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Beschlussvorlage (Anlage 1, Abwägung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
385 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
17.06.13, 18:10
Aktualisiert
17.06.13, 18:10

Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH  BEBAUUNGSPLAN C 22 „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ Seite 1 Anlage 1 Abwägung während der Verfahrensschritte nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung Nr. 01 02 Behörden, und sonstige TöB Bezirksregierung Arnsberg Bezirksregierung Düsseldorf, Dez 22 Stellungnahme (Kurzfassung) Der Planungsbereich ist von Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohletagebaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet ist nicht auszuschließen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, eine Anfrage an die RWE Power AG bzw. den Erftverband zu stellen. Stellungnahme 17.01.2013: Es liegt ein diffuser Kampfmittelverdacht vor. Eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden Fläche wird empfohlen. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese auf das Geländeniveau vor 1945 abzuschieben. Zur genauen Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise ist ein Ortstermin mit einem Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) zu vereinbaren. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen usw. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Die Vorgehensweise ist aus dem Merkblatt zu entnehmen. Weitere Infos findet man unter der Internetseite des KBD: www.brd.de/ordnung_gefahrenabwehr/ kampfmittelbeseitigung/service/index.html Stellungnahme 21.02.2013: Die Testsondierungen ergaben keine konkreten Hinweise auf die Existenz von Bombenblindgängern bzw. Kampfmitteln. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Insofern sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der KBD zu benachrichtigen. Abwägungsvorschlag (Änderungen / Ergänzungen: kursiv) Die Anregungen wurden bereits im Bebauungsplan durch die Hinweise zu „Grundwasser und Baugrundverhältnisse“ berücksichtigt. Auf der Grundlage der Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes vom 21.02.2013 wird folgender Hinweis in den B-Plan aufgenommen: „Testsondierungen haben keine konkreten Hinweise auf die Existenz von Bombenblindgängern bzw. Kampfmitteln ergeben. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Deshalb sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der KBD zu benachrichtigen. Auf die Informationen unter der Internetseite des Kampfmittelbeseitigungsdienstes wird hingewiesen: www.brd.de/ordnung_gefahrenabwehr/ kampfmittelbeseitigung/index.jsp“ GEMEINDE MERZENICH  BEBAUUNGSPLAN C 22 „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ Seite 2 Anlage 1 Abwägung während der Verfahrensschritte nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22a Bezirksregierung Köln, Dez. 32 Es liegt keine Stellungnahme vor. Bezirksregierung Köln, Dez. 33 Es werden keine Bedenken gegen den Bebauungsplan vorgebracht. Bezirksregierung Köln, Dez. 35 Es liegt keine Stellungnahme vor. Bezirksregierung Köln, Dez. 51 Es liegt keine Stellungnahme vor. Bezirksregierung Köln, Dez. 52 Es sind keine Belange betroffen. Bezirksregierung Köln, Dez. 54 Die Zuständigkeit des Dez. 54 ist nicht betroffen. BUND NRW Siehe Stellungnahme NABU, BUND, LNU Deutsche Telekom Es liegt keine Stellungnahme vor. E.ON Ruhrgas AG Im Plangebiet befinden sich keine Versorgungseinrichtungen von: Open Grid Europe GmbH Essen, E.ON Ruhrgas AG Essen, Ferngas Nordbayern GmbH Nürnberg, GasLINE Straelen, MEGAL Essen, METG Haan, TENP Essen. Erftverband Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erftverbandes sind nicht betroffen. Es