Daten
Kommune
Merzenich
Größe
12 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
26.11.12, 18:18
Aktualisiert
26.11.12, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Satzung
vom 13.12.2012
über die Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter für den Rat der
Gemeinde Merzenich
Der Rat der Gemeinde Merzenich hat aufgrund des § 7 Abs. 1 und § 41 Abs. 1 Satz
2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW.
2023) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV.
NRW. S. 509/SGV. NRW. 1112), in der jeweils gültigen Fassung, in der Sitzung am
13.12. 2012 folgende Satzung beschlossen:
§1
Zahl der Vertreter
Die Zahl der zu wählenden Vertreter für den Rat der Gemeinde Merzenich wird von
32 um 6 auf 26, davon jeweils zur Hälfte in Wahlbezirken, verringert.
§2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)
beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a)
b)
c)
d)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
eine Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt
und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden,
die den Mangel ergibt.
Merzenich, den 13.12.2012
Der Bürgermeister
(Harzheim)