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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 93/2008)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
11.09.2008
Erstellt
13.06.08, 21:41
Aktualisiert
13.06.08, 21:41
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 93/2008) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 93/2008) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 93/2008) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 93/2008) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 93/2008)

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Inhalt der Datei

Bürger Stellungnahme / Anregung Begründung Grundeigentümer Neu (E-Mail vom 05.06.2008) betreffend der Erdaufschüttung bitte ich Sie um Änderung von 0,5m auf 1m, da ich es für wichtig halte, nicht nur eine Schaukel sondern auch einen Sandkasten in Sichtweite der Eltern angrenzend an die Terrasse auf gleichem Niveau zu platzieren. Erdaufschüttungen sind innerhalb der überbaubaren Flächen und in den durch die textlichen Festsetzungen reglementierten Teilen der nichtüberbaubaren Flächen zulässig. Aufschüttungen bis 1m Höhe sind innerhalb der Baugrenzen zulässig. Bei einem Gebäude mit einer Tiefe von 10 m bis 12 m verbleibt im Baufenster (18 m Tiefe) noch die Möglichkeit auf Tiefe von mehreren Metern Aufschüttungen bis zu einer Höhe von 1 m vorzunehmen. Zusätzlich lassen die Festsetzungen noch weitere Aufschüttungen zu (0,5 m bis 5 m hinter der südlichen Baugrenze). Dieses ist ausreichend, um Terrassen anzulegen. Bei den modernen Stadtvillen oder mediterranen Häusern von Namenhaften Baufirmen wie Streif, Viebrockhaus oder Okal beträgt die Walmdach bzw. Zeltdach Neigung zwischen 16° – 20°, deshalb schlage ich vor, die Gradzahl von 16° 45° bei allen Sattel –, Walm- und Zeltdächern zu ändern. Als Ergänzung der bis jetzt möglichen Dachformen, würde ich es begrüßen, wenn ein Pultdach (siehe Anlage Modell 134) möglich wäre. Damit auch diese moderne Bauweise dort ermöglicht wird. Je niedriger die Gradzahl, desto niedriger die Dächer, im Interesse der Landschaftsgestaltung Dachneigungen von 16 Grad können fast die Wirkung von Flachdächern haben. Pultdächer sind in der Umgebung nicht vorhanden und führen zu großen wahrnehmbaren Wandhöhen. Planungsziel ist aber, die sichtbare Wandhöhe zur freien Landschaft hin zu begrenzen. Die gewünschten Dachneigungen und –formen widersprechen diesem Planungsziel. Ein Versatz zwischen den Dachhälften im Firstbereich ist zudem nach Rücksprache mit dem Kreis Lippe im Rahmen eines Abweichungsantrages diskussionsfähig Siehe hierzu die Begründung und den Abwägungsvorschlag zur Stellungnahme des Lippischen Heimatbundes Grundeigentümer zum Zeitpunkt der Auslegung (E-Mail vom 06.05.2008) die Planungsänderung vom 10.03.08 und die Festsetzung der Ausgleichsflächen wurde zur Kenntnis genommen. Es wird jedoch eine Festsetzung von Walmdächern mit Dachaufbauten (Gauben i.d. Länge von bis zu 5 m) gewünscht. Anmerkung: „Planänderung“ bezieht sich auf den Abwägungsvorschlag nur Walmdächer zuzulassen, der auf die Anregung des Lippischen Heimatbundes erfolgte. Dieser wurde mit den damaligen Grundeigentümern erörtert. Verwaltungsvorschlag Der Anregung die Erdaufschüttungen zu erhöhen wird nicht gefolgt. Der Anregung wird nicht gefolgt Der Anregung wird nicht gefolgt TÖB / Behörde Stellungnahme / Anregung Begründung e.on Westfalen Weser (Schreiben vom 21.01.2008) Kreis Lippe (Abschrift des Schreibens vom 06.02.2008) Keine Belange berührt - gegen die beabsichtigte Bebauungsplanänderung bestehen aus planerischer Sicht weiterhin keine Bedenken. Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen allerdings weiterhin erhebliche Bedenken gegen die zusätzliche geplante Bebauung im Westteil des Plangebietes. Bei dem Bereich handelt es sich um eine zum Mühlenbach stark abfallende Fläche, die überwiegend dem Talraum des Mühlenbaches zuzuordnen ist. Die Fläche prägt aufgrund der topografischen Bedingungen das Landschaftsbild und stellt einen natürlichen Übergang zur freien Landschaft dar. Schon bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ist von einer Bebauung dieses landschaftlich wertvollen Bereiches abgesehen worden. Sollte weiterhin an der Planung festgehalten werden, bitte ich folgende Punkte zu überarbeiten: - Zur Minimierung des Eingriffes in den Wasserhaushalt bitte ich die flächige Versickerung des Oberflächenwassers im Bereich der nach § 9 (1) Nr. 20 festgesetzten Fläche eventuell über flache Mulden zu prüfen. - die festgesetzte naturnahe Ufferrandstreifengestaltung auf der Fläche C bitte ich zu konkretisieren und die Bewertung der Fläche dementsprechend, z.B. extensiv genutztes Grünland oder Brache, vorzunehmen. Verwaltungsvorschlag Behandlung notwendig nicht Der westliche Teil des Planungsgebietes stellt, wie Der Anregung, auf eine vom Kreis angeführt, einen Übergang in die freie Bebauung zu verzichten, Landschaft dar. Die Erweiterung der Bauflächen wird nicht gefolgt. verkleinert diese Übergangsfläche aber lediglich. Durch die Festsetzung der Ausgleichsflächen bleibt ein Teil dieses Bereiches von einer Garten- und sonstigen antropogenen Nutzung frei. Auch bei einer Realisierung des Bebauungsplanes verbleibt so eine Fläche, die einen Übergang in die freie Landschaft optisch gewährleistet. Der verbleibende Eingriff in das Landschaftsbild wird durch die Ausgleichsmaßnahmen kompensiert und ist vertretbar. Eine Festsetzung von Mulden im Bereich der Der Anregung, Mulden festgesetzten Ausgleichsflächen ist nicht notwendig. festzusetzen, wird nicht Ihr Effekt als Minderungsmaßnahme ist nur sehr gefolgt. begrenzt. Zur Ableitung des Oberflächenwassers ist zudem bereits eine Kanalisation verlegt. Zudem ist fraglich, ob die Ausgleichsflächen für eine Versickerung geeignet sind. Die Ausgleichskonzeption wurde überarbeitet. Die Bewertung der Flächen ist angepasst worden. Die Ausgleichsflächen, die für die zusätzlichen Baufenster notwendig sind, vergrößern sich hierdurch. Der Anregung des Kreises wird durch die Überarbeitung der Ausgleichskonzeption gefolgt. Landwirtschaftskammer NordrheinWestfalen (Abschrift des Schreibens vom 11.01.2008) Lippischer Heimatbund (Abschrift des Schreibens vom 16.01.2008) - Einfriedigungen und Gartennutzungen sind auf den Ein Ziel, das mit der Festsetzung Ausgleichsflächen Ausgleichsflächen durch entsprechende textliche A bis C verfolgt wird, ist der Erhalt der Festsetzungen auszuschließen. Sichtverbindung von Königskamp in die freie Landschaft. Der vom Kreis angeregte Ausschluss von Einfriedungen und einer Gartennutzung auf diesen Flächen unterstützt dieses Ziel. zu o. g. Planung nehme ich als Träger öffentlicher Belange – Die Gemeinde geht ebenfalls davon aus, dass die Aufnahmekapazität des Gewässers ausreicht. Diese Landwirtschaft – wie folgt Stellung: durch die Einleitungserlaubnisse Die Niederschlagswasserableitung erfolgt über den wird Mühlenbach. Mit der gültigen Einleitungserlaubnis wurde nachgewiesen. auch die Aufnahmekapazität des Gewässers nachgewiesen Die Notwendigkeit einer Regenrückhaltung besteht (s. S. 7). Wir gehen davon aus, dass dies auch für die also nicht. nachfolgenden Gewässer gilt, sprich dass auch die Aufnahmekapazität der Windwehe, in die der Mühlenbach eingeleitet wird, ausreichend ist und dass ein reibungsloser Abfluss der Wassermengen in Mühlenbach und Windwehe sichergestellt ist. Ansonsten sind die genannten Gewässer zu entlasten, z. B. durch ein ca. 200 Kubikmeter großes Becken. Weitere Anregungen und Bedenken werden nicht vorgetragen. Der Anregung, Zäune und eine Gartennutzung auf den Ausgleichsflächen auszuschließen, wird gefolgt. Kenntnisnahme mit der vorgestellten Planung ist die Fachstelle Umweltschutz und Landschaftspflege insgesamt einverstanden. Um die Beachtung folgender Punkte wird allerdings gebeten: 1. Die Realisierung des Programms Wasser im Kenntnisnahme 1. das Uferrandstreifenprogramm muss realisiert werden Fluss ist durch die Gemeinde beabsichtigt. Das (siehe unser Schreiben v. 20.09.2007) Programm wird auf dieser Fläche anstatt des Uferrandstreifenprogrammes angewendet. Die Flächenverfügbarkeit, als Voraussetzung zur Umsetzung, kann aber nicht abschließend im Rahmen dieses Verfahrens gesichert werden. Die Grundeigentümer beabsichtigen aber die fraglichen Flächen (Ausgleichsfläche E) der Gemeinde zu überlassen. 