bestehen keine Bedenken aus wasserwirtschaflicher Sicht. Es ist bei der Detailplanung zu berücksichtigen, dass der maximale Grundwasserstand bei 123,5 m NHN liegt, so dass im westlichen Teil des Gebiets flurnahe Grundwasserverhältnisse auftreten können. Ev. Kirchengemeinde Es liegt keine Stellungnahme vor. GASCADE Gastransport Die Anlagen von WINGAS GmbH, NEL Gastransport GmbH und GmbH OPAL Gastransport GmbH sind nicht betroffen. Gemeinde Niederzier Es liegt keine Stellungnahme vor. Gemeinde Nörvenich Bedenken und Anregungen werden nicht vorgebracht. Geologisches Landesamt Es liegt keine Stellungnahme vor. Gemeinde Merzenich Die von der Gleichstellungsbeauftragten zu vertretenden Belange sind berücksichtigt. Handwerkskammer Rheinland Es werden keine Anregungen vorgebracht. Industrie- und Handelskammer Es werden keine Bedenken vorgebracht. Kath. Kirchengemeinde Es liegt keine Stellungnahme vor. Kreis Düren, Niederschlagswasserbeseitigung: Das Entwässerungskonzept Wasserwirtschaft wurde mit der unteren Wasserbehörde abgestimmt. Lage im Wasserschutzgebiet: Das Plangebiet liegt im geplanten Wasserschutzgebiet der Wassergewinnungsanlage Ellen. Der Schutz des Grundwassers ist daher von großer Bedeutung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen wurden bereits im Bebauungsplan durch die Hinweise zu „Grundwasser und Baugrundverhältnisse“ berücksichtigt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme zur Niederschlagswasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen. Im Übrigen wird den Anregungen entsprochen. Die Hinweise im Bebauungsplan werden wie folgt ergänzt: „Das Plangebiet liegt im geplanten Wasserschutzgebiet der Wassergewinnungsanlage Ellen.“ GEMEINDE MERZENICH  BEBAUUNGSPLAN C 22 „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ Seite 3 Anlage 1 Abwägung während der Verfahrensschritte nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung 22b Kreis Düren, Immissionsschutz 22c Kreis Düren, Bodenschutz Geothermie: Gegen die Errichtung von Wärmepumpen in Wasserschutzgebieten bestehen vom Grundsatz her Bedenken. Diese können im Einzelfall zurückgenommen werden, wenn umweltfreundliche Wärmetransportmittel verwendet werden. Ein entsprechender Hinweis ist in den Bebauungsplan aufzunehmen. Grundsätzlich bestehen keine Bedenken. Hinsichtlich des vorbeugenden Immissionsschutzes sollte überprüft werden, wie sich der vorhandene Bauhof in das Planungsgebiet einfügt. „Gegen die Errichtung von Wärmepumpen bestehen vom Grundsatz her aus wasserwirtschaftlicher Sicht Bedenken. Diese können im Einzelfall zurückgenommen werden, wenn umweltfreundliche Wärmetransportmittel verwendet werden. Eine Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Düren ist erforderlich.“ Zurzeit gehen vom Bauhof keinerlei Störungen aus, da der Bauhof vollständig mit Gebäuden oder Mauern umgeben ist. Außenöffnungen im Mauerwerk sind bis auf das Eingangstor an der Jahnstraße geschlossen. Die festgesetzte Fläche für den Gemeinbedarf wird vorsorglich als Erweiterungsfläche vorgesehen. Ein endgültiges Nutzungskonzept liegt noch nicht vor. Dabei werden die Gesichtspunkte des vorbeugenden Immissionsschutzes beachtet werden. Im Erweiterungsbereich können nur nicht störende Nutzungen stattfinden, die mit dem Umgebungsbereich verträglich sind. Es wird angeregt, gemäß den Vorgaben der BundesbodenDer Anregung wird gefolgt. Gemäß Bericht vom 04.04.2013 hat der Gutachschutzverordnung je Grundstück eine Bodenmischprobe aus ter folgendes festgestellt: „Am 26.03.2013 wurden aus dem vorgenannten dem Tiefenbereich von 30 bis 60 cm zu entnehmen und auf den Bereich drei weitere Bodenmischproben aus dem Tiefenbereich von 30 cm Parameter Cadmium nachzuuntersuchen. bis 60 cm