRW S. 615)
Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 I S. 58)
H
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ –frühzeitige Beteiligung –
Verfahrensvermerke
Katasternachweis
Eindeutigkeit
Aufstellung
Die Darstellung des gegenwärtigen Zustandes stimmt
mit den Katasterunterlagen
überein.
Es wird bescheinigt,
dass die Festsetzungen
der
städtebaulichen
Planung
geometrisch
eindeutig ist.
Dieser Plan ist gemäß § 2
des Baugesetzbuches durch
Beschluss des Hochbauund Planungsausschusses
der
Gemeinde
Leopoldshöhe
vom
________aufgestellt
worden.
Die Planunterlagen für den
Geltungsbereich des
Planes auf der Grundlage
der Flurkarte im M 1:1.000
entsprechen den Stand v.
_____________
Detmold, den
Kreis Lippe
Im Auftrag
Der Landrat, Kreis Lippe
Vermessung und Kataster
Auslegung
Der
Hochbauund
Planungsausschuss
der
Gemeinde Leopoldshöhe
hat in seiner Sitzung am
________ dem Entwurf
des
Bebauungsplanes
zugestimmt und seine
öffentliche
Auslegung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Aufstellungsbeschluss beschlossen.
wurde am ____________ Ort
und
Dauer
der
Auslegung
ortsüblich bekanntgemacht. öffentlichen
wurden ortsüblich am
_________
Detmold, den
bekanntgemacht.
Der
Entwurf
des
Leopoldshöhe, den
Kreis Lippe
Bebauungsplanes und der
Im Auftrag
Begründung haben vom
Gemeinde Leopoldshöhe
_____ __bis ______ gem.
Der Landrat, Kreis Lippe
§ 3 Abs. 2 BauGB
Vermessung
und (Schemmel)
öffentlich ausgelegen.
Kataster
(Bürgermeister)
Leopoldshöhe, den
Gemeinde Leopoldshöhe
(Schemmel)
(Bürgermeister)
Satzungsbeschluss
Inkrafttreten
Planverfasser
Dieser Bebauungsplan ist gem. § 10
des Baugesetzbuches vom Rat der
Gemeinde
Leopoldshöhe
am
_________________ als Satzung
beschlossen worden.
Dieser Bebauungsplan ist gemäß
§ 10 (3) BauGB am _____________
im Bekanntmachungskasten am
Rathaus
der
Gemeinde
Leopoldshöhe
bekanntgemacht
worden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes
ist vom Fachbereich III Bauen/Planen/Umwelt der
Gemeinde
Leopoldshöhe
ausgearbeitet worden.
Der Bebauungsplan ist damit am
______________ rechtsverbindlich
geworden.
Leopoldshöhe, den
Leopoldshöhe, den
Gemeinde Leopoldshöhe
Leopoldshöhe, den
Gemeinde Leopoldshöhe
Gemeinde Leopoldshöhe
(Schemmel)
(Bürgermeister)
(Schemmel)
(Bürgermeister)
(Schemmel)
I
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 „Friedenstraße/Alter Postweg“ –frühzeitige Beteiligung –
Begründung
I. Allgemeines
1. Ziel, Zweck und Notwendigkeit der Planung
Die ortsansässige Firma Thenhausen beabsichtigt in nächster Zeit in den hiesigen
Firmenstandort zu investieren. Geplant ist eine Erweiterung der Produktions- und
Lagerfläche.
Der jetzige Bebauungsplan hat für eine Erweiterung keine überbaubare Fläche
vorgesehen, jedoch wurde die Möglichkeit mit dem Ursprungsbebauungsplan bereits
planerisch diskutiert. Mit den beteiligten Trägern und der Firma Thenhausen hatte
man sich dahingehend verständigt, bei einer anstehenden Erweiterung des Betriebes
diese in Richtung Osten zur Straßenkreuzung „Alter Postweg / Friedenstraße“
vorzunehmen.
Für das angestrebte Vorhaben muss der Bebauungsplan geändert werden.
Das Änderungsverfahren wird aufgrund des Umfanges der Hallenerweiterung als
Vollverfahren durchgeführt. Damit wird gewährleistet, dass ein Austausch der
verschiedenen Interessen und deren entsprechende Berücksichtigung, insbesondere
auch der Nachbarschaft, gegeben ist.
2. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe ist der
Änderungsbereich als „Mischfläche“ dargestellt.
3. Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Die
vorgesehene
Planung
entspricht
den
Darstellungen
des
Gebietsentwicklungsplanes (GEP), Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld, der für den
Geltungsbereich der Änderung einen Allgemeinen Freiraum und Agrarbereiche
darstellt. Die Inhalte der vorliegenden Planung stehen daher landesplanerischen
Zielsetzungen nicht direkt entgegen.
In Zusammenhang mit der Aufstellung des Ursprungsbebauungsplanes erfolgten
mehrere Gespräche mit der Bezirksregierung Detmold. Gegen die vorgelegte
Bauleitplanung bestanden aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken. Dies bezog
sich auch auf eine spätere Erweiterung bzgl. des hier diskutierten Firmenstandortes,
der innerhalb eines Mischgebietes liegt.
Der Bebauungsplan dient ausschließlich der Sicherung des vorhandenen Betriebes.
4. Abgrenzung des Geltungsbereiches
Die Bebauungsplanänderung erfolgt im Kreuzungsbereich der Straßen „Alter
Postweg“ / „Friedenstraße“ im Ortsteil Bexterhagen. Folgende Flurstücke in der Flur
1 der Gemarkung Bexterhagen sind insbesondere von der Aufstellung betroffen:
Flurstücke 97 (teilw.), 153 und 248.
Der Änderungsbereich wird im Einzelnen wie folgt umgrenzt:
• im Westen durch Acker- und Waldflächen sowie vereinzelte Wohngebäude
(teilweise weiter entfernt).
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg “ – frühz. Beteiligung -
•
•
•
•
im Norden durch Acker- und Waldflächen, letztere Nutzung auf dem Gebiet
der Stadt Bad Salzuflen.
im Nord-Osten durch Wohngebäude und Waldflächen.
im Osten durch Ackerflächen und vereinzelte Wohngebäude.
im Süden durch Ackerflächen und einem Gewerbebetrieb.
Der gesamte Änderungsbereich umfasst eine Flächengröße von ca. ------m².
Ein Planausschnitt der Deutschen Grundkarte (DGK) ist beigefügt.
II. Gegenwärtige Rahmenbedingungen
1. Lage im Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse / Baugrund und
Bodenverhältnisse
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Norden der Gemeinde, am
westlichen Ortsrand von Bexterhagen.
Abgesehen von einer Waldfläche auf dem Gebiet der Stadt Bad Salzuflen,
nordöstlich des Geltungsbereiches, ist der Bebauungsplan von Ackerflächen
umgeben. Vereinzelt sind Wohngebäude in der näheren und weiteren Umgebung
vorhanden.
Die Topographie wird durch ein leicht abfallendes Gelände bestimmt. Dieses fällt von
ca. 109 m ü. NN in Richtung Osten zur Straße „Alter Postweg“ auf ca. 101 m ü. NN
ab.
Gemäß
der
Bodenkarte,
Blatt
Bexterhagen,
herausgegeben
vom
Landesvermessungsamt NRW 1982, letzte Fortführung 1997, steht im
Geltungsbereich überwiegend der Bodentyp Pseudogley an.
Die geologisch-bodenkundliche Darstellung ordnet den Geltungsbereich dem zum
Weserbergland gehörenden Ravensberger Hügelland zu. Dieses wird durch kleinere
Seitentäler der Werre gegliedert. Der Aufbau des Untergrundes wird von Ton- und
Mergelstein bestimmt. Darüber wurde im Pleistozän (Diluvium) Geschiebelehm und
Schmelzwassersande abgelagert. Aus Geschiebelehm mit verdichtetem,
wasserstauenden Untergrund bildet sich Pseudogley-Braunerde und Pseudogley.
2. Eigentumsstruktur / baulicher Bestand
Abgesehen von den Teilflächen der öffentlichen Straßen sind die Grundstücke im
Privatbesitz.
Das Umfeld des Betriebes, Alter Postweg 133, wird vor allem durch
landwirtschaftliche Anwesen und Wohnbauten geprägt. Auf diesen Standortcharakter
ist Rücksicht zu nehmen.
3. Gegenwärtige Nutzung / gegenwärtige Immissionsbelastung
Die Teilfläche des Flurstückes 97 wird bisher landwirtschaftlich genutzt, u.a. auch als
Weide für Pferde. Neben der Wohnbebauung sind gärtnerische Freiflächen
vorhanden.
