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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 97/2008)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
1,6 MB
Datum
11.09.2008
Erstellt
15.08.08, 21:36
Aktualisiert
15.08.08, 21:36

Inhalt der Datei

lu u ng.li..h -(ef o rmie*e l(ir.h.ng.'n"i"de Helprp // !u*i ') t/-/, Knchoeminde Heltut lrierüofsves 6. 33813Odli'2lrrusd GemeindeLeopoldshöhe Herm BürgermeisterGerhardSchemmel Kirchweg I 33818Leopoldshöhe / Verwaltung F.iedhofsweg6 33813Oerlinghausen Tel.052oz/24'l'7 L . hni2oo8 5614.tt>.t*!Sys Andetung der Friedhofsgebührensa&ung SehrgeehrterHerr Schemmel, der KirchenvorstaldunsererGemeindehat in seinerSitzungam 25 Juni2008 die Anderung zum l Januar2009beschlosse[ der Friedhofsgebühren Die Erhöhun;der G€bühreo- die im Bereichder Urnengräberdoch rechtdeutlichairsfüllt mit ZunalFreder Umenbegräbnisse ist leider notwendig da aufgrundder st?indigen ist wesentüchgeringerenEinnahmenzu rechnen dcmRat der GemeindeLeopoldshohe Wir bitten Sie,die Änderungder Gebührenratzung und Regierungspläsident ( Landeskirche, vorzulegen.Da dasweilereGenehmigungsverfatren Veroffeitlichungsfristen) einigeZeit in Anspruchnimrnt,würdenwir unsfreue4 wenn der Rat die Änderungin seinerAugust-Sitzungbe(atenkönnteZu Ilrer Informationhabenwir eineÜbersichtüber die derzeitigenGebühr€n8uf denunliegendenFriedhofenbeigefügt. Ihnenheut€rrureineKopie der neuenFriedhofssatzungDasOriginal in Wir übemenden 4-facherAusfertigungerhaltenSievon der StadtOedinghaüseqnachdemder dortigeRat hat. . die Erhöhungbeschlossen Mit freurdlichä Grüßen Vo{sitzenderd€sKirchenvorstandes co F ;.oi a v b \d t: a-. .-i E 93 (,ö \d .i ä.1 <..i F Ö öi ; F ; ö ! ! ht öi E J I R i b0 6 N bt) F ..: ,d .; .': 9pf i c glE E tl & & ä E ä s.F .9€ 5 !-*. :*ä [o: ö :;) 58. i ; D E 9'ä R E ö D E-S EN -45 E 'ö F 9 i E F I u 9 * F 9 ,ä 3 G o E 'd (, € F F F Y , b . r tsl P ö.EEE EE q -'ü" oü €_E n ; l.' ;fi .E ü =,4 t + F.l b E t{ o E € '"'t i, F & I E q E ,a I! ö E F (, 'ö E d tq € 5 5 si ö ö P 'ö 'c orsYY € - |l = 5 ; E a ,d € ; lP 6o t -6 öir -o"3n 3D äa q.q ? c z a a E i EF .ä E t E F E o ö il 'p Der Kirchenvorstandder evangelisch-reformiertenKirchengemeindeHelpup hat am 25. Juni 2008 gemäß S 32 der Friedhofssatzungvom 22. Dezember1980 in der geänderten Fassung vom 23. April 2004 die nachstehende F r i e h o f s g e b üh r e n s a t z u n g beschlossen S 1 Gebührenpflicht sowie fÜr Füf d'e Benutzungdes F.iedhofesin Helpupund der Bestattungseinrichtungen dieser N4aßgabe O.dnung nach def werden weiiere Leistungender Friedhofsverwaltung erhoben. Gebühren S 2 Gebührenschuldner ode. die Peßon,in dessenAuftragder Zw Zahlungder Gebuhrenist der Antragsteller genutzt werden, vepflichtet Wird der Antragvon Friedhofoder die Bestattungseindchtung gestellt, so haftetjedereinzelneals mehrerenPersonefloder im AuftragrnehrererPersonen Gesamtschuldner. S 3 Entrichtungund Beitreibungder Gebühren jedochbeider Inanspruchnahme der (1) DieGebühren sindim vofaus,spätestens Vor zu entrichten der Kirchengemeinde Bestattungseinchtllngenan die Friedhofskasse nicht Bestat-tungen können Sicherheit entsprechender oderLeistung Zahlungder Gebühren werden. verlangt gemäßden (2) DieGebührenunterliegende. Betreibungim Verwaltungszwangsverfahren Nordrhein-Westfalen für das Land desVerwaltungsvollstreckungsgesetzes Bestimmungen -NW.)in derjeweilsgeltenden Fassung. (VWVG S 4 Grabgebühren (1) Reihengräber 5. Lebensjahr (a) Kinderbiseinschließlich 310,-€ (Ruhezeit 30 Jahre) (b) Personenvom 6. Lebensjahran 850,-€ (Ruhezeit40 Jahre) (c) Urnenreihengräber 460,-€ (Ruhezeit20 Jahre) (2) Rasenreihengräber (a) Rasenreihengrab beiErdbestattlrng beiUrnenbestattung (b) Rasenreiheng.ab 179O,-€ 1'115,-€ (Ruhezeit 40 Jahre) (Ruhezeit 20 Jahre) und Pflege