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Beschlussvorlage (Anlage 2, Begründung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
649 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
05.07.13, 18:05
Aktualisiert
05.07.13, 18:05

Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH BEBAUUNGSPLAN NR. C 22 „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ Begründung Änderungen aufgrund der eingegangenen Bedenken und Anregungen: entfallende Texte sind durchgestrichen Textänderungen / -ergänzungen sind kursiv gekennzeichnet GEMEINDE MERZENICH  BEBAUNGSPLAN C 22  „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ BEGRÜNDUNG Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. Lage des Plangebiets ………………….………………….…. 2 Planungsanlass, Ziele des Bebauungsplans …………..….. 2 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplans …………..…. 2 Bestehende Planungen …………………………………..….. 2 Bestehende Situation ……………………………………….... 2 Verfahren …………………………………………………….... 2 Fachplanungen und Gutachten …………………………..…. 4 Ergebnisse der Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ……. 4 8.1 Kreis Düren ………………………………………...….. 4 8.2 RWE Power AG ……………………………………….. 5 8.3 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland …. 5 8.4 Öffentlichkeit ……………………………………….….. 5 8.5 Ergebnisse der Offenlage ………………………….… 5 Ergebnisse der Fachplanungen und Gutachten ………..…. 6 9.1 Erschließung des Gebiets ………………………….… 6 9.2a Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1 ……………... 6 9.2b Artenschutzprüfung ……………………………….….. 7 9.2c Biotoptypenbestand und Eingriff ………….………… 7 9.3 Baugrunderkundung ………………………………….. 10 9.4 Ergänzende Untersuchung zum Bodenschutz ….…. 12 Städtebauliches Konzept ……………………………………. 12 Planungsrechtliche Festsetzungen ………………………… 13 11.1 Art der baulichen Nutzung …………………………… 13 11.2 Maß der baulichen Nutzung sowie Größe, Breite der Baugrundstücke ………………….. 13 11.3 Geschossigkeit ………………………………………… 14 11.4 Bauweise ………………………..…………………….. 14 11.5 Überbaubare Grundstücksflächen ………………….. 14 11.6 Höhenlage der Gebäude …………………………….. 14 11.7 Stellplätze, Carports und Garagen ………………….. 14 11.8 Nebenanlagen ………………………………………… 14 11.9 Ausnahmen ……………………………………………. 14 11.10 Tektonische Störzonen ………………………………. 15 11.11 Wand entlang der Fläche für den Gemeinbedarf ….. 15 11.12 Flächen für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ………………………………………… 15 11.13 Straßenbäume …………………………………………. 15 11.14 Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern, private Grünflächen …………………….. 15 11.15 Artenschutzmaßnahmen ……………………………… 16 11.16 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen – ehemalige Bahntrasse …….. 17 Verkehrsflächen ………………………………………………. 17 Ver- und Entsorgung …………………………………………. 17 13.1 Regenwasser ………………………………………….. 17 13.2 Schmutzwasser ...……………………………………… 18 Kennzeichnungen und Hinweise ……………………………. 18 14.1 Tektonische Störzonen ……………………………….. 18 14.2 Einbauklassen im Bereich der ehem. Bahntrasse … 18 14.3 Grundwasser, Baugrundverhältnisse ……………….. 18 14.4 Geplantes Wasserschutzgebiet, Geothermie ……… 19 14.5 Bodenschutz …………………………………………… 19 14.6 Bodendenkmalpflege …………………………………. 19 14.7 Kampfmittel ……………………………………………. 20 Bauordnungsrechtliche Vorschriften ……………………….. 20 Durchführung und Auswirkungen des Bebauungsplans ..... 20 Flächenbilanz …………………………………………………. 22 GEMEINDE MERZENICH  BEBAUNGSPLAN C 22  „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ BEGRÜNDUNG Seite 2 1. Lage des Plangebiets Das Plangebiet liegt im Ortsteil Merzenich am Valdersweg innerhalb des Straßengevierts Valdersweg / Jahnstraße / Mühlenstraße / Zum Mühlendriesch und hat eine Größe von ca. 1,81 ha. Die Ost-West Ausdehnung des Gebiets beträgt ca. 260 m. Das Gelände steigt vom Valdersweg nach Osten an, die Höhendifferenz beträgt bis zur Böschung im östlichen Plangebiet ca. 6 m und östlich dieser Böschung noch ca. 4 m. Im Bereich des Gebiets verläuft die ehemalige Trasse der Kreisbahn. 2. Planungsanlass, Ziele des Bebauungsplans Aufgrund der zentralen Lage innerhalb der bestehenden Bebauung und der Nähe zu Infrastruktureinrichtungen soll das Gebiet für Wohnzwecke erschlossen werden. Dies entspricht auch dem Grundsatz vom sparsamen Umgang mit Grund und Boden. In einem Umkreis von ca. 500 m befinden sich Kindergarten, Schule, Sportplätze und Gemeindeverwaltung sowie die notwendigen Einkaufsmöglichkeiten. Das Plangebiet ist nicht nur zentral gelegen, sondern auch sehr gut an das örtliche und überörtliche Straßennetz angebunden. Es wird über den Valdersweg erschlossen, der über den Lindenplatz und die Bergstraße zum Straßenzug Steinweg führt. Über den Steinweg können die L 264 und die B 264 erreicht werden. Der Anschluss an die B 264 ist ca. 550 m vom Plangebiet entfernt. Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung eines hochwertigen Wohngebiets, das sich in die Struktur der umgebenden Bebauung einfügt und dem Bedarf entsprechend auch Familien die Möglichkeit eröffnet, in zentraler Lage zu wohnen. 3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der Bebauungsplan wurde aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. 4. Bestehende Planungen Für das Plangebiet bestehen keine planungsrelevanten Vorgaben aus bestehenden Planungen. 5. Bestehende Situation Das Plangebiet liegt im zentralen Bereich des Ortsteils Merzenich. Es grenzt im Osten, Süden und Westen an Bereiche an, die mit ein- bis zweigeschossigen meist frei stehenden Wohnhäusern bebaut sind. Im Nordwesten liegt der Bauhof der Gemeinde. Im Norden grenzt das Plangebiet an die meistens sehr tiefen Gärten der Bebauung entlang der Jahnstraße. Entlang der nördlichen Plangebietsgrenze verläuft die Trasse der stillgelegten Kreisbahn. Das Gebiet wird mit Gärten und Grünlandflächen genutzt. Zahlreiche Bäume (mehrere Obstbäume und einige Fichten) haben einen Stammdurchmesser von über 49 cm. Durch das Gelände verläuft der Rurrandsprung, eine geologisch aktive tektonische Störung. Die Störungen treten innerhalb des Plangebiets in verschiedenen Bereichen auf. 6. Verfahren Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt. Dieses Verfahren wurde auch im Rahmen einer frühzeitigen Anhörung von Behörden am 11.08.2008 vom Kreis Düren empfohlen. GEMEINDE MERZENICH  BEBAUNGSPLAN C 22  „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ BEGRÜNDUNG Seite 3 Die Voraussetzung zur Anwendung dieses Instrumentes ist gegeben, da es sich bei Anlass und Ziel des Bebauungsplans um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und insgesamt eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird. Mit der Anwendung des § 13a BauGB wird entsprechend dem vereinfachten Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen (§13 BauGB) von der Umweltprüfung sowie von Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Entsprechend der Stellungnahme des Kreises Düren, Landschaftspflege und Naturschutz, vom 15.09.2008 wurde eine Artenschutzprüfung (Vorstufe) durchgeführt. Die durch das Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr durchgeführte Artenschutzprüfung Stufe 1 hat ergeben, dass Verbotstatbestände nicht ausgeschlossen werden können, insbesondere im Hinblick auf Vögel wie Steinkauz, Gartenrotschwanz, Kleinspecht usw., Fledermäuse und die Haselmaus. Die daraufhin durchgeführte artenschutzrechtliche Prüfung kommt insgesamt zu dem Schluss, dass die bauliche Erschließung des Bebauungsplangebiets am Valdersweg zulässig im Sinne des Artenschutzes ist. Erhebliche Beeinträchtigungen von Exemplaren oder Populationen geschützter Tierarten sind nicht zu erwarten, wenn bestimmte Bauzeiten eingehalten und bestandsstützende Maßnahmen für die Waldohreule durch Einbringung von Kunstnestern/Nisthilfen vorgenommen werden. Der Bebauungsplan berücksichtigt die Ergebnisse der Artenschutzprüfung. Darüber hinaus bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Natura 2000-Gebiete). Belange des Umweltschutzes wie z.B. die Bodenbelastungen im Bereich der ehemaligen Bahntrasse werden ebenfalls im Bebauungsplan berücksichtig. Die für das Bauleitplanverfahren notwendigen Beteiligungsschritte können im sogenannten beschleunigten Verfahren erfolgen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB können auf der Grundlage des § 4a (2) BauGB parallel erfolgen. Nach der Offenlage wurden aufgrund der Bedenken und Anregungen des Kreises Düren, Landschaftspflege und Umweltschutz, ergänzende Untersuchungen