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Mitteilungsvorlage (Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für die Stadt Bedburg Antrag der CDU Fraktion vom 29.01.2016)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
107 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
05.04.16, 15:38
Aktualisiert
20.09.16, 17:28
Mitteilungsvorlage (Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für die Stadt Bedburg
Antrag der CDU Fraktion vom 29.01.2016) Mitteilungsvorlage (Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für die Stadt Bedburg
Antrag der CDU Fraktion vom 29.01.2016) Mitteilungsvorlage (Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für die Stadt Bedburg
Antrag der CDU Fraktion vom 29.01.2016) Mitteilungsvorlage (Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für die Stadt Bedburg
Antrag der CDU Fraktion vom 29.01.2016)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-44/2016 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 13 30 öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: 19.04.2016 Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Betreff: Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für die Stadt Bedburg Antrag der CDU Fraktion vom 29.01.2016 Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Mit Schreiben vom 29.01.2016 stellt die CDU-Fraktion einen Antrag auf Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für Bedburg, der Antrag ist als Anlage beigefügt. Ordnungspartnerschaft Die Ordnungspartnerschaft zwischen Ordnungsamt und Polizei wurde unabhängig der Herausforderungen im Bereich der Flüchtlingsaufnahme bereits in den letzten Jahren intensiviert und stetig entwickelt. So werden regelmäßig vor Großveranstaltungen sogenannte Sicherheitsgespräche mit der Kreispolizeihörde geführt, bei denen Schutzmaßnahmen und benötigte Einsatzkräfte von Ordnungsamt und Polizei festgelegt werden. Den Verantwortlichen solcher Großveranstaltungen werden seitens der Ordnungsbehörde frühzeitig Hilfen angeboten, um direkt bei der Planung ordnungsrechtlich relevante Punkte berücksichtigen zu können. Ebenso erfolgen Abschlussgespräche mit dem Veranstalter, der Feuerwehr und der Polizei, um Verbesserungspotential erkennen zu können und frühzeitig zu kommunizieren. Die Großveranstaltungen wie z.B. die Musikmeile werden seitens des Ordnungsamtes und der Polizei in Form von Doppelstreifen begleitet. Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass die jährlich wiederkehrenden Großveranstaltungen wie z. B. Karneval, Mainacht, Karibische Nacht, Lampionfest, Musikmeile, Halloween, Weihnachtsmarkt, etc von ordnungsrechtlicher Seite mit mindestens einer Doppelstreife begleitet werden. Daneben werden auch kurzfristig geplante Großveranstaltungen (bei Radio Erft gewonnenes Konzert durch einen Verein) abgedeckt. Bereits im vergangenen Jahr wurde auch eine Ordnungspartnerschaft mit der Stadt Bergheim installiert. Hier erfolgt eine enge Zusammenarbeit hinsichtlich der Kontrolle und Überwachung am Peringsmaar. Gerade in den Sommermonaten häufen sich die Beschwerden über Badende, Abfallablagerungen, wildes Zelten, Lagerfeuer etc. Eine Kontrolle wird hierbei stadtgrenzübergreifend durchgeführt; Sanktionen im Zuge der sofortigen Gefahrenabwehr werden von den entsprechenden Kollegen vor Ort getroffen. Bei sonstigen Ahndungen von Ordnungswidrigkeiten erfolgt die Datenübermittlung zur jeweiligen Ordnungsverwaltung. Ebenfalls steht ein Kooperation mit der Ordnungsbehörde der Stadt Köln in die Wege geleitet worden. Mitarbeiter der Stadt Bedburg werden an nächtlichen Kontrollen der Stadt Köln teilnehmen, um so vermehrt Erkenntnisse im Umgang mit Gefahrensituationen gewinnen zu können. Durch den Erfahrungsaustausch mit den Kölnern Kollegen wird die (Rechts-) Sicherheit gestärkt. Verstärkte Polizeistreifen Grundsätzlich obliegt die Planung der Streifenfahrten der Kreispolizeibehörde. Aufgrund der polizeilichen Kriminalstatistik, bei der Bedburg einen der hinter(st)en Plätze einnimmt, liegt die Priorität der Kreispolizeibehörde hinsichtlich der Anzahl und Taktung eher bei anderen Kommunen. Anfragen der Verwaltung auf eine grundsätzliche Erhöhung der Taktung wurden in der Vergangenheit aus diesem Grund nicht berücksichtigt. Hiervon sind anlassbezogene Ereignisse ausgenommen. Anhaltspunkte, die ggf. aufgrund der