entnommen (OMP3: 11 Einzelproben, OMP4: 12 Einzelproben, OMP5: 11 Einzelproben) Die Gehalte an Cadmium sind in allen drei Proben unauffällig. Der in der Probe MP1 nachgewiesene Cadmiumgehalt kann daher dem Tiefenbereich ab 60 cm unter GOK zugeordnet werden. Die Notwendigkeit, für diese Fläche als Vorsorgemaßnahme eine Überdeckung mit 60 cm unbelastetem Boden (LAGA-Z0) oder einen Bodenaustausch von 60 cm vorzusehen, entfällt damit. Als Konsequenz dieser Nachuntersuchung wird die vorsorglich getroffene Festsetzung unter Ziff 15. „Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen“ ersatzlos gestrichen. Zur Klarstellung, dass nach den Kriterien der Bundesbodenschutzverordnung keine Nutzungseinschränkung und kein Handlungsbedarf besteht, wird unter Ziff. 6 „Bodenschutz“ folgender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen: „In der ehemaligen Bahntrasse wurden Auffüllungen in einer Mächtigkeit bis 2,1 m erbohrt. Die Auffüllungen weisen leicht erhöhte Gehalte an Schwermetallen und PAK auf. Von den vier untersuchten Proben sind zwei der LAGAEinbauklasse Z0, eine der Einbauklasse Z1.1 und eine der Einbauklasse Z2 GEMEINDE MERZENICH  BEBAUUNGSPLAN C 22 „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ Seite 4 Anlage 1 Abwägung während der Verfahrensschritte nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung 22d Kreis Düren, Landschaftspflege und Naturschutz 1) Eine Eingriffsbilanzierung liegt nicht vor, insofern gibt es ein Defizit in der Abwägung. In der Artenschutzprüfung sind Maßgaben zur Vermeidung von Verbotstatbeständen aufgezeigt. Diese sind nachvollziehbar zu dokumentieren. zuzuordnen. Nach den Kriterien der Bundesbodenschutzverordnung ergibt sich keine Nutzungseinschränkung und kein Handlungsbedarf. Darüber hinaus lassen sich aus den Untersuchungsergebnissen keine wesentlichen Gefährdungspotentiale für Menschen oder das Grundwasser ableiten. Für die Fläche außerhalb der Bahntrasse ergaben sich aus den Aufschlüssen keine Hinweise auf Altlasten. Beim Antreffen örtlicher Störungen (z.B. Bombentrichter mit auffälligen Verfüllungen) ist nach Erfordernis die Ordnungsbehörde hinzuzuziehen.“ Den Bedenken und Anregungen wird stattgegeben: 1) Die Darstellung des Biotoptypenbestands und des Eingriffs auf Grundlage der Planung wird nachgeholt und in die Begründung integriert. 2) Zur Präzisierung der Maßgaben werden die textlichen Festsetzungen unter Ziff. 13 wie folgt ergänzt bzw. geändert (13a und 13b): 2) Die Überwachung des Wegfalls von Bäumen und Sträuchern 13a „Im Bebauungsplan sind zwei Flächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25b und Anordnung von Ersatz setzt eine Bestandsaufnahme voraus. BauGB als "Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen" festgesetzt. Dies betrifft den westlichen Teil des Flurstücks 118 in der Flur 17 im Westen des Bebauungsplangebietes und den nordöstlichen Teil des Flurstücks 430 in der Flur 17 im Osten des Gebietes. Der abgegrenzte Teil auf dem Flurstück 118 ist charakterisiert durch einen gemischten Laubholzbestand auf einer Wiese, aus dem eine alte Kirsche mit Stammumfang 1,88 m und Kronendurchmesser 16 Meter hervorsticht. Dieser Altbaum ist im Bebauungsplan innerhalb der zum Erhalt festgesetzten Fläche zusätzlich als zu erhaltender Einzelbaum festgesetzt. Daneben befinden sich weitere Kirschen u.a. Laubgehölze geringerer Größe innerhalb des festgesetzten Bereiches. Der abgegrenzte Teil auf dem Flurstück 430 umfasst einen Obst/ Laubholzbestand aus 7 Gehölzen (sowie einem Baumstumpf) auf bzw. im Umfeld von 2 Aufwallungen. Innerhalb der festgesetzten Fläche ist der größte Laubbaum mit einem Stammumfang von 1,26 Meter und einem Kronendurchmesser von 10 Meter zusätzlich als zu