zum Biotoptypenbestand durchgeführt sowie der Eingriff durch die Gegenüberstellung des Biotoptypenbestands und des Zustands nach der Planung dargestellt. Ausgehend von den vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie von den durchgeführten Untersuchungen wurden die textlichen Festsetzungen ergänzt und konkretisiert, Ziele und Grundzüge der Planung wurden nicht berührt. Überdies wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange Anregungen vorgebracht: Kreis Düren, Wasserwirtschaft und Bodenschutz; Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigung; Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege; RWE Power AG. Auf dieser Grundlage wurden verschiedene „Kennzeichnungen und Hinweise“ ergänzt bzw. zusätzlich in den Bebauungsplan aufgenommen: Die Bedenken der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. (LNU), des Nabu, des Kreisverbandes Düren und des Arbeitskreises Fledermausschutz Kreis Aachen, Düren, Euskirchen (NABU/BUND/LNU) wurden zurückgewiesen. Eine eingegangene Anregung (Ehepaar) aus der Öffentlichkeit konnte nicht berücksichtigt werden. GEMEINDE MERZENICH  BEBAUNGSPLAN C 22  „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ BEGRÜNDUNG Seite 4 Verfahrensablauf:  Aufstellungsbeschluss durch den Rat der Gemeinde Merzenich am 04.06.2009  Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt am 26.06.2009  Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13 a Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4 Abs. 1 BauGB am 11.08.2008  Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB vom 03.08. bis 04.09.2009  Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch Bekanntmachung im Amtsblatt am 04.01.2013  Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich mit der Offenlage vom 14.01.2013 bis 15.02.2013 einschließlich  Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB durch den Rat der Gemeinde Merzenich am …….…. und Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am ……….. 7. Fachplanungen und Gutachten  Voruntersuchung zur Erschließungsfähigkeit des Plangebiets,       8. Dr. Jochims & Burtscheidt, Düren vom 19.08.2008 Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1 vom 06.02.2012, Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Dipl.-Biol. Hartmut Fehr Artenschutzprüfung vom 02.07.2012, Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Dipl.-Biol. Hartmut Fehr Baugrunderkundung 2829-1 vom 26.10.2012 und Erstbewertung (Bereich der ehemaligen Bahntrasse) 2829-2 vom 26.10.2012, Büro für Ingenieur- und Hydrogeologie, Boden- und Felsmechanik, Umweltgeotechnik, Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Aachen Entwässerungskonzept vom November 2012, Dr. Jochims & Burtscheidt, Düren Ergänzende Erfassung des Biotoptypenbestands und Darstellung des Eingriffs auf Grundlage der Planung vom März 2013, Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Dipl.-Biol. Hartmut Fehr Erstbewertung, 1. Ergänzung (Bahntrassenbereich) 2829-2-1 vom 04.04.2013, Büro für Ingenieur- und Hydrogeologie, Boden- und Felsmechanik, Umweltgeotechnik, Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Aachen Ergebnisse der Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Bereits im Vorfeld wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, über die Grundzüge der Planung unterrichtet und um Äußerung gebeten: 8.1 Kreis Düren Im Rahmen der Beteiligung wurden vom Kreis Düren im Hinblick auf die Belange des Immissionsschutzes, der Wasserwirtschaft und der Abgrabungen keine Bedenken vorgetragen. Über Bodenbelastungen im Bereich der ehemaligen Bahntrasse liegen keine Erkenntnisse vor, Bodenuntersuchungen werden in Abhängigkeit von der zukünftigen Nutzung empfohlen. Seitens der Landschaftspflege und des Naturschutzes bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Auf die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 GEMEINDE MERZENICH  BEBAUNGSPLAN C 22  „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ BEGRÜNDUNG Seite 5 a BauGB wird hingewiesen. Bezüglich der Auswirkungen auf Tiere genügen Untersuchungen zu den planungsrelevanten Arten. 8.2 RWE Power AG Entsprechend den Mitteilungen von RWE Power AG vom 27.08.2008 / 31.10.2011 wird das Gebiet von bewegungsaktiven tektonischen Störungen gekreuzt. Die Lage der Störzonen wurde in einer beigefügten Karte dargestellt. Die Bereiche der Störzonen sind von jeglicher Bebauung frei zu halten. 8.3 Landschaftsverband Rheinland, Rheinische Bodendenkmalpflege Seitens der Rheinischen Bodendenkmalpflege wurden keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen. 8.4 Öffentlichkeit Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit hatten die Bürger und Bürgerinnen Gelegenheit zur Unterrichtung sowie zur Äußerung über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung. Es sind zwei Stellungnahmen vorgebracht worden. Im Wesentlichen wurden Bedenken gegen eine eventuelle mehrgeschossige Bebauung am nördlichen Rand des Baugebiets geäußert, weil eine Verschattung des Gartens befürchtet wurde. Gegen eine eingeschossige Bebauung bestanden dagegen keine Bedenken. 8.5 Ergebnisse der Offenlage Der Kreis Düren, Landschaftspflege und Umweltschutz, brachte im Rahmen der Offenlage Bedenken und Anregungen vor (14.02.2013):  Da eine Eingriffsbilanzierung nicht vorliegt, gibt es ein Defizit in der Abwägung.  In der Artenschutzprüfung sind Maßgaben zur Vermeidung von Verbotstatbeständen aufgezeigt. Diese sind nachvollziehbar zu dokumentieren.  Die Überwachung des Wegfalls von Bäumen und Sträuchern und Anordnung von Ersatz setzt eine Bestandsaufnahme voraus.  Wer bringt die Kunstnester / Nisthilfen an? Wer koordiniert?  Bei den Festsetzungen Nr. 6 und Nr. 14 handelt es sich um konkurrierende Festsetzungen. Es wurden ergänzende Untersuchungen zum Biotoptypenbestand durchgeführt und der Eingriff dargestellt. Die Ergebnisse der Arbeit wurden in die Begründung aufgenommen (s. Ziff. 9.2c). Folgende Festsetzungen wurden ergänzt:  6. Nebenanlagen: Der Widerspruch wurde behoben.  13a. Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern.  13b. Private Grünflächen: Die Festsetzungen unter Ziff. 13a und 13b wurden auf der Grundlage der ergänzenden Untersuchungen ergänzt und konkretisiert.  14. Die Artenschutzmaßnahmen wurden eindeutig formuliert. Die Koordination und das Monitoring erfolgt federführend durch die Gemeinde Merzenich unter biologischer Begleitung (Fachbüro). Von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden Anregungen vorgebracht: RWE Power AG (12.02.2013); Kreis Düren, Wasserwirtschaft und Bodenschutz (14.02.2013); Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege (29.01.2013); Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigung (17.01./21.02.2013). Auf dieser Grundlage wurden folgende „Kennzeichnungen und Hinweise“ ergänzt bzw. zusätzlich in den Bebauungsplan aufgenommen:  1. Tektonische Störzone (Regenrückhaltebecken) GEMEINDE MERZENICH  BEBAUNGSPLAN C 22  „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ BEGRÜNDUNG Seite 6      4. 5. 6. 7. 8. Geplantes Wasserschutzgebiet Geothermie Bodenschutz Bodendenkmalpflege Kampfmittel Die Bedenken der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. (LNU), des Nabu, des Kreisverbandes Düren und des Arbeitskreises Fledermausschutz Kreis Aachen, Düren, Euskirchen (NABU/BUND/LNU) betrafen in der Hauptsache die Bestandserhebung und die Analyse. Insbesondere wurde angemerkt, dass eine Verhöhrung auf Steinkäuze nicht stattgefunden habe. Dieser Einwand ist jedoch gegenstandslos, da eine KlangattrappenUntersuchung durchgeführt wurde. Die Bedenken, die Fledermausuntersuchung sei unzureichend gewesen, werden ebenfalls zurückgewiesen. Die durchgeführten Untersuchungen sind in ihrem Umfang der Aufgabenstellung angemessen und entsprechen den Anforderungen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Fachbehörde (ULB) keinen Mangel in der Art und Durchführung der Untersuchungen moniert hat. Eine Eingabe aus der Öffentlichkeit (Ehepaar) bezieht sich auf eine Erweiterung des Plangebiets durch Einbeziehung von Teilbereichen der Flurstücke Nr. 178 bis 182 in den Bebauungsplan. Dieser Anregung kann nicht gefolgt werden. Die Gemeindeverwaltung hat zu Beginn der Planung über einen längeren Zeitraum mit allen Eigentümern darüber gesprochen, welche Flächen in den Bebauungsplan einbezogen werden konnten. Die räumliche Abgrenzung des Bebauungsplans C 22 ist das Ergebnis der durchgeführten Abstimmungen. Insofern ist eine Änderung des Planbereichs zu diesem Zeitpunkt nicht realisierbar. Die Konzeption des Bebauungsplans lässt die Möglichkeit zu, das Plangebiet zu erweitern, wenn Bedarf besteht. Eine evtl. Vergrößerung des Wohngebiets kann deshalb in einem späteren Verfahren unter Einbeziehung aller betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer im Detail untersucht und evtl. durchgeführt werden. 