Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
11.09.2008
Erstellt
13.06.08, 21:41
Aktualisiert
13.06.08, 21:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
93/2008
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
24. November 2009
9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp"
hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Satzungsempfehlung an den Rat
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
24.06.2008
Rat
11.09.2008
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2007 die Durchführung der
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange für die 9.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ beschlossen.
Gemäß dieses Beschlusses hat die Verwaltung die Auslegung durchgeführt. Der Öffentlichkeit ist in der Zeit
vom 09.01.2008 bis zum 15.02.2008 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. In dieser Zeit sind
keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen. Durch den jetzigen / neuen Eigentümer der Bauflächen ist
nachträglich eine Stellungnahme eingegangen. Diese kann noch als Stellungnahme zur Auslegung gewertet
werden. Entsprechend liegt ein Abwägungsvorschlag der Verwaltung den Anlagen bei. Die Stellungnahme
der ehemaligen Grundeigentümer zum Verwaltungsvorschlag auf die Stellungnahme des Lippischen
Heimatbundes liegt ebenfalls als Anlage bei.
Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde der Planentwurf zugesandt.
Die eingegangenen Stellungnahmen mit den Vorschlägen der Verwaltung liegen der Vorlage als Anlage bei.
Besonders der Eingriff in das Landschaftsbild und die optische Wirkung der möglichen Gebäude werden hier
nochmals thematisiert. Als Minderungsmaßnahme für die optische Wirkung der Gebäude schlägt die
Verwaltung vor, in einem Bereich (siehe Planzeichnung) des allgemeinen Wohngebietes nur Walmdächer
ohne Dachaufbauten festzusetzen.
Die Ausgleichskonzeption wurde geringfügig (siehe auch Schreiben des Kreises Lippe vom 06.02.2008)
geändert. Die überarbeitete Konzeption ist mit den Grundeigentümern abgesprochen worden.
Die Baugrenzen des Auslegungsstandes wurden geringfügig modifiziert. Die einzelnen Baufenster wurden in
Ost-West-Richtung leicht vergrößert. Die Abstände der Baugrenzen liegen jetzt jeweils 3 m zu den
vorgesehenen Grundstücksteilungen. Durch die Änderungen (Dachform/ Dachaufbauten und Ausgleich
sowie Baugrenzen) sind keine Grundzüge des Auslegungsentwurfes berührt. Auf eine erneute Auslegung
kann daher verzichtet werden.
-2-
Zur Anlage der Ausgleichsflächen A bis D wird ein städtebaulicher Vertrag gemäß §11 BauGB zwischen der
Gemeinde und den Grundeigentümern abgeschlossen.
Ebenso liegt als Anlage bereits der Entwurf der zusammenfassenden Erklärung bei. Die endgültige
Ausarbeitung kann erst nach Satzungsbeschluss erfolgen.
Beschlussvorschlag:
a) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der
Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
08/04 „Königskamp“ zu beschließen.
b)
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den
Bebauungsplan Nr. 08/04 "Königskamp" als Satzung und die dazugehörige Begründung zu
beschließen.
Schemmel