Einebnen, EinsaatGrabplatte BestattLlngskosten DieseGebührenbeinhalten: für die Dauerder Ruhezeit (3) Wahlgräber 1. Nutzunqsqebühr je Grabstelle a) Nutzungsgebühren 1 1o5, € (Nutzungszeit 40 Jahre) ist mitmehrerenGrabstellen(Familiengräbem) für Erdbegräbnisse bei Wahtgrabstätten zu entrichten. dieserGebÜhr Vielfaches ein entsprechend hf Urnenwahlgrabstätte b) Nutzungsgebü 1.100,-€ (Nutzungszeit 30 Jahre) könnenbis zu 4 Umenbeigesetztwerden. auf einer Urnenwahlgrabstätte 2. Emeuerunosqebühr zu ist eineErneuerungsgebühr an Wahlgfäbe.n derNutzungszeit FüreineVerlängerung entrtchten. pro Lage und Jahr 27,63€ Sie beträgtbei Wahlgräbemfür Erdbestattungen proJah. für Umenbeisetzungef SiebeträgtbeiWahlgräbern 36,67€ 3. Ausqleichsqebühr von Wahlgräberndie Ruhezeitdie Übeßchreitetbei einerBelegungoder Wiederbelegung gesamte Wahlgrab oderfür zusammengehörige so ist für das Nutzungszeit, noch laufende zu entrichten. dieAusgleichsgebühr Grabteile derEmeuelungsgebühr Jahfeauf derGrundlage DiesewirdnachderZahldef notwendigen anteilig berechnetund sofodlällig. (4) lvlehrfachbelegungsgebühr bei BeisetzungeinerUme auf einem Re'hen-oderWahlgrab Mehrfachbelegungsgebühr 150,-€belegtistr welchesbereitsmiteinerErdbestattung S 5 Bestattungsgebühren 1. AllgemeineGebühren 5- Lebensjahr a) Kinderbis eanschl. an vom 6. Lebensjahr b) Personen c) Umenbeisetzungen 17o-€ Aushebenund Herrichtendes ln diesenGebührensindenihalten:Grabvorbereitung, -Abräumen der Entsorgung desGrabeszu. Bepflanzung, desGrabes, Grabes,Schließen Kränze,Blumenetc. 5 6 EesondereGebühren 35,-€ der Ruhekammer a) Benutzung 65,-€ der Kühlung biszu 5 Tagen b) Benutzung jederweitere 13,-€ Tag eine ausist ftlf die Nutzungder Räumlichkeilen vomGemeindehaus c) BeiTrauerfeiern 150,€ zu zahlen; Gebührvon d) Abräumendes Grabesnach Endeder Ruhezeitund bei vo.zeitigerAbräumung proLage bei Erdbestattungen 105,-€ pro Lage bei Urnenbestattungen 46,-€ (2.8. Bewuchs über1,00m Höhe)belder Aufiryand außergewöhnlicher Ab€umung wird zusätzlichberechnet.Hieraufwerdendie Nutzungsberechtigten besondershingewiesen. proJahr/Lage: vorAblaufder Ruhezeit beiAbräumung e) Pflegegebühr 17,25€ 1 - 2 Lagen-Gräber J3 80 € 3 - 4 Lagen-Gräber 11,50€ 5 6 Lagen-Gräber m e ha rl s6 L a g e n - G r ä b e r l o , 3 s € S 7 Gebührenbei Umbettungen zu entrichten.Sie eineSchutzgebühr Zur Wahrungder Totenruheist bei Umbettungen beträgt: ä, h6i trr.lhcqtättl lno6 r b) bei Urnenbestattungen 2bO, € 110,-€ S 8 Verwaltungsgebühren für dieAufstellungeinesGrabmalsbeträgt a) Die Bearbeitungsgebühr 25, € beiAbräumungeinesGrabes/einerGrabstätteund die b) Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,-€ von Verträgen / Nutzungsrechten Umschreibung S I Bekanntmachungen LrndalleAnderungenhjeEu sindöffent,ichbekanntzu machen. (1) DieseGebührensatzung erfolgendurch oderAufforderungen (2) ErforderJiche Bekanntmachungen öffentiiche (Hinweis) in den örtlichenTageszeitungen a) Bekanntmachung des KreisesL'ppeund seiner im vollenWo.ilautim lvlitteilungsblatt b) Veröffentlichung StädteundGemeinden. c) Aushang in der Kirchengemeinde.Del Aushang erfolgt auf die Dauer von 3 Wochen, gerechnet von dem Tage nach der Bekanntmachungin der Presse. im liegtzur Einsichtnahme DiejeweilsgeltendeFassungdef Friedhofssatzung aus. Geaneindebüro 10 lnkrafttreten trittam l.Januar2009 in Kraft (1) DieseGebührensauung vom tritt die Gebührenordnung (2) NritlnkrafttretendieserGebÜhrensatzung 1. Januar2007außerKraft. Beschlossenvom Kirchenvorstatrdder Ev.-ref.KircheqgemeindeEelpup : ,.' L, \ 'all.n. (Vo.sitzer1der) ,,-...'"J-u* (Krrch€Dültester) .1,.47 .t:>2,-- (Kirchenältester) am Beschlossen vom R4t der Stadt Oerlinghausen StadtOerlinghausen Die Bürge.meisterm Beschlosselvom Rat der CemeindeLeopoldshöheam GemeindeLeopoldshöhe Der Bürge.melster