9. 9.1 Ergebnisse der Fachplanungen und Gutachten Erschließung des Gebiets Die technischen Möglichkeiten der Erschließung wurden durch das Büro Dr. Jochims & Burtscheidt voruntersucht. Der Anschluss des geplanten Baugebiets an den vorhandenen Schmutzwasserkanal bringt keine hydraulischen Probleme. Die Versickerung des Niederschlagswassers ist noch zu prüfen, nach Einschätzung aufgrund von Erfahrungswerten jedoch höchstwahrscheinlich nicht möglich. Deshalb sollte am tiefsten Punkt der Erschließung eine Rückhaltung errichtet werden, die die Wassermengen oberhalb des natürlichen Abflusses zurückhält und zeitversetzt dem Regenwasserkanal zuführt. Dabei kann auf eine Niederschlagswasserbehandlung verzichtet werden. 9.2a Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1 (Vorprüfung) Die durch das Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr durchgeführte Artenschutzprüfung wurde zunächst als Prüfung der Stufe 1 gemäß der „Gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW“ vom 22.12.2010 erarbeitet. Im derzeitigen Zustand weist das Plangebiet ein teilweise gutes Lebensraumpotenzial für gefährdete und streng geschützte Arten auf. Die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe 1 (Vorprüfung) nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG werden wie folgt zusammengefasst: GEMEINDE MERZENICH  BEBAUNGSPLAN C 22  „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ BEGRÜNDUNG Seite 7 „Im Hinblick auf die für das Messtischblatt genannten Vogelarten Steinkauz, Kleinspecht, Neuntöter, Nachtigall und Gartenrotschwanz, die genannten Fledermausarten Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus und Zwergfledermaus sowie die Haselmaus kann die mögliche Erfüllung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Tötung und Verletzung) sowie Nr. 3 (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) nicht ausgeschlossen werden. Insofern sind vertiefende Untersuchungen dieser Arten(gruppen) hinsichtlich ihrer Bestandssituation nötig, um zu einer abschließenden Beurteilung zu kommen und ggf. Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen zu definieren.“ Daher bedarf es einer vertiefenden Betrachtung (Stufe 2 der Artenschutzprüfung). 9.2b Artenschutzprüfung Die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung, die durch das Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr durchgeführt wurde, werden wie folgt zusammengefasst: „Bei der Vogelkartierung wurden 29 Arten festgestellt. Insgesamt wurden 3 Vogelarten vertiefender betrachtet: Mäusebussard, Turmfalke und Waldohreule, wobei die Waldohreule als einzige planungsrelevante Art im Gebiet brütet. Erhebliche Projektwirkungen, die Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG darstellen, liegen dann nicht vor, wenn bestandsstützende Maßnahmen für die Waldohreule durch Einbringung von Kunstnestern/Nisthilfen vorgenommen werden. Zur Vermeidung von Prognoseunsicherheiten ist in den ersten beiden Jahren eine Effizienzkontrolle angezeigt. Sollte es nicht zum dauerhaften Bestandserhalt der Waldohreule in diesem Bereich kommen, so sind entsprechende Maßnahmen am Ortsrand oder der Umgebung unter Einbringung von Kunstnestern zu treffen. Zum Schutz der Vögel insgesamt ist eine Baufeldfreimachung außerhalb der Vogelbrutzeit einzuhalten. Da die Waldohreule bereits sehr früh im Jahr mit der Brut beginnt, sollten die Arbeiten zur Gehölzentnahme im Dezember des Vorjahres abgeschlossen sein. Eine gutachterliche Begleitung bei den Baumfällarbeiten ist auch dann erforderlich, da die Waldohreule auch im Winterhalbjahr im Projektgebiet sein kann. Die Fledermausuntersuchungen ergaben das Vorkommen von zwei Arten, der Zwergfledermaus und der Breitflügelfledermaus. Erhebliche Projektwirkung im Sinne des § 44 BNatSchG sind für diese Arten sowie für Fledermäuse insgesamt nicht zu erkennen.“ 9.2c Biotoptypenbestand und Eingriff Beschreibung der Biotoptypen im Gebiet: Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von 18.150 qm. Im Gebiet lassen sich acht unterschiedliche Biotoptypen differenzieren (Biotopschlüssels des Landes NRW „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“; Stand: März 2008). Ein Großteil der Bebauungsplanfläche besteht aus strukturarmen (Biotoptyp 4.3 – 5.342 qm) und strukturreichen (Biotoptyp 4.4 – 3.173 qm) Gärten und einer Grünlandbrache (Biotoptyp 5.1 – 4.402) entlang der alten Bahnlinie und im Anschluss daran. Die strukturreichen Gärten weisen einen hohen Anteil an Gehölzen auf und sind durch die fehlende Nutzung stark verwildert. Im Nordosten der Planfläche gibt es eine Weidefläche mit Obstgehölzen (Biotoptyp 3.9 – 1.574 qm), die im nördlichen Teil, in dem der meiste Baumbestand stockt, zum Erhalt festgesetzt wurde. Im Bereich des Valderswegs, ganz im Westen des Bebauungsplangebietes, gibt es einen Spielplatz mit mehreren Spielgeräten (Biotoptyp 4.7 – 1.415 qm). Des Weiteren findet man im Bebauungsplangebiet verteilt kleinere und größere versiegelte Flächen (Biotoptyp 1.1 – 492 qm). Dabei handelt es sich zum Einen um einen Hartplatz im Bereich des Spielplatzes sowie um kleinere Flächen, die im Zusammenhang mit den alten, brachliegenden und den noch genutzten Gartenflächen stehen. Ganz im Osten stockt ein mittelaltes Feldgehölz (Biotoptyp 7.2 – 1.491 qm), das sich aus einheimischen Gehölzen mit hohem GEMEINDE MERZENICH  BEBAUNGSPLAN C 22  „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ BEGRÜNDUNG Seite 8 Anteil an Weißdorn und Holunder zusammensetzt. Im Bebauungsplan ist diese Fläche als private Grünfläche festgesetzt. Im Süden verläuft am Rand des Plangebietes ein unbefestigter Weg mit Grasaufwuchs (1.4). Einen Überblick über den Biotoptypenbestand mit seinen Flächenanteilen zeigt die nachfolgende Tabelle. Biotoptypen Bestand Versiegelte Fläche Unversiegelter Weg Weide mit Obstgehölzen Garten, strukturarm Garten, strukturreich Grünanlage Brache/Grünlandbrache Feldgehölz 492 262 1.574 5.342 3.173 1.415 4.402 1.491 qm qm qm qm qm qm qm qm 18.150 qm Durch die Planung wird ein großer Teil der innerörtlichen Fläche baulich beansprucht. Dabei kommt es insbesondere zum Verlust von strukturreichen und –armen Gartenflächen und Brachen. An die Stelle dieser Biotoptypen treten versiegelte Flächen (Wohnbebauung, Erschließungsstraße) und strukturarme Gärten. Die hochwertigsten Strukturen sollen über Festsetzungen erhalten werden. So wird das Feldgehölz im Osten komplett erhalten und als Private Grünfläche festgesetzt. Abgängige Gehölze sind gemäß Festsetzung zu ersetzen. Der nördliche Teil der Obstweide wird über GEMEINDE MERZENICH  BEBAUNGSPLAN C 22  „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ BEGRÜNDUNG Seite 9 eine Festsetzung zum Erhalt von Gehölzen geschützt. Auch hier gilt die Anforderung an den Ersatz für abgängige Gehölze. In diese beiden Bereiche wird für die Waldohreule jeweils ein Nistkorb eingebracht. Dies geschieht federführend durch die Gemeinde Merzenich unter biologischer Begleitung (Fachbüro). Im Westen wird eine weitere Fläche als Private Grünfläche festgesetzt und somit im jetzigen Zustand erhalten. Angrenzend daran befindet sich eine Fläche innerhalb des WA für die eine Erhaltungsfestsetzung getroffen wurde. In dieser Fläche steht eine alte Kirsche, in die ein dritter Nistkorb für die Waldohreule eingebracht wird. Für alle 4 Flächen (2 Grünflächen, 2 Erhaltungsflächen) gilt, dass abgängige Gehölze zu ersetzten sind (siehe Textl. Festsetzungen). Die Flächen innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes verteilen sich wie folgt: Fläche für Allgemeines Wohngebiet 11.705 qm 7.023 qm 4.682 qm Gesamtfläche für Allg. Wohnen versiegelbar (GRZ 0,4 + Überschreitung) unterteilt in: 1) 653 qm Flächen für Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (307 qm Südwest, 346 qm Nordost) 2) 4.029 qm Strukturarme Gärten Private Grünflächen haben eine Gesamtgröße von 1.665 qm, aufgeteilt in: Private Grünflächen Garten, <50% heimische Gehölze 4.3 Feldgehölz 7.2 verwilderter Garten mit Fichten174 bestand im Südwesten mittleres Feldgehölz, >50% 1.491 lebensraumtyp. 