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Beschlussvorlage (Satzung Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter für den Rat)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
12 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
26.11.12, 18:18
Aktualisiert
26.11.12, 18:18
Beschlussvorlage (Satzung Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter für den Rat)

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Inhalt der Datei

Satzung vom 13.12.2012 über die Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter für den Rat der Gemeinde Merzenich Der Rat der Gemeinde Merzenich hat aufgrund des § 7 Abs. 1 und § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 509/SGV. NRW. 1112), in der jeweils gültigen Fassung, in der Sitzung am 13.12. 2012 folgende Satzung beschlossen: §1 Zahl der Vertreter Die Zahl der zu wählenden Vertreter für den Rat der Gemeinde Merzenich wird von 32 um 6 auf 26, davon jeweils zur Hälfte in Wahlbezirken, verringert. §2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) b) c) d) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, eine Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Merzenich, den 13.12.2012 Der Bürgermeister (Harzheim)