Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
21.02.2013
Erstellt
08.02.13, 12:03
Aktualisiert
08.02.13, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 341/2012
14.11.2012
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
21.02.2013
Antrag der Kath. Kirchengemeinde Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von zwei Gruppen des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der
Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich, Im Wingert 1
Sachbearbeiterin: Frau Kremer
Tel.: 15-625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde Zülpich zu den Kosten des Neubaus von zwei Gruppen des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung
in 53909 Zülpich, Im Wingert 1, einen Zuschuss in Höhe von 240.000,00 € zu gewähren.
-2-
Begründung:
Die Kath. Kirchengemeinde Zülpich bittet mit Antrag vom 30.06.2010 um Gewährung eines
Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von zwei Gruppen des Typs I für Kinder unter drei Jahren
an der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich, Im Wingert 1.
Es sollen 12 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen
und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Kath. Kirchengemeinde Zülpich auf 280.205,18 €.
Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 240.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag
2. Landesmittel fachbezogene Pauschale
zum U3 Ausbau-Sonderprogramm
gem. Bescheid vom 18.04.2012
3. Kreiszuschuss
4. Trägeranteil
240.000,00 €
204.000,00 €
36.000,00 €
40.205,18 €
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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