1.665 qm Insgesamt steht dem aktuellen Biotoptypenbestand somit folgender Bestand nach der Maßnahme gegenüber: Planung 1. Allgemeines Wohngebiet davon versiegelbar: Bestandserhalt Altholzbestände Gärten, neu 2. Fläche für den Gemeinbedarf (Bauhof) 3. Öffentliche Grünflächen 4. Private Grünflächen 5. Rückhaltebecken 6. Trafostation 7. Öffentliche Verkehrsflächen 11.705 qm 7.023 qm 653 qm 4.029 qm 330 qm 975 qm 1.665 qm 593 qm 42 qm 2.840 qm In der Gesamtbilanz werden 9.743 qm neu versiegelt, bei einem derzeitigen Bestand von 492 qm. 7.915 qm verbleiben als Freifläche, insbesondere in Form von Gärten und Grünflächen. GEMEINDE MERZENICH  BEBAUNGSPLAN C 22  „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ BEGRÜNDUNG Seite 10 9.3 Baugrunderkundung Durch das Büro Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Aachen, wurden ausgeführt: am 25.09.2012 im Bereich der Bahntrasse 2 Rammkernbohrungen nach DIN 4021 (B1 und B2 - in der Planzeichnung dargestellt) und 2 Oberflächenmischproben (OMP1 und OMP2, jeweils 22 Einzelproben). Ferner im übrigen Gelände im Zuge einer Baugrunderkundung in der Zeit vom 26.09 bis 10.10.2012 sieben Rammkernbohrungen (B3-B9 - in der Planzeichnung nicht dargestellt, auf die Anlagen der Baugrunderkundung / Erstbewertung wird hingewiesen). Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat die Bodenschutzbehörde des Kreises Düren darauf hingewiesen, dass der Kreisverwaltung keine Erkenntnisse über Bodenbelastungen im Bereich der ehemaligen Bahntrasse vorliegen. Deshalb wurden entsprechend der Empfehlung des Kreises Düren Bodenuntersuchungen für diesen Bereich in Abhängigkeit von der zukünftigen Nutzung durchgeführt. Das Gutachten besteht aus zwei Teilen: Teil 2829-1 „Ergebnis der Baugrunduntersuchung“, und Teil 2829-2 „Erstbewertung“. Es enthält u.a. Aussagen zu: Baugrund Geologischer Überblick, Bodenschichtung, Bodenfestigkeit, Wasser- und Frostempfindlichkeit, Bodenklassifizierung, Wiedereinbaufähigkeit Grundwasser Grundwasserstand, Wasserdurchlässigkeit Auswertung Kanäle, Verkehrsflächen, Wohnbebauung Erdarbeiten Versickerung von Niederschlagswasser Morphologie, Geologie, Hydrogeologie Boden Bodenschichtung, Organoleptische Beurteilung, Chemische Analysen Auswertung und Bewertung Folgende Themenbereiche des Gutachtens werden hier kurz dargestellt, alle Texte sind aus dem Gutachten übernommen: Hydrogeologie Der natürliche Vorfluter für das Gebiet ist der Ellebach, der ca. 300 m westlich des Grundstücks verläuft. Grundwasser findet sich nach Angaben der hydrogeologischen Karte in den Terrassensedimenten. Nimmt man den höchsten Grundwasserstand zu 123 m NN an, so beträgt bei einer Geländehöhe von 126,5 bis 135,6 m NN der Flurabstand mehr als 3,5 m. In den Bohrungen und Sondierungen wurde kein Wasser angetroffen. In Nasszeiten kann sich Schichtenwasser ausbilden. Die bindige Deckschicht ist mit einem Durchlässigkeitsbeiwert kf < 10-6 m/s nach DIN 18130 als schwach durchlässig zu beurteilen. Die Voraussetzungen für eine Versickerung von Niederschlagswasser sind damit nicht gegeben. GEMEINDE MERZENICH  BEBAUNGSPLAN C 22  „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ BEGRÜNDUNG Seite 11 Bodenschichtung Schicht 1 – Aufschüttungen bzw. Mutterboden Die im Bereich der ehemaligen Bahntrasse angesetzten Bohrungen B1 und B2 trafen zuoberst auf Auffüllungen aus kiesigem und sandigem Schluff mit geringen Beimengungen an Ziegel und Asche. In der Bohrung B2 wurde eine Zwischenschicht aus sandigem Kies erbohrt. Die am Böschungsfuß im östlichen Plangebiet angesetzten Bohrungen trafen zuoberst auf Kiese, die aufgrund lockerer Lagerung und Wurzelfasern-Beimengungen ebenfalls als Auffüllungen angesprochen werden. Sie enthielten aber keine Beimengungen von Fremdstoffen. Die übrigen Bohrungen trafen zuoberst auf Mutterboden aus humosem, feinsandigem Schluff. Schicht 2 – Lösslehm / Löss Unter den Auffüllungen und dem Mutterboden folgt Löss-/Schwemmlehm in der Kornverteilung von feinsandigem bis stark feinsandigem und wechselnd kiesigem Schluff. Die Schluffe sind teilweise kalkhaltig (Löss). In den Bohrungen am Böschungsfuß im östlichen Plangebiet wird der Lösslehm von Gehängeschutt aus Terrassenkiesen überlagert. Auswertung für den Bereich der ehemaligen Bahntrasse Im Bereich der ehemaligen Bahntrasse finden sich unter Mutterboden Auffüllungen aus Lehm mit geringen Beimengungen an Ziegel und Asche in einer erbohrten Mächtigkeit von bis zu 2,1 m. Die Probe MP1 weist erhöhte Gehalte an Blei, Cadmium, Zink und PAK auf. Die Probe OMP2 weist leicht erhöhte Gehalte an Cadmium, Blei und Zink auf. Die Eluate sind unauffällig. Einwirkung auf Menschen: Ein direkter Kontakt mit den Auffüllungen, die Cadmium enthalten ist nicht möglich, da die Probe zwischen 0,4 m und 1,5 m Tiefe entnommen worden ist. Einwirkung auf Pflanzen: Es wurden keine erhöhten Schwermetallgehalte, die phytotoxisch wirken, nachgewiesen. Cadmium kann sich aber in Nutzpflanzen anreichern und so über die Nahrungsaufnahme in Menschen gelangen. Einwirkung auf das Grundwasser: Da der Abstand zum Grundwasser mehr als 1,5 m beträgt und die Deckschicht als nur gering durchlässig einzustufen ist, ist eine Gefährdung des Grundwassers nicht zu befürchten. Zusammenfassende Bewertung In der ehemaligen Bahntrasse wurden Auffüllungen in einer Mächtigkeit bis 2,1 m erbohrt. Die Auffüllungen weisen leicht erhöhte Gehalte an Schwermetallen und PAK auf. Nach den Kriterien der Bundesbodenschutzverordnung ergibt sich bei einer Probe (MP1) dann ein Handlungsbedarf, wenn eine Fläche im Bereich der Proben MP1/OMP1 als Garten sowohl dem Aufenthalt von Kindern als auch dem Anbau von Nahrungspflanzen dient. Für diesen Fall ist als Vorsorgemaßnahme eine Überdeckung mit 60 cm unbelastetem Boden (LAGA-Z0) oder ein Bodenaustausch von 60 cm vorzusehen. Alternativ kann versucht werden, die belasteten Bereiche durch weitere Untersuchungen einzugrenzen. Von den vier untersuchten Proben sind zwei der LAGA-Einbauklasse Z0, eine der Einbauklasse Z1.1 und eine der Einbauklasse Z2 zuzuordnen. Die Länderarbeitsgemeinschaft Ab- GEMEINDE MERZENICH  BEBAUNGSPLAN C 22  „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ BEGRÜNDUNG Seite 12 fall (LAGA) beurteilt die Wiederverwendbarkeit und die Deponierbarkeit nach Umweltgesichtspunkten in den Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/ Abfällen (LAGA M20). Die Probe MP1 weist erhöhte Gehalte an Blei, Cadmium, Zink und PAK auf. Die Probe OMP2 weist leicht erhöhte Gehalte an Cadmium, Blei und Zink auf. Die Eluate sind unauffällig. Darüber hinaus lassen sich aus den Untersuchungsergebnissen keine wesentlichen Gefährdungspotentiale für Menschen oder das Grundwasser ableiten. Für die Fläche außerhalb der Bahntrasse ergaben sich aus den Aufschlüssen keine Hinweise auf Altlasten. 9.4 Ergänzende Untersuchung zum Bodenschutz In der Stellungnahme vom 14.02.2013 hat der Kreis Düren, Bodenschutz, angeregt, gemäß den Vorgaben der Bundesbodenschutzverordnung je Grundstück eine Bodenmischprobe aus dem Tiefenbereich von 30 bis 60 cm zu entnehnen und auf den Parameter Cadmium nachzuuntersuchen. Die Nachuntersuchung hat das Büro Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Aachen, durchgeführt und folgendes festgestellt: „Am 26.03.2013 wurden aus dem vorgenannten Bereich drei weitere Bodenmischproben aus dem Tiefenbereich von 30 cm bis 60 cm entnommen (OMP3: 11 Einzelproben, OMP4: 12 Einzelproben, OMP5: 11 Einzelproben) Die Gehalte an Cadmium sind in allen drei Proben unauffällig. Der in der Probe MP1 nachgewiesene Cadmiumgehalt kann daher dem Tiefenbereich ab 60 cm unter GOK zugeordnet werden. Die Notwendigkeit, für diese Fläche als Vorsorgemaßnahme eine Überdeckung mit 60 cm unbelastetem Boden (LAGA-Z0) oder einen Bodenaustausch von 60 cm vorzusehen, entfällt damit. 