Die Firma Thenhausen TSW GmbH, Alter Postweg 133, nutzt ihre Freiflächen zur
Kreisstraße als Park- und Rangierfläche. Der Grundstücksteil, der nicht durch
2
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg “ – frühz. Beteiligung -
bestehende Betriebsgebäude beansprucht wird, wird als Ausgleichsfläche und
Grünfläche genutzt. Zudem ist ein Regenrückhaltebecken vorhanden.
Der Zustand von Natur und Landschaft wird durch die zuvor beschriebene Nutzung
bestimmt. Abgesehen von Bäumen und Sträuchern auf dem Flurstück 97 und
entlang
der
Kreisstraße
(Alter
Postweg),
bestehen
keine
weiteren
Gliederungsansätze in der Landschaft innerhalb des Geltungsbereiches. Die
Eingrünungsmaßnahme des Betriebsgeländes der Firma Wiebusch stellt eine
angelegte Gliederung dar.
Die Immissionsbelastungen innerhalb des Geltungsbereiches ergeben sich durch
den Betrieb sowie durch die ausgeübte landwirtschaftliche Nutzung. Die
Bewirtschaftung erfolgt jedoch nach örtlicher Einschätzung im üblichen Rahmen.
In Verbindung mit der Firma Thenhausen TSW GmbH sind bisher keine
Immissionsbelastungen offenkundig geworden. Das dem Firmengelände gegenüber
liegende Grundstück ist unbebaut und wird auch weiterhin als landwirtschaftliche
Fläche angesehen. Die durch Ab- und Zulieferverkehr sowie Rangiermaßnahmen
entstehenden Immissionen beeinträchtigen, wenn überhaupt, ein größeres
unbebautes Grundstück.
Entlang der südlichen Grundstücksgrenze der Firma wurde ein Erdwall von geringer
Höhe angelegt, der mit heimischen Sträuchern bepflanzt ist. Damit werden
Lärmgeräusche gedämpft und gleichzeitig ein Sichtschutz erreicht.
Die vorhandenen Kühlanlagen stellen eine Lärmquelle dar. Probleme sind bisher
nicht bekannt.
III. Wesentlicher Inhalt und zu erwartende Auswirkungen
der Planung
Das Bebauungsplangebiet wurde im Ursprungsbebauungsplan als Mischgebiet
entwickelt. Die Änderung des Bebauungsplanes behält diesen Gebietstyp bei. Nach
bisheriger Erkenntnis wird der Betrieb Thenhausen TSW, Alter Postweg 133, als
mischgebietsverträglich beurteilt. Gleiches gilt für die landwirtschaftliche Nutzung mit
Wohnen für das Gebäude Friedenstraße --.
Für das Anwesen Friedenstraße -- bzw. dem Flurstück 97 erfolgen keine
Änderungen. Der Geltungsbereich umfasst dieses Flurstück, um die Eigentümer auf
die Veränderungen bei der Firma Thenhausen durch die Bekanntmachungswirkung
hinzuweisen und ihre Interessen entsprechend berücksichtigen zu können.
Der Geltungsbereich wurde nicht um die Gebäude nördlich der Straße Alter Postweg
erweitert, da diese gegenüber der Situation zum Flurstück 97 durch die Kreisstraße,
den
Straßenseitengraben
mit
Bäumen
und
Sträuchern
sowie
der
Versickerungsmulde einen größeren Abstand zu dem geplanten Bauvorhaben
haben. Nichtsdestotrotz werden die dortigen Anwohner von Seiten der Gemeinde
beachtet. Signalisiert wird dieses durch den Versatz der Geltungsbereichsgrenze in
der Straße „Alter Postweg“.
Die Firma Thenhausen strebt an, eine Lagerhalle mit den Maßen 36 m x 39 m, mit
einer Firsthöhe von 7,50 m, direkt an die bestehende Produktionshalle zu errichten.
