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Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 22 (Innenentwicklung östlich Valdersweg) als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) 1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen während der Offenlage 2. Beschlussfassung als Satzung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
19 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
17.06.13, 18:10
Aktualisiert
17.06.13, 18:10
Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 22 (Innenentwicklung östlich Valdersweg) als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen  Stellungnahmen während der Offenlage
2. Beschlussfassung als Satzung) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 22 (Innenentwicklung östlich Valdersweg) als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen  Stellungnahmen während der Offenlage
2. Beschlussfassung als Satzung)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 29/2013 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 11.06.2013 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Gemeinderat Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 22 (Innenentwicklung östlich Valdersweg) als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) 1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen während der Offenlage 2. Beschlussfassung als Satzung Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte in seiner Sitzung am 04.06.2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 22 (Innenentwicklung östlich Valdersweg) in der Ortschaft Merzenich als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich am 26.06.2009. Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB in der Zeit vom 03.08. bis zum 04.09.2009 einschließlich, sowohl Gelegenheit zur Unterrichtung, als auch zur Äußerung über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung gegeben. In seiner Sitzung am 13.12.2012 hat der Rat der Gemeinde Merzenich den Planentwurf des Bebauungsplanes Merzenich C 22 einschließlich Begründung genehmigt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB angeordnet. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage erfolgte durch Bekanntmachung im Amtsblatt am 04.01.2013. Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 14.01. bis 15.02.2013 einschließlich statt. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die als Anlage beigefügte Abwägung der während der Verfahrensschritte nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit ist Bestandteil der Beschlussvorlage. Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl, Drucksache 29/2013 Seite - 2 - 1. gemäß den in der Abwägung formulierten Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzverbände zu folgen, teilweise zu folgen, bzw. nicht zu folgen. 2. den Bebauungsplan Merzenich C 22 (Innenentwicklung östlich Valdersweg) einschließlich Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Da sich der Bebauungsplan aus dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan entwickelt, ist eine Genehmigung durch die Höhere Verwaltungsbehörde gemäß § 10 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass der Bebauungsplan während der Dienststunden der Verwaltung eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Merzenich C 22 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig. (Harzheim) (Lüssem)