10. Städtebauliches Konzept Aus den Planungskonzepten wurden zwei städtebauliche Planungsalternativen entwickelt, die in der Sitzung des Bauausschusses vom 23.02.2012 vorgestellt wurden. Auf der Grundlage dieser Erörterung und unter Berücksichtigung der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Gutachten und der Fachplanungen wurde der Planentwurf ausgearbeitet. Ziel dieses Bebauungsplans der Innenentwicklung ist die Schaffung eines hochwertigen Wohngebiets für Einfamilienhausbebauung - Einzel- oder Doppelhäuser -, das sich in die bestehende Baustruktur einfügt. Der Zuschnitt des Plangebiets, der sich aus der Verfügbarkeit der Bauflächen ergibt, bedingt, dass das Wohngebiet in zwei Teile strukturiert wird. Die Bereiche der verschiedenen tektonischen Störzonen sind von jeglicher Bebauung frei zu halten. Diese sollen so in die Verkehrs- und Garten- und Grünflächen integriert werden, dass dennoch ein harmonisches, zusammenhängendes Baugebiet entstehen kann. Im Rahmen der Artenschutzprüfung als erhaltungswürdig eingestufte Bäume sollen möglichst erhalten werden, ebenso wie zusammenhängende Grünbereiche. Erschlossen wird das Gebiet durch eine Wohnstraße, die als verkehrsberuhigter Bereich gestaltet wird. Der Anschluss an den Valdersweg ist nördlich des Hauses Valdersweg Nr. 11 vorgesehen. Dadurch erhält man einen möglichst großen Abstand zur Einmündung der Jahnstraße. Diese Stelle liegt ungefähr mittig zwischen der Einmündung der Bachstraße und der Kreuzung mit Bahn- und Jahnstraße. Der Einmündungsbereich der Wohnstraße wird als Entree in das Wohngebiet mit einem Baum-Karree betont. Die Straße wird versetzt geführt, der Bereich des Versatzes wird als Platz gestaltet und mit drei Bäumen gegliedert. Die Wohnstraße erreicht schließlich die Tras- GEMEINDE MERZENICH  BEBAUNGSPLAN C 22  „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ BEGRÜNDUNG Seite 13 se der ehemaligen Kreisbahn, hier bildet ein baumbestandener, grüner Randstreifen eine deutliche Raumbegrenzung. Die Straße endet in einem Platz, dessen Raumkanten mit Bäumen markiert werden und der zugleich als Wendemöglichkeit genutzt werden kann. Von dieser Stelle aus führt ein Wohnweg zu einem kleinen Platz, um den sich die Bebauung gruppiert. Zur besseren Verzahnung des Baugebiets mit dem südlich angrenzenden Wohngebiet ist eine Fußwegverbindung zum Mühlendriesch vorgesehen. Eine nachträgliche Erschließung der nördlich angrenzenden Flächen (Gartenflächen der Bebauung entlang der Jahnstraße) ist möglich, erfordert aber eine Änderung des Bebauungsplans, da in diesem Bereich eine Grünfläche festgesetzt ist. Die Bebauung folgt in der Regel dem Verlauf der Wohnstraße. Bedingt durch den Zuschnitt der Grundstücksflächen werden einige Bereiche durch kleine Stichwege erschlossen. Angestrebt ist eine Exposition der Gartenflächen nach Süden oder nach Westen. Bis auf eine Häuserreihe, die im zentralen Bereich des Wohngebiets auf der Südseite der Wohnstraße zweigeschossig gebaut werden kann (Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß), ist eine eingeschossige Bebauung vorgesehen. Durch Begrenzung von Trauf- und Firsthöhen wird eine unerwünschte Höhenentwicklung verhindert. Die Versickerung des Niederschlagswassers ist nicht möglich. Deshalb wird am tiefsten Punkt der Erschließung neben der Erweiterungsfläche für den Bauhof eine landschaftlich gestaltete Rückhaltung errichtet, die die Wassermengen oberhalb des natürlichen Abflusses zurückhält und zeitversetzt dem Regenwasserkanal zuführt. Daran grenzt eine öffentliche Grünfläche an, die als Park gestaltet wird und Raum für einen Kinderspielplatz bietet. 11. Planungsrechtliche Festsetzungen 11.1 Art der baulichen Nutzung Der Bebauungsplan wurde aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Ausgehend von den Darstellungen des Flächennutzungsplans wird entsprechend den städtebaulichen Zielsetzungen und den bestehenden baulichen Nutzungen im Umgebungsbereich „allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt. Auf die östlich des Plangebiets vorhandene Windkraftvorrangzone wird hingewiesen. Mit der Festsetzung eines „allgemeinen Wohngebiets“ ist der Immissionsschutz sowohl zum angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Außenbereich als auch zu der östlich im Flächennutzungsplan dargestellten Windkraftvorrangzone in ausreichendem Maße beachtet. Um Störungen des Wohngebiets vorzubeugen werden die in „allgemeinen Wohngebieten“ nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen. 11.2 Maß der baulichen Nutzung sowie Größe, Breite der Baugrundstücke Die festgesetzte Grundflächenzahl ergibt sich aus § 17 Abs. 1 BauNVO. Die festgesetzten Untergrenzen für die Größe von Baugrundstücken und die Beschränkung der Wohnungszahl je Wohngebäude sollen dazu dienen einer für die Wohnqualität des Gebiets unerwünschten Verdichtung entgegen zu wirken. GEMEINDE MERZENICH  BEBAUNGSPLAN C 22  „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ BEGRÜNDUNG Seite 14 11.3 Geschossigkeit Der Bebauungsplan setzt bis auf einen Bereich eine eingeschossige Bebauung fest. Im zentralen Bereich des Plangebiets auf der Südseite der Wohnstraße ist eine zweigeschossige Bebauung als Höchstgrenze festgesetzt. Dadurch sollen unterschiedliche Bauformen ermöglicht werden. Die festgesetzte Geschossigkeit passt sich insgesamt dem angrenzenden, bebauten Umfeld an und orientiert sich am Bedarf. 11.4 Bauweise Städtebauliches Ziel ist eine lockere Bebauung. Aus diesem Grund sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Diese Festsetzung ermöglicht zudem unterschiedliche Wohnformen und entspricht dem Bedarf. 11.5 Überbaubare Grundstücksflächen Die festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen haben im Durchschnitt eine Tiefe von ca. 14 - 16 m. Sie werden ausschließlich durch Baugrenzen festgesetzt, da eine strenge Begrenzung des Straßenraums durch Baulinien städtebaulich nicht erforderlich ist. Damit soll auch den individuellen Bedürfnissen mehr Spielraum eingeräumt werden. Der Abstand der überbaubaren Grundstücksflächen zur Straßenbegrenzungslinie variiert entsprechend der Lage zur Himmelsrichtung: Bei südlicher Exposition ist ein größerer Abstand zur Straßenbegrenzungslinie vorgesehen, um die räumlichen und funktionellen Nutzungsmöglichkeiten der Sonnenseite zu verbessern 11.6 Höhenlage und Höhe der Gebäude Durch die Festlegung der maximalen Höhe des Erdgeschossfußbodens der Gebäude über der Verkehrsfläche und der maximalen Trauf- und Firsthöhe sollen zu krasse Unterschiede in der Höhenentwicklung der Gebäude im Sinne eines harmonischen Ortsbilds verhindert werden. 11.7 Stellplätze, Carports und Garagen Durch die Festsetzungen soll eine städtebaulich verträgliche Anordnung der Stellplätze und Garagen gewährleistet werden; dabei werden auch die Gesichtspunkte der Verkehrssicherheit berücksichtigt. 11.8 Nebenanlagen Zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze (Vorgärten) sind außer Pergolen und Stellplätze bzw. Carports Nebenanlagen nach § 14 BauNVO nicht zulässig, um Störungen des Ortsbildes im Zuge der Verkehrsflächen zu verhindern. Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO, die dem Nutzungszweck der in den Baugebieten gelegenen Grundstücke oder des Baugebietes selbst dienen und seiner Eigenart nicht widersprechen, sind gemäß § 23 Abs. 5 BauNVO auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, allerdings nur außerhalb der „Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern. 11.9 Ausnahmen Durch die Ausnahmen gemäß § 31 BauGB sollen unbeabsichtigte Härten vermieden werden. Außerdem sollen für untergeordnete Gebäudeteile, die dem Nutzungszweck des Baugebiets dienen, wie z.B. Hauseingangstreppen, Überdachungen, Balkone usw. auch außer- GEMEINDE MERZENICH  BEBAUNGSPLAN C 22  „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ BEGRÜNDUNG Seite 15 halb der überbaubaren Grundstücksflächen in geringem Umfang Entwicklungsmöglichkeiten zugelassen werden. 11.10 Tektonische Störzonen - von der Bebauung freizuhaltende Flächen Wie bereits unter Ziff. 8.2 dargelegt befindet sich das Plangebiet im Einflussbereich einer bewegungsaktiven tektonischen Störzone des Braunkohletagebaus. Die im Bebauungsplan entsprechend gekennzeichneten Bereiche sind deshalb von jeglicher Neubebauung freizuhalten. Dies gilt auch für Nebenanlagen, die gemäß § 23 Abs. 5 BauNVO außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sind und für bauliche Anlagen, die nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können. Diese Bereiche sind als nicht überbaubare Grundstückflächen zu nutzen. 