Daten
Kommune
Bedburg
Größe
107 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
05.04.16, 15:38
Aktualisiert
20.09.16, 17:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-44/2016
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32 13 30
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
19.04.2016
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Betreff:
Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für die Stadt Bedburg
Antrag der CDU Fraktion vom 29.01.2016
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
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Sitzungsvorlage
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Inhalt der Mitteilung:
Mit Schreiben vom 29.01.2016 stellt die CDU-Fraktion einen Antrag auf Erstellung eines
Sicherheitskonzeptes für Bedburg, der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Ordnungspartnerschaft
Die Ordnungspartnerschaft zwischen Ordnungsamt und Polizei wurde unabhängig der
Herausforderungen im Bereich der Flüchtlingsaufnahme bereits in den letzten Jahren intensiviert
und stetig entwickelt.
So werden regelmäßig vor Großveranstaltungen sogenannte Sicherheitsgespräche mit der
Kreispolizeihörde geführt, bei denen Schutzmaßnahmen und benötigte Einsatzkräfte von
Ordnungsamt und Polizei festgelegt werden.
Den Verantwortlichen solcher Großveranstaltungen werden seitens der Ordnungsbehörde
frühzeitig Hilfen angeboten, um direkt bei der Planung ordnungsrechtlich relevante Punkte
berücksichtigen zu können. Ebenso erfolgen Abschlussgespräche mit dem Veranstalter, der
Feuerwehr und der Polizei, um Verbesserungspotential erkennen zu können und frühzeitig zu
kommunizieren.
Die Großveranstaltungen wie z.B. die Musikmeile werden seitens des Ordnungsamtes und der
Polizei in Form von Doppelstreifen begleitet. Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass die
jährlich wiederkehrenden Großveranstaltungen wie z. B. Karneval, Mainacht, Karibische Nacht,
Lampionfest, Musikmeile, Halloween, Weihnachtsmarkt, etc von ordnungsrechtlicher Seite mit
mindestens einer Doppelstreife begleitet werden. Daneben werden auch kurzfristig geplante
Großveranstaltungen (bei Radio Erft gewonnenes Konzert durch einen Verein) abgedeckt.
Bereits im vergangenen Jahr wurde auch eine Ordnungspartnerschaft mit der Stadt Bergheim
installiert.
Hier erfolgt eine enge Zusammenarbeit hinsichtlich der Kontrolle und Überwachung am
Peringsmaar. Gerade in den Sommermonaten häufen sich die Beschwerden über Badende,
Abfallablagerungen, wildes Zelten, Lagerfeuer etc. Eine Kontrolle wird hierbei
stadtgrenzübergreifend durchgeführt; Sanktionen im Zuge der sofortigen Gefahrenabwehr werden
von den entsprechenden Kollegen vor Ort getroffen. Bei sonstigen Ahndungen von
Ordnungswidrigkeiten erfolgt die Datenübermittlung zur jeweiligen Ordnungsverwaltung.
Ebenfalls steht ein Kooperation mit der Ordnungsbehörde der Stadt Köln in die Wege geleitet
worden. Mitarbeiter der Stadt Bedburg werden an nächtlichen Kontrollen der Stadt Köln
teilnehmen, um so vermehrt Erkenntnisse im Umgang mit Gefahrensituationen gewinnen zu
können. Durch den Erfahrungsaustausch mit den Kölnern Kollegen wird die (Rechts-) Sicherheit
gestärkt.
Verstärkte Polizeistreifen
Grundsätzlich obliegt die Planung der Streifenfahrten der Kreispolizeibehörde. Aufgrund der
polizeilichen Kriminalstatistik, bei der Bedburg einen der hinter(st)en Plätze einnimmt, liegt die
Priorität der Kreispolizeibehörde hinsichtlich der Anzahl und Taktung eher bei anderen
Kommunen. Anfragen der Verwaltung auf eine grundsätzliche Erhöhung der Taktung wurden in
der Vergangenheit aus diesem Grund nicht berücksichtigt. Hiervon sind anlassbezogene
Ereignisse ausgenommen.
Anhaltspunkte, die ggf. aufgrund der Flüchtlingssituation Anlass geben, dass die
Gewaltbereitschaft in strafrechtlicher Hinsicht zugenommen hat, sind nach Mitteilung der
Kreispolizeibehörde nicht gegeben.
