Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
13 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
20.06.08, 21:32
Aktualisiert
20.06.08, 21:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
FB III/1
Vermerk
Bearbeitung
Datum
Knipping
14.05.08
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/03 „Alter Postweg / Friedenstraße“
Hier: Ergebnis des Scoping-Termins mit den übergeordneten Behörden am 13.05.08, am
Standort der Firma Thenhausen, Alter Postweg 133 in Leopoldshöhe, Beginn 14.00 Uhr;
Ende 15.30 Uhr
Firma Thenhausen – Herr Frank Thenhausen
Vorhabenbetreuung durch Herrn Werder (i.A.
(i.A. Fa. Goldbeck) und Herr Peters (i.A. Fa. Goldbeck)
Fa.
Goldbeck),
Herrn
Decker
Nach einer kurzen Einführung zur Standortentscheidung, der Firmenentwicklung, einer
Erläuterung des Vorentwurfes zum Bauvorhaben sowie der Erklärung, aus welchen Gründen
Maßnahmen zur Ableitung von Oberflächenwasser vorgenommen worden sind, nahmen die
Teilnehmer (siehe Teilnehmerliste) bei der Begehung des Betriebsgebäudes und –geländes
wie folgt Stellung:
Kreis Lippe - Immissionsschutz, Herr Dr. Erle
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Bauvorhaben und seiner Nutzung
als Lagerhalle ggf. mit einer späteren Unterbringung einer Produktionseinheit. Es liegt eine
Genehmigung für einen 3-Schicht-Betrieb vor, der z.Z. nur im 2-Schicht-Betrieb betrieben
wird. Hinsichtlich der damit verbundenen Fahrzeugbewegungen wird die Situation unkritisch
gesehen, u.a. auch, weil die Anlieferung bis 16.00 Uhr erfolgt. Die Produktionsmaschinen
sind unproblematisch. Im Detail sind noch mal die Kühlanlagen / Lüftungen an der
Nordwestseite der bestehenden Produktionshalle anzusprechen. Dies erfolgt im separaten
Gespräch zwischen Herrn Dr. Erle und der Firma Thenhausen.
Kreis Lippe - Planung, Herr Vehmeier in Vertretung für Herrn Kohlhagen
Aus Sicht der Planung bestehen keine Bedenken gegen das
Bauleitplanverfahren ist als Vollverfahren durchzuführen.
Vorhaben.
Das
Kreis Lippe - Untere Landschaftsbehörde, Frau Dreher
Gegen das Bauvorhaben bestehen keine erheblichen Bedenken. Für den zu erbringenden
Ausgleich und die Maßnahmen, die sich aus dem Wasserrecht ergeben, bietet es sich an,
ein ökologisches Gesamtkonzept zu erarbeiten. Die Beteiligten stimmen dieser
Vorgehensweise zu.
In separaten Gesprächen zwischen der Firma Thenhausen, hier vertreten vom
Landschaftsarchitekten Herrn Peters, Frau Dreher für die ULB und Unterzeichnerin wird die
Art und Weise des Ausgleichs besprochen.
Kreis Lippe - Untere Wasserbehörde, Herr Benning
Die vorgenommenen Maßnahmen zur Abführung des Oberflächenwassers entlang der
westlichen und südlichen Grundstücksgrenze sowie entlang der nördlichen
Grundstückgrenze der Flurstücke 27 und 28 haben ein neues Gewässer entstehen lassen (s.
Anlage). Von der Firma Thenhausen sind dem Kreis Lippe die entsprechenden Unterlagen
zur Durchführung eines Genehmigungsverfahrens für einen Gewässerausbau gem.
Landeswassergesetzt vorzulegen.
Die Drosselung des Wassers aus dem neu „geschaffenen“ Gewässer, hat über das
bestehende Regenrückhaltebecken (RRB) zu erfolgen. Der unterbrochene Erdwall, der das
RRB umgibt, ist zu schließen. Der Ablauf des RRB hat in das ursprünglich an der
Kreisstraße beginnende Gewässer, hier nord-östliche Grundstücksecke (s. Anlage), zu
erfolgen. Der Straßenseitengraben ist mit dem Ablauf aus dem RRB nicht zu belasten.
Für die bislang erfolgte Niederschlagswassereinleitung und für die bauliche Erweiterung ist
eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis vorzulegen. Die Bemessung des bestehenden
RRB muss darüber hinaus an die neuen Verhältnisse einschließlich des neu geschaffenen
Gewässers angepasst werden. Es wird davon ausgegangen, dass das bestehende RRB
erweitert werden muss.
Die Unterlagen für den Gewässerausbau und die wasserrechtliche Einleitungserlaubnis sind
zeitgleich bei der unteren Wasserbehörde einzureichen.
Die Gemeinde Leopoldshöhe, hier Herr Loer und Frau Knipping, werden in die Planungen
einbezogen.