erhaltender Einzelbaum festgesetzt. Eine Beseitigung von Bäumen oder sonstigen Gehölzen auf den festgesetzten Flächen ist nicht zulässig. Bei einem Wegfall von Bäumen im Zuge der GEMEINDE MERZENICH  BEBAUUNGSPLAN C 22 „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ Seite 5 Anlage 1 Abwägung während der Verfahrensschritte nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung Altersentwicklung bzw. im Rahmen einer nachzuweisenden Gefahrenabwehr ist auf den gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB als "Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen" gekennzeichneten Flächen Ersatz zu schaffen. Es sind für die Fläche des Flurstücks 17 Pflanzen entsprechend der unter Ziff. 10 dieser textlichen Festsetzungen aufgeführten Pflanzenliste zu verwenden und zwar für jeden entfallenden Einzelbaum je 2 neue Bäume und für jeden entfallenden Strauch 2 neue Sträucher. Für das Flurstück 430 sind pro entfallendem Laub/Obstbaum zwei Obstbäume zu pflanzen mit Pflanzqualität Hochstamm, 3 x verpflanzt mit Ballen, Stammumfang 14-16 cm.“ 13b „Im Bebauungsplan sind zwei Flächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB als „private Grünflächen“ festgesetzt. Dies betrifft das Flurstück 553 in der Flur 17 im Westen des Bebauungsplangebietes und den östlichen Teil des Flurstücks 582 in der Flur 17 im Osten des Gebietes. Das Flurstück 553 ist charakterisiert durch einen vorwiegend aus Nadelgehölzen bestehenden Bestand am Rande und innerhalb eines Gartens. Lediglich im Südosten befindet sich ein größerer Haselstrauch. Der östliche Teil des Flurstücks 582 besteht aus einem jungen bis mittelalten Feldgehölzbestand aus Bäumen und Sträuchern. Eine Beseitigung von Bäumen oder sonstigen Gehölzen auf den festgesetzten Flächen ist nicht zulässig. Bei einem Wegfall von Bäumen im Zuge der Altersentwicklung bzw. im Rahmen einer nachzuweisenden Gefahrenabwehr ist auf den gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB als "Private Grünflächen" gekennzeichneten Flächen Ersatz zu schaffen. Es sind Pflanzen entsprechend der unter Ziff. 10 dieser textlichen Festsetzungen aufgeführten Pflanzenliste zu verwenden und zwar für jeden entfallenden Einzelbaum je 2 neue Bäume und für jeden entfallenden Strauch 2 neue Sträucher.“ 3) Wer bringt die Kunstnester / Nisthilfen an? Wer koordiniert? 3) Zur Klarstellung, wer die Anbringung der Nisthilfen und die Koordination veranlasst, wird die textliche Festsetzung unter Ziff. 14 wie folgt ergänzt (kursiv gekennzeichnet): … „sind insgesamt drei Nistkörbe als Nisthilfen für die Waldohreule fachgerecht anzubringen und zwar jeweils ein Nistkorb auf dem Flurstück 118, 430 und 582. Zur Vermeidung von Prognoseunsicherheiten ist, beginnend mit GEMEINDE MERZENICH  BEBAUUNGSPLAN C 22 „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ Seite 6 Anlage 1 Abwägung während der Verfahrensschritte nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Saison nach dem Baubeginn, in den ersten beiden Jahren eine Effizienzkontrolle angezeigt (Monitoring). Das fachgerechte Einbringen der 3 Kunstnester/ Nisthilfen und die Durchführung der Effizienzkontrolle erfolgt durch die Gemeinde unter biologischer Begleitung (Fachbüro).“ 4) Bei den Festsetzungen Nr. 6 und Nr. 14 handelt es sich um konkurrierende Festsetzungen 23 24 25 26a 26b Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. (LNU) Nabu, Kreisverband Düren Das LANUV ist nicht mehr zuständig, deshalb wird keine Stellungnahme abgegeben. Es liegt keine Stellungnahme vor. Arbeitskreis Fledermausschutz Kreis Aachen, Düren, Euskirchen (NABU/BUND/LNU) 1)  4) Die textliche Festsetzung unter Ziff 6 Nebenanlagen wird wie folgt ergänzt (kursiv gekennzeichnet): „Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO, die dem Nutzungszweck der in den Baugebieten gelegenen Grundstücke oder des Baugebietes selbst dienen und seiner Eigenart nicht widersprechen, sind gemäß § 23 Abs. 5 Bau NVO auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, allerdings nur außerhalb der Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern.“ Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Siehe Stellungnahme NABU, BUND, LNU In der ASP wird keine Aussage gemacht, ob im Untersuchungsgebiet eine Verhöhrung auf Steinkäuze stattgefunden hat. Ohne eine entsprechende Untersuchung bzw. Vorlage der Ergebnisse einer Untersuchung kann der Aufstellung des B-Plans nicht zugestimmt werden.    Die Bedenken werden zurückgewiesen: In der Artenschutzprüfung vom 02. Juli 2012 wird auf Seite 5 die Methodik zur Erfassung des Steinkauzes erläutert. Es wurde eine Klangattrappenuntersuchung durchgeführt. Das Ergebnis wurde im Kapitel 5.1 auf Seite 9 dargestellt. Es gibt keine Hinweise auf ein Vorkommen des Steinkauzes. Der Einwand ist somit nicht berechtigt. Die Bedenken werden zurückgewiesen: Die Fledermausuntersuchung wird als zeitlich unzureichend 1) Die Untersuchungen fanden von März bis Juni 2012 zu wechselnden betrachtet. Moniert werden fehlende Daten aus den Monaten Nachtzeiten (abends bis nachts, nachts bis morgens) statt. Im Rahmen der Juli bis September (Ausflüge der Jungtiere und Balzzeit). Untersuchung wurde insbesondere die Zwergfledermaus festgestellt, die im Welcher nächtliche Untersuchungszeitraum wurde gewählt? Siedlungsbereich zu erwarten war. Lediglich an einem von 7 Tagen wurde Was versteht der Gutachter unter Rechner gestützter Ausdie Breitflügelfledermaus festgestellt und zwar unter Laternen am Valderswertung? Automatische oder manuell optische Analyse? weg, nicht im Plangebiet selbst. Es lagen demzufolge keine Hinweise auf Wie kann der Gutachter so weitreichende Schlüsse ziehen. weitere Arten vor, für die weitergehende Untersuchungen während der Aus90 % der Nachtaktivität werden nicht erfasst. Für eine Bewer- flugs- oder Balzzeit gerechtfertigt gewesen wären. Die Untersuchung wurde tung ist eine Referenz als Vergleich notwendig. der Fragestellung entsprechend angemessen durchgeführt. Die Fachbehör- GEMEINDE MERZENICH  BEBAUUNGSPLAN C 22 „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ Seite 7 Anlage 1 Abwägung während der Verfahrensschritte nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung de (ULB) hat die Methodik nicht moniert. Im Gutachten wurde dargestellt, dass die Auswertung mit den Programmen SASLabPlus, Akustika und Audacity vorgenommen wurden. Diese Programme sollten den „Spezialisten“ des AK Fledermausschutzes als Programme mit manueller optischer und akustischer Analyse bekannt sein. Es ist irreführend, wenn gesagt wird, dass 90 % der Nachtaktivität nicht erfasst wird. Es geht hier nicht um eine Dauerobservierung sondern um eine Erfassung während der Taxierung. Wenn bis auf eine Rufreihe alle Aufnahmen von der Zwergfledermaus stammen, ist nicht davon auszugehen, dass genau in den Lücken andere Arten geortet hätten. Diese wären dann mit Sicherheit erfasst worden. Hier soll suggeriert werden, dass das Ergebnis bei Dauerobservierung völlig anders ausgesehen hätte. Dies ist nicht der Fall. Dazu ist auch keine Referenz nötig. 2) Die formalen und inhaltlichen Anforderungen an eine ASP sind nicht erfüllt. Es fehlen Daten zur Durchführung der Untersuchung und die ASP-Prüfprotokolle. Die pauschale Einschätzung in „wenig“ oder „viel“ ist nicht fachgerecht für eine sachliche Beurteilung in Zusammenhang mit den lokalen Populationen 3) Offene Fragen: Wurden Quartiere an Gebäuden untersucht? Bei Verdacht auf Gebäudequartiere im Umfeld: wurden Gebäude im Umfeld auf Quartiere untersucht? 