2. die gegenüberliegenden Flächen des Mühlenbachtales (direkter Anschluss an die freie Landschaft) sind im jetzigen Zustand einschließlich der vorhandenen Böschung zu erhalten. 2.Die beschriebenen Flächen sind nicht Gegenstand Kenntnisnahme dieses Bauleitplanverfahrens. Festsetzungen zum Schutz dieser Flächen können daher nicht getroffen werden. Eine Bebauung ist nach jetzigem planungsrechtlichen Stand (§ 35 BauGB) allerdings nur begrenzt möglich. 3. die unter 2.1.5 erwähnte Möglichkeit einer punktuellen 3. Aufgrund der Topographie des Geländes im dreigeschossigen Wirkung sollte ausgeschlossen werden. Bereich des zusätzlichen Baufensters entstehen Gebäude, die einen sehr hohen Sockel (bzw. Kellergeschoss) haben. Die nicht ganz auszuschließende dreigeschossige Wirkung kann insbesondere für einen Betrachter auftreten, der in den festgesetzten Ausgleichsflächen A bis D steht. Diese Bereiche sind aber nur sehr eingeschränkt betretbar. Weiterhin kann eine punktuelle optische dreigeschossige Wirkung beim Blick von der Straße am Königskamp - im Abschnitt vom Abzweig zur Kläranlage bis zur Straße Am Großen Feld auftreten. Eine große Wandhöhe ist auf diesen Grundstücken unvermeidbar. Minderungsmaßnahmen sind nur bedingt möglich. Denkbar ist die Festsetzung von ausschließlich Walmdächern und der Ausschluss von Dachaufbauten auf der neuen, zusätzlichen Baufläche. Zusätzlich kann die Gebäudehöhe leicht reduziert werden. Vollständig auszuschließen ist eine punktuelle dreigeschossige Wirkung aber nicht. Es sind aber dennoch Minderungsmaßnahmen möglich (Festsetzung nur Walmdächer und Ausschluss von Dachaufbauten) Der erste zusätzliche Bauplatz ist besonders exponiert. Ein Gebäude, das hier gebaut wird, hat eine abschirmende Wirkung gegenüber der restlichen Bebauung in Bezug auf die Blickverbindungen. Die geänderten Festsetzungen brauchen daher nur auf diesen Teilbereich angewendet werden. Die Grundeigentümer (Zeitpunkt Auslegung) Auf der Hälfte der zusätzlichen Bauflächen wird als Dachform nur ein Walmdach festgesetzt. Zusätzlich werden hier Dachaufbauten ausgeschlossen und die Firsthöhe auf 8,5 m reduziert sowie die maximale Dachneigung leicht verringert 40° statt 45°). RWE WestfalenWeser-Ems Netzservice GmbH (Schreiben vom 28.01.2008) RWE weist auf bestehende Mitteldruckleitungen am Rande / bzw. innerhalb des Planungsgebietes hin. Maßnahmen, die die Leitungen beeinträchtigen, sind zu unterlassen. Die zum Stand der frühzeitigen Beteiligung noch geplante Gasleitung ist mittlerweile verlegt. Deutsche Telekom AG, T-Com (Schreiben vom 16.01.2008) Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes und der Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Versorgungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich unserem Produktionsbüro Bielefeld, Herforder Straße 14, in 33602 Bielefeld, mindestens 3 Monate vor Baubeginn schriftlich angezeigt werden. Zur Versorgung des Baugebietes planen wir die Verlegung neuer T-Kabel. wünschen die Zulässigkeit von Dachaufbauten auch in diesem Teil des Baufensters. Die Verwaltung empfiehlt aber, Dachaufbauten (wie in der Planzeichnung vorgesehen) hier auszuschließen. Bauherren sind im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten zur Einholung von Information über die Lage von Leitungen verpflichtet. Die konkrete Koordinierung von Erschließungsmaßnahmen ist zudem kein Teil der Bauleitplanung. Die konkrete Koordinierung von Erschließungsmaßnahmen ist kein Teil der Bauleitplanung. Kenntnisnahme und Aufnahme Hinweises Bebauungsplan eines im Kenntnisnahme und Aufnahme Hinweises Bebauungsplan eines im