11.11 Wand entlang der Fläche für den Gemeinbedarf Die Wand mit einer Wandhöhe von 2,00 m - 2,30 m, die entlang der östlichen und teilweise der nördlichen Grundstücksgrenze der Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt ist, dient der optischen und sonstigen Abschirmung. Zurzeit gehen vom Bauhof keinerlei Störungen aus, da der Bauhof vollständig mit Gebäuden oder Mauern umgeben ist. Außenöffnungen im Mauerwerk sind bis auf das Eingangstor an der Jahnstraße geschlossen. Die festgesetzte Fläche für den Gemeinbedarf wird vorsorglich als Erweiterungsfläche vorgesehen. Ein endgültiges Nutzungskonzept liegt noch nicht vor, allerdings können im Erweiterungsbereich nur nicht störende Nutzungen stattfinden, die mit dem Umgebungsbereich verträglich sind. 11.12 Flächen für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern Eine Fläche am nordwestlichen Rand des Plangebiets im Anschluss an die Fläche für den Gemeinbedarf ist als Fläche für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt worden, um die wenig ansprechenden, kahlen Fassaden entlang der Plangrenze einzugrünen. Die unter Ziff. 10 der textlichen Festsetzungen aufgeführte Pflanzenliste gilt auch für die textlichen Festsetzungen unter Ziff. 13. 11.13 Straßenbäume Das Gestaltungskonzept der verkehrsberuhigten Bereiche wurde in der Planzeichnung als unverbindliche Eintragung dargestellt. Erfahrungsgemäß können sich Änderungen der Baumstandorte ergeben, da die Parzellierung der Baugrundstücke nicht feststeht und auch die Tiefbauplanung erst nach der Rechtskraft des Bebauungsplans erfolgt. Aus diesem Grund wurde eine Mindestanzahl von Straßenbäumen (12 Bäume) festgesetzt. Für drei Bereiche ist die Pflanzung von Bäumen erforderlich um das Gestaltungskonzept, das dem Bebauungsplan zugrunde liegt, zu realisieren (s. auch Ziff. 10 städtebauliches Konzept):  Eingangsbereich am Valdersweg  Baumpflanzung des Platzes im Versatzbereich der Wohnstraße  Markierung der vier „Eckpunkte“ am Ende der Wohnstraße (Wendemöglichkeit) Die übrigen Baumstandorte sollen den Straßenverlauf gliedern und ergeben sich aus der Lage der Parkmöglichkeiten innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs. 11.14 Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern, Private Grünflächen Im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Prüfung wurde die Waldohreule im Plangebiet angetroffen: „Die Waldohreule nutzt alte Krähen-, Tauben- und Greifvogelnester als Brutplatz GEMEINDE MERZENICH  BEBAUNGSPLAN C 22  „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ BEGRÜNDUNG Seite 16 (ferner auch Kunstnester). Da diese ihren Brutplatz jährlich wechseln, findet auch die Waldohreulenbrut nicht an alljährlich gleichem Standort statt.“ Im Gutachten wird ferner ausgeführt: „Von einer Störung der Waldohreule durch die spätere Nutzung des Gebiets ist nicht auszugehen. Die Art kommt häufiger in Gärten vor. Es ist daher zu erwarten, dass sie sich in einen ausreichend störungsarmen Bereich zurückzieht“. Um möglichst störungsfreie Rückzugsbereiche für die Waldohreule zu erhalten, wurden Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern (ca. 360 m²) und private Grünflächen (ca. 1.665 m²) festgesetzt mit der Maßgabe, dass für jeden entfallenden Einzelbaum je 2 neue Bäume und für jeden entfallenden Strauch 2 neue Sträucher zu pflanzen sind. Auf der Grundlage der ergänzenden Untersuchungen zum Biotoptypenbestand wurden die Festsetzungen unter Ziff. 13 ergänzt und detaillierter gefasst: 13a. für die Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern und 13b. für die privaten Grünflächen. Ziele und Grundzüge der Planung wurden dabei nicht berührt. In den Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern befinden sich neben einigen Fichten und kleineren Bäumen ein großer Kirschbaum und ein weiterer Obstbaum. Im südwestlichen Plangebiet am Valdersweg bilden die Grünfläche und die Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern einen zusammenhängenden Bereich. Die kleinere Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern am nordöstlichen Rand des Plangebiets steht im Zusammenhang mit den angrenzenden Gärten. Die ca. 1.450 m² große Grünfläche am östlichen Plangebietsrand grenzt im Osten an die Hausgärten der Mühlenstraße an, im Westen befindet sich eine tektonische Störzone, die nicht bebaut werden darf. Im Bereich der Grünfläche befindet sich eine ca. 3 m hohe, stark bewachsene Böschung. Im Gutachten zur Baugrunderkundung von Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Aachen, wird dazu ausgeführt: „Die Böschung ist Teil eines Hohlweges, der in der topographischen Karte (Neuaufnahme 1891-1912) dargestellt ist. Anwohner berichteten, dass an dieser Böschung in früherer Zeit Kies abgebaut worden sei. Ferner seien in dieser Böschung im 2. Weltkrieg Luftschutzstollen angelegt worden“. Im Bereich der öffentlichen Grünfläche im Westen des Plangebiets ist eine mehrstämmige Kirsche als zu erhaltender Baum festgesetzt. Der Abstand zwischen diesem Baum und der zukünftigen Verkehrsfläche ist gering, um den Lebensraum des Baums zu erweitern, soll hier eine ca. 6 m² große Fläche von der Pflasterung bzw. vom Straßenausbau ausgespart werden. 11.15 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur, und Landschaft - Artenschutzmaßnahmen Die Artenschutzrechtliche Prüfung kommt insgesamt zu dem Schluss, dass die bauliche Erschließung des Bebauungsplangebietes am Valdersweg zulässig im Sinne des Artenschutzes ist. Erhebliche Beeinträchtigungen von Exemplaren oder Populationen geschützter Tierarten sind nicht zu erwarten, wenn folgende Hinweise beachtet werden:  „Bauzeiten: Die Baufeldfreimachung wird zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Nestern und Eiern (Artikel 5 VogelSchRL) bzw. Beschädigungen oder Zerstörungen von Fortpflanzungsstätten (§ 44 BNatSchG) außerhalb der Vogelbrutzeit stattfinden. Da die Waldohreule bereits sehr früh im Jahr mit der Brut beginnt, sollten die Arbeiten zur Gehölzentnahme im Dezember des Vorjahres abgeschlossen sein. Eine gutachterliche Begleitung bei den Baumfällarbeiten ist auch dann erforderlich, da die Waldohreule auch im Winterhalbjahr im Projektgebiet sein kann.  Der Verlust potenzieller Brutbäume für die Waldohreule ist durch die Einbringung von 3 Kunstnestern/Nisthilfen (jeweils ein Nistkorb auf dem Flurstück 118, 430 und 582) .in zu erhaltendem Baumbestand zu kompensieren. Da Ausweichhabitate zur Verfü- GEMEINDE MERZENICH  BEBAUNGSPLAN C 22  „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ BEGRÜNDUNG Seite 17 gung stehen, ist auch nach der Baumaßnahme mit einer Besiedlung zu rechnen. Dies sollte allerdings im Sinne einer Effizienzkontrolle der oben genannten Maßnahmen über die ersten 2 Jahre überprüft werden. Wird das Revier nicht dauerhaft besiedelt, so sind am Ortsrand oder der Umgebung bestandsfördernde Maßnahmen durchzuführen.“ Das fachgerechte Einbringen der 3 Kunstnester/ Nisthilfen und die Durchführung der Effizienzkontrolle (Monitoring) erfolgt durch die Gemeinde unter biologischer Begleitung (Fachbüro). 11.16 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen – Bereich der ehemaligen Bahntrasse Auf die Ausführungen des Gutachtens unter Ziff. 9.3 und Ziff. 9.4 wird verwiesen. Die Fläche der Bahntrasse, Flurstück Nr. 419, ist unterschiedlich mit Schadstoffen belastet. Nach den Kriterien der Bundesbodenschutzverordnung ergibt sich bei einer Probe (MP1) dann ein Handlungsbedarf, wenn Flächen im Bereich der Proben MP1/OMP1 als Garten sowohl dem Aufenthalt von Kindern als auch dem Anbau von Nahrungspflanzen dient. Für diesen Fall ist als Vorsorgemaßnahme eine Überdeckung mit 60 cm unbelastetem Boden (LAGA-Z0) oder ein Austausch gegen unbelasteten Boden (LAGA-Z0) in einer Dicken von 60 cm vorzusehen. Alternativ kann versucht werden, die belasteten Bereiche durch weitere Untersuchungen einzugrenzen. Die Nachuntersuchung vom 26.03.2013 mit Bericht vom 04.04.2013 hat ergeben, dass die Gehalte an Cadmium unauffällig sind. Die Notwendigkeit, für diese Fläche als Vorsorgemaßnahme eine Überdeckung mit 60 cm unbelastetem Boden (LAGA-Z0) oder einen Bodenaustausch von 60 cm vorzusehen, entfällt damit. Als Konsequenz dieser Nachuntersuchung wird die vorsorglich getroffene Festsetzung unter Ziff 15. „Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen“ ersatzlos gestrichen. 12. Verkehrsflächen Eine gute Anbindung an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz ist durch Anschluss an den Valdersweg gegeben. Das Erschließungssystem wurde bereits unter Ziff. 10 im städtebaulichen Konzept erläutert. Das Gestaltungskonzept der Straßenbäume wurde unter Ziff. 11.13 dargelegt. Die Verkehrsflächen sollen als verkehrsberuhigte Bereiche höhengleich ausgebaut werden. Die Verkehrsfläche der Wohnstraße hat eine Breite von 7,5 m, diese Breite ist ausreichend, um auch den ruhenden Verkehr unterzubringen. Die Stichwege sind 3,5 m breit und der kurze Wohnweg im Osten des Plangebiets hat eine Breite von 4,8 m. Im Bereich der Wendemöglichkeit am Ende der Wohnstraße ist die Anlage von Parkplätzen in Senkrechtaufstellung möglich. 