Die Abläufe innerhalb der Firma erfordern einen direkten Anschluss der neuen Halle
an die bestehende. Dadurch würde eine Gesamtgebäudelänge von über 50 m
entstehen. Planungsrechtlich stünde der gültige Bebauungsplan dem entgegen, da
offene Bauweise (Gebäudelänge insgesamt max. 50 m) festgesetzt ist und nun eine
3
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg “ – frühz. Beteiligung -
abweichende Bauweise benötigt wird. Die Abwandlung von offener in abweichende
Bauweise stellt nach Ansicht der Gemeinde die vertretbarste Lösung dar. Wird die
offene Bauweise beibehalten, müssten die beiden Gebäude einen Abstand von 6 m
zueinander einhalten. Damit würde der Hallenneubau den Vorstellungen des
südlichen Nachbarn zuwiderlaufen, da die Halle seine Bedürfnisse zu sehr
einschränkt. Gleichzeitig würde es dazu führen, dass der Gesamtkomplex größer
wirkt und eine umfangreichere Versiegelung erforderlich wird, da zu erwarten ist,
dass der 6 m Abstand zum Rangieren benötigt und somit die fläche versiegelt
versiegelt wird. Aus diesen Gründen wird eine abweichende Bauweise für das
Firmengelände festgesetzt. Dadurch ist es möglich, einen Baukörper von über 50 m
Länge zu errichten. Seine Einschränkungen erhält der Baukörper durch die
vorgegebenen Baugrenzen. Eine abweichende Bauweise wird aufgrund der für
erforderlich gehaltenen Grenzabstände vorgenommen. Abgeleitet wird dieses
städtebauliche Erfordernis aus der Umgebungsbebauungssituation, die durch eine
offene Bauweise mit ländlichen Charakter geprägt ist.
Das Baufenster und die Baugrenzen sind so gewählt worden, dass das
Bauvorhaben realisierbar ist. Die östliche Baugrenze ist ein Kompromiss zwischen
den Interessen der Firma Thenhausen und des Eigentümers des Flurstückes 97.
Zur technischen Ausstattung der Lagerhalle gehört eine Kranbahn, für dessen
Einbau eine Gebäudehöhe von 7,50 m erforderlich wird. Bisher sind 7,0 m
festgesetzt, die für den Bestand beibehalten wird. Die Erhöhung der Gebäudehöhe
um 0,50 m für den neuen Baukörper wird visuell nicht sichtbar sein, auch weil die
Gebäude versetzt sind. Der Höhenunterschied zwischen neuem und altem
Gebäudekomplex wird nur an der Ecke, an der beide Gebäude zusammentreffen,
offensichtlich. Dies wird als untergeordnet angesehen.
Die Geschossigkeit ist insgesamt mit einem Vollgeschoss vorgegeben. Bis auf den
Verwaltungsteil (ca. 160 qm im Bestand) wird dieses von dem Bauvorhaben
eingehalten. Der Büroteil soll um ein zweites Geschoss aufgestockt werden, wobei
die 7 m Firsthöhe nicht überschritten wird, die für den bestehenden Firmenbereich
gilt. Eine entsprechende Anpassung der Geschossflächenzahl (derzeit GFZ 0,4) in
diesem Gebäudeabschnitt ist die Folge. Für die äußere Wahrnehmung ist es
unerheblich ob der Büroteil planungsrechtlich ein- oder zweigeschossig ist. Der
wichtigste Punkt, dass die bestehenden 7 m nicht überschritten werden, wird
eingehalten.
Die Grundflächenzahl ist mit 0,4 festgesetzt und spiegelt den gegenwärtigen Bedarf
wieder. Eine umfangreichere Grundflächenzahl wird als nicht notwendig erachtet.
Die vorhandenen Kühlanlagen an der Nordwestseite der bestehenden
Produktionshalle stellen eine Lärmquelle dar. Bei dem bisherigen Zweischicht-Betrieb
sind keine Probleme bekannt geworden. Für die Firma liegt die Genehmigung für
eine Nachtschicht vor. Hinsichtlich des durch die Kühlanlage verursachten Lärms und
der während des Scoping-Termins am 13.5.2008 durchgeführten überschlägigen
Messung, könnte es in der Nachtzeit zu Problemen kommen. In der Sommerzeit
könnte bei Lüftung über die Fenster dieses Problemen verschärft werden. Diese
Details werden im weiteren Bebauungsplan- bzw. im Baugenehmigungsverfahren
geregelt.
4
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg “ – frühz. Beteiligung -
1. Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der
Landschaftspflege
Vorhandene Fachplanungen
Die für den Planungsraum relevanten Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege sowie die nach den §§ 19-23 Landschaftsgesetz NRW (LG
NRW) ausgewiesenen Schutzgebiete sind im Landschaftsplan Nr. 2 „Leopoldshöhe /
Oerlinghausen – Nord“ des Kreises Lippe (in Kraft getreten am 11.12.2001)
dargestellt.