Gemeinde Leopoldshöhe – FB IV Gewässer, Herr Loer
Für die Gemeinde Leopoldshöhe stellt Herr Loer klar, dass oberhalb des Gewässers an der
Kreisstraße kein Gewässer gem. Landeswassergesetzt bestand. Die vorgenommen
Maßnahmen auf dem Firmengelände haben dazu geführt, dass der Anfang des Gewässers
verlegt und die Gewässerlänge dadurch vergrößert worden ist. Für das neu entstandene
Gewässerteilstück (s. Anlage, dargestellt als schwarz-weiß gestrichelte Linie) wird die
Unterhaltung nicht von der Gemeinde Leopoldshöhe übernommen. Die Unterhaltung des
Gewässer in diesem Abschnitt obliegt der Firma Thenhausen.
Gemeinde Leopoldshöhe – FB III Planung, Frau Knipping
Der jetzige B-Plan sieht eine Eingeschossigkeit mit einer Firsthöhe von 7,00 m vor. Für die
Einrichtung eines Kranes in der neuen Halle wird aus technischen Gründen eine Höhe von
7,50 m benötigt. Für den Verwaltungsteil wird eine Zweigeschossigkeit angestrebt, wobei die
7,00 m Firsthöhe ausreichend ist. Beiden Änderungspunkten kann die Verwaltung folgen, es
wird aber auf die Entscheidungskompetenz des Ausschusses verwiesen.
Von den Teilnehmern wurde zum gegenwärtigen Zeitpunkt festgestellt, dass weitere
Untersuchungen nicht notwendig sind. Zur Überwachung der Planauswirkungen
(Monitoring) wurden keine besonderen Überprüfungen genannt. Die Umsetzung der
Ausgleichsmaßnahmen wird auf den firmeneigenen Flächen erfolgen und wird somit
als gewährleistet angesehen.
Dem Kreis Lippe und der Fa. Thenhausen wurde jeweils eine Niederschrift zugestellt.
Knipping
Weitere Anmerkungen:
Herr Thenhausen erklärt während des Termins gegenüber den Teilnehmern, dass Gespräche mit den
direkten Nachbarn geführt worden sind. Dabei wurde von den Nachbarn der Wunsch geäußert, die
Hallenlänge zu reduzieren. Im Gegenzug könnten sie sich vorstellen, dass das Gebäude näher an die
Nachbargrenze herangezogen wird. Von der Firma könnte dem Wunsch gefolgt werden. Die jetzige
Baugrenze steht dieser Möglichkeit entgegen. Während des Termins kamen die direkten Nachbarn
hinzu. Ihnen wurde von der Unterzeichnerin erklärt, dass ihre Interessen, wie zuvor genannt, von
Herrn Thenhausen mitgeteilt worden sind (auch schriftlich). Verwaltungsseitig könnte der
Verschiebung der Baugrenze mit Zustimmung der Nachbarn, die hiermit dokumentiert wird, gefolgt
werden. Letztendlich darüber entscheiden wird der Hochbau- und Planungsausschuss. Die ebenfalls
aufgezeigten Probleme bzgl. des Oberflächenwassers werden z.Z. in dem Termin besprochen und
Maßnahmen veranlasst.
Der Erdwall an der südlichen Grundstücksgrenze, i.V.m. der Ausgleichsmaßnahme wurde von der
Firma Thenhausen auf Wunsch und in Rücksprache mit den Nachbarn angelegt. Dadurch wird das
Gebäude besser verdeckt. Die geplanten Anpflanzungen an der östlichen Grundstücksgrenze sind
nicht vorhanden. Zwischenzeitlich sind Drainagen zur Oberflächenwasserabfuhr eingebaut worden.
Bei Durchführung der Anpflanzung wäre zu beachten, dass das vorhandene Fenster des
Sozialraumes in der Ostfassade nicht durch Pflanzen „geschlossen“ wird. Das Fenster ermöglicht den
einzigen freien Blick in die Umgebung für die Mitarbeiter.
Die Erhöhung der Firsthöhe um 0,50 m für den neuen Baukörper wird nach Einschätzung der
Verwaltung visuell nicht sichtbar sein, auch weil die Gebäude versetzt sind. Der Höhenunterschied
zwischen neuem und altem Gebäudekomplex wird nur an der Ecke, an der beide Gebäude
zusammentreffen, wahrnehmbar sein. Dies wird als untergeordnet angesehen. Auch die
Zweigeschossigkeit des Verwaltungsbereiches wird gleichermaßen beurteilt. Zudem wird die
Firsthöhe von 7,00 m nicht überschritten.
Weitergabe an:
Herrn Oortman, FBL III
Kreis Lippe
Fa. Thenhausen
Hochbau- und Planungsausschuss
Frau Dr. Thiele zur Info