Kontrollen durch Polizei und/oder Ordnungsamt
In den vergangenen Jahren wurden die nächtlichen Kontrollen sowie die Überwachung von
Großveranstaltungen durch Mitarbeiter der Ordnungsbehörde sowohl in der Qualität als auch in
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der Quantität positiv verstärkt. Hierdurch kommt die Ordnungsbehörde der Stadt Bedburg der im
Allgemeinen geforderten Präsenz zunehmend nach.
Während dieser Kontrollfahrten werden alle bei der Polizei eingehenden Beschwerden wie
Ruhestörungen etc. direkt an die Kollegen des Ordnungsamtes weitergeleitet. Neben der Kontrolle
beliebter Treffpunkte und (sozialen) Brennpunkte werden auch ordnungsbehördliche Kontrollen
der Gaststätten, Spielhallen etc. durchgeführt.
An Werktagen finden regelmäßige Kontrollfahrten statt, wobei die aufgesuchten Straßen/Orte
regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Die in einem Einsatz durchgeführten Maßnahmen und Kontrollpunkte werden entsprechend
protokolliert, so dass auch eine spätere Auswertung bei Beschwerden etc. möglich ist.
Bei Großveranstaltungen und den intensivierten Kontrollen in der Nacht und am Wochenende
sowie bei Großveranstaltung werden die Kollegen der Ordnungsbehörde vermehrt mit
konfliktreichen und aggressiven Situationen/Auseinandersetzungen – z. T. bedingt durch erhöhten
Konsum legaler Rauschmittel – konfrontiert.
Diese Sachverhalte bedeuten eine steigende Belastung, auf die angemessen reagiert werden
muss. Hierzu gehören eine ständige Überprüfung, ob die Einsatzkleidung/ -ausrüstung noch
bedarfsgerecht ist und die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mittels Seminare aber
auch durch eine geplante Kooperation mit der Stadt Köln, wo der `Einsatz in Echt´ mitgefahren
werden kann.
Da sich erfahrungsgemäß das Beschwerdeaufkommen in den Sommermonaten erhöht, ist
grundsätzlich eine Erhöhung der nächtlichen Kontrollfahrten geplant, jedoch aufgrund der
personellen Situation nur eingeschränkt möglich.
Zusätzliche Kontrollen sind mit der vorhandenen Personalstärke nicht leistbar. Im HFA wurde am
08.03.2016 die Aufstockung um eine Personalstelle einstimmig beschlossen.
Videoüberwachung an öffentlichen Räumen
Nach den Vorschriften des § 24 Ordnungsbehördengesetzes (OBG NRW) in Verbindung mit §
15a Polizeigesetz (PolG NRW) kann eine Datenerhebung durch den offenen Einsatz von optischtechnischen Mitteln (Videoüberwachung) nur von der Polizei zur Verhütung von Straftaten an
einzelne öffentlich zugängliche Orte, an denen wiederholt Straftaten begangen wurden,
durchgeführt werden.
Bildungs- und sozialpädagogische Projekte zur Kriminalprävention
Die bildungs- und sozialpädagogischen Projekte, auch in Zusammenarbeit mit der Polizei, sind
grundsätzlich innere Schulgelegenheiten und werden durch das Schulverwaltungsamt sowie der
Jugendhilfeplanung bereits intensiv unterstützt. Hier kann zum Beispiel auf die Installation der
Schulsozialarbeit (Träger Rheinflanke gGmbH) oder auch den Grasparcour im Schulzentrum
verwiesen werden.
Zusammenfassung
Auch wenn die Verwaltung den grundsätzlichen Ansatz zur Vorbeugung gegen Kriminalität
begrüßt, fällt dies in die originäre Zuständigkeit der Polizei. Die vorhandenen Personalressourcen
der Ordnungsbehörde sind in erster Linie für die Sicherstellung der städtischen Aufgaben
einzusetzen.
Häufig ist ein Tätigwerden der Ordnungsbehörde bei Beschwerden und Anregungen der
Bürgerinnen und Bürger aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen nicht möglich.
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Verwaltungsseitig wird der Antrag der CDU Fraktion inhaltlich unterstützt, dass die aktuellen
Sicherheitsmaßnahmen der Stadt Bedburg erfasst und im Ausschuss dargestellt werden. Ebenso
ist eine regelmäßige Berichterstattung möglich.
Die Erstellung eines allumfassenden `Sicherheitskonzeptes´ für die Stadt Bedburg in Papierform
wird aber zumindest aktuell für nicht umsetzbar gehalten und würde ohne groß erkennbaren
Mehrwert erhebliche Personalressourcen benötigen.
.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Ritz
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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