Daten
Kommune
Merzenich
Größe
19 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
17.06.13, 18:10
Aktualisiert
17.06.13, 18:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 29/2013
- öffentlich -
Abteilung: 3
Datum: 11.06.2013
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Gemeinderat
Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 22 (Innenentwicklung östlich
Valdersweg) als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen
Stellungnahmen während der Offenlage
2. Beschlussfassung als Satzung
Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte in seiner Sitzung am 04.06.2009 die Aufstellung
des Bebauungsplanes Merzenich C 22 (Innenentwicklung östlich Valdersweg) in der
Ortschaft Merzenich als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne
der Innenentwicklung) beschlossen.
Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt der
Gemeinde Merzenich am 26.06.2009.
Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB in der Zeit vom 03.08. bis zum
04.09.2009 einschließlich, sowohl Gelegenheit zur Unterrichtung, als auch zur Äußerung
über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung
gegeben.
In seiner Sitzung am 13.12.2012 hat der Rat der Gemeinde Merzenich den Planentwurf
des Bebauungsplanes Merzenich C 22 einschließlich Begründung genehmigt und die
Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB angeordnet.
Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage erfolgte durch Bekanntmachung im
Amtsblatt am 04.01.2013.
Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 14.01. bis 15.02.2013
einschließlich statt. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die als Anlage beigefügte Abwägung der während der Verfahrensschritte nach §§ 3 Abs.
2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit ist Bestandteil der Beschlussvorlage.
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl,
Drucksache 29/2013
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1. gemäß den in der Abwägung formulierten Behandlung der eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzverbände zu
folgen, teilweise zu folgen, bzw. nicht zu folgen.
2. den Bebauungsplan Merzenich C 22 (Innenentwicklung östlich
Valdersweg) einschließlich Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung zu beschließen.
Da sich der Bebauungsplan aus dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan
entwickelt, ist eine Genehmigung durch die Höhere Verwaltungsbehörde gemäß §
10 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu
machen mit dem Hinweis, dass der Bebauungsplan während der Dienststunden der
Verwaltung eingesehen werden kann.
Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Merzenich C 22 gemäß § 10 Abs.
3 BauGB rechtskräftig.
(Harzheim)
(Lüssem)