Die Entwicklungskarte des Landschaftsplanes weist für den Bereich des
Planungsraumes das Entwicklungsziel 1.1 – Erhaltung aus; mit der Spezifizierung
der „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen
Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“.
Der geplante Geltungsbereich liegt zum überwiegenden Teil innerhalb des
Landschaftsschutzgebietes 2.2-1 „Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und
Osning Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland“. Das Landschaftsschutzgebiet
dient den allgemeinen im § 21 LG genannten Schutzzielen.
Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ ist
dieser aus dem oben beschriebenen Landschaftsschutzgebiet entlassen worden.
Gleiches gilt für die vorliegende 1. Änderung, da sie Teil des vorgenannten B-Planes
ist.
Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden unter Begrenzung
der Bodenversiegelung, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Beachtung der
Aspekte zur Nachverdichtung und Innenentwicklung, Aussagen zu Altlasten /
Bodenschutz / Bodenaushub und Bodenentsorgung
Der ortsansässige Betrieb Thenhausen TSW GmbH, Alter Postweg 133, ist an die
Gemeinde Leopoldshöhe herangetreten, da er Erweiterungsabsichten hat. Die
Erweiterungsfläche liegt innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 03/03. Mit Änderung
dieses B-Planes ist das Vorhaben realisierbar.
Dem Grundsatz des schonenden Umgangs mit Grund und Boden
(§ 1a (2) BauGB) unter Begrenzung der Bodenversiegelung wird entsprochen. Die
Bodenversiegelung und Verdichtung wird auf der Grundlage der vorgesehenen
Planung auf das dem Nutzungszweck entsprechende Maß begrenzt. Die
Erschließung der Fläche durch angrenzende, vorhandene Straßen unterstützt diesen
Aspekt. Die Bodenversiegelung wird dadurch so minimal wie möglich gehalten.
Eine vorrangige Inanspruchnahme von Brachflächen bzw. Wiedernutzbarmachung
von Flächen sowie eine Nachverdichtung und Innenentwicklung schließen sich für
diese Planung aus, da es sich um eine Weiterentwicklung eines bereits bestehenden
Standortes handelt. Soweit o.g. Flächentypen in der Gemeinde Leopoldshöhe zur
Verfügung stünden (was z.Z. nicht ist), würde eine Verlagerung an einen anderen
Standort nicht zwangsläufig die Belange des Bodenschutzes unterstützen.
Für den Geltungsbereich werden keine Flächen mit Bodenbelastungen in
Anspruch genommen. Innerhalb des Bebauungsplanes liegen keine Informationen
über Altablagerungen und Altlasten vor.
Der Erhalt schutzwürdiger Böden ist zu beachten. Anhand der aufgezeigten
Bodengenese unter Punkt II. 1. ist innerhalb des Geltungsbereiches kein
schutzwürdiger Boden zu erwarten.
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg “ – frühz. Beteiligung -
Im Rahmen der Vermeidung von nachteiligen Bodenveränderungen wird i.V.m
§ 3 a Abs. 2 der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Lippe der Bodenaushub
innerhalb des Plangebietes verbracht, soweit dies technisch möglich ist. Falls kein
Spielraum für die Unterbringung des Bodenaushub besteht, ist dieser abzufahren
und entsprechend zu entsorgen bzw. in der Boden- und Bauschuttbörse anzubieten
(Info unter www. alois-info.de).
Beschreibung bestehender Gewässer
An der nord-östlichen Grundstücksecke des Flurstückes 153, parallel zur
Kreisstraße, beginnt ein Gewässer im Sinne des Landeswassergesetzes NW
(überirdisches Gewässer). Die Unterhaltungspflicht obliegt der Gemeinde
Leopoldshöhe.
Zur Abführung des Oberflächenwassers entlang der westlichen und südlichen
Grundstücksgrenze sowie entlang der nördlichen Grundstücksgrenze der Flurstücke
27 und 28 sind Maßnahmen durch die Fa. Thenhausen erfolgt, die ein neues
Gewässer haben entstehen lassen (s. Anlage).