2) Die Fachbehörde (ULB) hat keinen Mangel in der Art und Durchführung der Untersuchungen moniert. Die Prüfprotokolle sind ggf. dann sinnvoll und angezeigt, wenn konkrete Maßnahmen für die betroffenen Arten erforderlich sind. Dies ist bei den Fledermäusen nicht der Fall. 3) Im Plangebiet stehen keine Gebäude, die zu untersuchen wären. Außerhalb des Plangebietes wurden keine Gebäude auf Quartiere untersucht. Die Einwender bringen (selbst als Kartierer tätig) langjährige Erfahrung mit und dürften mit Sicherheit wissen, dass es gerade bei der Zwergfledermaus, die in kleinste Ritzen und Spalten geht, sehr schwierig ist, Quartiere zu finden. In der Regel gelingt dies nur über Hinweise aus der Bevölkerung. Eine weiterreichende Methodik (Netzfänge, Besenderung) wäre im vorliegenden Fall unangemessen für ein vereinfachtes Verfahren zur Innenentwicklung. 4) Warum sollten die weiteren Fledermausarten des MTB nicht vorhanden sein. Das Vorhandensein weiterer Arten ist möglich. 4) Die Untersuchung diente dazu, zu klären, ob weitere Arten im Gebiet vorhanden sind. Dies ist nicht der Fall. Warum sollten dann noch Arten weiter diskutiert werden, die nicht vorhanden sind? 5) Der Zustand der lokalen Population ist nicht berücksichtigt. Es ist zu vermuten, dass es sich um eine innerstädtische, nicht unbedeutende Jagdfläche zumindest für Zwergfledermäuse handelt. Welche Alternativen haben die Tiere in der Umgebung. Die 5) Den im Namen des AK Fledermausschutz ehrenamtlich tätigen Ansprechpartnern, die im übrigen teils selber gutachterlich tätig sind und bezahlte Kartieraufträge durchführen, sollte als erfahrene Fledermauskartierer klar sein, wie schwierig es ist, eine Lokalpopulation abzugrenzen. Eine solche macht weder an den Grenzen des Ortes, des Gemeinde-, noch des GEMEINDE MERZENICH  BEBAUUNGSPLAN C 22 „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ Seite 8 Anlage 1 Abwägung während der Verfahrensschritte nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung Summe der Verluste an Jagdflächen innerhalb der Siedlung und an den Ortsrändern kann populationserhebliche Lebensraumeinschränkungen bewirken. Längere Jagdwege wurden nicht untersucht und berücksichtigt. 27 28 29 30 31 Kreisgebietes halt. Einen Bezug der nicht definierbaren Lokalpopulation zu einem kleinflächigen, innerörtlichen Eingriff (Verfahren nach §13a BauGB!) herzustellen ist in diesem Fall überhaupt nicht zielführend. Die Zwergfledermaus ist eine Art, die von Siedlungsflächen mit Gärten profitiert. Der Bereich wird zwar künftig baulich verdichtet, dennoch stehen Gärten hier und im gesamten Siedlungsbereich in umfassendem Maße zur Verfügung. Außer der Zwergfledermaus wurde als einzige Art einmalig eine Breitflügelfledermaus erfasst – bezeichnenderweise unter Straßenlaternen, nicht in den hier überplanten Gärten. Die Bedeutung des Gebietes wird vom AK Fledermausschutz überschätzt. Die Fachbehörde ULB hat die Ergebnisse und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen nicht moniert. Rheinisches Amt für BodenKonflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen Der Anregung wird gefolgt. Folgender Hinweis wird in den Bebauungsplan denkmalpflege des Bodendenkmalschutzes sind derzeit nicht zu erkennen. Da nachrichtlich aufgenommen: Untersuchungen zum ist-Bestand an Bodendenkmäler nicht „Auf §§ 15 und 16 DSchG NW wird verwiesen. Bei Bodenbewegungen aufdurchgeführt wurden, wird angeregt, auf die Bestimmungen der tretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere §§ 15, 16 DSchG NW hinzuweisen. Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zenthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.:02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199 unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.