13. Ver- und Entsorgung Das Plangebiet wird an die zentrale Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung angeschlossen. 13.1 Regenwasser Die Ortslage Merzenich entwässert im Trennsystem. Das vorhandene Kanalnetz ist nicht für die zusätzlichen versiegelten Flächen des Baugebietes bemessen. Vom Ing.-Büro Dr. Jochims & Burtscheidt, Düren, wurde ein Entwässerungskonzept entwickelt: „Das Baugebiet soll im Trennsystem entwässert werden. Das heißt, für das Niederschlagswasser wird ein separater Kanal verlegt. Die mögliche Vorflut ist das öffentliche Kanalnetz der Gemeinde Merzenich, woran das Baugebiet angeschlossen werden soll. GEMEINDE MERZENICH  BEBAUNGSPLAN C 22  „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ BEGRÜNDUNG Seite 18 Das Baugebiet hat eine abflusswirksame Fläche von 0,865 ha. Eine direkte Einleitung in das Kanalnetz kann nicht erfolgen. Es muss eine Drosselung vorgeschaltet werden. Hierfür ist ein Regenrückhaltebecken mit einem Volumen von ca. 390 m³ erforderlich. Dieses Rückhaltebecken drosselt die anfallende Spitzenwassermenge für ein 50-jährliches Regenereignis auf den Abfluss des natürlichen Einzugsgebietes mit 10 I(sxha). Das Regenrückhaltebecken erhält im Bebauungsplan eine entsprechend ausgewiesene Fläche. Die Drossel des Regenrückhaltebeckens leitet dann in das öffentliche Kanalnetz der Gemeinde Merzenich ein.“ 13.2 Schmutzwasser Das anfallende Schmutzwasser wird über eine Schmutzwasserleitung separat gefasst und direkt in das öffentliche Kanalnetz der Gemeinde Merzenich eingeleitet. Die zusätzlich anfallende Schmutzwassermenge kann in dem vorhandenen Kanalnetz mit abgeführt werden. 14. Kennzeichnungen und Hinweise 14.1 Tektonische Störzonen Wie unter Ziff. 8.2 und Ziff. 11.10 ausgeführt befindet sich das Plangebiet im Einflussbereich einer bewegungsaktiven tektonischen Störzone. Diese ist von jeglicher Neubebauung freizuhalten (s. Ziff. 8 der textlichen Festsetzungen). Gemäß Stellungnahme von RWE Power vom 27.08.2008 / 31.10.2011 können jedoch Innerhalb der Störzonen Grün-, Verkehrsflächen und Spielplätze angeordnet werden. Auf der Grundlage der Stellungnahme der RWE Power AG vom 12.02.2013 wurden die Hinweis zur tektonischen Störzone wie folgt im Bebauungsplan ergänzt: Der Standort des Regenrückhaltebeckens wird von einer bewegungsaktiven tektonischen Störzone gekreuzt. Wegen der unterschiedlichen, bauwerksschädigenden Bodenbewegungen sollte für das Regenrückhaltebecken eine Tonabdichtung von 50 cm vorgesehen werden bzw. alternativ eine Abdichtung, die die Bodenbewegungen aufnehmen kann. 14.2 Einbauklassen im Bereich der Bahntrasse der ehemaligen Kreisbahn Auf die Baugrunderkundung vom 26. Oktober 2012 des Büros Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Aachen, wird hingewiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass in der ehemaligen Bahntrasse Auffüllungen in einer Mächtigkeit bis 2,1 m erbohrt wurden, die leicht erhöhte Gehalte an Schwermetallen und PAK aufweisen. Von den vier untersuchten Proben sind zwei der Einbauklasse Z0, eine der Einbauklasse Z1.1 und eine der Einbauklasse Z2 zuzuordnen. Aus diesem Grund sind die Wiederverwendbarkeit und die Deponierbarkeit jeweils zu prüfen. 14.3 Grundwasser, Baugrundverhältnisse Auf die Baugrunderkundung vom 26. Oktober 2012 des Büros Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Aachen, wird hingewiesen. Der Grundwasserspiegel liegt im Plangebiet bei 123 m NN. Der Flurabstand beträgt damit mehr 3,5 m. In Nasszeiten ist aber mit Schichtenwasser und aufstauendem Sickerwasser zu rechnen. Bauteile, die in den Boden einbinden und ein unterkellertes Bauwerk sind nach DIN 18195-6, bei Gründungstiefen  3,0 m unter GOK nach Abschnitt 9 gegen aufstauendes Sickerwasser, bei Gründungstiefen > 3,0 m nach Abschnitt 8 abzudichten. Einzelheiten sind hier bauwerksbezogen festzulegen. Nach DIN 4149 gehört Merzenich zur Erdbebenzone 3 und zur Untergrundklasse S (Bau- GEMEINDE MERZENICH  BEBAUNGSPLAN C 22  „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ BEGRÜNDUNG Seite 19 grundklasse C-S). Abgesehen von gestörten Bereichen (verfüllte Bombentrichter usw.) stehen in der Gründungssohle von unterkellerten und nicht unterkellerten Einfamilienwohnhäusern Schluffe an (Lößlehm/Löß). Die Festigkeit der anstehenden Schluffe reicht im ungestörten Zustand aus, die Wohnhäuser auf Streifenfundamenten oder auf Bodenplatten zu gründen. Die geringtragfähigen Auffüllungen sind vollständig auszuräumen. Schluffe, die bei den Erdarbeiten aufweichen, sind ebenfalls zu ersetzen. Alle Fundamente müssen frostfrei einbinden oder angedeckt werden. Nach DIN 4149 sollen Flachgründungen als Streifenfundamente mit Längsbewehrung oder als kreuzweise bewehrte Fundamentplatten ausgeführt werden. Bei Einzelfundamenten sind die Gründungskörper zug- und druckfest miteinander zu verbinden. Zu vermeiden sind Gründungen in unterschiedlichen Tiefen und auf unterschiedlichen Gründungselementen. Die besonderen Regeln der DIN 4149 sind zu beachten. Für den Vorentwurf kann bei mindestens steifer Konsistenz der Schluffe der aufnehmbare Sohldruck nach DIN 1054, Tabelle A.5, angesetzt werden. Gründungsplatten können nach dem Steifemodulverfahren mit den in Abschnitt 4.4 angegebenen Steifemodulen bemessen werden. Einzelheiten sind hier bauwerksbezogen festzulegen. 14.4 Geplantes Wasserschutzgebiet, Geothermie Auf der Grundlage der Stellungnahme des Kreises Düren, Wasserwirtschaft, vom 14.02.2013 wurden folgende Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen: Geplantes Wasserschutzgebiet Das Plangebiet liegt im geplanten Wasserschutzgebiet der Wassergewinnungsanlage Ellen. Geothermie Gegen die Errichtung von Wärmepumpen bestehen vom Grundsatz her aus wasserwirtschaftlicher Sicht Bedenken. Diese können im Einzelfall zurückgenommen werden, wenn umweltfreundliche Wärmetransportmittel verwendet werden. Eine Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Düren ist erforderlich. 14.5 Bodenschutz Zur Klarstellung, dass nach den Kriterien der Bundesbodenschutzverordnung keine Nutzungseinschränkung und kein Handlungsbedarf besteht, wird unter Ziff. 6 „Bodenschutz“ folgender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen: In der ehemaligen Bahntrasse wurden Auffüllungen in einer Mächtigkeit bis 2,1 m erbohrt. Die Auffüllungen weisen leicht erhöhte Gehalte an Schwermetallen und PAK auf. Von den vier untersuchten Proben sind zwei der LAGA-Einbauklasse Z0, eine der Einbauklasse Z1.1 und eine der Einbauklasse Z2 zuzuordnen. Nach den Kriterien der Bundesbodenschutzverordnung ergibt sich keine Nutzungseinschränkung und kein Handlungsbedarf. Darüber hinaus lassen sich aus den Untersuchungsergebnissen keine wesentlichen Gefährdungspotentiale für Menschen oder das Grundwasser ableiten. Für die Fläche außerhalb der Bahntrasse ergaben sich aus den Aufschlüssen keine Hinweise auf Altlasten. Beim Antreffen örtlicher Störungen (z.B. Bombentrichter mit auffälligen Verfüllungen) ist nach Erfordernis die Ordnungsbehörde hinzuzuziehen. 14.6 Bodendenkmalpflege Auf der Grundlage der Stellungnahme des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, vom 29.01.2013 wurde folgender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen: Auf §§ 15 und 16 DSchG NW wird verwiesen. Bei Bodenbewegungen auftretende archäolo- GEMEINDE MERZENICH  BEBAUNGSPLAN C 22  „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ BEGRÜNDUNG Seite 20 gische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVRAmt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zenthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.:02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199 unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 14.7 Kampfmittel Auf der Grundlage der Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, vom 21.02.2013 wurde folgender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen: Testsondierungen haben keine konkreten Hinweise auf die Existenz von Bombenblindgängern bzw. Kampfmitteln ergeben. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Deshalb sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der KBD zu benachrichtigen. Auf die Informationen unter der Internetseite des Kampfmittelbeseitigungsdienstes wird hingewiesen: http://www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/index.jsp 15. Bauordnungsrechtliche Vorschriften 15.1 Gestaltung von Doppelhäusern Durch die Vorschriften zur Fassadengestaltung bei Doppelhäusern soll einer unangemessenen Farben- und Materialvielfalt entgegengewirkt und damit Verunstaltungen des Straßen- und Ortsbildes verhindert werden. Dies gilt auch für die Dachgestaltung, die durch Anpassung von Dachneigungswinkel und Traufhöhe zu einer harmonischen Dachlandschaft beitragen soll. 15.2 Dachgestaltung In Anpassung an die Bebauung im Umgebungsbereich und mit der Zielsetzung, eine möglichst einheitliche Dachlandschaft zu gewährleisten, wurden geneigte Dächer festgesetzt. Die Festsetzung von Unter- und Obergrenze der Dachneigung soll Störungen des Ortsbildes verhindern, zugleich aber einen ausreichenden einen möglichst großen, individuellen Spielraum ermöglichen. 15.3 Außengestaltung, Einfriedungen Die Festsetzungen zielen auf eine grüne Gestaltung der Bereiche zwischen Haus und Straße, dabei sollte die Versiegelung minimiert werden. Durch die straßenseitige Einfriedung der Baugrundstücke durch Einfassungen mit Kantensteinen oder Hecken soll ein homogenes und harmonisches Straßen- und Ortsbild erreicht werden. Da die Materialwahl bei der Gebäudegestaltung zugunsten der individuellen Gestaltungsfreiheit nicht eingeschränkt wird, kommt der Nahtstelle zwischen privatem Hausvorbereich und öffentlicher Verkehrsfläche eine erhöhte Bedeutung im Hinblick auf die Ortsbildgestaltung zu. 16. Durchführung und Auswirkungen des Bebauungsplans Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt. Die Voraussetzung zur Anwendung dieses Instrumentes ist gegeben. Zur Durchführung des Bebauungsplans sind bodenordnende Maßnahmen erforderlich. Negative Auswirkungen sind bei der Durchführung des Bebauungsplans Nr. C 22 nicht zu GEMEINDE MERZENICH  BEBAUNGSPLAN C 22  „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ BEGRÜNDUNG Seite 21 erwarten. Die Artenschutzprüfung Stufe 1 hat ergeben, dass Verbotstatbestände nicht ausgeschlossen werden können, insbesondere im Hinblick auf Vögel wie Steinkauz, Gartenrotschwanz, Kleinspecht usw., Fledermäuse und die Haselmaus. Die daraufhin durchgeführte artenschutzrechtliche Prüfung kommt insgesamt zu dem Schluss, dass die bauliche Erschließung des Bebauungsplangebiets am Valdersweg zulässig im Sinne des Artenschutzes ist. Erhebliche Beeinträchtigungen von Exemplaren oder Populationen geschützter Tierarten sind nicht zu erwarten, wenn bestimmte Bauzeiten eingehalten und bestandsstützende Maßnahmen für die Waldohreule durch Einbringung von Kunstnestern/Nisthilfen vorgenommen werden. Diese Bedingungen werden durch entsprechende Festsetzungen des Bebauungsplans erfüllt. Überdies wurden Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern (ca. 360 m²) und private Grünflächen (ca. 1.665 m²) festgesetzt mit dem Ziel möglichst störungsfreie Rückzugsbereiche für die Waldohreule zu erhalten Auf der Grundlage der ergänzenden Untersuchungen zum Biotoptypenbestand wurden die Festsetzungen für diese Flächen ergänzt und detaillierter gefasst. Die tektonischen Störzonen wurden berücksichtigt, sie werden von jeglicher Neubebauung freigehalten. Dies gilt auch für Nebenanlagen, die gemäß § 23 Abs. 5 BauNVO außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sind, und für bauliche Anlagen, die nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können. Die Bahntrasse der ehemaligen Kreisbahn wurde auf Schadstoffe untersucht. Es finden sich unter Mutterboden Auffüllungen aus Lehm mit geringen Beimengungen an Ziegel und Asche in einer erbohrten Mächtigkeit von bis zu 2,1 m. Die Probe MP1 weist erhöhte Gehalte an Blei, Cadmium, Zink und PAK auf. Die Probe OMP2 weist leicht erhöhte Gehalte an Cadmium, Blei und Zink auf. Die Eluate sind unauffällig. Einwirkung auf Menschen: Ein direkter Kontakt mit den Auffüllungen, die Cadmium enthalten ist nicht möglich, da die Probe zwischen 0,4 m und 1,5 m Tiefe entnommen worden ist. Einwirkung auf Pflanzen: Es wurden keine erhöhten Schwermetallgehalte, die phytotoxisch wirken, nachgewiesen. Cadmium kann sich aber in Nutzpflanzen anreichern und so über die Nahrungsaufnahme in Menschen gelangen. Einwirkung auf das Grundwasser: Da der Abstand zum Grundwasser mehr als 1,5 m beträgt und die Deckschicht als nur gering durchlässig einzustufen ist, ist eine Gefährdung des Grundwassers nicht zu befürchten. Nach den Kriterien der Bundesbodenschutzverordnung ergibt sich bei einer Probe (MP1) dann ein Handlungsbedarf, wenn Flächen im Bereich der Proben MP1/OMP1 als Garten sowohl dem Aufenthalt von Kindern als auch den Anbau von Nahrungspflanzen dient. Im Bebauungsplan wird deswegen festgesetzt, dass als Vorsorgemaßnahme eine Überdeckung mit 60 cm unbelastetem Boden (LAGA-Z0) oder ein Austausch gegen unbelasteten Boden (LAGA-Z0) in einer Dicken von 60 cm vorzusehen ist. Alternativ kann versucht werden, die belasteten Bereiche durch weitere Untersuchungen einzugrenzen. Die Nachuntersuchung vom 26.03.2013 mit Bericht vom 04.04.2013 hat ergeben, dass die Gehalte an Cadmium unauffällig sind. Die Notwendigkeit, für diese Fläche als Vorsorgemaßnahme eine Überdeckung mit 60 cm unbelastetem Boden (LAGA-Z0) oder einen Bodenaustausch von 60 cm vorzusehen, entfällt damit. Als Konsequenz dieser Nachuntersuchung wird die vorsorglich getroffene Festsetzung unter Ziff 15. „Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen“ ersatzlos gestrichen. Nach den Kriterien der Bundesbodenschutzverordnung ergibt sich keine Nutzungseinschränkung und kein Handlungsbedarf. Darüber hinaus lassen sich aus den Untersuchungsergebnissen keine wesentlichen Gefährdungspotentiale für Menschen oder das Grundwasser ableiten. Für die Fläche außerhalb der Bahntrasse ergaben sich aus den Aufschlüssen keine Hinweise auf Altlasten. GEMEINDE MERZENICH  BEBAUNGSPLAN C 22  „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ BEGRÜNDUNG Seite 22 Darüber hinaus wird im Bebauungsplan darauf hingewiesen, dass die Auffüllungen leicht erhöhte Gehalte an Schwermetallen und PAK aufweisen. Von den vier untersuchten Proben sind zwei der Einbauklasse Z0, eine der Einbauklasse Z1.1 und eine der Einbauklasse Z2 zuzuordnen. Aus diesem Grund sind die Wiederverwendbarkeit und die Deponierbarkeit jeweils zu prüfen. Auf die Baugrundverhältnisse und auf die in diesem Zusammenhang evtl. erforderlichen baulichen Maßnahmen bzw. Gründungsempfehlungen wird hingewiesen. Die Voraussetzungen für eine Versickerung von Niederschlagswasser sind nicht gegeben. Zugleich ist das vorhandene Kanalnetz nicht für die zusätzlichen versiegelten Flächen des Baugebiets bemessen. Eine direkte Einleitung in das Kanalnetz kann somit nicht erfolgen. Deshalb muss eine Drosselung vorgeschaltet werden. Hierfür ist ein Regenrückhaltebecken mit einem Volumen von ca. 390 m³ erforderlich. Dieses Rückhaltebecken drosselt die anfallende Spitzenwassermenge. Die Drossel des Regenrückhaltebeckens leitet dann das Regenwasser in das öffentliche Kanalnetz der Gemeinde Merzenich ein. Im Bebauungsplan ist eine entsprechende Fläche für das Regenrückhaltebecken festgesetzt. Auf das geplanten Wasserschutzgebiet der Wassergewinnungsanlage Ellen und auf die Bedenken aus Sicht der Wasserwirtschaft bei der Errichtung von Wärmepumpen wurde im Bebauungsplan hingewiesen. Das durch die zusätzliche Bebauung verursachte geringfügige, zusätzliche Verkehrsaufkommen kann durch das bestehende Verkehrsnetz aufgenommen werden. Sonstige negative Auswirkungen des Bebauungsplans sind nicht zu erkennen. 17. Flächenbilanz 1. 2. 3. 3.1 3.2 4. 5. 6. 7. Allgemeines Wohngebiet Fläche für den Gemeinbedarf Öffentliche Grünflächen Spielplatz und Parkanlage Grünflächen entlang Verkehrsflächen Private Grünflächen Rückhaltebecken Trafostation Öffentliche Verkehrsflächen Plangebiet (m² ca.) 11.705 330 975 64,5% 1,8% 5,4% 1.665 593 42 2.840 9,2% 3,3% 0,2% 15,6% 18.150 100% 640 335 Anzahl der Baugrundstücke: ca. 20 Merzenich, den PLANUNGSBÜRO B A V A J DIPL.-ING. ARCHITEKT TEL. 0241/874404 FAX 0241/874438 52074 AACHEN MUFFETER WEG 30 ........................................................ ........................................................ Planer