Beide Gewässer sind z.Z. in Form eines technische Grabens ausgestaltet. Während
des Verfahrens wird zusammen mit der Unteren Wasser- und der Unteren
Landschaftsbehörde mögliche Veränderungen erarbeitet.
Kurzbeurteilung Eingriffsregelung / Umweltverträglichkeit
In den jeweiligen einzelnen Schutzbereichen Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden,
Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter sind keine
erheblichen Beeinträchtigungen durch das Planvorhaben zu erkennen.
Hinsichtlich der Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Schutzgütern wird
davon ausgegangen, dass keine verbleibenden, erheblichen Umweltauswirkungen
zu erwarten sind.
Mit dem Geltungsbereich wird eine Fläche in Anspruch genommen, auf der bisher
keine Baurechte bestehen und die bis heute unversiegelt ist. Ein Eingriff in den
Natur- und Landschaftshaushalt ist danach im Zusammenhang mit der Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ gegeben. Die
naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gem. § 1 a BauGB i.V.m. BNatSchG sowie
das Aufzeigen von Maßnahmen zur Bewältigung von Eingriffsfolgen ist daher
erforderlich. Ein erheblicher Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt ist mit der
vorgelegten Planung nicht zu sehen.
Alle weiteren umweltrelevanten Inhalte werden dem Umweltbericht des
Bebauungsplanes zu entnehmen sein. Auch die Ausführungen und die Bilanzierung
zur Eingriffsregelung werden der Begründung beigefügt.
Die Unterlagen werden z.Z. erstellt und werden spätestens zur Auslegung vorgelegt.
2. Belange des Verkehrs / der Ver- und Entsorgung
Die vorhandenen baulichen Anlagen sind insgesamt an das öffentliche Verkehrsnetz
angeschlossen.
Für den angestrebten Neubau an der Straße „Alter Postweg“ ist die Erschließung aus
gemeindlicher Sicht gesichert. Bei der Neuanlage von Zufahrten zur K 23 ist die
Zustimmung des Straßenbaulastträgers (Kreis Lippe-Straßenbau) einzuholen und
eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Der Betrieb Thenhausen hat für ausreichende Mitarbeiterstellplätze auf eigenem
Grundstück zu sorgen.
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg “ – frühz. Beteiligung -
Das Schmutzwasser des Bebauungsplangebietes wird hinsichtlich der
Abwasserbeseitigung gebündelt und über eine vorhandene dezentrale
Druckentwässerungsleitung zum Klärwerk Heipke abgeführt. Das vorhandene
Leitungssystem
ist
ausreichend
dimensioniert,
auch
hinsichtlich
der
Betriebserweiterungen der Firma.
Die Kläranlage in Heipke ist entsprechend der gemeindlichen Entwicklung ausgebaut
und entspricht den neusten Regeln der Technik.
Die Versorgung mit Frischwasser wird als gesichert angesehen. Das bestehende
Leitungsnetz ist hierfür ausreichend dimensioniert, ebenso die Anlagen zur
Wassergewinnung. Das Versorgungskonzept wird durch ein Fachplanungsbüro
erstellt. Die Gewährleistung bzgl. der Löschwasserversorgung für das Plangebiet
übernimmt die Gemeinde Leopoldshöhe.
Die technische Anbindung des Plangebietes an die Versorgungssysteme für
Elektrizität und Telekommunikation ist möglich.
3. Belange der Baukultur / des Denkmalschutzes
Archäologische Baudenkmäler oder ur- und frühgeschichtliche Fundplätze sind im
Geltungsbereich der Änderung nicht bekannt. Im Bebauungsplanverfahren wird
vorsorglich ein Hinweis auf das Vorgehen bei eventuellen Bodenfunden
aufgenommen. Auffälligkeiten sind dem Westfälischen Museum für Archäologie, hier
im Auftrag: Lippisches Landesmuseum, Ameide 4, 32756 Detmold, Tel. 05231 /
9925-0; Fax: 05231 / 9925-25, anzuzeigen.
4. Belange der Oberflächenentwässerung / des Wasserschutzes
Die Firma berichtete, dass bei außergewöhnlichen Regenfällen wild abfließendes
Wasser von angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen die Firmengebäude geflutet
hat. Zur Abführung des Oberflächenwassers entlang der westlichen und südlichen
Grundstücksgrenze sowie entlang der nördlichen Grundstückgrenze der Flurstücke
27 und 28 hat die Fa. Thenhausen neue Drainagen und Gräben hergestellt. Diese
durch
praktische
Überlegungen
erfolgten
Maßnahmen
haben
gem.