Flüchtlingssituation Anlass geben, dass die Gewaltbereitschaft in strafrechtlicher Hinsicht zugenommen hat, sind nach Mitteilung der Kreispolizeibehörde nicht gegeben. Kontrollen durch Polizei und/oder Ordnungsamt In den vergangenen Jahren wurden die nächtlichen Kontrollen sowie die Überwachung von Großveranstaltungen durch Mitarbeiter der Ordnungsbehörde sowohl in der Qualität als auch in Mitteilungsvorlage WP9-44/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 der Quantität positiv verstärkt. Hierdurch kommt die Ordnungsbehörde der Stadt Bedburg der im Allgemeinen geforderten Präsenz zunehmend nach. Während dieser Kontrollfahrten werden alle bei der Polizei eingehenden Beschwerden wie Ruhestörungen etc. direkt an die Kollegen des Ordnungsamtes weitergeleitet. Neben der Kontrolle beliebter Treffpunkte und (sozialen) Brennpunkte werden auch ordnungsbehördliche Kontrollen der Gaststätten, Spielhallen etc. durchgeführt. An Werktagen finden regelmäßige Kontrollfahrten statt, wobei die aufgesuchten Straßen/Orte regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Die in einem Einsatz durchgeführten Maßnahmen und Kontrollpunkte werden entsprechend protokolliert, so dass auch eine spätere Auswertung bei Beschwerden etc. möglich ist. Bei Großveranstaltungen und den intensivierten Kontrollen in der Nacht und am Wochenende sowie bei Großveranstaltung werden die Kollegen der Ordnungsbehörde vermehrt mit konfliktreichen und aggressiven Situationen/Auseinandersetzungen – z. T. bedingt durch erhöhten Konsum legaler Rauschmittel – konfrontiert. Diese Sachverhalte bedeuten eine steigende Belastung, auf die angemessen reagiert werden muss. Hierzu gehören eine ständige Überprüfung, ob die Einsatzkleidung/ -ausrüstung noch bedarfsgerecht ist und die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mittels Seminare aber auch durch eine geplante Kooperation mit der Stadt Köln, wo der `Einsatz in Echt´ mitgefahren werden kann. Da sich erfahrungsgemäß das Beschwerdeaufkommen in den Sommermonaten erhöht, ist grundsätzlich eine Erhöhung der nächtlichen Kontrollfahrten geplant, jedoch aufgrund der personellen Situation nur eingeschränkt möglich. Zusätzliche Kontrollen sind mit der vorhandenen Personalstärke nicht leistbar. Im HFA wurde am 08.03.2016 die Aufstockung um eine Personalstelle einstimmig beschlossen. Videoüberwachung an öffentlichen Räumen Nach den Vorschriften des § 24 Ordnungsbehördengesetzes (OBG NRW) in Verbindung mit § 15a Polizeigesetz (PolG NRW) kann eine Datenerhebung durch den offenen Einsatz von optischtechnischen Mitteln (Videoüberwachung) nur von der Polizei zur Verhütung von Straftaten an einzelne öffentlich zugängliche Orte, an denen wiederholt Straftaten begangen wurden, durchgeführt werden. Bildungs- und sozialpädagogische Projekte zur Kriminalprävention Die bildungs- und sozialpädagogischen Projekte, auch in Zusammenarbeit mit der Polizei, sind grundsätzlich innere Schulgelegenheiten und werden durch das Schulverwaltungsamt sowie der Jugendhilfeplanung bereits intensiv unterstützt. Hier kann zum Beispiel auf die Installation der Schulsozialarbeit (Träger Rheinflanke gGmbH) oder auch den Grasparcour im Schulzentrum verwiesen werden. Zusammenfassung Auch wenn die Verwaltung den grundsätzlichen Ansatz zur Vorbeugung gegen Kriminalität begrüßt, fällt dies in die originäre Zuständigkeit der Polizei. Die vorhandenen Personalressourcen der Ordnungsbehörde sind in erster Linie für die Sicherstellung der städtischen Aufgaben einzusetzen. Häufig ist ein Tätigwerden der Ordnungsbehörde bei Beschwerden und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen nicht möglich. Mitteilungsvorlage WP9-44/2016 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Verwaltungsseitig wird der Antrag der CDU Fraktion inhaltlich unterstützt, dass die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen der Stadt Bedburg erfasst und im Ausschuss dargestellt werden. Ebenso ist eine regelmäßige Berichterstattung möglich. Die Erstellung eines allumfassenden `Sicherheitskonzeptes´ für die Stadt Bedburg in Papierform wird aber zumindest aktuell für nicht umsetzbar gehalten und würde ohne groß erkennbaren Mehrwert erhebliche Personalressourcen benötigen. . Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Ritz ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP9-44/2016 Seite 4