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Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung an den Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
11.09.2008
Erstellt
13.06.08, 21:41
Aktualisiert
13.06.08, 21:41
Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp"
hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Satzungsempfehlung an den Rat) Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp"
hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Satzungsempfehlung an den Rat)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 93/2008 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 24. November 2009 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung an den Rat Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 24.06.2008 Rat 11.09.2008 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2007 die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange für die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ beschlossen. Gemäß dieses Beschlusses hat die Verwaltung die Auslegung durchgeführt. Der Öffentlichkeit ist in der Zeit vom 09.01.2008 bis zum 15.02.2008 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. In dieser Zeit sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen. Durch den jetzigen / neuen Eigentümer der Bauflächen ist nachträglich eine Stellungnahme eingegangen. Diese kann noch als Stellungnahme zur Auslegung gewertet werden. Entsprechend liegt ein Abwägungsvorschlag der Verwaltung den Anlagen bei. Die Stellungnahme der ehemaligen Grundeigentümer zum Verwaltungsvorschlag auf die Stellungnahme des Lippischen Heimatbundes liegt ebenfalls als Anlage bei. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde der Planentwurf zugesandt. Die eingegangenen Stellungnahmen mit den Vorschlägen der Verwaltung liegen der Vorlage als Anlage bei. Besonders der Eingriff in das Landschaftsbild und die optische Wirkung der möglichen Gebäude werden hier nochmals thematisiert. Als Minderungsmaßnahme für die optische Wirkung der Gebäude schlägt die Verwaltung vor, in einem Bereich (siehe Planzeichnung) des allgemeinen Wohngebietes nur Walmdächer ohne Dachaufbauten festzusetzen. Die Ausgleichskonzeption wurde geringfügig (siehe auch Schreiben des Kreises Lippe vom 06.02.2008) geändert. Die überarbeitete Konzeption ist mit den Grundeigentümern abgesprochen worden. Die Baugrenzen des Auslegungsstandes wurden geringfügig modifiziert. Die einzelnen Baufenster wurden in Ost-West-Richtung leicht vergrößert. Die Abstände der Baugrenzen liegen jetzt jeweils 3 m zu den vorgesehenen Grundstücksteilungen. Durch die Änderungen (Dachform/ Dachaufbauten und Ausgleich sowie Baugrenzen) sind keine Grundzüge des Auslegungsentwurfes berührt. Auf eine erneute Auslegung kann daher verzichtet werden. -2- Zur Anlage der Ausgleichsflächen A bis D wird ein städtebaulicher Vertrag gemäß §11 BauGB zwischen der Gemeinde und den Grundeigentümern abgeschlossen. Ebenso liegt als Anlage bereits der Entwurf der zusammenfassenden Erklärung bei. Die endgültige Ausarbeitung kann erst nach Satzungsbeschluss erfolgen. Beschlussvorschlag: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ zu beschließen. b) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Bebauungsplan Nr. 08/04 "Königskamp" als Satzung und die dazugehörige Begründung zu beschließen. Schemmel