Landeswassergesetz ein neues Gewässer (s. Anlage) entstehen lassen und in der
Nachbarschaft zu Problemen geführt.
Von der Firma Thenhausen werden dem Kreis Lippe während der Änderung des
Bauleitplanverfahrens die entsprechenden Unterlagen zur Durchführung eines
Genehmigungsverfahrens für einen Gewässerausbau gem. Landeswassergesetz
vorgelegt.
An der nord-östlichen Grundstücksecke des Flurstückes 153, parallel zur
im
Sinne
des
Kreisstraße,
beginnt
ein
bestehendes
Gewässer
Landeswassergesetzes NW.
Die Unterhaltung des neu geschaffenen Gewässerstückes, welches in das
beschriebene bestehende Gewässer mündet, obliegt der Firma Thenhausen, für das
bestehende Gewässer liegt die Unterhaltungspflicht bei der Gemeinde
Leopoldshöhe.
Die Drosselung des Oberflächenwassers aus dem neu „geschaffenen“ Gewässer hat
über das bestehende Regenrückhaltebecken (RRB) zu erfolgen. Der Ablauf des RRB
hat in das an der Kreisstraße ursprünglich bestehende und beginnende Gewässer,
hier nord-östliche Grundstücksecke des Flurstückes 153 (s. Anlage), zu erfolgen. Der
Straßenseitengraben ist mit dem Ablauf aus dem RRB nicht zu belasten.
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg “ – frühz. Beteiligung -
Für die bislang erfolgte Niederschlagswassereinleitung und für die bauliche
Erweiterung ist eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis zu beantragen.
Die Bemessung des bestehenden RRB muss darüber hinaus an die neuen
Verhältnisse, einschließlich des neu geschaffenen Gewässers, angepasst werden.
Es wird erwartet, dass das bestehende RRB erweitert werden muss. Die Fläche für
die Regelung des Wasserabflusses ist im Eigentum der Firma Thenhausen.
Die Gemeinde geht davon aus, dass nach Vorlage aller benötigten wasserrechtlichen
Unterlagen und Durchführung der Maßnahmen von einer geregelten und gesicherten
Oberflächenwasserabführung ausgegangen werden kann.
Weiter wird davon ausgegangen, dass die zu entwässernden Flächen bzw. deren
Oberflächen als normal verschmutzt angesehen werden können. Die geplante
Nutzung durch die Firma Thenhausen sowie den Anwohnern Friedenstraße -- lassen
diese Vermutung zu. Eine Regenwasserbehandlung wird deshalb als nicht
erforderlich angesehen.
Aufgrund des § 51 a Landeswassergesetzes ist Niederschlagswasser von
Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die
öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu versickern, zu verrieseln
oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des
Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Das vorhandene Wohngebäude, Friedenstraße --, ist vor dem 01.01.1996 errichtet
worden. Das Niederschlagswasser von diesem Gebäuden wird seit je her auf den
Grundstücken versickert bzw. im weiteren Prozess den benachbarten vorhandenen
Gräben / Bächen zugeführt. Eine Nutzung des Dachregenwassers ist gestattet,
wobei weitere Details mit dem Abwasserwerk der Gemeinde Leopoldshöhe zu klären
sind.
Im oder direkt am Plangebiet ist kein natürliches Überschwemmungsgebiet bekannt.
Das Plangebiet befindet sich in keinem Wasserschutzgebiet.
Verfahrensablauf
Aufstellungsbeschluss
Bürger – und Ratsinformationssystem
Beschluss über frühzeitige Beteiligung
03.04.2008
Vorlagen-Nr. 54/2008
Frühzeitige Bürgerbeteiligung /
Frühzeitige Beteiligung der TöB
Bürger – und Ratsinformationssystem
Auslegungsbeschluss
-- bis --
Bürgerbeteiligung / Beteiligung der TöB
Bürger – und Ratsinformationssystem
Satzungsbeschluss
Bekanntmachung Satzungsbeschluss
im Bekanntmachungskasten der Gemeinde
Leopoldshöhe
Bürger – und Ratsinformationssystem
-- bis Vorlagen-Nr. --
Vorlagen-Nr. --
8
Ausgehängt
Abgehängt
Vorlagen-Nr.