“ RWE Deutschland AG, Regio- Es bestehen keine Bedenken, Es werden keine Versorgungslei- Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. nalservice tungen der RWE AG durch die Planung berührt. RWE Power AG Da die erforderliche Freihaltung der Störzonen von jeglicher Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die bereits im BebauungsBebauung im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt wurde, wer- plan enthaltenen Hinweise zu den tektonische Störzonen werden wie folgt den keine Bedenken vorgebracht. Es wird darauf hingewiesen, ergänzt: dass im Bereich des Regenrückhaltebeckens sicherzustellen ist, „Der Standort des Regenrückhaltebeckens wird von einer bewegungsaktiven dass keine Versickerung in die Störungskluft erfolgen kann. tektonischen Störzone gekreuzt. Wegen der unterschiedlichen, bauwerksWegen der bewegungsaktiven tektonische Störung sollte für das schädigenden Bodenbewegungen sollte für das Regenrückhaltebecken eine RRB eine Tonabdichtung von 50 cm vorgesehen werden bzw. Tonabdichtung von 50 cm vorgesehen werden bzw. alternativ eine Abdichalternativ eine Abdichtung, die die Bodenbewegungen aufnehtung, die die Bodenbewegungen aufnehmen kann.“ men kann. Stadt Düren Es liegt keine Stellungnahme vor. Stadt Kerpen Es liegt keine Stellungnahme vor. GEMEINDE MERZENICH  BEBAUUNGSPLAN C 22 „Innenentwicklung östlich Valdersweg“ Seite 9 Anlage 1 Abwägung während der Verfahrensschritte nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung 32 LEITUNGSPARTNER, Düren 33 34 35 Telefonica Germany T-Mobile Deutschland GmbH Unitymedia 36 Vodafone D2 GmbH 37 Wasserverband Eifel-Rur Nr. 01 Öffentlichkeit Helga und Helmut Högenett Es bestehen keine Bedenken. Zur Versorgung des Baugebiets mit Gas und Wasser wird um frühzeitige Einbindung in die Planung gebeten. Es liegt keine Stellungnahme vor. Es liegt keine Stellungnahme vor. Im Plangebiet befinden sich Versorgungsanlagen der Unitymedia NRW GmbH, Es besteht Interesse, das Baugebiet mit Produkten der Unitymedia zu versorgen. Im Plangebiet befinden sich keine Glasfaserleitungen und keine Kabelschutzrohre der Vodafone D2 / -Glasfaserkabel Bedenken werden nicht vorgebracht. Das Entwässerungskonzept wurde mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Düren abgestimmt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme (Kurzfassung) Die Eigentümer des Flurstücks Nr. 180 beantragen eine Erweiterung des Plangebiets durch Einbeziehung von Teilbereichen der Flurstücke Nr. 178 bis 182 in den Bebauungsplan. Durch die vorgeschlagene Änderung soll erreicht werden:  Eine Verbesserung des Landschaftsbild und der städtebaulichen Gestaltung sowie eine nachhaltige Entwicklung.  Zusätzliche drei Baugrundstücke mit direkter Anbindung an die Straße und eine bessere Nutzung der großen Grundstücke.  Mehr Nettobaufläche. Abwägungsvorschlag Der Anregung kann nicht gefolgt werden: Die Gemeindeverwaltung hat zu Beginn der Planung über einen längeren Zeitraum mit allen Eigentümern darüber gesprochen, welche Flächen in den Bebauungsplan einbezogen werden konnten. Die räumliche Abgrenzung des Bebauungsplans C 22 ist das Ergebnis der durchgeführten Abstimmungen. Insofern ist eine Änderung des Planbereichs zu diesem Zeitpunkt nicht realisierbar. Die Konzeption des Bebauungsplans lässt die Möglichkeit zu, das Plangebiet zu erweitern, wenn Bedarf besteht. Eine evtl. Vergrößerung des Wohngebiets kann deshalb in einem späteren Verfahren unter Einbeziehung aller betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer im Detail untersucht und evtl. durchgeführt werden. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.